„AI is everywhere“: Compliance, Cybersecurity, Commercial Courts & Co.

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Der Rechtsmarkt verändert sich durch Menschen, die neue Wege gehen und sich miteinander austauschen“, unterstrich Karin Gangl, Leiterin Rechtspublikationen bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA (FBM), in ihrer Begrüßung zur inzwischen dritten Auflage von Legal Market Matters. Die Leuchtturmveranstaltung der Publikationsfamilie Deutscher AnwaltSpiegel, die seit 2024 jeweils im Frühsommer stattfindet, versammelte am 02.06.2026 etwa 200 Gäste aus dem oberen Segment des deutschen Rechtsmarkts im F.A.Z. Tower. Gemeinsam mit Herausgeber Prof. Dr. Thomas Wegerich, FBM-Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsmedien Erwin Stickling und dem diesjährigen Mitveranstalter Michael Friedmann, Gründer und Geschäftsführer von PRIME LEGAL AI, wurde zu diesem Anlass ein Publikum willkommen geheißen, das so prominent wie aufgeschlossen war: Entscheiderinnen und Entscheider aus Wirtschaftskanzleien, Rechtsabteilungen, Legal-Tech-Unternehmen, Beratung und Justiz. Der als Motto leitende Rundumblick „Rechtsmarkt 360 Grad“ versprach tiefe Einsichten in eine Transformation, die keinen Aufschub duldet und nicht mehr rückgängig zu machen ist.

KI ist Management-, kein Techthema mehr

Den inhaltlichen Takt gab, wie schon in den Vorjahren, Prof. Dr. Holger Schmidt, Redaktionsleiter Verticals und Newsletter sowie F.A.Z. Digitalwirtschaft bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, vor. Sein Update zur künstlichen Intelligenz im Rechtsmarkt 2026 fiel gewohnt pointiert aus: Die Rechtsbranche habe nach seiner Einschätzung bislang nicht mehr als 15% ihres KI-Potentials ausgeschöpft und liege damit deutlich hinter anderen Branchen. Den Mut zur organisatorischen Veränderung nannte Schmidt hier als eigentlichen Hebel. „Wenn es weder Empathie noch Urteilsvermögen oder ein Gesicht braucht, dann wird es KI“, so seine Formel. Mit agentischer KI, also Systemen, die ganze Prozessketten eigenständig abarbeiten, seien Produktivitätsgewinne von bis zu 70% erreichbar.

Eindringlich warnte Schmidt aber vor der „Turing-Falle“: Wer Mensch und Maschine gegeneinander aufrechne, führe die falschen Debatten. Den „Burggraben“ um das eigene Geschäftsmodell müsse jede Kanzlei neu definieren. Denn der Druck wachse von mehreren Seiten zugleich: KI-native Kanzleien mit wenigen Partnern unterbieten etablierte Honorare teils um den Faktor sieben; Rechtsabteilungen verdoppeln den KI-Einsatz, und die Big Four greifen mit massiven Investitionen das mittlere Segment an. Als Gegenentwurf nannte Schmidt die Ankündigung von Kirkland & Ellis, 500 Millionen US-Dollar zu investieren, um das kollektive Wissen der Kanzlei in eigene KI-Systeme zu überführen und damit neue Dienstleistungen zu entwickeln. „Wenn alle dasselbe tun, werden sie austauschbar“, so Schmidt. Daher sei es notwendig, „die Arbeit von morgen zu gestalten, nicht die von gestern zu beschleunigen“.

Justiz zwischen Reform und Alltagsdruck

Das anschließende Bühnengespräch zwischen Dr. Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen, Staat und Recht sowie F.A.Z. Einspruch bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und Christian Heinz, Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, gehörte zu den Höhepunkten des Tages. Der Minister parierte spitzzüngige Fragen mit gleichzeitig großer Sachkenntnis und feinem Humor – was für Politiker nicht die Regel ist. Auf die Frage etwa, ob seine Position ein „Loser-Posten“ sei, verwies Heinz auf den Umfang der Aufgabe: Vor zehn Jahren habe ein Justizminister nicht gleichzeitig über KI-Einsatz, Reform der Strafprozessordnung und neue erstinstanzliche Gerichte sprechen müssen.

In der Sache machte Heinz deutlich, dass mehr Personal keinen Ausweg aus der Belastungskrise bietet. Hessens Justiz habe sich seit Mitte der 1970er Jahre personell verdoppelt, ohne dass die Arbeitsbelastung spürbar gesunken sei. Das Land setzt deshalb auf eine Verkürzung des Instanzenzugs, die Ausweitung des Selbstleseverfahrens und die KI-gestützte Anonymisierung von Entscheidungen als Grundlage für eine belastbare Rechtsprechungsdatenbank. Bis Ende der Legislaturperiode sollen alle hessischen Staatsanwaltschaften über ein KI-Arbeitstool verfügen. Müllers Einwand, die durch Effizienzgewinne versprochene Entlastung werde durch täglich neue und teils kaum verständliche Gesetze sofort wieder aufgezehrt, ließ der Minister nicht unwidersprochen: Als Beleg für messbaren Erfolg verwies er auf den drastischen Rückgang der Geldautomatensprengungen in Hessen und auf den neuen Pakt für den Rechtsstaat.

Panel I: Wo steht die KI in Kanzleien und Rechtsabteilungen?

Im ersten Panel fragte Moderator Ignaz Füsgen, Co-Managing Director bei Advania Germany, Unternehmens- und Kanzleivertreter metaphorisch nach ihrer aktuellen „Flughöhe“ in Sachen KI. Dr. Markus Sengpiel, Managing Partner bei Luther, sah seine Kanzlei „im Steigflug“ mit unterschiedlich vorgebildeten Besatzungen: „Ein paar Paraglider, ein paar Privatpiloten – und vorne in der Kanzel sitzen einige wenige, die wirklich wissen, was sie tun.“ Gereon Abendroth, Partner und Mitglied des Management Boards von Osborne Clarke, meldete Reiseflughöhe und eine eigene Ausgründung: Justima, ein KI-natives Legal-Tech-Unternehmen, das Kanzleiwissen in eine lizenzierbare Vertical-AI-Lösung überführt und Mandanten Einblicke in laufende Verfahren bietet. Regina Thums, Head of Legal & Compliance bei Otto Bock, berichtete von stiller Prozessbeschleunigung durch KI; vollständig automatisierte Rechtsprodukte seien hingegen noch kein Thema. Tjerk Schlufter, Leiter Business Continuity der Helios-Kliniken, nannte ein konkretes Beispiel: Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes, für die früher anderthalb Jahre Beratungsaufwand angesetzt wurden, ließ sich mit KI-Unterstützung in einem Monat strukturieren. Dr. Silke Engel, Legal Director Legal Operations and Technology bei Coca-Cola Europacific Partners, beschrieb einen ganzheitlichen Ansatz, der IT als Teil der unternehmensweiten Business-Process-Technology begreift, mit KI-Einsatz in der Risikoerkennung, der Third-Party-Due-Diligence und der Fraud-Detection.

Das Panel war sich einig, dass externe Kanzleien als Knowledgepartner unverzichtbar bleiben: für haftungsrechtliche Absicherung, komplexe Transaktionen und strategische Begleitung. Auch hier leitete ein Gedanke die Diskussion: Wie kommt das Spezialwissen der Kanzleien in die KI, und wie wird es dort nutzbar gemacht? Schlufter machte dabei zu Recht auf das „De-Skilling“-Risiko als Kehrseite aufmerksam: Wer KI-Outputs unkritisch übernehme und die eigene Analysefähigkeit verkümmern lasse, gebe genau das auf, was juristische Expertise auszeichnet.

Mensch – Maschine – Mut: Bereitschaft zur Veränderung

Leidenschaftlich und bisweilen provokant war auch das Bühnengespräch, das Stefan C. Schicker, LL.M., Vorstandsvorsitzender des Legal-Tech-Verbands Deutschland, mit drei erfahrenen Praktikern führte: Bernhard Fiedler, Partner und Head of Banking and Finance bei Norton Rose Fulbright, Michael Szkudlarek, Regional Leader DACH bei Relativity, und Michael Friedmann von PRIME LEGAL AI. Ihr gemeinsamer Befund lautete, dass rund 95% aller KI-Projekte an fehlenden Prozessen und einer nicht mitgenommenen Organisation scheitern. Fiedler schilderte, wie Norton Rose Fulbright deshalb bewusst zunächst nur wenige Lizenzen ausgegeben hatte, um Nachfrage und Lernbereitschaft zu stimulieren. Szkudlarek beobachtete, dass der Veränderungsdruck von den Endkunden ausgeht, also von den Unternehmen, die KI als Wettbewerbsvorteil begreifen. Ausgehend vom ernüchternden Befund, dass Microsoft Word jahrzehntelang als wichtigstes Legal-Tech-Tool galt, forderte Friedmann eine saubere Informationsarchitektur, damit KI überhaupt ihr Potential entfalten könne. Denn was passiert mit dem Wissen erfahrener Partner, wenn diese die Kanzlei verlassen? Und hat eine Kanzlei mit mehr weiblichen Partnerinnen womöglich eine bessere Chance, kollektives Wissen zu teilen und zu konservieren? Diese gewagte These Friedmanns belebte die Diskussion erheblich.

Panel II: Commercial Courts – Praxisbilanz nach einem Jahr

Eine Premiere bei Legal Market Matters feierte das von Prof. Dr. Evelyn Henning, Justizministerium Hessen, moderierte Panel zu den Commercial Courts. Nach einem Impulsvortrag von Gesa Curtius-Stollenwerk, LL.M., Richterin am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und Mitglied des dort im Vorjahr eingerichteten Commercial Courts, diskutierte sie die erste Praxisbilanz mit Britta Grauke, Co-Managing Partner bei Weil, Gotshal & Manges, Jan K. Schaefer, Partner bei King & Spalding und Vorstandsmitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, Annekathrin Schmoll, Associate Attorney bei Gibson Dunn, und Dr. Sabrina Streicher, Head of Litigation and Dispute Resolution bei der BASF SE.

Curtius-Stollenwerk sprach von einem „Bang“ für die Justiz: Das Justizstandort-Stärkungsgesetz 2025 habe erstmals die Grundlage für erstinstanzliche Commercial Courts an Oberlandesgerichten geschaffen, ermöglicht englischsprachige Verfahrensführung und führt besondere Effizienzvorschriften ein. Hessen habe die gesetzlichen Spielräume mit spezialisierten Spruchkörpern am OLG und am Landgericht, international erfahrenen Richterinnen und Richtern mit Kanzleihintergrund sowie modernen Räumlichkeiten maximal genutzt. Nach einem Jahr zählt der Commercial Court vier Verfahren, die Commercial Chambers bereits über 100, mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von sechs Monaten. Grauke lobte die deutsche staatliche Gerichtsbarkeit als grundsätzlich geeignet für große Wirtschaftsstreitigkeiten. Sprachbarrieren und fehlende Spezialisierung seien die eigentlichen Defizite gewesen, die der Commercial Court nun adressiert.

Streicher betonte aus Unternehmenssicht die Planbarkeit und den Vorteil der verkürzten Instanzenkette: Wer direkt am OLG mit drei spezialisierten Richterinnen und Richtern startet, spart Zeit und Geld und vermeidet den Reflex, jedes erstinstanzliche Urteil grundsätzlich in Berufung anzufechten. Schaefer verwahrte sich gegen den Eindruck eines Wettbewerbs zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Commercial Court. „Horses for courses“ heißt für ihn, dass die Wahl des Forums am konkreten Fall orientiert sein müsse. Schmoll skizzierte dafür eine Entscheidungsmatrix aus Vollstreckbarkeit, Vertraulichkeit, Mehrparteienverfahren und der Frage, ob man eher Kläger oder Beklagter sei – all das beeinflusse die Wahl des richtigen Forums.

Panel III: Cybersecurity – Professionalisierung der Angreifer

Das anschließende Cybersecurity-Panel, moderiert von Volker Heck, Managing Partner bei Deekeling Arndt, zeigte deutlich, dass die gegenwärtige Bedrohungslage kein vorübergehender Zustand ist. Volker Buß, Chief Security Officer und Chief Information Security Officer der Merck-Gruppe, berichtete von täglich rund 6.000 Sicherheitsvorfällen, die das unternehmenseigene Security-Operations-Center rund um die Uhr bearbeitet. Der Fokus liege längst auf Recovery, nicht nur auf Detektion. Hans-Peter Fischer, Senior Managing Director und Head of Cybersecurity Germany bei FTI Consulting, wies darauf hin, dass hinter 60 bis 70% aller Angriffe professionell organisierte Kriminalität steht. Das bedeutet: Hier gibt es festangestellte Mitarbeitende mit Anspruch auf Urlaubsgeld und einen Umsatz, der den des Drogenhandels inzwischen übertrifft. Der volkswirtschaftliche Schaden für Deutschland beläuft sich laut Bitkom auf rund 260 Milliarden Euro jährlich.

Dr. Hauke Hansen, Partner bei FPS, erinnerte daran, dass Kanzleien ein besonders lohnendes Angriffsziel sind: Wer eine Kanzlei kompromittiert, greift nicht auf eine Organisation zu, sondern auf die vertraulichen Daten Hunderter Mandanten, oft zu laufenden Transaktionen und Verfahren. Versicherungsexperte Dr. Franz König, Partner bei BLD, ergänzte, dass die klassische Berufshaftpflicht in der Regel nicht ausreicht und Cyberversicherungen keine Sorglosigkeit rechtfertigen. Matthias Espeloer, IT-Leiter von Heuking, brachte es auf den Punkt: Nötig sei das „richtige Level of Paranoia“ – wachsam genug, um handlungsfähig zu bleiben, aber nicht gelähmt. Regelmäßige Tabletop-Exercises, bei denen Unternehmensführung, Rechtsabteilung und IT unter Zeitdruck gemeinsam einen Krisenfall durchspielen, seien das wirksamste Mittel, um zu klären, wer in welcher Situation mit wem sprechen muss.

Panel IV: EU-Antikorruptionsrichtlinie – kein großer Wurf, aber auch kein Eigentor

Das thematisch äußert dichte Programm beschloss das Compliance-Panel unter Moderation von Dr. Thomas Altenbach, CEO von LegalTegrity. Im Mittelpunkt stand dabei die neue EU-Antikorruptionsrichtlinie, und die mit bekannten Experten besetzte Runde war sich in der Grundbewertung einig: kein großer Wurf, aber auch kein Eigentor. Dr. Björn Börger, Partner bei Knauer&, hob als echte Neuerung hervor, dass erstmals durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) europaweit einheitliche Mindeststandards für die Organuntreue eingeführt werden und damit auch die Legalitätspflicht von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern europaweit verankert wird. Eva Gardyan-Eisenlohr, Global Chief Compliance Officer der Olympus Corporation, ließ sich von der Richtlinie wenig beunruhigen: Ihr Compliance-Management-System orientiert sich ohnehin an den Vorgaben des US-amerikanischen Justizministeriums und wird jährlich auf den Risikokatalog hin überprüft. Dr. Susanne Stauder, Partnerin bei Heuking, betonte die praxisrelevanten Neuerungen für den Mittelstand: umsatzbasierte Sanktionen bis zu 5% des Jahresumsatzes, eine Ausweitung der Bestechungstatbestände über den bisherigen Waren- und Dienstleistungsbezug nach § 299 StGB hinaus und erstmals ausdrücklich die Strafmilderung für nachweislich wirksame Compliance-Management-Systeme. Raphael Kiess, Managing Director bei Alvarez & Marsal, mahnte zur Geduld: Die Wirksamkeit von Compliance lasse sich erst beurteilen, wenn die Richtlinie vollständig durch die nationale Rechtsordnung exerziert worden sei. Dr. Christian Schmitz, Fachanwalt für Strafrecht bei verte | rechtsanwälte, gab zu bedenken, ob in der Praxis wirklich die real gelebte oder die dokumentierte Compliance entscheide – und ob der Staatsanwalt das je nachweisen könne.

Inhaltlich breiten Raum nahmen die rund 300 neuen EU-Richtlinien ein, die allein in den Monaten Februar und März 2026 in Kraft getreten sind. Die Empfehlung lautete: frühzeitiges Regulatory-Monitoring, um schon im Vorfeld einer Verabschiedung einschätzen zu können, ob das eigene Unternehmen betroffen ist. Als Compliancethemen für 2026 und 2027 nannten die Panelisten Cybersecurity, den EU-AI-Act, die EU-AML-Verordnung sowie den Einsatz von KI für Risikoanalysen, verbunden mit dem Appell, den direkten Dialog mit der Firstline auch dann zu pflegen, wenn KI immer mehr Analysearbeit übernimmt.

BWD: Neuer Vorstand, neue Agenda

Den Abschluss des formellen Programms bestritt Judith C. Nikolay, seit Januar 2026 Geschäftsführerin des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD), der sich seit seiner Gründung als Kooperationspartner der Veranstaltungen des Deutschen AnwaltSpiegels engagiert. In ihrem Update stellte sie die neue Ausrichtung des Verbands vor: zehn statt 18 Task-Forces, ein überarbeitetes Gremienkonzept und eine intensivierte politische Interessenvertretung in Berlin. Aktuelle Schwerpunkte seien das Arbeitszeitgesetz – mit eigenen Vorschlägen, die im Bundestag bereits auf Resonanz gestoßen sind – sowie das anwaltliche Berufsrecht, wo der BWD konkrete Positionen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel und zur Arbeitszeit angestellter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingebracht hat. Im Sommer 2026 wird der BWD zudem ein neues Corporate Design vorstellen; parallel entsteht ein praxisorientierter Rechtsmonitor zu laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Fazit & Ausblick

Legal Market Matters hat sich als Pflichttermin für den deutschen Rechtsmarkt etabliert. Was nach dem dritten Jahr bleibt: Wissen, Empathie und Urteilsvermögen können durch keine Maschine ersetzen werden und müssen daher im Zentrum der juristischen Arbeit von morgen stehen. Wie das gelingt, wird die Debatte der kommenden Jahre bestimmen.

Am 03.12.2026 geht es weiter: Inhouse Matters feiert in der Frankfurt School of Finance & Management sein zehnjähriges Jubiläum, verbunden mit der bereits dritten Verleihung der Inhouse Matters Awards für die innovativste Wirtschaftskanzlei und Rechtsabteilung. Die unabhängige Jury freut sich noch bis zum 23.08.2026 auf die Einreichung herausragender Digitalisierungs- und Transformationsprojekte.

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Frankfurt am Main Redakteur Rechtspublikationen

Dr. Thomas R. Wolf

F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen


thomas.wolf@faz-bm.de
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