IP-Rechte und Verbraucherschutz

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CDU/CSU und SPD haben am 09.04.2025 den Koalitionsvertrag für ihre künftige Zusammenarbeit vorgelegt. Über die Inhalte wird von allen Seiten viel diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz und Digitalisierung. Was der Vertrag zum Thema IP-Rechte und Verbraucherschutz enthält, finden Sie nachfolgend zusammengefasst.

Geistiges Eigentum

Vorab: Das geistige Eigentum wird im Koalitionsvertrag zwar hier und da erwähnt, doch ist es eher ein Randthema. Eine Ausnahme bildet der Schutz von Urheberrechten, der v.a. im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) sowie Vergütungsmodellen im digitalen Musikmarkt erwähnt wird.

Innovationsfreiheitsgesetz: Nationale IP-Strategie

Die künftige Koalition kündigt im großen Abschnitt „Bildung, Forschung, Innovation“ (ab Zeile 2.300) ein Innovationsfreiheitsgesetz an (Zeile 2.564 ff.). Die Forschung soll mehr Freiheit erhalten und von „kleinteiliger Förderbürokratie entfesselt“ werden, außerdem wollen die Koalitionsparteien die Datennutzung erleichtern. In diesem Rahmen kündigen sie an: „Wir legen eine nationale IP-Strategie (geistiges Eigentum) vor“ (Zeile 2.573).

Stärkung von Urheberrechten durch angemessene Vergütung

Im Abschnitt „Recht“ (ab Zeile 2.824) findet das Urheberrecht explizite Erwähnung: Die Parteien wollen für einen „fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure“ (Kreative, Wirtschaft und Nutzer) sorgen. Laut Koalitionsvertrag müssen Urheber für die Nutzung ihrer Werke bei der Entwicklung generativer KI angemessen vergütet werden. Auch an späterer Stelle, im Abschnitt „Kultur und Medien“ (Zeilen 3.795 ff.), wird die Wahrung von Urheberrechten betont: Gemeinsam mit den Ländern wollen die Koalitionsparteien eine Strategie „Kultur & KI“ entwickeln, so dass Urheberrechte gewahrt und künstlich generierte Inhalte erkennbar bleiben (Zeile 3.846 ff.).

Streamingplattformen im digitalen Musikmarkt sollen verpflichtet werden, „Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen“. Die Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer Inhalte soll erhöht und dazu ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung eingeführt werden (Zeile 2.829 f.).

Entwicklung fairer und transparenter Vergütungsmodelle

Um faire Vergütungsmodelle im digitalen Musikmarkt geht es auch im Abschnitt „Kultur und Medien“. Die künftigen Koalitionspartner bekräftigen: „Wir setzen Recht an geistigem Eigentum konsequent durch und schützen kreative Produkte“ (Zeile 3.902).

Verbraucherschutz

Dem Schutz von Verbraucherrechten haben sich die Parteien ausführlicher gewidmet. Im umfassenden Abschnitt „Recht“ (ab Zeile 2.761) führen sie unter der Überschrift „Verbraucherschutz“ aus: „Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein.“ Ziel ist es nach dem Koalitionsvertrag, dass digitale Angebote schon „by design“ und „by default“ verbraucherfreundlich gestaltet werden (Zeilen 2.800 ff.).

Stärkung von Verbraucherrechten

Im ersten großen Abschnitt des Vertrags „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“, wo man es nicht unbedingt vermutet hätte, heißt es unter der Überschrift „Verbraucherinnen und Verbraucher“ zunächst ganz allgemein: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge“ (Zeilen 1.286 ff.).

Mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen

Etwas konkreter wird die künftige Koalition dann ein paar Zeilen weiter: Sie beabsichtigt, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen (Zeilen 1.295 f.) – derzeit ein großes Thema in der Rechtsprechung zur Preisangabenverordnung (PAngV). Ob diese Absichtserklärung dazu führt, dass die gesetzlichen Regelungen der seit Mai 2022 gültigen Preisangabenverordnung noch einmal verschärft werden, bleibt abzuwarten.

Verbot sogenannter Dark Patterns

Deutschland soll, so die Aussage im Abschnitt „Digitales“ (ab Zeilen 2.138 ff.), Spitzenstandort für Zukunftstechnologien werden (Zeile 2.256). Aus Verbrauchersicht relevant: Die Koalitionspartner wollen die EU-Plattformgesetze konsequent durchsetzen und sich für ein Verbot unlauterer Geschäftspraktiken wie Dark Patterns und süchtig machenden Designs einsetzen (Zeilen 2.291 f.).

Entschädigungen über automatisierte Lösung (Smart Contracts)

Ein für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherlich erfreuliches Vorhaben findet sich im Abschnitt „Recht“ unter der Überschrift „Smart Contracts“: Die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen soll digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden, „wenn die relevanten Daten auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits vorliegen“ (Zeilen 2.776 f.).

Regulierung des Ticketzweitmarkts

Nachdem dieser zuletzt immer wieder in der Diskussion war, will die künftige Koalition den sogenannten Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker regulieren, „um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen“. Es sollen Preisobergrenzen ermöglicht, Transparenz hergestellt und Plattformen verpflichtet werden, ein Meldesystem vorzuhalten (Zeilen 2.790 ff.).

Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse

Ganz konkret dem Verbraucherschutz dient auch dieses Vorhaben: Für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse soll nach dem Willen der Koalitionsparteien eine allgemeine Bestätigungslösung eingeführt werden (Zeilen 2.799 f.).

Moderne Justiz

Auch was sich die künftige Koalition unter der Überschrift „Moderne Justiz“ (Zeilen 2.016 ff.) vorgenommen hat, ist erwähnenswert:

  • „Die Digitalisierung der Justiz führen wir konsequent fort“ (Zeile 2.024).
  • Der Zugang zum Recht soll erleichtert und ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit eingeführt werden (Zeilen 2.032 ff.).
  • Verfahrensplattformen sollen an die Stelle klassischer Akten treten und digitale Beweismittel ermöglicht werden (Zeilen 2.038 f.).
  • Die Parteien wollen Verfahrensdauern „generell erheblich verkürzen“ (Zeile 2.040).
  • Richter sollen weitere Möglichkeiten der Verfahrensstrukturierung erhalten, etwa durch frühzeitige Verfahrenskonferenzen oder Vorgaben zur Strukturierung des Parteivortrags (Zeilen 2.041 ff.).

Bekenntnis zur „guten Gesetzgebung“

Grundsätzlich freuen darf man sich schließlich über das Bekenntnis zu einer „guten Gesetzgebung“. So verspricht die künftige Koalition im Abschnitt „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ wörtlich: „Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen“ (Zeile 1.866). Man ist gespannt …

Fazit: Es kommt auf die Umsetzung an!

Während der Koalitionsvertrag dem Medien- und Wettbewerbsrecht, insbesondere im Kontext digitaler Plattformen, KI und fairer Marktbedingungen, erhebliche Aufmerksamkeit widmet, kommt das geistige Eigentum – mit Ausnahme des Urheberrechts – etwas kurz: Marken-, Design-, Geschäftsgeheimnis- oder Patentrecht werden an keiner Stelle explizit genannt. Es fällt außerdem auf, dass im Rahmen des Verbraucherschutzes die Nachhaltigkeitswerbung zum Schutz vor Greenwashing keinerlei Erwähnung findet, obwohl das Thema auf deutscher und europäischer Ebene doch gerade heiß diskutiert wird. Möglicherweise liegt das Schweigen des Koalitionsvertrags dazu aber genau darin begründet: Mit dem Entwurf der Green-Claims-Richtlinie liegt derzeit nämlich ein äußerst umstrittenes Regelungsvorhaben der EU auf dem Tisch, so dass die künftigen Koalitionspartner die weitere Entwicklung vielleicht erst einmal abwarten wollen.

Letztlich zeigt die Erfahrung aus vergangenen Koalitionsverträgen auch eines: Was drinsteht und was letztlich wirklich umgesetzt wird, steht auf zwei verschiedenen Blättern Papier.

Autor

Ina Kamps, M.A. Taylor Wessing, Düsseldorf Rechtsanwältin, Knowledge Lawyer

Ina Kamps, M.A.

Taylor Wessing, Düsseldorf
Rechtsanwältin, Knowledge Lawyer


i.kamps@taylorwessing.com
www.taylorwessing.com