Gelungene Premiere von Legal Market Matters

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Es war eine gelungene Auftaktveranstaltung für das neue plattformübergreifende Fach- und Networking­event für die Netzwerkpartner der Publikations­familie Deutscher AnwaltSpiegel und für ausgewählte Gäste im neuen F.A.Z. Tower. Fast 150 Teilnehmer hatten sich für die Veranstaltung am 04.06.2024 angemeldet, die neben den aktuellen Hot Topics des Rechtsmarkts auch den 15. Geburtstag des Online-Magazins Deutscher AnwaltSpiegel feierte. Dessen Erfolgsgeschichte von einer innovativen Idee zur etablierten Institution war deshalb auch Leitfaden der Begrüßung, in der Erwin Stickling, Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsmedien der F.A.Z. Business Media GmbH, insbesondere die Leistung von Prof. Dr. Thomas Wegerich als Initiator, Herausgeber sowie „Herz, Kopf und Seele“ des lebendigen Netzwerks aus Entscheidern im Bereich unternehmensrelevantes Recht hervorhob. Dieser gab das Lob auch gleich an das Team sowie die langjährigen Fachbeiräte sowie die Strategischen und Kooperationspartner weiter, deren Engagement entscheidend dazu beiträgt, dass sich die Wandlungen im Rechtsmarkt in stets topaktuellen Themen und Veranstaltungsprogrammen widerspiegeln.

Selbstverständlich aber auch dessen Wirrungen: So wurde in der ersten Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels ein steuerrechtlicher Gastbeitrag eines gewissen Hanno Berger veröffentlicht, seinerzeit ein Star unter den Beratern im Steuerrecht. Der Rest ist (Rechts‑)Geschichte. Angesichts der neuen Herausforderungen und der Flut an Regulierungen seien Orientierung und Einordnung sowie ein konstruktiver Austausch zwischen den Akteuren aus Unternehmen, Kanzleien und Rechtsdienstleistern wichtiger denn je, wie auch Dr. Daniel A. Pauly von Linklaters als Mit­veranstalter anschließend betonte. Und Karin Gangl, Leiterin Rechtspublikationen im F.A.Z.-Fachverlag, verwies auf die geplanten Erweiterungen und Neuerungen des Produktportfolios, wie z.B. das englischsprachige Portal www.germanlaw-international.com und die Kooperation mit F.A.Z. PRO Einspruch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Digitale Transformation und digitale Verantwortung

Dass die Digitalisierung nicht nur die Rechts-, sondern insbesondere die Medienbranche dramatisch verändert, war dann auch Thema der ersten Keynote der Konferenz. Dr. Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen, Staat und Recht sowie für F.A.Z. Einspruch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, stellte das Konzept des Verticals vor, das sich speziell an diejenigen Leserinnen und Leser wendet, die an juristischen Themen und Rechtsfragen interessiert sind. Zwar galt lange Zeit das Diktum des früheren hessischen Justizministers Karl-Heinz Koch (1924–2007): „Was nicht in der F.A.Z. steht, ist nicht passiert“, doch sieht sich auch die renommierte „Zeitung für Deutschland“ einem Einbruch des Anzeigen­geschäfts, dem Rückgang der Druckauflagen und einem veränderten Nutzerverhalten ausgesetzt. Mit kuratierten und ­exklusiven Inhalten sowie Podcasts rund um das ­Thema Recht richtet sich F.A.Z. PRO Einspruch einerseits an ­Studierende und Professionelle im Rechtsbereich, die eine ­tiefere und regelmäßig aktualisierte Informationsquelle für ihre berufliche Tätigkeit suchen. Anderseits ­eröffnen sich daraus neue Kooperationsmöglichkeiten mit den ­Medien und Veranstaltungen des hausinternen Fachverlags, um relevante Zielgruppen zu erschließen.

Die zweite Keynote des Nachmittags befasste sich ­unter dem Titel „Corporate Digital Responsibility“ (CDR) mit einem „Code of Conduct“ für einen veränderten Rechtsmarkt. Prof. Dr. Florian Drinhausen, Partner bei Ashurst, und Dr. Bernhard Waltl, Rechtsabteilung BMW und Co-CEO des Liquid Legal Institute – Letzterer aus Termin­gründen per Teams zugeschaltet –, erläuterten die Notwendigkeit einer KI-Governance, um den Herausforderungen angesichts der Leistungsfähigkeit von generativer KI wirksam zu begegnen. Zwar gibt der kürzlich verabschiedete AI Act den rechtlichen Rahmen vor, doch fehlt es an einschlägiger Rechtsprechung. Es bedürfe ­daher Regeln, die nicht in Gesetzen stünden, sondern von den Unternehmen selbst definiert werden müssten. Am Beispiel der BMW Group oder Google legten die Referenten dar, dass CDR ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur sein müsse, um klare Werte zu definieren, Schutzgüter abzuwägen und Risiken einzuschätzen. Zwar gebe es berechtigte Zweifel, wie etwas zu regulieren sei, was man gar nicht durchschaue, doch seien Unternehmen auch für die Folgen der von ihnen eingesetzten Technik verantwortlich.

ESG & Nachhaltigkeit zwischen Chance und Risiko

Was Kanzleien und Rechtsabteilungen jetzt angehen müssen, um die vielbeschworene Nachhaltigkeit auf den Punkt zu bringen, bot den Rahmen für das erste Panel von Legal Market Matters, auf dem sich Dr. Ilka Heigl, Partnerin bei Göhmann, Isabel Hexel, Partnerin bei Oppenhoff, und Prof. Dr. Christoph Schalast, Managing Partner bei Schalast & Partner, auf der Kanzleiseite ­sowie Eva ­Gardyan-Eisenlohr, Chief Compliance Officer bei Olympus, und Dr. Martin Fischer, General Counsel EMEA bei ­Celanese, als Unternehmensvertreter gegenübersaßen. Souverän moderiert von Dr. Annika Bleier, Head of ESG & Sustain­ability bei GvW Graf von Westphalen, diskutierten die Teilnehmer u.a. die Frage, ob es sich bei ESG & Sustain­ability eher um ein Compliance- oder um ein Innovations- und Transformationsthema handele.

Zwar lässt es sich zunächst als Teil des Enterprise-Risk-Managements betrachten und in bereits bestehende Systeme integrieren, doch herrschte auf dem Podium Einigkeit darüber, das ESG-Strategien Teil der Businessstrategie werden müssen, da diese zunehmend relevant für M&A-Trans­aktionen sind. Insbesondere jüngere Mit­arbeiter und Mitarbeiterinnen spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von ESG-Initiativen innerhalb der Unternehmen. Obwohl die beiden Vertreter internationaler Unternehmen den kulturspezifischen Charakter des Bewusstseins für Nachhaltigkeit betonten, wurde ein Kulturwandel hin zu einem stärkeren Purpose-Charakter in Unternehmen und Kanzleien als notwendig erachtet. Denn Unternehmen erwarten von Kanzleien nicht nur Beratung, sondern auch ein eigenes Gespür für Verantwortung und nach­haltiges Handeln.

Update Compliance: Whistleblowing, Lieferketten, Internal Investigations und Compliance-Management-Systeme

Als Leiter der neuen BWD Task Force „Compliance & Internal Investigations“ (siehe hierzu auch den aktuellen Beitrag in fourword 02/2024) führte Dr. Ulrich Wastl, Partner bei Westpfahl Spilker Wastl aus München, durch das zweite hochkarätig besetzte Panel. Mit Katja Giese, LL.M., Partnerin bei KLIEMT.Arbeitsrecht, Kira Uebachs-Lohn, Partnerin bei EY Forensic & Integrity Services, Dr. Kerstin Wilhelm, Partnerin und German Co-Head of Crisis ­Management & Compliance bei Linklaters, Dr. Tobias ­Eggers, Partner bei PARK Wirtschaftsstrafrecht, Dr. Ulrich ­Hagel, Compliance Executive bei Alstom, und ­Dr. Martin Ströhmann, Partner bei Heuking, bestritten ausgewiesene Expertinnen und Experten die Diskussion.

In Anbetracht der wachsenden Anzahl an gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ging es darum, Comp­liance-Management-Systeme als Enabler zu begreifen, die den Rahmen schaffen, in dem sich Unternehmen sicher bewegen können. Die Datensammlung zur Validierung und Optimierung von Complianceprozessen wurde als neuer Trend identifiziert, der auch in Europa an Bedeutung gewinnen könnte. Es sei entscheidend, Strukturen und Prozesse zu etablieren, um Compliance sicherzustellen. Ein besonderes Anliegen sei dabei die Entwicklung von Standards im Bereich der internen Untersuchungen, die noch weitgehend im rechtsfreien Raum stattfinden, nachdem die Umsetzung des Verbandssanktionengesetzes gescheitert ist.

Vom Kellerbüro in die Vorstandsetage: Cybersicherheit als Unternehmenskultur

„Keine Keynote, kein Panel ohne KI.“ So brachte es Dr. Daniel A. Pauly, Partner und German Head of TMT & Global Co-Head of the Mobility Sector bei Linklaters, in seinem Vortrag ironisch auf den Punkt. Doch habe sich die künstliche Intelligenz inzwischen auch als Brand­beschleuniger in Sachen Cyberkriminalität entwickelt, die mit einem Gesamtschaden von 200 Milliarden Euro im Jahr als größte Bedrohung für die Wirtschaft eingestuft werde. In seiner Keynote gab er einen Abriss über die seit dem vergangenen Jahr vom europäischen Gesetzgeber ­getroffenen Maßnahmen, wie die Richtlinie über die Resi­lienz kritischer Einrichtungen, die NIS2-Richtline sowie den Digital Operational Resilience Act, die in nationales Recht umzusetzen sind (siehe hierzu auch das Anwalt­Spiegel-Spezial zum Thema Cybersicherheit).

Zwar bedeute dies einmal mehr einen Zuwachs an Bürokratie, doch sei dies im Unterschied zu den Auswüchsen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) diesmal wirklich sinnvoll. Dass das Thema IT-Sicherheit nicht zuletzt aufgrund der drohenden Haftung für Leitungsorgane endgültig aus dem Keller in die Büros der Vorstände umgezogen sei, unterstrichen auch die Teilnehmer des anschließenden Panels, auf dem neben Pauly die beiden Moderatoren Matthias Espeloer, Director of IT bei Heuking, und Dominik Muissus, Chief Information Officer bei Taylor Wessing, sowie Birgit Hess, Head of Global Success Delivery Center Cybersecurity & Compliance bei SAP, Platz nahmen. Am Beispiel ihres eigenen Werdegangs machte diese deutlich, dass das Thema Cybersecurity – genauso wie Compliance und Nachhaltigkeit – einen multidisziplinären und kulturellen Zugang verlangt, um in der gesamten Unternehmenskultur verankert zu werden.

Künstliche Intelligenz in der Rechtsbranche – Aufbruch oder Untergang?

Das letzte Panel der Konferenz bot mit sage und schreibe neun Diskutanten noch einmal ganz großes Kompetenzkino auf, was dem Aufklärungs- und Unterhaltungswert aber keinen Abbruch tat. Markus Hartung, Managing Partner bei Chevalier Rechtsanwälte und The Law Firm Companion, führte souverän und humorvoll durch ein durchaus ernstes Thema, das Geschäftsmodell und ­Arbeitsmethoden von Anwälten, Unternehmen und Dienstleistern verändern wird. Die Rechtsanwälte ­Bettina Knötzl, Partnerin bei Knoetzl in Wien, Dr. Matthias Birkholz, LL.M., Gründungspartner bei lindenpartners, Dr. Michael Leicht, Partner, TMT bei Linklaters, und Dr. Philipp Wehler, Partner bei Hoffmann Liebs, diskutierten leidenschaftlich mit Oliver Bendig, CEO der STP Group, Dr. Jürgen Erbeldinger, CEO bei ­Escriba, und Björn Frommer, CEO bei JUNE, als Legal-Tech-Anbieter sowie mit Marcel Ritter, General Counsel bei ­Telefónica. Dieser formulierte deutlich die Anforderung an den ­Gesetzgeber, dass nicht nur immer mehr Regulierung, sondern vielmehr konkrete Handreichungen – auch mit Hilfe der KI – erforderlich seien, um Gesetzgebung verständlich zu machen und Bürokratie zu verhindern.

Bereits jetzt existieren KI-Modelle, die in der Lage sind, Akten ab dem Posteingang automatisch zu erstellen und zu analysieren. Diese Technologien könnten Kanzleien erheblich bei der Verarbeitung großer Textmengen oder der Durchführung von Due Diligence unterstützen. Zwar bleiben die finale Analyse und die Ableitung der Zielrichtung weiterhin eine zentrale Aufgabe der Anwälte, doch kommt die Effizienzsteigerung hier oft nicht an. Je leistungsfähiger die KI-Tools werden, desto wichtiger ist eine fundierte Methodenausbildung für Juristen, um diese Technologien effektiv nutzen zu können. Auch wenn die Zukunft des Rechtswesens schon durch Softwaresysteme geprägt sein könnte, die nahtlos miteinander kommunizieren, „versteht“ KI keine Sachverhalte, sondern verknüpft lediglich Wahrscheinlichkeiten, die erst auf Plausibilität geprüft werden müssen. Von der Gesetzgebung bis hin zur Ausbildung zukünftiger Juristen müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten, um die Vorteile der KI voll auszuschöpfen, ohne dabei die Qualität und Integrität der juristischen Arbeit zu gefährden.

BWD meets AnwaltSpiegel – Wrap-up und Ausblick

Zum Abschluss der Veranstaltung nahm Thomas Wegerich den Faden noch einmal auf und unterstrich – nun in seiner Funktion als Stellvertretender Vorstandssprecher des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD) –, dass alle Themen der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel auch Themen des BWD seien, der seit seiner Gründung vor zwei Jahren inzwischen 50 renommierte Wirtschaftskanzleien als Mitglieder vorweisen könne. Vorstandssprecher Stefan Rizor, LL.M. (McGill), nutzte die Gelegenheit und arbeitete an aktuellen Beispielen heraus, mit welchen Mitteln der Verband die Arbeit der Akteure im rechtspolitischen Berlin erleichtern will.

Dazu gehören insbesondere die derzeit 19 Task Forces, deren Positionspapiere und Veranstaltungen ­sowohl auf die Themen des Koalitionsvertrags sowie die Wünsche der Mitgliedskanzleien eingehen. Mit Blick auf die Next Generation werde mit „Herz, Hirn, Hartnäckigkeit und Humor“ dafür gesorgt, dass die Wirtschaftskanzlei von morgen eine Zukunft in einem funktionierenden Rechtsstaat an einem wettbewerbsfähigen Standort hat. Gründe genug also, um nach einer gelungenen Veranstaltung das Glas zu erheben und zusammen mit einem Stück der Geburtstagstorte auf die kommenden 15 Jahre einer erfolgreichen Zusammenarbeit anzustoßen.

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt Redakteur Rechtspublikationen thomas.wolf@faz-bm.de www.deutscheranwaltspiegel.de

Dr. Thomas R. Wolf
F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen

thomas.wolf@faz-bm.de
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