Transformation, Leadership und Innovation

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Nach monatelangen intensiven Vorbereitungen und mit einem neuen Anmelderekord von fast 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern feierte die Leitveranstaltung Inhouse Matters der Publikationsfamilie Deutscher AnwaltSpiegel zum Jahresausklang am 05.12.2024 gleich mehrere Premieren. Als diesjähriger Mitveranstalter begrüßte die Gäste erstmals Dr. Markus Söhnchen von der Wirtschaftskanzlei GÖRG, die zum Frühjahr eine neue Legal Tech & Digital Transformation Unit gegründet hatte, um sich der Digitalisierung der Rechtsberatung zu widmen. Prof. Dr. Christoph Schalast wies als „Hausherr“ und langjähriger Gastgeber in seiner Begrüßung darauf hin, dass die Frankfurt School of Finance & Management neben erweiterten Studiengängen im Bereich Recht seit dem Sommer dieses Jahres über einen neuen Campus 2 verfüge, der eine umfangreiche Infrastruktur mit Wohn- und Freizeitmöglichkeiten für Studierende bietet. Erwin Stickling, Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsmedien bei F.A.Z. Business Media, freute sich über die zum ersten Mal anstehende Verleihung der Inhouse Matters Awards an die innovativste Rechtsabteilung und die innovativste Kanzlei. Herausgeber und Chefredakteur Prof. Dr. Thomas Wegerich bedankte sich bei der prominent besetzten und unabhängigen Jury, treuen Weggefährten, Sponsoren und Netzwerkpartnern sowie beim Organisations- und Redaktionsteam, die eine solch hochkarätige Veranstaltung mit Preisverleihung erst möglich gemacht hatten.

Transformation als Führungsaufgabe

In der ersten Keynote des Nachmittags befasste sich Prof. Dr. Madeleine Bernhard, LL.M. (Bucerius Law School), mit der Bedeutung von Führungsfähigkeit als Faktor für erfolgreiche Transformationen im Rechtsmarkt. Denn laut einer Befragung von 20 Managing Partnern, CEOs und COOs führender Kanzleien und Beratungsunternehmen sind 75% der misslungenen Umstrukturierungen auf menschliches Verhalten zurückzuführen.

Im Unterschied zu bloßen Changeprozessen betrifft Transformation den Wesenskern eines Unternehmens und verlangt somit ein verändertes Selbstverständnis. Führungskräfte stehen auch bei technologischen Transformationen vor der Herausforderung, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und eine Umgebung zu schaffen, in der Kollaboration und kognitive Diversität gedeihen können. Es geht darum, Metaskills und Mindsets für Wachstum zu stärken, damit neu und anders gelernt wird. Neugier, Vertrauen sowie Fehlertoleranz und Risikobereitschaft auf allen Ebenen sind die Voraussetzungen dafür, dass Veränderung gelingt. Silodenken und Dichotomien nach dem Schema „Entweder-oder“ müssten dagegen zugunsten von Ambiguitätstoleranz im Sinne von „Sowohl-als-auch“ überwunden werden.

Bei aller Förderung individueller Kompetenzen als Wettbewerbsvorteil darf der Mensch dabei jedoch niemals nur als Mittel missbraucht, sondern muss stets als Zweck an sich betrachtet werden, wie Madeleine Bernhard am Ende ihres Vortrags mit Bezug auf Immanuel Kants berühmten kategorischen Imperativ unterstrich.

Digitale Transformation der Rechtsabteilungen

Mit der Formel vom Growth-Mindset und der unverzichtbaren Weiterentwicklung von Individuum und Organisation wurde der rote Faden daraufhin für das anschließende erste Panel aufgenommen, auf dem Moderator Thomas Wegerich die Diskutanten Dr. Silke Engel, Legal Director, Legal Operations and Technology bei Coca-Cola Europacific Partners, Dr. Valesca Molinari, General Counsel bei Sunfire, Dr. Karsten Hardraht, Chefsyndikus der KfW Bankengruppe, und Marcel Ritter, General Counsel bei Telefónica, zum aktuellen Stand der Digitalisierung und KI-gestützten Automatisierung in ihren Unternehmen befragte.

Obwohl es sich um sehr unterschiedliche Branchen und Organisationen handelt, waren sich alle Beteiligten weitgehend einig, dass der Hype um die künstliche Intelligenz allmählich entmystifiziert werden müsse und es einer Fokussierung auf konkrete Anwendungsbereiche bedürfe. Im Mittelpunkt stünden dabei die Steigerung der Effizienz auf Struktur- und Prozessebene, aber gleichwohl die Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie zur digitalen Transformation, damit die Mitarbeitenden in den Rechtsabteilungen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Mit Hilfe z.B. von internen „Botschaftern“ („Ambassadors“) soll die Zukunftsfähigkeit durch Empathie und Leadership gefördert werden.

Zwar sind hervorragende juristische Kenntnisse immer noch die Conditio sine qua non beim Recruiting, doch werden Konfliktlösungs- und Kommunikationskompetenzen und digitale Skills wie etwa Datenanalyse zunehmend wichtiger.

Wie immer in diesem vorweihnachtlichen Setting wurde auch wieder ein Wunschzettel an die beratenden Kanzleien ausgegeben: Die Erwartungshaltung beinhaltet dabei neben einem notwendigen Agieren auf dem aktuellen technischen Niveau, proaktiven Handreichungen und flexibler Preisgestaltung im Sinne eines Value Billing vor allem Offenheit, Transparenz und Demut, um Unternehmen im Transformationsprozess zu unterstützen.

Kanzleimanagement und Strategie in interessanten Zeiten

„Mögest du in interessanten Zeiten leben“ ist keineswegs ein Glückwunsch, sondern gilt im Chinesischen sogar als Verwünschung, wie Moderator Prof. Dr. Bruno Mascello, LL.M. (Universität St. Gallen) in seiner Einleitung mit gewohnt feiner Ironie betonte. Bei ihm auf dem Podium saßen Vertreter renommierter Wirtschaftskanzleien von unterschiedlicher Größenordnung, aber mit vergleichbaren Herausforderungen. Dr. Georg Anders, Partner und COO bei HEUSSEN, Dr. Stefan Feuerriegel, Managing Partner und Head of Germany bei Norton Rose Fulbright, Dr. Alexander Kutsch, Managing Partner bei Rödl & Partner, Dr. Philip Kempermann, LL.M., Managing Partner bei HEUKING, und Dr. Robert Theissen, LL.M., Co-Managing Partner bei GvW Graf von Westphalen, diskutierten über Strategien und Managementaufgaben, die angesichts der technologischen und geopolitischen Transformationen unter ständigem Anpassungsdruck stehen.

Der vielbeschworene Dreiklang von Mensch, Markt und Maschine, sprich: Digitalisierung, verlangt neben der Integration kultureller Themen auch die Fokussierung auf individuelle Kompetenzen in der Mandatsarbeit, um sich in einem ständig wandelnden Markt zu behaupten. Bei der Gewinnung und Entwicklung von Talenten gilt auch für die Kanzleien, dass juristische Basics zunehmend durch technische Expertise ergänzt werden. Zwar ist die Affinität für Zukunftsthemen oder Legal-Tech keine Frage der Generation, sondern des persönlichen Backgrounds und Bedarfs. Durch alternative Ausbildungsangebote und Karrieremodelle soll es aber möglich werden, auf ein verändertes Selbstverständnis bei Berufseinsteigern zu reagieren.

Auch wenn vermeintlich stupide Arbeiten wie das Aktenstudium im Datenraum durch die nun verfügbaren technischen Errungenschaften der Vergangenheit angehören, bleibt es essentiell, dass sämtliche Ergebnisse der künstlichen Intelligenz aus rechtlicher Perspektive zu prüfen und zu bewerten sind, um sinnvolle Use Cases zu generieren.

Mit Blick auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Mandanten wünschen sich Kanzleien ebenso viel Offenheit, Neugier und Experimentierfreudigkeit wie die Rechtsabteilungen, da es bei der Projektarbeit nur selten um reine Rechtsberatung, sondern eher um Strategieentwicklung geht.

Next Generation Matters: Diverse Karrierewege und Lebenspläne

Mit einer weiteren Premiere für Inhouse Matters ging es anschließend auf dem dritten Panel weiter: Inspiriert von den positiven Erfahrungen des BWD-Barcamps (siehe hier) und getrieben von der Bedeutung des Themas für die Zukunft des Rechtsmarkts, war es keine Frage, dass die sogenannte nächste Generation („Next Generation“) auch eine eigene Bühne für ihre Bedürfnisse bekommen muss.

Mit Helmuth Wolff, Managing Partner bei der international tätigen Personalberatung Signium, übernahm ein ausgewiesener Kenner des Recruitings für Law Firms und MDP-Kanzleien die Moderation. Er begrüßte mit Daniela Brüggemann, Leiterin HR bei ADVANT Beiten, Julia Kölbel-Merten, BD Manager und DE&I Coordinator bei Osborne Clarke, Lisa Norman, Associate bei Schalast, Dr. Konstantin Filbinger, Senior Associate bei Ashurst, Sebastian Schüßler, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner, und Markus Warmholz, Director Corporate Legal bei der PAUL HARTMANN AG, eine vielfältige Runde, die neben der professionellen Perspektive auch persönliche Erfahrungen in die Diskussion einzubringen wusste.

Insbesondere die beiden Associates betonten die Wichtigkeit der persönlichen Förderung, um Karriere- und Lebensplanung in Einklang zu bringen. Dabei sind es nicht Obstkorb, Fitnessstudio oder Homeoffice, die den Unterschied machen, sondern das Wahrgenommenwerden als Mensch jenseits bloß ökonomisch relevanter Verfügbarkeit. Auch aus der Unternehmens- und Personalerperspektive rückt mehr und mehr der Dialog mit den Mitarbeitenden über ein verändertes Rollenverständnis und alternative Arbeits- und Lebensmodelle in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Diversität beschränkt sich dabei längst nicht mehr auf die Gleichbehandlung der Geschlechter. Mit Blick auf gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Herausforderungen kann es auch ein veritabler Standortfaktor sein, eine offene Führungs- und Feedbackkultur zu etablieren, unterschiedliche Erwartungshaltungen proaktiv zu managen und attraktive Anreize zu setzen, um als Unternehmen wettbewerbsfähig zu bleiben. Beim berühmten Blick in die Glaskugel waren sich die Beteiligten darüber einig, dass sich der Trend zu mehr Pluralität und Diversität im Sinne einer „Stärkung von Stärken“ fortsetzen wird.

Update BWD: Austausch und Aufbruch in der Rechtspolitik

Die Themen von Inhouse Matters sind traditionell auch die Themen des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD), der seit fast drei Jahren erfolgreich die Interessen der Mitgliedskanzleien im rechtspolitischen Berlin vertritt und als exklusiver Kooperationspartner maßgeblich an der Konferenz mitwirkt.

Vorstandsmitglied Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin bei CMS Hasche Sigle, betonte in ihrem Update insbesondere den Austausch und die Kooperation auf verschiedenen Ebenen wie dem Advisory Board und dem wissenschaftlichen Beirat sowie in den insgesamt 19 Task Forces zu aktuellen Fragen, z.B. rund um Arbeitszeitgesetz, digitale Transformation, schnelle und effiziente Justiz oder Next Generation.

Mit fundierten Stellungnahmen und der Beteiligung an fachspezifischen Veranstaltungen wie dem Digital Justice Summit werden relevante Themen besetzt, rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert und neue Arbeitsfelder für Anwälte erschlossen. Zu den „guten Gründen“ für eine Verbandsmitgliedschaft gehört dabei vor allem die Verbesserung und Fortentwicklung des Rechts, um den Standort Deutschland wieder und nachhaltig voranzubringen.

KI im Rechtsmarkt: Vom Mythos zum Use Case

Es überraschte sicherlich niemanden, dass die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf den Rechtsmarkt den umfangreichsten und gewichtigsten Anteil am Tagungsprogramm hatten. Als Auftakt für den Themenkomplex erläuterte Oliver Bendig, CEO beim Softwareanbieter stp.one, in seinem Impulsvortrag, was aus Herstellerperspektive die konkreten Anwendungsfälle für juristische Arbeit ausmacht. Was Excel für den Controller, wird die KI für den Anwalt sein, lautete die prägnante Analogie für die zukünftige Relevanz dieser Technologie.

Bei der Entwicklung von Legal-Tech-Lösungen besteht die Herausforderung darin, maßgeschneiderte, cloudbasierte und integrierbare Tools anzubieten, die die interne und externe Zusammenarbeit verbessern. Als primär textorientierte Branche kann die Rechtsberatung von den Möglichkeiten der KI-Revolution profitieren und diese sogar aktiv mitgestalten. Zwar werden sich die Berufsbilder besonders im administrativen Bereich stark verändern, doch bietet die wachsende Automatisierung auch die Chance, die vorhandenen Kompetenzen zur Generierung, Analyse und Anwendung von Wissen effizienter einzusetzen.

Dass Experimentierfreudigkeit hierfür unverzichtbar ist, bezeugte auch der nächste Programmpunkt. In einem offenen Bühnengespräch saßen sich Gunnar Skoeries, Group General Counsel & Chief Compliance Officer der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. – bis vor kurzem in dieser Funktion tätig bei Mann + Hummel, und Dr. Tobias Riethmüller, Partner und verantwortlich für die Digitalisierung der Rechtsberatung bei GÖRG, gegenüber, um ihre praktischen Erfahrungen aus Rechtsabteilung und Kanzlei miteinander und mit dem Publikum zu teilen.

Anhand von vier Leitfragen zur Anwendung, Umsetzung, Herausforderung und Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz sprachen die beiden über konkrete Use Cases für Unternehmen und die Mandatsarbeit. Neben der Kosten-Nutzen-Relation standen dabei vor allem die Standardisierung von Prozessen und der erzielte interne und externe Mehrwert für die Organisation im Vordergrund. Die Digitalisierungsstrategie muss dabei zur Unternehmens- bzw. Kanzleistrategie passen, um eine bereits vorhandene Infrastruktur mit ihren Schnittstellen ressourcenschonend zu nutzen. Entscheidend für das Training von KI-Lösungen sind Struktur und Qualität der vorliegenden Daten, was neben technischen auch (urheber-)rechtliche Fragen aufwirft. Für die Zukunft wird zu erwarten sein, dass angesichts von derzeit etwa 13.000 anzuwendenden Gesetzen auf EU-Ebene neue Methoden und Instrumente entwickelt werden müssen, um mit dieser Komplexität umzugehen und auch international den Horizont für unternehmens- und beratungsrelevante Rechtsentscheidungen im Blick zu behalten.

Mit spannenden Ausblicken darauf, wie KI-Agenten zukünftig miteinander kommunizieren könnten, um die juristische Arbeit zu unterstützen, ging es weiter zum nächsten Panel, auf dem Vertreter der Alternative Legal Service Provider Platz nahmen.

Moderator Dr. Lars Weber, M.C.L., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner bei GÖRG, begrüßte hier Lisa Gradow, Gründerin und CEO von Fides Technology, Dr. Sven von Alemann, Head of Legal Tech und General Counsel bei Join, Oliver Bendig, CEO von stp.one, Daniel Lafrentz, Director Legal Solutions bei Epiq, Christoph Küng, Market Expansion & Client Solution Advisor bei Logol und Co-Founder der Swiss Legal Tech Association, sowie Ralph Vonderstein, Leiter des Geschäftsbereichs Legal Software bei Wolters Kluwer.

Nachdem sich die Perspektive von eher allgemeinen Fragen zu Chancen und Risiken der KI hin zu konkreten Anwendungsfällen gewendet hatte, ging es für die Lösungsanbieter zunächst um eine Analyse, wo wirklich Hilfestellung im Wertschöpfungsprozess geleistet werden kann. Zwar sei der Bedarf an Automatisierung und der Wunsch nach Optimierung sehr hoch, aber oft noch unspezifisch. Aber nur wenn Probleme und Prozesse identifiziert sind und Lösungen in bestehende Workflows eingebettet werden, können technologische Transformationen erfolgreich sein. Vielfach sei dem Management von Kanzleien oder Rechtsabteilungen gar nicht bewusst, welche Schritte in bestimmten Bereichen mit welchem Aufwand ausgeführt werden und welche Anforderungen dabei erfüllt werden müssen.

In Anbetracht der Auswirkungen, die künstliche Intelligenz auf die tägliche Arbeit haben wird, war die Ausbildung einer grundsätzlichen „AI Literacy“ – bei gleichzeitiger Fehlertoleranz und Mut bei der Einführung neuer Tools – der gemeinsame Weihnachtswunsch der Legal-Tech-Anbieter an ihre Kunden im Rechtsmarkt.

Inhouse Matters Awards für AUDI und Gleiss Lutz

Der von vielen mit Spannung erwartete Höhepunkt der Veranstaltung war zweifellos die Verleihung der Inhouse Matters Awards an die innovativste Rechtabteilung und die innovativste Kanzlei. Nachdem die sechs Finalisten bereits in der vorherigen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels (siehe hier) und mit ihren Kurzvideos vorgestellt wurden, ergriffen Herausgeber und Initiator Thomas Wegerich und Karin Gangl, Leiterin Rechtspublikationen bei F.A.Z. Business Media, die Gelegenheit, sich ausdrücklich noch einmal bei allen Rechtsabteilungen und Kanzleien zu bedanken, die ihre Projekte zu den Themen Digitalisierung und Change-Management im Rechtsmarkt eingereicht hatten.

Die unabhängige und mit Prof. Dr. Madeleine Bernhardt (Bucerius Law School), Prof. Dr. Bruno Mascello (Universität St. Gallen) und Prof. Dr. Michael Smets (University of Oxford) prominent besetzte Fachjury hatte es bei 20 hochkarätigen Einreichungen mit großer Bandbreite – vom international agierenden Automobilkonzern zum lokalen öffentlichen Nahverkehrsanbieter und von der globalen Wirtschaftskanzlei bis zur Spezialboutique – mit ihrer Entscheidung nicht leicht, kam aber einstimmig zu einem eindeutigen Votum. Anhand eines standardisierten Bewertungsbogens wurden Punkte für die konzeptionelle Stärke, den Innovationsgrad des Konzepts, die Umsetzungsstärke, den Organisationsgrad und den Nachhaltigkeitswert vergeben.

Platz 1 für die innovativste Rechtsabteilung ging schließlich an die Audi AG für das Projekt „Audi Open Source Diagnostics“ (AOSD). Dan-Alexander Levien, Leiter im zentralen Rechtsservice und Product-Owner, nahm die Trophäe und die Glückwünsche von den Laudatoren Markus Beyer, Partner, und Arkadius Rzepka, Leiter Legal Tech & Legal Operations beim Mitveranstalter GÖRG, entgegen.

Den Inhouse Matters Award für die innovativste Kanzlei sicherte sich das Projekt „The Last Mile“ von Gleiss Lutz, das durch Marc Geiger, Director Legal Operations & Business Technologies, Daniel Lieber, Head of Legal Operations, und Catrin Weckesser, Legal Operations Specialist, vertreten wurde. Bruno Mascello übernahm die Laudatio.

Auch bei der anschließenden „größten Weihnachtsfeier im deutschen Rechtsmarkt“ waren sich alle Beteiligten einig, dass die Premiere(n) bei Inhouse Matters ein voller Erfolg waren und die Fortsetzung im kommenden Jahr zum Pflichtprogramm gehört.

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt Redakteur Rechtspublikationen thomas.wolf@faz-bm.de www.deutscheranwaltspiegel.de

Dr. Thomas R. Wolf
F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen

thomas.wolf@faz-bm.de
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