Der digitale Steigflug hält an

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Als einer der exklusiven Kooperationspartner begleitet der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD) Legal Market Matters, die Leuchtturmkonferenz der Publikationsfamilie Deutscher Anwalt­Spiegel, seit dem Start im Jahr 2024. Bereits im dritten Jahr in Folge trafen am 02.06.2026 zahlreiche Größen des deutschen Rechtsmarkts im F.A.Z. Tower zusammen, um aktuelle Fragen der Zeit zu diskutieren. Künstliche Intelligenz, Compliance, Cyber Security und Commercial Courts – das waren die Themen in diesem Jahr.


Pünktlich um 12.00 Uhr begrüßten Erwin Stickling, Michael Friedmann und Karin Gangl etwa 170 hochkarätige Gäste, ehe Prof. Dr. Thomas Wegerich die Moderation übernahm und den Ökonomen Prof. Dr. Holger Schmidt – Redaktionsleiter Verticals, Newsletter und F.A.Z. Digitalwirtschaft – für seinen inzwischen zur Tradition gewordenen Impuls auf die Bühne bat.


Vom Assistenten zum Agenten


Zunächst stellte der Referent fest, dass der Mehrwert künstlicher Intelligenz eine Herausforderung auf Management­ebene, nicht auf technischer Ebene, zu sein scheine. Denn das Potential der Technologie sei bislang erst zu 15% ausgeschöpft. Zu sehr liege der Fokus noch auf Assistenzarbeit, die eine Eingabe jedes einzelnen Arbeitsschritts voraussetzt. Erstrebenswert und technisch möglich wäre aber der Einsatz agentischer Modelle, die ganze Arbeitsprozesse – etwa eine automatische Vertragsprüfung – übernehmen und Produktivitätsvorteile von etwa 70% bedeuten könnten. Die Hemmungen gegenüber der Realisierung dieses Potentials könnten mit fehlender Phantasie hinsichtlich eigener Geschäftsmodelle zu tun haben. Zuweilen müssten Anwälte Grund zur Sorge haben, dass sie nach dem Trainieren eines KI-Modells nicht länger gebraucht werden. Verharrt man im alten Geschäftsmodell, ist diese Sorge naheliegend, jedoch sollte der Produktivitätsgewinn besser genutzt werden, um in andere Geschäftsfelder vorzudringen und als Unternehmen zu wachsen. Denn auf ökonomischer Ebene ist absehbar, dass die Produktivitätsgewinne im freien Markt zu den Mandaten wandern werden.

Vor dem Hintergrund dieser Transformation formulierte Schmidt Handlungsimperative für Kanzleien. Sie müssen evaluieren, worin ihr „Burggraben“, wie Warren Buffett es nennt, besteht, also die Fähigkeiten, die vom Wettbewerb abheben, wenn Legal-AI einmal zur kritischen Infrastruktur geworden ist. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen könne man dann die Plattformfrage strategisch klären und müsse auch Preismodelle transformieren.


Kann Hessen Justizreform?


Im Anschluss begrüßte das Publikum den Hessischen Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Christian Heinz. Dieser war der Einladung zu einem Bühnengespräch mit Dr. Reinhard Müller – verantwortlicher Redakteur der F.A.Z. für Zeitgeschehen, Staat und Recht sowie für F.A.Z. Einspruch – gefolgt, in dem es um das umfangreiche und aktuelle rechtspolitische Zeitgeschehen ging.


Nachdem in der Justiz seit Jahrzehnten Reformen verschoben wurden, sei es nun an der Zeit, zu handeln, führte der Minister aus. Seit einigen Monaten testet das Ministerium KI-Tools, um, so das erklärte Ziel, bis zum Ende der Landtagsperiode in gut zwei Jahren alle Staatsanwaltschaften ausgestattet zu haben. Hinsichtlich des Arbeitsstaus zeigte er sich zuversichtlich. Denn in Hessen steht das Abkommen, dass die Justiz von Sparmaßnahmen ausgenommen ist. Es gelte deshalb vorerst, die Arbeitslast auf ein normales Pensum zu reduzieren und dann – womöglich in den dreißiger Jahren – mit weniger Personal auszukommen, was aus demographischen Gründen angezeigt sein werde. Auch auf Richterebene müsse dies künftig geschehen, etwa durch automatisierte Vorprüfungen. Zudem bringe Hessen sich federführend in die Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein, die bis zum Spätsommer einen Referentenentwurf zur Reform der StPO vorlegen will. In einem Widerspruch zur inhärenten Rechtsexpansion, etwa im Strafrecht, stünden diese Bemühungen nicht. Zu wirksam sei die Schließung von Strafbarkeitslücken, habe doch die Erweiterung des ­§ 308 StGB um einen Qualifikationstatbestand die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen jüngst drastisch reduziert.


KI-Revolution – der Stand in der Praxis


Das erste Panel des Nachmittags nahm die aktuellen Positionen namhafter Rechtsabteilungen und Kanzleien auf – vor allem natürlich im Hinblick auf den Einsatz von KI. Schnell zeigte sich, dass die Effizienzgewinne – wenn auch von agentischen Arbeitsprozessen noch selten die Rede sein kann – sowohl in den Kanzleien als auch Inhouse für Zufriedenheit sorgen. Doch inwieweit wirkt sich das auf die Bedeutung von Kanzleien aus? Tatsächlich, berichtete Dr. Silke Engel, Legal Director, Legal Operations and Technology bei Coca-Cola Europacific Partners GmbH, greife man als Rechtsabteilung seltener und in spezielleren Fällen auf externe Expertise zurück, häufig in Form von Mandaten, die lediglich einer Validierung gleichkommen. Inhouse-Juristen würden dagegen selbständiger. Eine Entwicklung, die auch Gereon Abendroth, Co-Managing Partner bei Osborne Clarke, bemerkt und als einen der Gründe nennt, weshalb seine Kanzlei inzwischen mit einem Tech-Partner digitale Produkte anbietet. Sie ist insoweit dem Handlungsimperativ von Prof. Dr. Schmidt gefolgt und erhält den „Burggraben“ durch die Verbindung von juristischem und technischem Know-how und dringt in neue Geschäftsfelder vor.


Nach einer ausgiebigen Networking-Pause übernahm ­Stefan C. Schicker, LL.M., Vorstandsvorsitzender des Legal Tech Verbands Deutschland (erstmals Kooperationspartner bei Legal Market Matters), die Moderation eines Bühnengesprächs, das diese Frage aus technischerer Perspektive beantworten konnte. Im Hinblick auf das Management der KI-Revolution hätten tatsächlich kleinere Kanzleien insofern einen Vorteil, als sie grundsätzlich näher am Thema sind, aber auch schlichtweg aus kleineren Partnerschaften bestehen. In größeren Sozietäten wie seiner eigenen, berichtete Bernhard Fiedler, Head of Banking and Finance und Partner bei Norton Rose Fulbright, kann es dagegen durchaus Abstimmungsschwierigkeiten geben, die sich durch das Aufstellen von – mit vielen Freiheiten ausgestatteten – Fachkomitees lösen lassen. Grundsätzlich kritisch gegenüber der traditionellen Struktur von Kanzleien positionierte sich der Geschäftsführer von QNC GmbH und PRIME LEGAL AI, Michael Friedmann. Zum einen sei man mit den marktwirtschaftlichen Effekten der KI-Revolution überfordert, da man bislang nicht wirtschaftlich genug gedacht habe, zum anderen seien Partner häufig „zu stur und zu männlich“, um ihr Wissen zu teilen.


Der neue Commercial Court in Frankfurt am Main


Thematische Abwechslung brachte die Rekapitulation des ersten Jahres des neuen Commercial Courts am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Gesa Curtius-Stollenwerg, LL.M., die dort Richterin ist, gab zunächst einen ­kurzen Überblick. Ermöglicht durch das Justizstandort­stärkungsgesetz aus dem Oktober 2024, kann das Gericht seit knapp einem Jahr in Wirtschaftszivilstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro angerufen werden, sofern vertraglich vereinbart. Es bietet die Möglichkeit, Englisch als Verfahrenssprache oder ein deutsch-englisches Hybrid zu wählen.


Britta Grauke, Co-Managing Partnerin der renommierten US-Sozietät Weil, kennt sich exzellent mit der Verfahrens­praxis aus anwaltlicher Sicht aus. Sie lobte die Flexibilität der Verfahrenssprache und die Spezialisierung der Richter als Stellschrauben, die an den zwei großen Nachteilen der eigentlich sehr geeigneten deutschen Zivilgerichtsbarkeit ansetzen. Deshalb sei das Gericht nunmehr zwingend in der Beratung zu berücksichtigen. Dr. Sabrina Streicher – Head of Litigation and Dispute Resolution bei der BASF ­SE –, die über die Erfahrungen aus Sicht eines Unternehmens sprach, teilte diesen Enthusiasmus noch nicht. Zu ­selten werde der Forumwahl bei Vertragsschluss Aufmerksamkeit geschenkt und zu häufig lege man vielerorts lediglich den Gerichtsstandort fest. Lob gab es allemal dafür, dass die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit sich nun aktiv am Markt der Schiedsgerichtsbarkeit beteiligt und ein konkurrenz­fähiges Modell auf die Beine gestellt hat.


Herausforderungen des Rechtsmarkts


Ebenso aktuell ist das Thema Cyber Security, weshalb ein hochkarätig besetztes Panel aus Juristen und IT-Spezialisten die Gefahren der Zeit und entsprechende Sicherheitsgebote behandelte. Volker Heck, Geschäftsführer bei Deekeling Arndt und Moderator des Gesprächs, durfte feststellen, dass die Panelisten das Thema Cyberkriminalität – besonders im Mittelstand – weiterhin unterschätzt sehen. Das Gewahrsein von Mitarbeitern hinsichtlich der Vielseitigkeit und Professionalität der Angriffe gilt als zentraler Baustein unternehmerischer Sicherheitsstrategien. Ein Baustein, der sich nur kollektiv und in Form einer akzeptierten Sicherheitskultur etablieren lässt. Doch im Zweifelsfall müssen die technischen Vorkehrungen schlichtweg greifen. Denn besonders Kanzleien verfügen über sensible Daten. Zwar werden unmittelbare Schäden durch Cyberangriffe häufig minimiert, mittelbar können sie jedoch rufschädigend, gar geschäftsgefährdend sein.


Das letzte Panel des Tages drehte sich um die aktuellen ­Herausforderungen von Compliancesystemen und stellte dabei die EU-Antikorruptionsrichtlinie in den Vordergrund. Zwar betonte Dr. Björn Boerger, Partner bei Knauer& Partnerschaft von Rechtsanwälten, den grundsätzlichen Vorteil der Harmonisierung für den Umgang mit der EuGH-Rechtsprechung, jedoch herrsche aus Compliancesicht Unzufriedenheit über das weite Sanktionsregime und die Perspektive mehr materiellen Strafrechts, woraus die Panelisten keinen Hehl machten. Eine Normierung der Abgeordnetenbestechung – wie viele EU-Staaten sie vormachen – sei mangels politischen Willens unwahrscheinlich.


BWD-Update


Zum ersten Mal im Rahmen von Legal Market Matters trat Judith C. Nikolay als Geschäftsführerin des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) im F.A.Z. Tower auf. Sie steht in der Nachfolge der Gründungsvorstandssprecher Stefan Rizor LL.M. (McGill) und ­Prof. Dr. Thomas Wegerich seit Ende März 2026 an der Spitze des 2022 gegründeten Verbands und gab ein Status-Update. Unter anderem stellte sie den neuen, paritätisch besetzten Vorstand vor. Neben den künftigen zehn Task Forces wird es vier weitere Fach- und Austauschgremien geben –Management 360 Grad, Kammercollegium, Young Professionals Lab und die AG Kommunikation, Marketing und Außendarstellung. Zudem wächst auch das Informationsangebot des Verbands weiter. Künftig soll ein neues Rechtsmonitoring-Format entstehen, das über laufende Bundesgesetzgebungsverfahren aufklärt.


Sommerfest und Ausklang


Im Anschluss an ein sehr dichtes, inspirierendes und abwechslungsreiches Programm blieben die Teilnehmer im F.A.Z. Tower, um noch einmal bei feinen Speisen und Getränken miteinander ins Gespräch zu kommen und den Tag bis in die späten Abendstunden bei einem der inzwischen größten Sommerfeste des Rechtsmarkts ausklingen zu lassen.

Autor

Edgar Dörholt

Edgar Dörholt

Student an der Universität Bayreuth, früherer Praktikant des BWD, Bayreuth