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Wenn derzeit über den Wirtschaftsstandort Deutschland diskutiert wird, geht es um eine ganze Reihe grundlegender Fragen: Energiepreise und Steuern, Bürokratie und Infrastruktur, Fachkräftemangel und Arbeitsmarkt, Investitionsbedingungen und nicht zuletzt die Zukunft unserer Alterssicherung. Viele dieser Debatten werden getrennt voneinander geführt. Tatsächlich hängen sie eng zusammen. Ein Aspekt kommt dabei aus meiner Sicht noch zu selten vor: die Bedeutung des Rechtsstandorts.

Wirtschafts- und Rechtsstandort lassen sich nicht voneinander trennen. Unternehmen brauchen nicht nur wettbewerbsfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, sondern ebenso verlässliche rechtliche Strukturen, funktionierende Gerichte und Verfahren sowie die Möglichkeit, komplexe Vorhaben rechtssicher umzusetzen. Auch die Qualität und Leistungsfähigkeit des Rechtsstandorts beeinflussen damit, wie attraktiv Deutschland für Unternehmen und Investitionen ist.

Wirtschaftskanzleien sind ein Teil dieser Infrastruktur. Sie begleiten Investitionen und Transaktionen, Unternehmensgründungen und Restrukturierungen, unterstützen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen und vertreten Unternehmen in komplexen Verfahren. Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, Recht anzuwenden, sondern es für unternehmerische Entscheidungen handhabbar zu machen. Ein leistungsfähiger Rechtsmarkt ist deshalb auch ein Standortfaktor.

Ein leistungsfähiger Rechtsstandort braucht aber mehr als gute Gesetze, funktionierende Institutionen und exzellente Beratung. Er braucht vor allem Menschen, die Recht anwenden, auslegen, durchsetzen und weiterentwickeln. Und genau hier zeichnet sich eine Herausforderung ab, die weit über Wirtschaftskanzleien hinausreicht. Perspektivisch werden uns hervorragend ausgebildete Juristinnen und Juristen fehlen – in Kanzleien und Unternehmen ebenso wie in Justiz und Verwaltung. Gleichzeitig verändern neue Technologien die juristische Arbeit und damit auch die Anforderungen an diejenigen, die diesen Beruf künftig ausüben werden.

Wie sehr diese Fragen auch die junge Generation in unseren Mitgliedskanzleien beschäftigen, haben wir vor wenigen Wochen bei unserem BarCamp mit rund 30 jungen Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Mitgliedskanzleien erlebt. Diskutiert wurde unter anderem über Karrierewege, Wissenstransfer und Ausbildung, künstliche Intelligenz, Arbeitsmodelle und Führung. Hinter vielen dieser Themen stand letztlich dieselbe Frage: Wie gewinnen und entwickeln wir die Menschen, die wir künftig brauchen, und unter welchen Bedingungen können sie ihre Fähigkeiten langfristig einbringen?

Diese Frage stellt sich für den Rechtsstandort insgesamt. Und damit sind wir auch bei der Zukunft der Juristenausbildung. Über ihre Weiterentwicklung wird derzeit an vielen Stellen intensiv diskutiert – über Stoffumfang und Prüfungsformate, Studienorganisation und Referendariat, Digitalisierung und künstliche Intelligenz ebenso wie über methodische, kommunikative und weitere Kompetenzen. All das gehört in diese Debatte. Für mich steht daneben aber eine grundlegende Frage, die wir immer wieder mitdenken müssen: Welches Zielbild haben wir eigentlich?

Welche Juristinnen und Juristen brauchen wir in zehn oder zwanzig Jahren? Welche fachlichen, methodischen, technologischen und persönlichen Fähigkeiten müssen sie mitbringen, um in einer zunehmend komplexen und technologisch geprägten Welt exzellente juristische Arbeit leisten zu können? Juristische Methodik, Präzision und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und rechtlich einzuordnen, werden dabei nicht weniger wichtig. Hinzukommen müssen der souveräne Umgang mit neuen Technologien, die Fähigkeit, deren Ergebnisse kritisch zu überprüfen, Zusammenhänge zu erkennen, verständlich zu kommunizieren und Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen.

Ein Zielbild kann helfen, die einzelnen Reformfragen zusammenzuführen und daraus abzuleiten, wie Studium, Referendariat und Prüfungen weiterentwickelt werden sollten. Diese Diskussion betrifft nicht allein Universitäten, Justizprüfungsämter oder einzelne juristische Berufsgruppen. Kanzleien und Unternehmen, Justiz und Verwaltung haben ein gemeinsames Interesse daran, dass auch die nächste Generation über die Fähigkeiten verfügt, die ein leistungsfähiger Rechtsstaat und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft benötigen.

Wenn wir über die Zukunft des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Deutschland sprechen, sollten wir den Rechtsstandort deshalb mitdenken. Seine Leistungsfähigkeit entscheidet sich an der Qualität unserer Gesetze und Institutionen, aber ebenso an den Menschen, die sie mit Leben füllen. Die Sicherung des juristischen Nachwuchses und die Weiterentwicklung seiner Ausbildung sind deshalb keine Binnenfragen der juristischen Profession. Sie gehören auf die Agenda, wenn wir darüber sprechen, wie Deutschland als Rechts-, Wirtschafts- und Investitionsstandort zukunftsfähig bleibt.

Autor

Judith C. Nikolay Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD), Berlin Geschäftsführerin

Judith C. Nikolay

Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD), Berlin
Geschäftsführerin


judith.nikolay@bundesverband-wirtschaftskanzleien.de
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