Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG) am 14.02.2026 hat der Gesetzgeber das militärische Beschaffungswesen grundlegend neu ausgerichtet. Aufgrund der aktuell bestehenden sicherheitspolitischen Lage ist es das Ziel, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas durch vereinfachte und beschleunigte Vergabeverfahren zu stärken und effizienter auszugestalten. Damit entstehen für Unternehmen – auch jenseits der klassischen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie – neue strategische Geschäftsfelder mit erheblichem Wachstumspotential und ein Markt mit langfristiger Perspektive.
Das BwPBBG ist Teil der neuen sicherheitspolitischen Militärstrategie der Bundesregierung („Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung“, Militärstrategie und Plan für die Streitkräfte, Bundesministerium für Verteidigung – BMVg, April 2026), die vorsieht, die Bundeswehr schrittweise zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen (BMVg, Militärstrategie, Kasten „Welche Streitkräfte brauchen wir für Abschreckung und Verteidigung?“, S. 27). Hierzu sollen auch die Verteidigungsausgaben in Deutschland und in Europa insgesamt auf perspektivisch 3 bis 5% des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts erhöht werden, so dass sich die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie in Deutschland und in Europa zu einem regulierten Leitmarkt entwickelt.
Gleichzeitig hat das BwPBBG aber auch weit über das Vergaberecht hinaus Auswirkungen auf andere Bereiche in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie: Es soll Wettbewerbsstrukturen verändern, Investitionsentscheidungen von Unternehmen fördern und Transaktionsdynamiken zur Konsolidierung der deutschen und europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie i in Gang setzen. Das BwPBBG hat damit auch unmittelbare Relevanz für M&A-Aktivitäten im Verteidigungs- und Sicherheitssektor in Deutschland und Europa.
Zentrale Regelungen: Beschleunigte Beschaffung und erweiterter Anwendungsbereich
Zentraler Inhalt des BwPBBG ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren. Der Anwendungsbereich wurde dabei deutlich erweitert und erfasst nun einen breiten Kreis von Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, einschließlich ziviler Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Dadurch wird der Verteidigungs- und Sicherheitssektor faktisch für eine Vielzahl von Branchen geöffnet, wie etwa IT, Logistik, Bau, Energie, Medizintechnik, Maschinenbau- sowie Automobil- und Automobilzulieferindustrie.
Flankiert wird dies durch eine Reihe struktureller Maßnahmen, wie zum Beispiel die erleichterte Nutzung von Direktvergaben und Verhandlungsverfahren, eine Lockerung des Losgrundsatzes sowie die Einführung von Vorauszahlungen zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Ergänzend wird die Anwendung bestehender Instrumente wie der Innovationspartnerschaft im Verteidigungsbereich erleichtert, wodurch Forschung, Entwicklung und Beschaffung stärker integriert werden können.
Diese regulatorischen Anpassungen adressieren ein zentrales strukturelles Problem des bisherigen Beschaffungssystems, nämlich die geringe Wettbewerbsintensität. Nach aktuellen Zahlen endet ein erheblicher Anteil der Vergabeverfahren mit nur einem einzigen Angebot – ein Indikator für fehlende Markttiefe und begrenzte Anbieterstrukturen.
Strategische Chance für branchenfremde und branchennahe Unternehmen
Gerade für Unternehmen außerhalb der klassischen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie eröffnet das BwPBBG ein attraktives Einstiegsfenster. Die Ausweitung auf zivile Bedarfe senkt die Markteintrittsbarrieren erheblich, da bestehende Produkte und Kompetenzen häufig im Dual-Use-Modell unmittelbar eingesetzt werden können.
Hinzu kommen strukturelle Wettbewerbsvorteile: Die Möglichkeit zur Beschränkung von Vergabeverfahren auf EU-Unternehmen stärkt die Position europäischer Anbieter und schafft eine politisch gewollte Re-Regionalisierung von Wertschöpfungsketten. Gleichzeitig sorgt die langfristige Laufzeit des Gesetzes bis 2035 für Planungs- und Investitionssicherheit. Europäische Unternehmen in Branchen wie Technology, Software, KI, Robotik, Energie, Bau, Gesundheitstechnologie, Maschinenbau- sowie Automobil- und Automobilzulieferindustrie verfügen damit über realistische Optionen, Verteidigung und Sicherheit als ergänzendes Geschäftsfeld aufzubauen. Für Unternehmen bedeutet dies: Der Verteidigungsmarkt entwickelt sich zunehmend von einem spezialisierten Nischenmarkt zu einem breit zugänglichen Zukunftsmarkt mit stabiler Nachfrage und politischer Priorität.
M&A und Joint Ventures als strategisches Instrument
Das BwPBBG wird sich daher auch unmittelbar auf den M&A-Markt auswirken. Der deutsche M&A-Markt befindet sich aktuell in einem komplexen Umfeld aus makroökonomischer Unsicherheit, steigenden Finanzierungskosten und regulatorischer Verdichtung. Gleichzeitig bleibt M&A aber ein zentrales Instrument für Unternehmen zum Wachstum und zur Transformation.
Im Verteidigungs- und Sicherheitssektor entsteht durch das BwPBBG nun ein zusätzlicher Treiber: Die Kombination aus steigender Nachfrage, politischer Unterstützung und regulatorischen Erleichterungen begünstigt strategische Transaktionen für Unternehmen und Privat-Equity-Investoren erheblich. Zu beobachten sind vermehrt strategische Zukäufe und Joint Ventures sowie Buy-and-Build-Strategien, insbesondere zum schnellen Aufbau verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Kompetenzen. Zudem werden sich aufgrund des erheblichen Wachstumsdrucks und der Bestrebungen nach mehr Unabhängigkeit der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur die eher national geprägten Märkte für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter hin zu einem europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt entwickeln. Dies ist auch politisch gewollt und bietet die Chance einer grundlegenden Konsolidierung dieses Marktes in Europa. Für verkaufsbereite Inhaber spezialisierter Zulieferer eröffnen sich zudem auch zusätzliche Exitoptionen im Rahmen von Nachfolgeüberlegungen.
M&A-Prozesse im Verteidigungs- und Sicherheitsumfeld sind regelmäßig sehr regulatorisch geprägte Transaktionen. In der Praxis sind unter anderem Foreign-Direct-Investment-Prüfungen (FDI), exportkontrollrechtliche Risiken, Geheimschutzauflagen sowie Change-of-Control- und Abnahmeklauseln in bestehenden Verträgen zu großen Rüstungsunternehmen oder mit großen europäischen Unternehmen aus der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie besonders zu berücksichtigen und auf ihre wirtschaftlichen Faktoren hin zu prüfen.
Strategische Transaktionsmotive im neuen Marktumfeld
Vor diesem Hintergrund lassen sich mehrere zentrale strategische M&A-Motive im Verteidigungs- und Sicherheitssektor identifizieren:
- Erwerb verteidigungsnaher Technologien: Unternehmen aus zivilen Branchen nutzen Akquisitionen, um Zugang zu sicherheitsrelevanten Anwendungen und regulatorischem Know-how zu erhalten.
- Kooperationen und Joint Ventures: Innovationspartnerschaften ermöglichen es, Entwicklungs- und Beschaffungsprozesse gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern zu gestalten. Sie dienen häufig als Ausgangspunkt für längerfristige strategische Partnerschaften. Für neue Marktteilnehmer bietet sich insbesondere der Einstieg über Kooperationen mit etablierten europäischen Unternehmen an, die bereits in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie tätig sind, bevor eigenständige Großprojekte adressiert werden.
- Vertikale Integration und Lieferkettensicherung: Die Bündelung von Lieferketten und Produktionsstufen gewinnt an Bedeutung, um Leistungsfähigkeit gegenüber öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten – ein zunehmend relevanter Faktor im Vergaberecht.
- Human Capital als Transaktionsfaktor: Akquisitionen dienen zudem zunehmend dem Zugang zu sicherheitsüberprüften Mitarbeitenden, bestehenden Beziehungen zum Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie praktischer Erfahrung in projektbezogenen Bedarfsdeckungs- und Nutzungsprozessen (PBN-Prozessen). Diese immateriellen Vermögenswerte sind im Verteidigungsmarkt häufig schwerer aufzubauen als reine Technologie. Zugleich sind sie rechtlich eng mit Geheimschutz-, IT-Sicherheits- und arbeitsrechtlichen Anforderungen verknüpft.
- Konsolidierungs- und Exitoptionen: Da die europäische militärische Beschaffung trotz erster Beschleunigungsschritte weiterhin unter erheblichem Reform- und Wachstumsdruck steht, eröffnen sich zudem für alle Unternehmen, die bereits in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie tätig sind, erhebliche Konsolidierungschancen und für verkaufsbereite Inhaber spezialisierter Zulieferer zusätzliche Exitoptionen im Rahmen von Nachfolgeüberlegungen.
Regulatorische Komplexität als Transaktionsfaktor
Parallel zu den erweiterten Marktchancen steigt die regulatorische Komplexität von Transaktionen im Verteidigungsumfeld. Investitionen unterliegen verstärkten Prüfungen, insbesondere im Bereich FDI und nationaler Sicherheitsinteressen. Diese Entwicklung ist Teil eines breiteren Trends zu stärkerer staatlicher Kontrolle sensibler Transaktionen.
Für Investoren und Unternehmen bedeutet dies längere Transaktionszeiträume, eine erhöhte Planungskomplexität sowie die Notwendigkeit frühzeitiger regulatorischer Prüfungen und Strategien. Erfolgreiche Transaktionen erfordern daher nicht nur M&A-rechtliche Expertise, sondern auch ein tiefgehendes Verständnis der sicherheits-, vergabe- und außenwirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen.
In der Praxis stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- außenwirtschaftsrechtliche Einordnung des Targets, etwa als Militärausrüstung im Sinne von § 104 Abs. 2 GWB, Dual-Use-Gut oder kritische Infrastruktur, sowie damit verbundene Meldepflichten nach AWG und AWV;
- Reichweite bestehender Bundeswehrverträge, insbesondere im Hinblick auf Change-of-Control-, Geheimschutz- und Sicherheitsklauseln;
- Ausgestaltung von Garantien, Freistellungen und Covenants im Zusammenhang mit Exportkontrolle, Sanktionsrecht und Technologie- und Know-how-Transfer;
- Arbeits-, Datenschutz- und IT-sicherheitsrechtliche Anforderungen an VS-Umgebungen und kritische Infrastrukturen, etwa im Kontext organisationsinterner Compliancestrukturen.
Fazit
Das BwPBBG ist mehr als eine Reform des Vergaberechts. Es markiert einen strukturellen Wandel des Verteidigungs- und Sicherheitsmarktes in Deutschland und Europa. Durch die Öffnung für zivile Anbieter, die Absenkung von Markteintrittsbarrieren und die langfristige Planungssicherheit entstehen neue Wettbewerbsdynamiken, die weit über den öffentlichen Sektor hinausreichen.
Für Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen und ihre Marktposition durch gezielte Investitionen und Transaktionen auszubauen. Gleichzeitig steigt die Bedeutung strategischer Kommunikation und Positionierung – insbesondere gegenüber öffentlichen Auftraggebern und Investoren.
Im Zusammenspiel mit den aktuellen Entwicklungen im M&A-Markt entsteht so ein dynamisches Umfeld, in dem regulatorische Veränderungen, wirtschaftliche Interessen und sicherheitspolitische Ziele ineinandergreifen. Wer diese Dynamiken frühzeitig erkennt und strategisch nutzt, kann sich nachhaltig und erfolgreich im entstehenden gesamteuropäischen Verteidigungs- und Sicherheitsökosystem positionieren.
Autor

Michael Jürgen Werner
michaeljuergen.werner@nortonrosefulbright.com
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