Im November 2011 veranstaltete das Center on the Legal Profession (CLP) an der Bucerius Law School – Kooperationspartner dieses Online-Magazins – auf dem Hamburger Campus eine vielbeachtete Tagung zu Fragen rund um den Rechtsmarkt. Am 21.11.2012 steht nun die Neuauflage auf dem Programm. Grund genug für den Deutschen AnwaltSpiegel, sich mit den beiden maßgeblich Verantwortlichen über das diesjährige Konzept auszutauschen. Das Gespräch mit Birte Gall, Geschäftsführerin, und Markus Hartung, Direktor des CLP, führte Thomas Wegerich.
AnwaltSpiegel: Herr Hartung, die wichtigste Frage vorab: Was erwartet Ihre Besucher bei der anstehenden Tagung in Hamburg?
Hartung: Bereits bei der Gründung des CLP war es uns ein großes Anliegen – neben vielen anderen Aktivitäten –, auch eine jährliche Konferenz zu organisieren. Wir verfolgen damit das Ziel, den Austausch zwischen niedergelassenen Anwälten, Unternehmensjuristen und anderen am Rechtsmarkt Interessierten zu intensivieren und ihm einen geeigneten Rahmen zu geben. Fachliche und persönliche Gespräche zwischen alten und neuen Bekannten haben die Tagung im letzten Jahr zu einem großen Erfolg für unser Center gemacht, weswegen wir nun erneut eine Tagung organisieren.
Der Titel der Veranstaltung lautet „Anwaltliche Rechtsdienstleistung im Wandel“, und ein Blick in das Tagungsprogramm zeigt, dass Sie sich thematisch unter anderem den Veränderungen in der Bewertung der Rechtsdienstleistung widmen wollen. Dieses Thema war auch schon Gegenstand vieler Gespräche im AnwaltSpiegel in der Rubrik „Marktplatz“. Wo liegen aus Ihrer Sicht die Spannungspunkte?
Hartung: Die Art und Weise, wie Unternehmen heute die Rechtsdienstleistung betrachten und bewerten, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, mussten Unternehmen zwangsläufig effizienter werden und interne Strukturen neu gestalten. Die Auswirkungen spüren Anwälte heute vielfach: Häufig ist die Rechtsabteilung der „Gatekeeper“ zwischen Unternehmen und Kanzlei, und nur die Rechtsabteilung darf Kanzleien mandatieren. Mit Panels arbeiten heute fast alle großen Unternehmen. Auch ein Kriterienkatalog bezüglich der Auswahl externer Kanzleien ist mittlerweile Standard. Es gibt die Tendenz, dass besonders die Leistungen, die unter den Begriff „Commodity“ fallen, eher intern erbracht werden und nicht durch externe Kanzleien. Zusätzlich sitzen die Einkaufabteilungen – die ihrerseits wiederum einen anderen Blick auf die Rechtsdienstleistung haben – mit am Verhandlungstisch. Und das sind nur einige Stichpunkte.
Was würden Sie – aus heutiger Perspektive – sagen, wie die weitere Entwicklung an dieser sensiblen Schnittstelle aussieht?
Hartung: Wir sind natürlich keine Hellseher, aber man kann auf jeden Fall sagen, dass diese klar erkennbaren Tendenzen nicht plötzlich wieder rückgängig gemacht werden dürften. Das Verhältnis der Unternehmen und Kanzleien hat sich nachhaltig gewandelt. Allerdings haben sich die Marktteilnehmer noch nicht völlig auf die veränderten Gegebenheiten eingestellt. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis etwa keine Mandate ohne Panel und Ausschreibung (Request for Proposal) mehr vergeben werden oder nur noch die Einkaufsabteilungen Kanzleien mandatieren oder das „Decomposing“ der Rechtsdienstleistung zu neuen Prozessen in der Leistungserstellung führt.
Nun gibt es in der Folge der von Ihnen skizzierten Entwicklungen nicht gerade wenige Tagungen, die versuchen, die neuen Tendenzen zu spiegeln und zu begleiten. Was ist das Besondere an der bevorstehenden Bucerius-Veranstaltung?
Gall: Zunächst einmal die Tatsache, dass unsere Tagung die einzige ist, die sich explizit an niedergelassene Anwälte und Unternehmensjuristen sowie weitere Interessenten (wie zum Beispiel Leiter Business Development/Marketing, aber auch Professoren, Verleger etc.) wendet, wohingegen viele andere Veranstaltungen sich immer nur an eine der genannten Zielgruppen richten. Auf unserer Tagung treten Mandanten und externe Berater über Entwicklungen in den Dialog, deren Herausforderungen sie gemeinsam meistern müssen. Darüber hinaus ist es die persönliche Atmosphäre, die die Bucerius Law School in ihren Räumlichkeiten bietet. Das ausschlaggebende Argument sollte aber das Programm sein, und das ist so ausgestaltet, dass wir versuchen, alle eben erwähnten Gruppen anzusprechen und einzubinden. Wir verfolgen darüber hinaus aber auch das Ziel, das gegenseitige Verständnis der Teilnehmer für die jeweils andere Sichtweise zu erhöhen. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Dialog ist für uns ein Kernpunkt der Tagung.
Darf ich fragen, was das konkret bedeutet?
Gall: Nun, der Vormittag steht zunächst unter dem Motto „Unterschiedliche Sichtweisen auf aktuelle Entwicklungen“. Es ist uns gelungen, drei Referenten zu gewinnen, die den niedergelassenen und Inhouse-Anwälten den Blick auf ihr eigenes Geschäft aus drei unterschiedlichen Perspektiven ermöglichen. Zunächst wird der ehemalige Verwaltungsratspräsident der UBS, Peter Kurer, über die Rechstdienstleistung aus Sicht der Unternehmensleitung sprechen. Im Anschluss wird Ute Rajathurai, Leiterin Legal Service Sourcing bei der Bayer Business Service GmbH, über die Mandatierung und insbesondere die einzelnen Auswahlkriterien aus Sicht der Einkaufsabteilung reden. Den dritten Vortrag wird Christoph Bertsch dann über ein von Anwälten meist skeptisch betrachtetes Thema halten: „Emotional Benefits“ der Rechtsdienstleistung. Er stellt die Frage in den Vordergrund, ob „Emotional Benefits“ eigentlich aus Unternehmenssicht einen wirklichen „Added Value“ darstellen.
Hartung: Und am Nachmittag wollen wir die oben aufgeworfene Frage der Betrachtung und Bewertung der Rechtsdienstleistung durch Unternehmen in kleineren Gruppen diskutieren. Dazu haben wir uns für das Workshopformat des „World-Café“ entschieden. An insgesamt zehn Thementischen werden die Teilnehmer von uns festgelegte Fragen zu unterschiedlichen Rechtsgebieten erörtern und jeweils in eine sehr konkrete Diskussion einsteigen. Jeder von diesen Tischen wird von einem Unternehmensjuristen betreut, der die Diskussion eröffnet und immer wieder fachlichen Input gibt. Im Anschluss widmet sich der renommierte Londoner Professor Stephen Mayson noch der Frage, was die Alternative Business Structures, die seit Anfang des Jahres in England zugelassen sind, in diesem Zusammenhang für Auswirkungen haben könnten.
Vielen Dank für diesen guten Überblick.
Wir werden – gemeinsam – an allen genannten Themen „dranbleiben“.
Kontakt: birte.gall@law-school.de und markus.hartung@law-school.de

