Ein verändertes geopolitisches Umfeld einschließlich einer unsicheren Zollpolitik der USA, die Notwendigkeit einer Energiewende, steigende bürokratische Belastungen, Fachkräftemangel, eine schleppende Digitalisierung sowie disruptive Veränderungen wie die rasante Entwicklung der KI-Technologie führen zu einer strukturellen Wachstumsschwäche in Deutschland.
Für deutsche Unternehmen zeigen sich deutliche Krisenanzeichen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat Anfang März 2025 eine nicht repräsentative Befragung von 92 zufällig ausgewählten Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern durchgeführt. Demnach sehen 70% der Befragten bei vielen oder fast allen ihrer Mandanten Anzeichen einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage. Immerhin stimmten knapp 70% der Befragten der These zu, dass die Finanzierungsbedingungen ihrer Mandanten derzeit (noch) sehr gut seien. Positiv ist auch zu werten, dass fast 94% der Befragten zustimmten, dass es mit einer angemessenen nationalen Wirtschaftspolitik in den nächsten Jahren gelingen kann, die Wirtschaftskrise in Deutschland zu überwinden. An welchen Grundprinzipien sollte sich staatliches Handeln in einer solchen Situation aber vor allem orientieren? Hierzu sollen im Folgenden einige Denkanstöße gegeben werden.
Rechtssicherheit: Ein hohes Gut für alle Wirtschaftsakteure
Das Prinzip der Rechtssicherheit umfasst unter anderem das Gebot der Normenklarheit und des Vertrauensschutzes. Unklare oder – wenn auch im zulässigen Rahmen – rückwirkend anzuwendende Rechtsnormen bedeuten häufig eine unnötige zusätzliche Belastung für Unternehmen in Zeiten ohnehin schon volatiler Rahmenbedingungen.
Beispiel: Klärung der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Kontext der neuen EU-rechtlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) mussten Unternehmen und Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von unklaren Vorgaben umgehen. Dies betrifft zum einen die Formulierung der verbindlichen Rechtsakte, aber auch die zunehmende Praxis, diese Unklarheiten mittels untergesetzlicher und damit unverbindlicher Äußerungen zu adressieren. Solche Äußerungen sind insbesondere seitens der EU-Kommission und auch der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), der von der EU-Kommission mit der Erarbeitung von Berichterstattungsstandards (ESRS) beauftragten Organisation, getätigt worden. Die diversen Äußerungen weisen nicht unerhebliche Widersprüche zueinander sowie im Verhältnis zu den verbindlichen ESRS auf. Eine Rückbesinnung auf klare Vorgaben innerhalb der verbindlichen Rechtsakte ist hier dringend notwendig. Dies sollte eine generelle Richtschnur für die Positionierung Deutschlands im Rat der EU sein. Die zum Teil im politischen Raum diskutierte rückwirkende Anwendung von CSRD-Berichtspflichten für bereits abgelaufene Geschäftsjahre darf zudem bei der nationalen Umsetzung keine Option sein.
Beispiel: Proaktiv Vorschriften verbessern
Höchstrichterliche Urteile zu zweifelhaften Rechtsvorschriften sollten nicht in jedem Fall abgewartet werden, sondern es sollten vermehrt proaktiv verlässliche und sachgerechte Regelungen zur Behandlung der jeweiligen Sachverhalte getroffen werden. Ein Beispiel sind die einkommensteuerlichen Regelungen zur Behandlung sogenannter finaler Verluste nach § 10d Abs. 2 EStG, zu denen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch ein Urteil erwartet wird. Zudem sind derzeit Verfahren zur Erbschaftsteuer vor dem BVerfG anhängig. Auch hier sollte proaktiv ein einfaches und verständliches Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz etabliert werden, das den Fortbestand unternehmerischen Handelns im Fall des Übergangs von betrieblichem Vermögen sicherstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Erbschaftsteuer mit Blick auf die demographische Entwicklung und das zu vererbende Vermögen in Deutschland um ein Massenverfahren handeln wird, das administrierbar bleiben muss.
Planungssicherheit: Stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen
Unternehmen müssen mit externen Unsicherheiten umgehen können. Viele von ihnen haben bereits die Fähigkeit, disruptive Störungen oder Krisen zu antizipieren, sich darauf vorzubereiten und sich von diesen zu erholen. Der Staat darf indes nicht der Treiber von Unsicherheiten sein. Sein Handeln sollte in diesen Zeiten darauf ausgerichtet sein, Unternehmen die größtmögliche Planungssicherheit zu ermöglichen und damit die Attraktivität für Investitionen in Deutschland zu steigern.
Beispiel: Vorhersehbare steuerliche Rahmenbedingungen
Für die Steuerpolitik kann dies beispielsweise bedeuten, dass die kurz- und mittelfristige Entwicklung von Steuersätzen verlässlich festgelegt wird und befristete Abschreibungsmöglichkeiten stets klar geregelt sind und ausreichend Planungsvorlauf besteht. So lassen sich Investitionen gezielt steuern. Diesbezüglich können die aktuellen Vorschläge zur schrittweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes sowie zur Einführung einer degressiven Sonderabschreibung als positives Beispiel genannt werden (vgl. Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BT-Drucksache 21/323). Steuerpflichtige benötigen typischerweise einen gewissen zeitlichen Vorlauf, um einen Investitionsplan zu erstellen und darauf basierend Investitionsentscheidungen zu treffen; dies gilt insbesondere für Anschaffungen oder Herstellungen mit größeren Investitionsvolumina. Diesem Umstand wird mit der zeitlichen Anwendungsregelung im Gesetzesentwurf Rechnung getragen (vgl. auch die IDW-Stellungnahme zum oben genannten Gesetzentwurf an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 20.06.2025). Zudem werden durch die geplante zeitliche Anwendung, die keine Rückwirkung vorsieht, etwaige Mitnahmeeffekte vermieden. Weitere Gesetzgebungsverfahren, auch im Bereich der Subventionspolitik, sollten sich daran orientieren.
Beispiel: Festlegung von Lieferkettensorgfaltspflichten
Als Negativbeispiel sind die nationalen und europäischen Regelungen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu nennen, die in der geltenden Form Unternehmen stark bürokratisch belasten. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird bereits kurz nach der Erstanwendung möglicherweise wieder abgeschafft werden. Die Erstanwendung der europäischen Lieferketten-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist bereits verschoben worden, und aktuell werden der Anwendungsbereich sowie wesentliche inhaltliche Änderungen diskutiert. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung bei den (potentiell) betroffenen Unternehmen. Hier muss nun schnell klar werden, welche Unternehmen welche Pflichten künftig zu erfüllen haben.
Verlässlichkeit von Unternehmensinformationen: Grundlage für den wirtschaftlichen Aufschwung in Krisenzeiten
Eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland ist es, Rahmenbedingungen für verlässliche Unternehmensinformationen zu schaffen, die auch und gerade in Krisenzeiten wirksam sind. Anteilseigner und Banken müssen sich auf Unternehmensinformationen verlassen können, um fundiert entscheiden zu können, ob sie ein Unternehmen (weiterhin) finanzieren und bei einer etwaigen Transformation des Geschäftsmodells begleiten werden. Die Abschlussprüfung ist hierbei ein wesentlicher Baustein: Sie stärkt – insbesondere in diesen unsicheren Zeiten – das Vertrauen gerade in berichtete zukunftsbezogene Finanzinformationen und Prognosen sowie in die Darstellung von Risiken und Chancen im Lagebericht. Gleiches gilt für Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, die vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Trotz eines dringend notwendigen Bürokratieabbaus dürfen diese Zusammenhänge nicht außer Acht gelassen werden.
Vorschlag für eine Stärkung des Vertrauens in die Fortführungsfähigkeit von Unternehmen
Da die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegen Umstände, die den Bestand des Unternehmens bedrohen können, entscheidend ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie von Investoren in die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, wäre zu überlegen, die Pflichten der gesetzlichen Vertreter sowie auch der Abschlussprüfer punktuell zu ergänzen.
Bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses muss die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit eingeschätzt werden. Dies ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter. Eine explizite Aussage dazu müssen sie derzeit aber nicht abgeben. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist vielmehr bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (implizite „Going-Concern-Prämisse“). Muss von dieser Prämisse abgewichen werden, hat dies tiefgreifende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.
Gesetzliche Vertreter könnten künftig dazu verpflichtet werden, im Abschluss eine explizite Aussage zur Anwendung der Going-Concern-Prämisse sowie zum Bestehen etwaiger bestandsgefährdender Risiken abzugeben. Der Abschlussprüfer wiederum könnte dann in seinem Bestätigungsvermerk explizit erklären, dass ihm im Rahmen der Prüfung keine Risiken, die die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährden, bekannt geworden sind, beziehungsweise auf die bestehenden Risiken ergänzend hinweisen und gegebenenfalls ferner explizit erklären, dass zulässigerweise noch von dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden kann. Diese Maßnahme würden die Rechenschaftspflicht der gesetzlichen Vertreter erhöhen und das Vertrauen in die Fortführungsfähigkeit aufgrund der ausdrücklichen Aussage des Abschlussprüfers erhöhen.
Zukunftsfähigkeit: Der Staat geht mit gutem Beispiel voran
Das Vertrauen in einen vorausschauend handelnden Staat gehört zu den grundlegenden Faktoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Daher ist es zu begrüßen, dass im Koalitionsvertrag jüngst vereinbart worden ist, das Instrument der strategischen Vorausschau (Foresight) wirksam in der neuen Bundesregierung zu verankern. Foresight umfasst das frühzeitige Erkennen, Beobachten und Interpretieren von schwachen Signalen beziehungsweise Trends, die Veränderungen auslösen können. Dabei ist eine Beobachtung der gesamten Umwelt zentral, damit gleichermaßen technologische, soziokulturelle, politische/rechtliche und ökologische Faktoren berücksichtigt werden. Eine ressortübergreifende Foresight-Arbeit sollte nun rasch beginnen. Die Entwicklung von Szenarien für ein Deutschland im Jahr 2050 könnte hier der Ausgangspunkt sein. Gestaltet als ein partizipativer Prozess, würde sich so die Gelegenheit bieten, ein Verständnis dafür zu entwickeln, was mögliche zukünftige Entwicklungen für Deutschland sein könnten. Aber noch viel mehr, eine Diskussion darüber zu führen, was eine wünschenswerte Zukunft für Deutschland sein könnte, die dann wiederum als Zielbild für politische Akteure dienen könnte (vgl. auch IDW-Positionspapier „Zukunftsfähigkeit durch Zukunftsstrategie“ vom 22.10.2024.)

