Ist Arbeitszeiterfassung in Kanzleien umsetzbar?

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Am Nachmittag des 18.01.2023 fand ein hybrides Diskussionsforum zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 in Berlin statt. Der rechtspolitische Dialog wurde vom Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn sowie dem Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) veranstaltet. Rund 100 Teilnehmer vor den Bildschirmen und 60 Teilnehmer vor Ort verfolgten sowohl die Vorträge der Gastgeber als auch die Diskussion zwischen Kanzleivertretern und Bundestagsabgeordneten.

Arbeitszeitgesetz stammt aus „analoger Zeit“

Nach der Begrüßung und Einführung durch Prof. Dr. Reinhard Singer von der Humboldt-Universität zu Berlin hielt Christof Kleinmann, Co-Managing Partner bei GvW Graf von Westphalen und Leiter der BWD-Task-Force „Arbeitszeitgesetz“ (siehe hier), einen Vortrag mit dem Titel „Warum wir ein flexibleres Arbeitszeitrecht für Anwälte brauchen“. Im Anschluss wandte sich Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, mit motivierenden Worten an das Auditorium im Saal und vor den Bildschirmen: „Ich möchte Sie ermutigen, heute Lösungen zu diskutieren und erst dann zu überlegen, ob und wie diese in das europäische Recht passen!“ Ferner wies Prof. Thüsing darauf hin, dass es zur Zeit der Einführung des deutschen Arbeitszeitrechts weder Kurzzeitunterbrechungen der Freizeit von wenigen Minuten durch eingehende E-Mails auf dem Smartphone noch das Ineinanderfließen von Arbeit und Freizeit
gegeben habe. Es müsse daher weiterentwickelt werden, um seine Schutzfunktion auch zukünftig adäquat sicherstellen zu können. Weiterhin gab er zu bedenken, dass das europäische Recht großzügig auszulegen sei und sich auch der Blick in unsere Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande lohne, die eine Regelung gefunden hätten. „Hier sitzt heute der gesammelte arbeitsrechtliche Sachverstand, und ich wünsche Ihnen eine aussichtsreiche Diskussion!“, verabschiedete sich Prof. Thüsing.

Fünf Bundestagsabgeordnete, fünf Meinungen?

Prof. Dr. Thomas Wegerich, Herausgeber der Magazine der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel und stellvertretender Vorstandssprecher des BWD, bedankte sich für den Input der Referenten und hieß die fünf Politikvertreter willkommen. Zu einem rechtspolitischen Dialog hatten sich Carl-Julius Cronenberg, MdB (FDP), Susanne Ferschl, MdB (DIE LINKE), Kaweh Mansoori, MdB (SPD), Beate Müller-Gemmecke, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Wilfrid Oellers, MdB (CDU/CSU) bereit erklärt. Als Moderator der Diskussionsrunde bat Prof. Wegerich die Diskutanten um eine kurze Vorstellungsrunde sowie die Darlegung ihrer Haltung zu dem kontrovers diskutierten Thema Arbeitszeiterfassung.

Wer welche Meinung vertrat, welche Vorschläge und Reaktionen aus dem Auditorium kamen und ob es einen Konsens zwischen Politik und Wirtschaftskanzleien gibt beziehungsweise geben könnte – darüber werden wir ausführlich in der kommenden Ausgabe des Magazins berichten. Gern können Sie das Magazin kostenfrei abonnieren (hier), um diesen Bericht nicht zu verpassen.
So viel sei verraten: Es fand ein konstruktiver rechtspolitischer Dialog statt, der sicherlich bilateral Impulse setzen konnte. Oder wie Prof. Singer befand „Wir haben ein differenziertes Bild erkannt. Vielen Dank.“

Hinweis der Redaktion:
Die Task Force „Arbeitszeitgesetz“ des BWD hatte kurz nach der BAG-Entscheidung bereits ein Positionspapier veröffentlicht (siehe hier). Zudem gab es zu diesem Thema ergänzend einen Beitrag in Ausgabe 02/2022 des Verbandsmagazins (siehe hier).

 

mareike.theisen@faz-bm.de