Die Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sorgt bei Unternehmen für hohen Aufwand, rechtliche Unsicherheit und wenig Praxisnutzen. Die vom Deutschen Aktieninstitut e.V. in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erstellte Studie „ESG-Reporting: Das sagen deutsche CFOs“ zeigt: Unternehmen fordern weniger Datenpunkte, klarere Vorgaben und eine freiwillige Anwendung der EU-Taxonomie.
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem Prüfstand
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit ihren 1.100 Datenpunkten hat die Europäische Kommission die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 2023 neu aufgestellt. CSRD und ESRS geben vor, wie Unternehmen mit Blick auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance zu berichten haben. Aufgrund der Komplexität, des Umfangs, der fehlenden Praxisorientierung der Vorgaben und des damit verbundenen hohen Umsetzungsaufwands für Unternehmen sind CSRD und ESRS massiv in die Kritik geraten. Die EU-Kommission hat reagiert und Ende Februar 2025 im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets Vorschläge vorgelegt, wie unter anderem die CSRD vereinfacht und verschlankt werden soll.
Auch die Überarbeitung der ESRS hat die EU-Kommission in Angriff genommen. EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque hat Ende März 2025 die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die die Nachhaltigkeitsstandards als technischer Berater der EU-Kommission erarbeitet hatte, mit der Überarbeitung beauftragt. Ende Juli hat die EFRAG die Konsultation zu den überarbeiteten ESRS gestartet.
Anlass für die Studie
Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wollten wir die EU-Kommission auf ihrem Weg zu einer schlankeren und einfacheren Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Im Februar 2025 haben wir deswegen eine Umfrage unter den 160 CFOs der DAX‑, MDAX- und SDAX-Unternehmen durchgeführt und diese nach ihren Erfahrungen mit der Umsetzung der ESRS befragt. Die Ergebnisse dieser Umfrage haben wir in einer Studie zusammengefasst, die wir im Rahmen unserer Nachhaltigkeitskonferenz „Nachhaltigkeit im Fokus“ am 01.07.2025 gemeinsam mit EY vorgestellt haben.
ESRS in der Praxis – Zentrale Studienergebnisse
Die mit fast 50% hohe Rücklaufquote bei der Umfrage macht deutlich, dass das Thema Nachhaltigkeitsregulierung und insbesondere die ESRS-Umsetzung die Führungskräfte in Unternehmen umtreibt. Unterstrichen wird dies auch durch die vielen persönlichen Kommentare und Anmerkungen, die sich wie ein roter Faden durch die Umfrage ziehen.
Folgende Ergebnisse sind hervorzuheben:
- 84% der teilnehmenden Unternehmen berichteten 2024 nach den ESRS.
- Über 80% haben ihre Nachhaltigkeitsberichte mit begrenzter Prüfungssicherheit vom Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
- Über 90% der Teilnehmer berichten, dass die Umsetzung der ESRS schwierig war, was insbesondere mit der Fülle der geforderten Daten zusammenhing.
- Für 98% der Teilnehmer liegt die größte Herausforderung in der Unklarheit bezüglich der Auslegung der Vorgaben.
- Von den im Median erhobenen 364 ESG-Datenpunkten schätzen die Unternehmensvertreter im Median nur etwa 25 als tatsächlich nützlich oder gar steuerungsrelevant für das eigene Unternehmen und dessen Transformationsprozess ein.
- 65% der Teilnehmenden waren in ihren Unternehmen auf externe Beratung angewiesen. Der Ressourcenaufwand, den die neuen Pflichten verursachen, wird personell und finanziell als hoch eingeschätzt.
Die genannte Unsicherheit bezüglich der Auslegung der ESRS-Vorgaben bestand sowohl in den Unternehmen als auch bei den zu Rate gezogenen Beratern und Wirtschaftsprüfern. Da es sich um die Erstanwendung der Standards handelte, ist dies nicht wirklich überraschend. So erklärte ein Unternehmensvertreter, dass hinsichtlich der Auslegung nationale Differenzen bei den Wirtschaftsprüfern festzustellen waren und es selbst innerhalb großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland nicht immer eine einheitliche Auslegungslinie gab. Vor allem bei den Themen doppelte Wesentlichkeitsanalyse, Konsolidierungskreis, Darstellung der Angaben in den Berichten und Dokumentation gab es viele Diskussionen mit dem Wirtschaftsprüfer. Dies spricht dafür, dass die EFRAG und die EU-Kommission bei der Vereinfachung der ESRS auf diese Punkte ein besonderes Augenmerk legen sollten.
Einordnung der Ergebnisse in den EFRAG-Prozess
Die Ergebnisse der Studie zahlen konkret auf den laufenden Überarbeitungsprozess der EFRAG zu den ESRS ein. Ende Juli hat die EFRAG die überarbeiteten ESRS vorgelegt, die jetzt 60 Tage lang konsultiert werden. Viele der von den Studienteilnehmern adressierten Punkte finden sich in den überarbeiteten ESRS wieder. So geht die EFRAG unter anderem die Vereinfachung der doppelten Materialitätsanalyse, die bessere Lesbarkeit der Berichte und eine deutliche Reduzierung der Datenpunkte (um 68% oder rund 750 Datenpunkte) an. Auch wenn das in die richtige Richtung zu gehen scheint, wird sich erst im Rahmen der Konsultation zeigen, wie erfolgreich die Bemühungen der EFRAG zur Vereinfachung und Verschlankung der ESRS waren. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Vertiefende Erkenntnisse zur ESG-Berichterstattung
Über die Arbeiten an den ESRS wünschen sich die Studienteilnehmer (66%) auch einen Gleichlauf der Datenpunkte der ESRS mit den Datenpunkten der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR). Aufgrund der Offenlegungsverordnung, die sozusagen das Gegenstück der CSRD für den Finanzsektor darstellt, sind Finanzinstitute aktuell verpflichtet, Datenpunkte von den Unternehmen zu erheben, die über die der ESRS hinausgehen. Ein Gleichlauf hinsichtlich der Datenpunkte ist also wichtig, um die Berichterstattung zu verschlanken.
Darüber hinaus stellen viele Umfrageteilnehmer (20%) die praktische Relevanz der EU-Taxonomie-Verordnung in Frage, also das Klassifizierungssystem der EU, nach dem beurteilt werden soll, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Obwohl wir nicht direkt nach der Einschätzung der Umfrageteilnehmer zur EU-Taxonomie-Verordnung gefragt haben, machten viele Unternehmensvertreter zu diesem Bereich zusätzlich Angaben und sprachen sich für eine Abschaffung oder zumindest eine freiwillige Anwendung der EU-Taxonomie aus. Die Vorgaben der EU-Taxonomie passen aus Sicht vieler Unternehmen nicht und seien auch nicht zielführend. Kritisiert wurde vor allem, dass die zu berichtenden Key Performance Indicators (KPIs) der EU-Taxonomie [Investitionen (CapEx), Betriebsausgaben (OpEx) und Umsatz] wenig aussagekräftig seien. Alternative Informationsquellen wie etwa Ratings werden als hilfreicher eingeschätzt. Dies spiegelt sich auch an anderer Stelle der Studie wider, als wir die Unternehmen gefragt haben, nach welchen Nachhaltigkeitsdaten die Investoren fragen. Obwohl die Unternehmen die EU-Taxonomieverordnung seit dem 01.01.2022 anwenden, fragen nur 26% der Investoren nach diesen Informationen.
Gefragt nach dem Spannungsverhältnis von Nachhaltigkeitsregulierung und Transformation, bezeichnen zwei Drittel der Antwortenden die Regulatorik als Bremse für die Transformation. Die Akzeptanz und der Erfolg nachhaltiger Transformation sind eng gekoppelt an die praktische Umsetzbarkeit und die sinnvolle Ausgestaltung der Vorgaben. So merkt ein Umfrageteilnehmer an, dass die Berichterstattung als Beschleuniger der Transformation wirken kann, allerdings nur wenn sie gut gemacht ist. Das ist aktuell nicht der Fall.
Abschließende Bemerkungen und Forderungen
Trotz der sich in den Antworten spiegelnden Ernüchterung der Führungskräfte mit den ESRS-Vorgaben wird die Notwendigkeit einer Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in Frage gestellt. Unternehmensvertreter sehen in der Vergleichbarkeit der Standards wie auch der funktionsübergreifenden Erstellung der Standards im Unternehmen Vorteile.
Auch die nachhaltige Transformation der Wirtschaft wird auf Führungsebene unterstützt, ist das Thema Nachhaltigkeit doch bei den allermeisten Unternehmen klar auf C-Level verankert. Damit die nachhaltige Transformation gelingt, braucht es eine schlanke, effiziente ESG-Berichterstattung. Wir setzen uns deshalb für Folgendes ein:
- Reduzieren der Datenpunkte der ESRS: Aufgrund der zu vielen, zu komplexen und zu granularen Datenpunkte sowie der eingeschränkten Datenverfügbarkeit sprechen wir uns für eine drastische Datenreduzierung aus. Die nach der Überarbeitung der ESRS durch die EFRAG verbliebenen 346 verpflichtenden Datenpunkte sollten weiter reduziert werden. Wir streben ein Maximum von 100 Datenpunkten an, wie es in einem Änderungsantrag im Europäischen Parlament gefordert wird.
- Pragmatischer Ansatz für Klimaberichterstattung: Um doppelte Berichterstattung für international tätige Unternehmen zu vermeiden, treten wir dafür ein, dass Unternehmen bei der Klimaberichterstattung statt mit dem ESRS E1 mit dem IFRS S2, dem Klimastandard des ISSB, beginnen dürfen.
- Synchronisieren nachhaltigkeitsbezogener Datenpunkte: Zwecks Konsistenz und Entlastung sollten alle für SFDR, Capital Requirements Regulation und Corporate Sustainability Due Diligence Directive erforderlichen Angaben direkt aus der ESRS-Berichterstattung abgeleitet werden.
- EU-Taxonomie als freiwilliges Instrument für Unternehmen: Wie bereits dargelegt, ist die EU-Taxonomie aus Sicht der Unternehmen wenig zielführend und passt nicht auf alle Geschäftsmodelle. Wir schlagen vor, es den Unternehmen zu überlassen, ob sie nach der EU-Taxonomie berichten wollen.
- Streichen der Tagging-Pflicht für Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung (iXBRL-Tagging) stellt eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar. Sie verursacht Rechtsunsicherheit und bringt keinen Mehrwert für Anleger oder Öffentlichkeit. Moderne KI-Tools können Daten aus PDFs extrahieren und analysieren, wodurch das Tagging überflüssig wird.


