Das Jahr 2024 wird ein Jahr einer vertieften Analyse und Reflexion darüber, welcher ESG-Weg einzuschlagen ist und wie genau er beschritten werden soll. Von internen Themen wie der Datenerhebung zum Zwecke der Berichterstattung über die externe Kommunikation, von Lieferkettenmanagement bis hin zu grundsätzlichen Fragen über die künftige Ausrichtung der ESG-Strategie: Die Liste der Fragen ist lang, es gibt keine richtigen oder falschen Antworten. Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, zu definieren, was für sie „richtig“ ist, und zwar jenseits der rechtlichen Regelungen. Hier kommen meine Top-5-Themen im Bereich ESG für das Jahr 2024:
ESG und CFO
Das nächste Jahr bringt eine noch engere Verzahnung von ESG und Finanzen. Der bisher lose Zusammenhang zwischen den Finanzdaten eines Unternehmens und seinen ESG-Bemühungen wird aufgrund der obligatorischen Berichtspflichten deutlich gestärkt und verzahnt. ESG wird zunehmend zur Domäne von CFOs.
Zur großen Herausforderung wird die Erfassung, Auswertung und Qualitätssicherung der für das Reporting benötigten Daten, um die berichtspflichtigen Tatsachen transparent und gezielt zu erkennen, nachzuverfolgen und zu dokumentieren.
Der Kompliziertheitsgrad der Aufgabe wird zusätzlich durch einen weltweiten, inhomogenen Dschungel aus diversen Berichtspflichten erhöht. Beispielsweise durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC), die im Gegensatz zum europäischen Ansatz (CSRD) eine „Stück für Stück“-Strategie verfolgt, die bestimmte ESG-Themen (insbesondere Cybersicherheit, Klimawandel, Diversität) in den Vordergrund stellt, anstatt die Vorlage umfassenderer ESG-Berichte zu verlangen. Es scheint unwahrscheinlich, dass alle CSRD-Berichtsstandards mit den SEC-Richtlinien gleichgesetzt werden. Die Unternehmen, die in den USA und in der EU aktiv sind, werden gleichzeitig unterschiedliche Berichtsstandards erfüllen müssen. Daher müssen sie definieren, wie sie ihre (grenzüberschreitenden) Compliancesysteme skalieren, um der Flut der Vorgaben Herr zu werden.
Scope 3
Im Jahr 2024 rückt die Offenlegung von Scope-3-Emissionen wesentlich mehr in den Fokus. Mit der CSRD sind die Unternehmen verpflichtet, auch Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Die sogenannte CO2-Bilanz dient der Feststellung der jährlichen Treibhausgasemissionen über Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Bisher werden die Scope-3-Emissionen nur selten erfasst. Sie stellen grundsätzlich die Scope-1-Emissionen eines anderen Unternehmens dar.
Es ist daher herausfordernd, die entsprechenden Daten überhaupt zu sammeln, und zwar einheitlich, präzise und in einem gebotenen Format.
Die Unternehmen stehen also vor der Entscheidung, welche der Berechnungsmethoden sie nutzen (und wie sie diese Entscheidung gut begründen), wie sie mit den Lieferanten zusammenarbeiten wollen, inwieweit das Know-how gemeinsam aufgebaut wird oder ob Roadmaps entwickelt oder bestimmte Metriken eingeführt werden.
Greenwashing
Das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf ESG-Fragen steigt. Der Druck erhöht sich und verleitet manche Marktteilnehmer, eigenen Aktivitäten einen frisierten, grünen Anstrich zu verpassen: von erfundenen Gütesiegeln über bedeutungslose Aussagen bis hin zu geschönten Werbeversprechen. Aufgehübscht wird auch in anderen Farben: Pink (Gleichberechtigung), Braun (BIPoC, Black People, Indigenous People, People of Colour), Regenbogen (LGTBQIA+), Weiß (der Versuch, die Menschen daran zu hindern, die Fakten herauszufinden), Blau (Engagement für die von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Grundsätze).
Dem Colorwashing stellen sich diverse Stakeholder entgegen, beispielsweise Wettbewerbs- und Verbraucherschutzorganisationen und -verbände (z.B. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs oder Deutsche Umwelthilfe gegen angebliche „Klimaneutralität“, die Verleihung des „Goldener Geier“ durch die Deutsche Umwelthilfe) und auch der Gesetzgeber (EU Green-Claims-Verordnung). Außerdem, infolge der neuen ESG-Berichtpflichten, werden Unternehmen transparenter, und die interessierten Stakeholder werden es leichter haben, bessere Einblicke in die faktische Unternehmenstätigkeit zu erlangen und die Wahrhaftigkeit der Bekenntnisse zum ESG zu überprüfen. Niemand verlangt, dass die operative Tätigkeit vollkommen ESG-konform ist; pönalisiert werden unehrliche Kommunikation und Berichterstattung. Um sich vor dem Vorwurf des Colorwashings zu schützen, halten sich manche Unternehmen vorsichtshalber bedeckt und optieren für ein sogenanntes Colorhusing (engl. „to huse“ = verhüllen), indem sie ihre ESG-Aktivitäten verschweigen.
In 2024 werden die Unternehmen evaluieren müssen, ob und wenn ja, wie genau sie ihre redlichen ESG-Bemühungen präsentieren und diese mit ihrem Purpose (falls definiert) verknüpfen, mit evidenzbasierten Daten untermauern, einen entsprechenden Transparenzgrad bewahren und wie sie mit Fehlern umgehen, wenn diese passieren.
Vertragliches Lieferkettenmanagement
Widerstandsfähige Lieferketten und flexible Beschaffungsstrategien sind die wichtigsten Grundpfeiler resilienter Unternehmensführung. Die integrierte ESG-Strategie soll entsprechend zu einer Risikominderung und Diversifizierung der Lieferantenbasis beitragen. Darunter fällt die Transparenz in Bezug insbesondere auf die Herkunft der Produkte/Rohstoffe, die Arbeitsbedingungen, Umweltpraktiken sowie den Einsatz transparenter Rückverfolgungs- und Berichterstattungssysteme und Maßnahmen, die die potentiellen Risiken entsprechend adressieren.
Immer öfter werden diese Instrumente in verbindliche, vertragliche Absprachen zwischen den Geschäftspartnern integriert. Der Inhalt wird durch die eigene ESG-Strategie, gesetzliche Entwicklungen (etwa LkSG, Entwurf der CSDDD) oder die Empfehlungen von OECD und UN geprägt, durch vertragliche Vereinbarungen auf die Lieferanten einzuwirken, um ESG-verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten zu fördern und zu fordern.
Der Einsatz von ESG-Klauseln wird oft noch als Novum betrachtet und weckt teilweise ein bestimmtes Unbehagen. Es ist aber absehbar, dass sie vielleicht bereits 2024 das Schicksal von zum Beispiel Datenschutz-, Compliance- oder Sanktionsklauseln teilen, über die sich keiner mehr wundert und in Bezug auf die sich bestimmte Praktiken herauskristallisiert haben.
Die Unternehmen stehen daher vor der Entscheidung, inwieweit ESG-Pflichten in die Verträge einfließen sollen: Sollen ESG-Pflichten als Bemühungs- oder Ergebnispflicht definiert werden, welche Folgen ziehen Verstöße nach sich, welche Auditrechte oder Berichtspflichten werden vereinbart, und wie soll die Weitergabe der Pflichten in der Lieferkette ausgestaltet werden?
Dabei dreht sich alles insbesondere um die Balance zwischen Ehrgeiz und Praktikabilität, effizienter Bearbeitung und gebotener Individualisierung, den Charme kurzfristiger Profite und die Vorteile von langfristigen, stabilen Beziehungen. Dabei wird ESG wohl kein Ziel an sich darstellen, denn nur eine starke Marktwirtschaft kann die ESG-Herausforderungen gut stemmen, und dafür ist ein gesunder Wettbewerb essentiell.
Navigieren
Die ESG-Entwicklungen motivieren die Unternehmen, verantwortungsvollere Geschäftskonzepte zu entwickeln, um ihre Stakeholder zufriedenzustellen und ihre wirtschaftliche Gesamtleistung zu verbessern. Um ESG zu integrieren, wird oft ein großer Aufwand betrieben: Die Unternehmensstrategie wird angepasst, Beschaffungsstrategien werden umgeschrieben und Marketing- und Kommunikationsbemühungen verändert, technologische Innovationen werden vorangetrieben und IT-Tools implementiert.
Allerdings wird weltweit auch ein gegensätzlicher Trend beobachtet. Die Intensität und Häufigkeit der Gegenreaktionen, der sogenannte ESG-Backlash, nimmt sogar zu. Dies wird weltweit durch oft emotional aufgeladene politische und soziale Entwicklungen befeuert (die Positionierung in Bezug auf neueste militärische Konflikte, Inflation, Antisemitismus, Migration oder Übergang zu nachhaltigeren Energieformen, die die Angst vor Wohlstandsverlust schüren).
Die Unternehmen werden einen Weg finden müssen, wie sie durch dieses Spannungsfeld navigieren wollen. Sie sind wohl gut beraten, nicht von einem Trend zum anderen zu hetzen oder gar emotional zu reagieren, sondern die neue Entwicklung zum Anlass zu nehmen, auf Vorstandsebene eine offene, faktenbasierte Diskussion über ESG zu führen. Dies gilt insbesondere für global agierende Unternehmen, die eine konsistente (ESG-)Strategie für ihre Aktivität fortentwickeln wollen.
Autor
Dr. Małgorzata Anna Hartwig, LL.M.
Archer Daniels Midland Co., Hamburg
Senior Legal Counsel, Rechtsanwältin


