Der Abschlussbericht der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“

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Einleitung

Der Abschlussbericht der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ stellt einen bedeutenden Reformvorschlag zur Modernisierung des deutschen Zivilprozesses dar. Der Bundesverband Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) begrüßt die umfassende Analyse und die Bereitschaft zur Reform. Gleichwohl erfordert die Umsetzung eine sorgfältige Berücksichtigung der Bedürfnisse professioneller Verfahrensbeteiligter, insbesondere der wirtschaftsberatenden Kanzleien. Dieses Positionspapier benennt aus Sicht des BWD zentrale Forderungen und kritische Anmerkungen zu den Empfehlungen des Abschlussberichts und regt zusätzlich zu den in dem Abschlussbericht erwähnten auch noch weitere Reformen an.

Forderungen auf der Grundlage des Abschlussberichts

Forderung 1: Kommunikationsplattform! (S. 54 ff. Abschlussbericht)

Ein zentraler Reformbaustein ist die vorgeschlagene Einführung einer digitalen Kommunikationsplattform. Der BWD begrüßt diesen Schritt, da er die Kommunikation erheblich erleichtert. Die direkte Übermittlung von Schriftsätzen zwischen den Parteien, ohne den Umweg über das Gericht, ermöglicht eine schnellere und effizientere Kommunikation. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass auch größere Audio- und Videodateien übermittelt und hochgeladene Dokumente bearbeitet werden können. Eine einheitliche Darstellung des Parteivortrags erleichtert die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens. Die Einführung eines Chats zwischen Gericht und Parteien würde eine zügige Abstimmung zu Terminen ermöglichen und die Anbringung richterlicher Hinweise vereinfachen. Allerdings hält der BWD es für unverzichtbar, eine Funktion einzurichten, die sämtliche Änderungen an Dokumenten dokumentiert, um nachträgliche Manipulationen zu verhindern. Eine Zustimmung zu dieser Plattform beinhaltet aus Sicht des BWD ausdrücklich keine Zustimmung zu einer inhaltlichen Strukturierung des Parteivortrags durch das Gericht.

Forderung 2: Aufstockung der Ressourcen an Amtsgerichten

Darüber hinaus fordert der BWD, dass mit der Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auch eine angemessene Aufstockung der Ressourcen an den Amtsgerichten erfolgt. Es muss sichergestellt werden, dass diese die zu erwartende Zunahme an Verfahren effektiv bewältigen können, um überlange Prozesse zu vermeiden. Die Zahl zusätzlicher Richterstellen sollte sich am tatsächlichen Mehrbedarf orientieren.

Da der Abschlussbericht keine Schätzung enthält, wie viele Verfahren von den Land- an die Amtsgerichte verlagert werden, ist eine entsprechende Analyse und Planung zwingend erforderlich.

Forderung 3: Schutz vor übermäßiger gerichtlicher Steuerung des Parteivortrags

Besondere Aufmerksamkeit widmet der BWD dem Schutz der Parteiautonomie. Die in Empfehlung 17 vorgesehene Möglichkeit, den Parteivortrag in digital strukturierter Form nach gerichtlichen Vorgaben zu verlangen, birgt die Gefahr einer übermäßigen gerichtlichen Steuerung. Dies könnte die anwaltliche Prozessstrategie einschränken und den Beibringungsgrundsatz schwächen. Der BWD spricht sich daher klar dafür aus, richterliche Vorgaben auf ein Minimum zu beschränken.

Forderung 4: Zügige flächendeckende Einrichtung von Commercial Courts

Die Einrichtung von Commercial Courts für komplexe, insbesondere internationale Streitigkeiten wird vom BWD ausdrücklich unterstützt. Diese Gerichte sollten schnellstmöglich eingeführt, mit international erfahrenen Richtern besetzt und in der Lage sein, Verfahren in englischer Sprache durchzuführen. Nur so kann Deutschland im Wettbewerb mit internationalen Foren wie London oder Paris bestehen und ein attraktiver Standort für grenzüberschreitende Wirtschaftsverfahren bleiben.

Forderung 5: Einführung einer Case-Management-Konferenz zu Beginn des Prozesses

Der BWD begrüßt Forderung Nr. 14, die beinhaltet, dass Gerichte künftig die Möglichkeit haben sollen, einen Organisationstermin, vergleichbar mit einer Case Management Conference gemäß Art. 24 ICC-Rules, durchzuführen. Der Organisationstermin dient insbesondere in wirtschaftsrechtlichen oder anderen komplexen Verfahren der Festlegung eines möglichst verbindlichen Verfahrensplans. Gegebenenfalls ist es zweckmäßig, die Konferenz nur ab einem gewissen Streitwert durchzuführen, da ansonsten der Zeitaufwand für die Konferenz selbst in keinem Verhältnis zum finanziellen Interesse steht beziehungsweise es aufgrund des geringen Streitwerts keine detaillierten Besprechungen braucht, da ohnehin nicht mit umfangreichen Schriftsätzen/Beweisaufnahme zu rechnen ist.

Forderung 6: Ernsthafte Auseinandersetzung mit Modellen der „Online Dispute Resolution“

Die Reformkommission für das Zivilprozessrecht sollte sich intensiv mit den angelsächsischen Modellen der Online Dispute Resolution (ODR) auseinandersetzen. Der ursprüngliche Vorschlag zu § 128a ZPO, dass nach einem entsprechenden Antrag durch eine Partei eine Videoverhandlung stattfinden muss und dies gerade nicht ins Ermessen des Gerichts gestellt wird, sollte wiederaufgegriffen werden.

Begründung: Angelsächsische Länder wie Kanada, das Vereinigte Königreich oder die USA haben in den letzten Jahren innovative ODR-Systeme erfolgreich implementiert. Diese Modelle bieten wertvolle Erkenntnisse zur technischen Umsetzung, rechtlichen Einbettung und Nutzerakzeptanz digitaler Streitlösungsverfahren. Angesichts wachsender Digitalisierung, Justizbelastung und der Notwendigkeit eines zeitgemäßen, bürgernahen Zivilprozesses kann eine Auseinandersetzung mit diesen Erfahrungen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des deutschen Zivilverfahrensrechts leisten.

Eigene, von dem Abschlussbericht losgelöste Reformideen

Abschaffung der Richterrotation, sofern sie nicht auf Wunsch des Richters geschieht

Über die im Abschlussbericht behandelten Themen hinaus fordert der BWD die Abschaffung der Richterrotation, soweit sie nicht auf Wunsch der Richter erfolgt.

Die regelmäßige Rotation führt zu einem Verlust von Fachwissen und erfordert wiederholte Einarbeitungen, die die Effizienz der Verfahren beeinträchtigen.

Für die Task Force „Schnelle und effiziente Justiz“:

Autor

Dr. Simon Kubiak BLD Bach Langheid Dallmair, Köln Rechtsanwalt, Partner

Dr. Simon Kubiak

BLD Bach Langheid Dallmayr, Hamburg
Rechtsanwalt, Partner


simon.kubiak@bld.de
www.bld.de