IRRD als neuer Prüfstein für Compliance

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Mit der Insurance Recovery and Resolution ­Directive (IRRD) hat der europäische Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, der die Abwicklungs- und Sanierungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen grundlegend neu ordnet. In ­Anlehnung an die Erfahrungen aus der Bankenregulierung zielt die IRRD darauf ab, systemische Risiken im Versicherungssektor zu minimieren und den Schutz der Versicherungsnehmer auch in Krisensituationen sicherzustellen.


Die Richtlinie ist seit Januar 2025 in Kraft und muss bis Januar 2027 in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen bereits im Februar 2026 einen entsprechenden Gesetz­entwurf vorgelegt (siehe hier). Für Complianceabteilungen bedeutet dies: ein neuer, vielschichtiger Prüfstein, der weit über die bisherigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinausgeht und tiefgreifende Anpassungen in Organisation, Governance, Datenmanagement und Berichtswesen erfordert.


Recovery & Resolution Planning: Vorsorge als Pflicht


Das Herzstück der IRRD bilden die verpflichtenden ­Sanierungs- und Abwicklungspläne. Versicherungs­unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, müssen künftig präventive Sanierungspläne (Recovery Plans) erstellen, die aufzeigen, wie das Unternehmen in einer finanziellen Stresssituation seine Stabilität wiederherstellen kann. Parallel dazu erarbeiten die zuständigen Abwicklungsbehörden Abwicklungspläne (Resolution Plans), die den geordneten Rückbau oder die Restrukturierung eines Unternehmens ermöglichen ­sollen, ohne dass der Steuerzahler belastet wird.


Für die Praxis bedeutet dies zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme: Unternehmen müssen ihre kritischen Funktionen identifizieren, interne und externe Abhängig­keiten analysieren und ein Spektrum an Handlungs­optionen definieren, die in unterschiedlichen Stress­szenarien greifen. Die meisten Informationen sollten dabei in der Praxis bereits vorliegen – im Risikomanagement und in den Complianceabteilungen hat man aufgrund diverser anderer Vorschriften in den vergangenen Jahren Entsprechendes analysiert. Es muss nun aber für andere Zwecke genutzt werden.


Die Sanierungspläne müssen regelmäßig aktualisiert und den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Dabei ist ­besonders zu beachten, dass die Pläne nicht nur theoretischer Natur sein dürfen – sie müssen operativ umsetzbar sein und im Ernstfall tatsächlich funktionieren.
Recovery Planning ist kein isoliertes Compliancethema, sondern ein unternehmensweites Vorhaben, das ­klare Verantwortlichkeiten und Eskalationsmechanismen ­erfordert.


Governanceschnittstellen: Neue Anforderungen an die Unternehmensführung


Die IRRD stellt erhöhte Anforderungen an die Corporate Governance der betroffenen Unternehmen. Vorstände und Aufsichtsräte müssen sich aktiv mit der ­Sanierungs- und Abwicklungsplanung auseinandersetzen. Die Richt­linie verlangt, dass die Leitungsorgane die Sanierungspläne ­genehmigen und deren Umsetzungsfähigkeit überwachen. Damit rückt die IRRD die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung stärker in den Fokus als je zuvor.


Besonders herausfordernd sind die Governanceschnittstellen, die sich aus dem Zusammenspiel der IRRD mit bestehenden Regelwerken ergeben. Die Anforderungen an die Geschäftsorganisation nach Solvency II, die Fit-and-Proper-Anforderungen sowie die Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, Compliance, Interne Revision, Versicherungsmathematische Funktion) müssen mit den neuen IRRD-Vorgaben harmonisiert werden. Es entstehen neue Berichtslinien und Informationspflichten, die in die bestehende Governancestruktur integriert werden müssen.


Gruppenweite Implikationen verstärken die Komplexität zusätzlich. Bei grenzüberschreitend tätigen Versicherungsgruppen müssen Sanierungspläne auf Gruppen­ebene erstellt werden, was eine enge Koordination zwischen den einzelnen Gruppenunternehmen und deren jeweiligen Aufsichtsbehörden voraussetzt. Compliancefunktionen stehen hier vor der Aufgabe, gruppenweite Standards zu entwickeln und gleichzeitig lokale regulatorische Besonderheiten zu berücksichtigen.


Daten- und Reportinganforderungen: Solvency II und DORA als Referenzpunkte


Die IRRD bringt erhebliche Daten- und Reportinganforderungen mit sich, die unmittelbar an die bestehenden Rahmenwerke Solvency II und DORA (Digital Operational Resilience Act) anknüpfen.


Solvency II als Fundament:


Die quantitativen und qualitativen ­Berichtsanforderungen unter Solvency II bilden die Grundlage, auf der die IRRD aufbaut. Unternehmen müssen in der Lage sein, ­granulare Daten zu Kapitalausstattung, Reservierung, Anlagen­portfolio und Risikoexposure zeitnah und konsistent ­bereitzustellen. Die Sanierungspläne greifen auf dieselben Datenquellen zurück, die auch für den ORSA (Own Risk and Solvency Assessment), den RSR (Regular Supervisory Report) und den SFCR (Solvency and Financial Condition Report) genutzt werden. Eine Integration der IRRD-Anforderungen in die bestehende Solvency-II-Berichts­architektur ist daher nicht nur sinnvoll, ­sondern notwendig, um Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu ­vermeiden.


DORA als Ergänzung:


Mit dem Digital Operational Resilience Act hat die EU einen Rahmen für die digitale operationale Resilienz des Finanzsektors geschaffen, der auch für Versicherungs­unternehmen gilt. Die Schnittstellen zur IRRD sind evident: Die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung kritischer IT-Systeme und -Prozesse ist unmittelbar relevant für die Sanierungsplanung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IKT-Risikosteuerung, ihre Incident-Reporting-Prozesse und ihre Auslagerungsvereinbarungen mit Dritt­anbietern den Anforderungen beider Regelwerke ­genügen. Die IRRD verlangt zudem, dass im Rahmen der Abwicklungsplanung die Übertragbarkeit von IT-­Systemen und Daten geprüft wird – ein Aspekt, der direkt an die DORA-Anforderungen an das IKT-Drittparteien­risikomanagement anknüpft.


Die Datenqualität wird zum entscheidenden Erfolgs­faktor. Unternehmen müssen in der Lage sein, auf ­Anforderung der Aufsichtsbehörde umfassende und aktuelle Informationen bereitzustellen – von der Bewertung einzelner Vermögenswerte bis hin zu vertraglichen Beziehungen mit Gegenparteien. Dies erfordert eine robuste Dateninfrastruktur, klare Data-Governance-Prozesse und automatisierte Reportinglösungen.


GAP-Analyse: Wo stehen Versicherungsunternehmen heute?


Eine strukturierte GAP-Analyse ist der erste und wichtigste Schritt zur IRRD-Readiness. Dabei sollten Unternehmen systematisch prüfen, inwieweit ihre bestehenden Strukturen, Prozesse und Systeme die künftigen Anforderungen bereits erfüllen und wo Handlungsbedarf besteht.


Zentrale Prüffelder umfassen:

  • Organisatorische Readiness: Sind Verantwortlich­keiten für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung klar ­zugewiesen? Existieren bereits dedizierte Teams oder Projektstrukturen?
  • Governance: Sind die Leitungsorgane ausreichend ein­gebunden? Sind Berichtslinien und Eskalationswege definiert?
  • Datenverfügbarkeit: Können die erforderlichen Daten in der geforderten Granularität und Aktualität bereit­gestellt werden? Sind Datenquellen konsistent und ­verlässlich?
  • Planungskompetenz: Verfügt das Unternehmen über ­Erfahrung in der Erstellung von Sanierungsplänen? Sind geeignete Stressszenarien definiert?
  • Regulatorische Verzahnung: Sind die Schnittstellen zu Solvency II, DORA und weiteren relevanten Regelwerken identifiziert und adressiert?
  • Gruppenweite Koordination: Sind Prozesse für die gruppen­weite Sanierungsplanung etabliert?

Die Ergebnisse der GAP-Analyse münden idealerweise in eine priorisierte Roadmap, die den Weg zur vollständigen IRRD-Compliance aufzeigt und dabei Ressourcenbedarf, Zeitschienen und Abhängigkeiten berücksichtigt.


Typische Fallstricke: Worauf Unternehmen achten sollten


Aus der Erfahrung mit vergleichbaren regulatorischen Großprojekten lassen sich typische Fallstricke ­identifizieren, die Versicherungsunternehmen bei der IRRD-Umsetzung vermeiden sollten:

  • Unterschätzung des Umfangs: Die IRRD ist kein reines Complianceprojekt. Sie erfordert die Einbindung zahlreicher Unternehmensbereiche und hat Auswirkungen auf Strategie, Organisation und IT. Eine zu enge ­Projektdefinition führt unweigerlich zu Lücken.
  • Silodenken: Die Trennung zwischen Risikomanagement, Compliance, IT und operativem Geschäft ist einer der häufigsten Stolpersteine. Nur ein integrierter Ansatz stellt sicher, dass Sanierungspläne realistisch und ­umsetzbar sind.
  • Mangelnde Datenqualität: Viele Unternehmen unter­schätzen den Aufwand, der mit der Bereitstellung ­granularer und aktueller Daten verbunden ist. Datenlücken und Inkonsistenzen können den gesamten ­Planungsprozess gefährden.
  • Fehlende Operationalisierung: Sanierungspläne, die nur auf dem Papier existieren, erfüllen nicht den Zweck der IRRD. Regelmäßige Tests, Simulationsübungen und die Integration in das operative Krisenmanagement sind unerlässlich.
  • Vernachlässigung gruppenweiter Aspekte: Insbesondere international agierende Versicherungsgruppen müssen frühzeitig die gruppenweite Dimension der IRRD-­Anforderungen adressieren, um nicht von der Komplexität der grenzüberschreitenden Koordination überrascht zu werden.
  • Regulatorische Fragmentierung: Die parallele Umsetzung von IRRD, DORA, Solvency-II-Review und weiteren regulatorischen Initiativen birgt die Gefahr von ­Doppelarbeit und Widersprüchen. Eine integrierte ­regulatorische Steuerung ist essentiell.


Die IRRD markiert einen Paradigmenwechsel in der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Versicherungs­unternehmen, auf den die gesamte Branche sich einstellen muss. Wer frühzeitig mit einer fundierten GAP-Analyse beginnt, die typischen Fallstricke kennt und die Schnittstellen zu Solvency II und DORA systematisch adressiert, wird die IRRD nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zur Stärkung der eigenen Resilienz begreifen können.

Autor

Udo Pickartz, LL.M. (Sydney), Simmons & Simmons

Udo Pickartz, LL.M. (Sydney)

Simmons & Simmons, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Counsel


udo.pickartz@simmons-simmons.com
www.simmons-simmons.com