Einleitung
Am 12.05.2025 hat das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) weitreichende Änderungen seiner Richtlinien zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zur strafrechtlichen Verfolgung von Unternehmen vorgestellt. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Corporate Enforcement Policy (CEP), das Whistleblowerprogramm sowie die Praxis der Bestellung von Compliance-Monitoren. Ziel ist es, einerseits die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität zu intensivieren, andererseits aber auch die Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und Anreize für Selbstanzeige, Kooperation und wirksame Abhilfemaßnahmen zu schaffen. Die neuen Leitlinien spiegeln die aktuellen politischen Prioritäten wider und markieren einen weiteren Schritt hin zu einem unternehmensfreundlicheren Vollzugsumfeld.
Schwerpunkte der neuen Enforcementstrategie
Die Neuausrichtung der Enforcementstrategie verkündete Matthew R. Galeotti (Head der DOJ Criminal Division) in einer Rede anlässlich der jährlichen Anti-Money Laundering and Financial Crimes Conference (der Securities Industry and Financial Markets Association). Danach bekräftigt das DOJ in seinem aktuellen Enforcementplan die konsequente Verfolgung von Kartellen, transnationalen kriminellen Organisationen und Wirtschaftskriminalität, die US-Interessen und die nationale Sicherheit bedrohen.
Besonders im Fokus stehen dabei:
- Betrug und Missbrauch im Gesundheitswesen sowie bei staatlichen Programmen und Beschaffungen
- Handels- und Zollbetrug, einschließlich Umgehung von Zöllen
- Anlagebetrug, insbesondere zum Nachteil von US-Investoren, Senioren und Militärangehörigen
- Verstöße gegen Sanktionsvorschriften und Unterstützung terroristischer Organisationen
- Komplexe Geldwäsche, insbesondere im Zusammenhang mit Drogenhandel und durch chinesische Organisationen
- Verstöße gegen das Arzneimittel- und Lebensmittelrecht
- Bestechung und damit verbundene Geldwäsche, die US-Interessen schädigen
- Straftaten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten, insbesondere bei Bezug zu Kartellen oder Terrorismus
Fokus auf individuelle Verantwortlichkeit und effiziente Ermittlungen
Das DOJ betont zudem, dass die strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen – insbesondere von Führungskräften und anderen maßgeblichen Akteuren – oberste Priorität hat. Gleichzeitig sollen Unternehmensuntersuchungen effizienter und weniger belastend für die betroffenen Unternehmen gestaltet werden. Ermittlungen sollen zügig abgeschlossen und die Auswirkungen auf das Tagesgeschäft sowie den Ruf des Unternehmens möglichst geringgehalten werden.
Überarbeitete Corporate Enforcement Policy (CEP)
Zur Neuausrichtung der Verfolgungspraxis des DOJ ist (wie eben ausgeführt) zunächst die CEP überarbeitet worden, um mehr Klarheit und Fairness bei der Bewertung von Unternehmensfällen zu schaffen. Die wesentlichen Neuerungen – die in einem Memorandum von Matthew R. Galeotti („Focus, Fairness, and Efficiency in the Fight Against White-Collar Crime“ vom 12.05.2025) näher ausgeführt werden – umfassen:
- Erweiterte Möglichkeiten für Strafverzicht (Declination): Unternehmen, die sich selbst anzeigen, umfassend kooperieren und wirksame Abhilfemaßnahmen ergreifen, können auch dann von einer Strafverfolgung verschont bleiben, wenn erschwerende Umstände vorliegen – sofern diese nicht besonders gravierend sind.
- „Near-Miss“-Fälle und reduzierte Sanktionen: Unternehmen, deren Selbstanzeige nicht alle formalen Anforderungen erfüllt oder bei denen erschwerende Faktoren vorliegen, können künftig mit einem Non-Prosecution Agreement (NPA), einer verkürzten Überwachungsdauer, dem Verzicht auf einen Compliance-Monitor und einer Reduktion der Geldstrafe um 75% vom unteren Ende des US Sentencing Guidelines-Finanzrahmens rechnen.
- Klarere Definition von erschwerenden Umständen: Die Liste der erschwerenden Faktoren ist präzisiert worden und ist nun abschließend. Besonders schwerwiegende oder wiederholte Verstöße innerhalb der letzten fünf Jahre können eine mildere Behandlung ausschließen.
- Vereinfachte Anforderungen an Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfe: Die grundlegenden Voraussetzungen für Vergünstigungen – freiwillige Selbstanzeige, vollständige Kooperation und effektive Abhilfemaßnahmen – bleiben bestehen, sind aber in ihrer Darstellung gestrafft und in einen Anhang ausgelagert worden.
Neues Whistleblowerprogramm und Monitorship Policy
Daneben ist das Whistleblowerprogramm um zusätzliche Deliktbereiche erweitert worden (aktualisiertes „Department of Justice Corporate Whistleblower Awards Pilot Program“ vom 12.05.2025), darunter Kartellverstöße, Verstöße gegen das Einwanderungsrecht, Terrorismusfinanzierung sowie Handels- und Zollbetrug. Die Anforderungen an die Vergabe von Prämien bleiben unverändert.
Auch die Bestellung von Compliance-Monitoren soll künftig restriktiver erfolgen (Memorandum vom 12.05.2025 von Matthew R. Galeotti, Head of the Criminal Division, mit dem Titel „Memorandum on Selection of Monitors in Criminal Division Matters“). Monitore werden nur noch bei erheblichem Risiko erneuter Straftaten und nach sorgfältiger Prüfung der Wirksamkeit bestehender Compliance-Systeme eingesetzt. Zudem werden Kosten und Umfang der Monitorships stärker kontrolliert, etwa durch Budgetvorgaben und regelmäßige Dreiergespräche zwischen DOJ, Monitor und Unternehmen.
Praxishinweis
Für Unternehmen mit US-Bezug ist die Anpassung der Compliancestrategie an die neuen DOJ-Richtlinien essentiell. Die Anreize für eine frühzeitige und umfassende Selbstanzeige sowie für eine aktive Kooperation mit den Behörden sind weiter gestärkt worden. Unternehmen sollten ihre internen Kontroll- und Compliancesysteme regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie in der Lage sind, potentielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, zu melden und wirksam abzustellen. Eine offene und proaktive Zusammenarbeit mit den US-Behörden kann nicht nur erhebliche Strafmilderungen ermöglichen, sondern auch die Belastungen durch langwierige Ermittlungen und externe Überwachung deutlich reduzieren.


