Potentiale erkennen, Analysen priorisieren

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Insolvenzverfahren sind regelmäßig durch eine Vielzahl komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte geprägt. Neben der Erfassung und Sicherung der vorhandenen Vermögensgegenstände stellt sich die Frage, ob im Vorfeld der Insolvenz Vermögen verlagert, Forderungen nicht realisiert oder sonstige gläubigerbenachteiligende Transaktionen vorgenommen wurden. In Betracht kommen etwa Vermögenübertragungen, ungewöhnliche Zahlungsströme, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder Leistungen an Organmitglieder, Gesellschafter und sonstige nahestehende Personen.

Für den Insolvenzverwalter geht es dabei nicht allein um die Aufklärung möglicher Pflichtverletzungen. Die Analysen können zugleich unmittelbar zur Massegenerierung beitragen. Die bei Verfahrenseröffnung tatsächlich vorgefundene „Ist-Masse“ muss im Laufe des Verfahrens möglichst weit an die rechtlich bestehende „Soll-Masse“ angenähert werden. Hierzu können insbesondere der Einzug bestehender Forderungen und die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen beitragen.

Gerade bei Unternehmensinsolvenzen stehen diesem Ziel jedoch häufig umfangreiche Datenbestände gegenüber. Je größer das Unternehmen und je komplexer seine Konzern- und Geschäftsbeziehungen sind, desto schwieriger wird es, sämtliche Transaktionen mit vertretbarem Aufwand zu untersuchen. Gleichzeitig kann ein Verzicht auf eine strukturierte Analyse dazu führen, dass relevante Vermögenswerte oder Ansprüche unentdeckt bleiben.

Hier kann ein strukturierter forensischer Quick Scan, aufbauend auf einer forensischen Buchhaltungsdatenanalyse, gezielt helfen. Als Instrument zur frühzeitigen Priorisierung hilft er dabei, potentielle Auffälligkeiten zu identifizieren und zu bestimmen, welche Sachverhalte einer vertieften Analyse bedürfen.

Erkennen, wo eine vertiefte Analyse sinnvoll ist

Ein zielgerichteter Quick Scan kann an einer bestehenden rechtlichen Fragestellung ansetzen – häufig ist zu Beginn eines Insolvenzverfahrens jedoch noch unklar, welche wirtschaftlichen Sachverhalte überhaupt rechtlich relevant sein könnten. Ein strukturierter forensischer Quick Scan kann als frühzeitiges Screening- und Priorisierungsinstrument dienen. Mit Hilfe forensischer Analysen und datengesteuerter Prüfroutinen, ergänzt durch eine gezielte Expertenbeurteilung, können finanzielle Auffälligkeiten identifiziert werden, die sodann Gegenstand weitergehender Untersuchungen Hand in Hand mit rechtlichen Bewertungen werden.

Liegen bereits erste Indizien vor, kann die Analyse gezielt auf deren Aufklärung ausgerichtet werden. Fehlen konkrete Anhaltspunkte, kann ein standardisiertes Repertoire forensischer Analysen – z.B. die Analyse von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen – eingesetzt werden, um Auffälligkeiten zu identifizieren, die auf potentiell anfechtbare Sachverhalte oder mögliche Pflichtverletzungen hindeuten.

Unterschiedliche Arten von Rechtsansprüchen erfordern die Identifizierung unterschiedlicher Muster in den Finanzdaten. Bei potentiellen Anfechtungsansprüchen kann der Quick Scan auf ungewöhnliche Zahlungen, Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen, komplexe konzerninterne Geschäftsfälle sowie Transaktionen kurz vor der Insolvenz ausgerichtet werden. Art, Zeitpunkt, Empfänger und finanzieller Kontext dieser Transaktionen können erste Anhaltspunkte für eine weitergehende Untersuchung liefern.

Bei potentiellen Haftungsansprüchen liegt der Fokus anders. Hier kann die Analyse Entscheidungsmuster, Vermögenübertragungen und finanzielle Verflechtungen zwischen Unternehmen untersuchen. Insbesondere die Analyse von Transaktionsströmen über mehrere Gesellschaften hinweg kann dabei helfen nachzuvollziehen, wie und wohin Vermögenswerte übertragen wurden.

Der Quick Scan identifiziert damit wirtschaftlich relevante Sachverhalte und schafft die Grundlage für deren gezielte weitere Aufklärung, um eine anschließende rechtliche Würdigung durch Insolvenzverwalter zu unterstützen.

Analyseaufwand gezielt steuern

Gerade in Verfahren mit geringer Verfahrensliquidität stellt sich eine grundlegende Frage: Welcher Analyseumfang ist angesichts der verfügbaren Ressourcen wirtschaftlich vertretbar?

Einerseits kann eine umfangreiche Analyse sämtlicher Buchungen, Zahlungen und Geschäftsfälle erhebliche Ressourcen binden. Andererseits kann der vollständige Verzicht auf eine solche Analyse dazu führen, dass potentiell werthaltige Ansprüche oder Vermögensgegenstände nicht erkannt werden.

Für den Insolvenzverwalter besteht dabei nicht nur ein wirtschaftliches Interesse. Die Verpflichtung, die Insolvenzmasse zu erfassen und zu sichern, setzt voraus, dass auch solche Vermögensgegenstände berücksichtigt werden, die bei Verfahrenseröffnung nicht unmittelbar vorhanden oder erkennbar sind. Ziel bleibt, die Ist-Masse möglichst weit an die Soll-Masse anzunähern.

Der forensische Quick Scan kann hier als vorgelagerte Entscheidungsstufe eingesetzt werden. Bevor erhebliche Ressourcen gebunden werden, schafft er eine erste Grundlage für die Priorisierung potentieller Untersuchungsfelder. Ziel ist nicht, jede Transaktion im Detail zu prüfen, sondern Muster und Auffälligkeiten zu identifizieren, die auf verwertbare Vermögenswerte, potentielle Ansprüche oder andere Sachverhalte hinweisen, die eine vertiefte Analyse rechtfertigen. Im Mittelpunkt können beispielsweise folgende Muster stehen:

  • Vermögenübertragungen und Veräußerungen kurz vor der Insolvenz, insbesondere an verbundene oder nahestehende Parteien;
  • auffällige Intercompany-Beziehungen, etwa steigende Forderungen oder Darlehen bei gleichzeitig sinkender Liquidität;
    auffällige Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten, etwa Ausbuchungen, Verrechnungen oder Abtretungen;
  • Transaktionsketten, die den Verbleib von Vermögenswerten oder Liquidität verschleiern können;
  • auffällige Forderungen, bei denen sich ein gezielter Forderungseinzug lohnen könnte.

Dabei ist das Zusammenspiel mehrerer Indikatoren und das daraus ableitbare wirtschaftliche Potential entscheidend. Der Quick Scan zeigt damit, bei welchen Sachverhalten sich eine vertiefte Prüfung oder ein gezielter Forderungseinzug lohnt.

Von Auffälligkeiten zu durchsetzbaren Ansprüchen

Eine wirtschaftliche Auffälligkeit ist nicht automatisch ein durchsetzbarer Anspruch. Deshalb sollte die spätere rechtliche und prozessuale Verwertbarkeit bereits bei der Planung des forensischen Quick Scans berücksichtigt werden.

Für die Priorisierung können insbesondere folgende Fragen relevant sein:

  • Welche Ansprüche kommen grundsätzlich in Betracht und welche Tatbestandsmerkmale sind hierfür zu erfüllen?
  • Welche Tatsachen müssen dargelegt und bewiesen werden, und wer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast?
  • Welche Informationen und Beweismittel liegen bereits vor und welche müssen noch ermittelt oder gesichert werden?
  • Welche Datenquellen können zur Aufklärung der relevanten Tatsachen beitragen?

Die Darlegungs- und Beweislast sollte bei der Festlegung des Umfangs des Quick Scans berücksichtigt werden. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die vorhandenen Ressourcen effizient eingesetzt werden und der Blick des Insolvenzverwalters auf zunächst unscheinbare Datenpunkte gelenkt wird – auf solche, die für einen möglichen Anspruch entscheidende Tatsachen belegen können.

Die zentrale Frage lautet daher nicht nur: „Was ist auffällig?“, sondern: „Welche Auffälligkeiten sind für einen möglichen Anspruch relevant – und welche Informationen benötigen wir, um dies belastbar darlegen und beweisen zu können?“

Vom Datenpunkt zum belastbaren Sachverhalt

Wie dieser Ansatz in der Praxis funktionieren kann, zeigt ein vereinfachtes Beispiel:

Der Quick Scan identifizierte anhand von Buchungs- und Gewinn-und-Verlust-Daten (GuV-Daten) die ungewöhnliche Auflösung einer Rückstellung. Die Buchungsanalyse zeigte, dass die Auflösung nicht über die sonstigen betrieblichen Erträge, sondern gegen den Materialaufwand erfasst worden war. Der Abgleich mit den Vorjahresbuchungen machte die Abweichung von der bisherigen Buchungspraxis sichtbar. Dadurch wurde der Materialaufwand unmittelbar reduziert und das operative Ergebnis entsprechend verbessert.

Für den Insolvenzverwalter kann ein solcher Befund über die bilanzielle Betrachtung hinaus von erheblicher Bedeutung sein. Zu prüfen wäre insbesondere, ob die gewählte Buchung zu einer unzutreffenden Darstellung der wirtschaftlichen Lage führte und ob die Auflösung der Rückstellung tatsächlich gerechtfertigt war. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Rückstellung zu Unrecht aufgelöst oder der Aufwand gezielt über eine andere Position vermindert wurde, kann sich daraus ein weitergehender Prüfungsansatz ergeben. Je nach Sachverhalt könnten daraus Ansprüche gegen Verantwortliche oder andere Beteiligte entstehen und damit zusätzliches Potential für eine Vergrößerung der Soll-Masse generiert werden. Der Quick Scan dient dabei als Ausgangspunkt, um aus einem auffälligen Datenpunkt einen konkret prüfbaren Sachverhalt und möglichen Massemehrungsansatz zu entwickeln.

Nicht möglichst viel untersuchen, sondern das Richtige

Forensic Accounting trägt im Insolvenzverfahren direkt zur Massegenerierung und gezielten Sachverhaltsaufklärung bei. Der forensische Quick Scan ermöglicht es, umfangreiche Datenbestände mit angemessenem Aufwand nach relevanten Transaktionsmustern, Vermögensbewegungen und potentiell werthaltigen Ansprüchen zu durchsuchen und den weiteren Untersuchungsbedarf zu priorisieren.

Dabei geht es nicht um eine möglichst umfassende Analyse, sondern um die Frage, wo sich eine vertiefte Untersuchung wirtschaftlich und rechtlich lohnt. Die frühzeitige Verzahnung des Quick Scans mit der rechtlichen Perspektive des Verfahrens ermöglicht es zudem, gezielt diejenigen Tatsachen und Beweismittel herauszuarbeiten, die für eine spätere Durchsetzung möglicher Ansprüche relevant sind.

Der Quick Scan schafft damit eine Schnittstelle zwischen Datenanalyse, Massegenerierung und Rechtsdurchsetzung: Aus einer Vielzahl von Datenpunkten entsteht eine priorisierte Untersuchungslandkarte, die den gezielten Einsatz vorhandener Verfahrensressourcen ermöglicht. ß

Autor

Sebastian Philipp FTI Consulting, Hamburg Senior Managing Director

Sebastian Philipp

FTI Consulting, Hamburg
Senior Managing Director


sebastian.philipp@fticonsulting.com
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Marina Dorn FTI Consulting, Frankfurt am Main Managing Director

Marina Dorn

FTI Consulting, Frankfurt am Main
Managing Director


marina.dorn@fticonsulting.com
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Rebekka Scheinost FTI Consulting, München Director

Rebekka Scheinost

FTI Consulting, München
Director


rebekka.scheinost@fticonsulting.com
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Autor

Dr. Stephan Zündorf FTI Consulting, Hamburg Senior Consultant

Dr. Stephan Zündorf

FTI Consulting, Hamburg
Senior Consultant


stephan.zuendorf@fticonsulting.com
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