Bei den am 05.12.2024 erstmals verliehenen Inhouse Matters Awards konnte sich das Team um Dan-Alexander Levien, Leiter im Rechtsservice der AUDI AG, den 1. Platz in der Kategorie „innovativste Rechtsabteilung“ mit dem Projekt „Audi Open Source Diagnostics 2“ (AOSD) sichern. Im Interview für den Deutschen AnwaltSpiegel beantwortete der Product Owner die Fragen von Dr. Thomas R. Wolf.
Deutscher AnwaltSpiegel: Mit dem Projekt „Audi Open Source Diagnostics 2“ (AOSD) hat Ihr Team den Inhouse Matters Award 2024 für die innovativste Rechtsabteilung gewonnen. Bitte erklären Sie unseren Lesern kurz, was es mit diesem Projekt auf sich hat und welche Innovation dadurch umgesetzt wurde.
Dan-Alexander Levien: Vorneweg: Für das gesamte Team war diese Auszeichnung eine riesige Würdigung, die weiterhin positiv nachwirkt. Danke für diese Auszeichnung! „Audi Open Source Diagnostics 2“ (AOSD) ist ein Lizenzmanagement- und -prüfungssystem für Open-Source-Software (OSS)-Lizenzbedingungen. Die zentrale Innovation des AOSD besteht darin, ein sehr anspruchsvolles Massengeschäft in der IT-Rechtsberatung so abzubilden, dass die juristischen Prüfungen weitgehend automatisiert durchgeführt werden können.
Deutscher AnwaltSpiegel: Bei diesem komplexen Projekt setzen Sie auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Juristen und Softwareentwicklern. Wie überbrücken Sie die unterschiedlichen Denk- und Arbeitsweisen dieser Professionen, und wie haben Sie selbst als Product Owner den Wandel vom klassischen Rechtsbeistand zum Legal-Tech-Innovator erlebt?
Dan-Alexander Levien: Für den Erfolg des Projekts war es wichtig, dass die Softwareentwickler und Juristen ein Grundverständnis für die jeweils andere Profession entwickeln. Einfach gesagt: Unsere Entwickler mussten etwas Open-Source-Softwarerecht und die Juristen Informatik, insbesondere wie man Software entwickelt, lernen. Der zentrale Schlüsselfaktor war und ist für uns gute und kontinuierliche Teamkommunikation. Ein weiterer Aspekt ist das Mindset: ein Mindset, das die unterschiedlichen Denk- und Arbeitsweisen als Chance und Bereicherung begreift. In der Praxis haben uns fachliche und private Begegnungen im Rahmen von Teamevents geholfen. Das hat das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt und dafür gesorgt, dass mehr Verständnis vorhanden war, wenn wir im Projekt schwierige Phasen meistern mussten. Im Zweifel kommunizieren und verarbeiten Teams Informationen aus ihrer jeweiligen Fachlichkeit heraus. Das birgt das Risiko von Missverständnissen. Und die lassen sich schneller lösen, wenn man sich kennt und versteht.
Der Wandel vom klassischen Rechtsbeistand zum Legal-Tech-Innovator ist ein spannender und herausfordernder Weg. Als Rechtsberater gibt man Empfehlungen ab, verhandelt, gestaltet juristisch usw. Als Legal-Tech-Innovator kommen neue Aspekte hinzu: Es geht darum, einen etablierten operativen Prozess mit den Betroffenen zu hinterfragen, ein idealerweise besseres Konzept zu entwickeln, Budgets und Freigaben zu bekommen und dann umzusetzen. Wenn es dafür externe Kräfte wie z.B. Softwareentwickler braucht, müssen diese gefunden und in die Aufgabenstellung eingeführt werden. Kurzum: Es tun sich neue und zusätzliche Perspektiven und Anforderungen auf, die gelöst werden wollen.
Deutscher AnwaltSpiegel: Welche konkreten Effizienzsteigerungen konnten Sie durch AOSD erreichen, und welche Chancen erwarten Sie bei einer konzernweiten Ausrollung und Skalierung?
Dan-Alexander Levien: Die Anwälte müssen viele der gemeldeten Lizenzen nicht mehr manuell prüfen, da diese bereits vom AOSD automatisiert geprüft wurden. Dadurch können OSS-Lizenzen in einem Umfang bearbeitet werden, wie es bei einer rein manuellen Prüfung in derselben Zeit nicht ansatzweise möglich wäre. Mit der geringeren Bearbeitungszeit pro Lizenz konnten die Kosten für die juristische Prüfung pro Lizenz gesenkt werden.
Die Nutzung bei einem konzernweiten Einsatz ermöglicht vielfältige Synergien: Zunächst müssen andere Nutzende kein Tool wie das AOSD selber entwickeln oder am freien Markt beschaffen. Sie können direkt die Fähigkeiten, die wir mit dem AOSD entwickelt haben, nutzen. So ersparen sie sich die typischen Herausforderungen einer Eigenentwicklung vollumfänglich. Der Konzern gewinnt dadurch, weil damit automatisch einheitliche Prüfungsstandards angewendet werden. Lieferanten profitieren, da sie bei sämtlichen Konzernunternehmen einen einheitlichen Open-Source-Complianceprozess vorfinden. Zudem sinken die Compliancekosten für die Nutzung von Open Source.
Deutscher AnwaltSpiegel: Wie stellen Sie die rechtliche Qualität und Compliance der Ergebnisse sicher, und welche Haftungsrisiken müssen bei der Automatisierung der Rechtsberatung berücksichtigt werden?
Dan-Alexander Levien: Grundvoraussetzung für eine hohe Qualität ist, dass die von uns vorgegebene rechtliche Prüfungslogik (Legal Ruleset) korrekt ist. Diese wird von erfahrenen, auf das Open-Source-Softwarerecht spezialisierten Anwälten vorgegeben. Um sicherzustellen, dass das Legal Ruleset vom Tool korrekt wiedergegeben wird, setzen wir einerseits auf ein manuelles Testing durch Anwälte, andererseits auf eine automatisierte Testpipeline, die bei jeder neuen Version des AOSD automatisch prüft, ob weiterhin die juristisch korrekten Ergebnisse angezeigt werden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Prüfungen automatisch in der History des Tools dokumentiert und sind damit für den Anwender transparent einsehbar. Dies gewährleistet die rechtssichere Dokumentation und Compliance der durchgeführten Prüfungen.
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die strukturellen Haftungsrisiken bei einer automatisierten nicht von den Risiken bei der manuellen Rechtsberatung. Unterschiede sehe ich bei der Hebelwirkung. Eine falsche Modulierung würde sich dann in einer dramatisch höheren Anzahl von Fällen auswirken als bei manuellen Prüfungen, deren Anzahl durch den Faktor der menschlichen Leistungsfähigkeit begrenzt ist. Andererseits arbeitet ein Computer im Gegensatz zu einem Menschen ermüdungsfrei, was letztlich eine Fehlerquelle der menschlichen Rechtsberatung ausschließt.
Deutscher AnwaltSpiegel: Wie wird sich die Rolle von Unternehmensjuristen durch Legal-Tech und künstliche Intelligenz (KI) in den kommenden Jahren verändern, und was raten Sie anderen Rechtsabteilungen, die ähnliche Digitalisierungsprojekte angehen wollen?
Dan-Alexander Levien: Die Rechtsberatung für gleichbleibende und sich wiederholende Sachverhalte kann in Zukunft schrittweise von digitalen Lösungen übernommen werden. Dadurch entfallen für Juristen die – oftmals langweiligen – repetitiven Tätigkeiten. Sie gewinnen Zeit für die Bearbeitung von komplexen Rechtsfragen, die einer Abwägung und Einzelfalllösung bedürfen. Aus meiner Sicht geht damit eine Aufwertung der juristischen Arbeit einher.
Juristen werden weiter benötigt werden. Das sehen wir sehr anschaulich beim AOSD. Die Rolle der Juristen hat sich hier nur gewandelt. Im Kontext einer Produktentwicklung sehen wir den Juristen zunächst als juristischen Architekten für das Lösungskonzept im Allgemeinen und die Modulierung des Legal Ruleset im Speziellen. Im operativen Einsatz wird der juristische Controller benötigt, der das System überwacht, Anomalien identifiziert, ggf. bei Bedarf gegensteuert und im wahrsten Sinne des Wortes die Kontrolle behält.
Durch den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz können wir aus meiner Sicht mehr Möglichkeiten schaffen, schneller und effektiver ein Plus an Rechtsberatung anzubieten. Gut funktionierende und einfach nutzbare KI-Modelle können ggf. sogar den Bedarf entfallen lassen, für spezielle Fragestellungen zuerst ein Tool entwickeln oder kaufen zu müssen. Wir als Juristen müssen lernen, die verfügbaren KI-Lösungen gut einzusetzen. Das erfordert auch die Kompetenz, Systemgrenzen zu verstehen und angemessen im eigenen Arbeitsumfeld zu berücksichtigen.
Angesichts der Fülle der Aufgaben, die eine Rechtsabteilung heute zu bewältigen hat, sind die Möglichkeiten, die innovative Lösungen mit sich bringen, mehr als willkommen, um die anfallende Arbeit zu erledigen. Es lohnt sich, die Aufgaben, die täglich in einer Rechtsabteilung erledigt werden müssen, dahingehend genau zu prüfen, ob z.B. eine Automatisierung möglich ist. Dies kann insbesondere bei einer hohen Fallzahl, repetitiven Tätigkeiten und einer geringen Komplexität des Sachverhalts sinnvoll sein. Oft können einfache regelbasierte Lösungen schon eine große Erleichterung bringen. Ich möchte Mut machen, dass es auch ohne Großprojekt und Einsatz von KI schon viele Möglichkeiten gibt, den Arbeitsalltag eines Juristen mit Hilfe von digitalen Lösungen effizienter zu gestalten.
Wenn Ermessensentscheidungen getroffen werden müssen, wenn es darum geht, unbestimmte Rechtsbegriffe zu operationalisieren, ist der Aufbau einer digitalen Lösung sicherlich aufwendiger. Doch auch hier gilt: Wer sich frühzeitig mit Legal-Tech und KI auseinandersetzt, wird Einsatzmöglichkeiten erkennen und kann sich diese dann auch erschließen.
Deutscher AnwaltSpiegel: Herr Levien, vielen Dank für Ihre ausführlichen und aufschlussreichen Antworten. Wir freuen uns schon auf Ihre nächste Bewerbung für die Inhouse Matters Awards 2025!


