Aktuelle Ausgabe

Inhouse Matters 2023: Der Rechtsmarkt im Umbruch

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Am 07.12.2023 war es endlich wieder so weit: Fachbeiräte, Partnerkanzleien und WP-Gesellschaften, Legal-Tech-Provider und viele weitere Netzwerkpartner trafen sich zum inzwischen achten Mal zur plattformübergreifenden Fach- und Networkingveranstaltung der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel in der Frankfurt School of Finance & Management.

In seiner Begrüßung wies Prof. Dr. Christoph Schalast vom Fachbereich M&A, Wirtschafts- und Europarecht auf den Ausbau des Law-Departments an seiner Hochschule, der Frankfurt School of Finance & Management, mit inzwischen drei LL.M.-Studiengängen hin. Erwin Stickling (F.A.Z. Business Media) freute sich über den diesjährigen Rekord von 275 Anmeldungen sowie darüber, dass sich die allermeisten Gäste auch nicht davon abschrecken ließen, dass die „Wege des Herrn Weselsky unerforschlich sind“. Der für den Abend durch GDL-Führer Claus Weselsky angedrohte Warnstreik der Deutschen Bahn zog sich wie ein Running Gag durch das anspruchsvolle Programm der Veranstaltung, die Herausgeber und „Mastermind“ Prof. Dr. Thomas Wegerich (Deutscher AnwaltSpiegel) mit Blick auf die Herausforderungen eines bewegten zurückliegenden Jahres eröffnete.

Rechtspolitik der Ampelregierung

Mit leichter, streikbedingter Verspätung richtete Elisabeth Winkelmeier-Becker, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag und Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, ihren Blick auf die bisherige Rechtspolitik der Ampelkoalition aus Sicht der Opposition. Dabei spannte sie in ihren Ausführungen einen weiten Bogen von völkerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine über die Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland im Anschluss an den Überfall der Hamas auf Israel bis hin zu den von Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigten Entlastungen im Strafrecht, etwa durch die Herabstufung der Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen zur Ordnungswidrigkeit. Mit parteipolitisch motivierter Kritik hielt sie sich sehr zurück, formulierte jedoch die interessante Idee, der Rechtsprechung als dritter Gewalt einen eigenen Etat im Bundeshaushalt zuzugestehen. Die anwesenden Teilnehmer und Teilnehmerinnen hätten sich allerdings deutlichere Stellungnahmen zur Stärkung der Ziviljustiz in Wirtschaftsstreitigkeiten (Stichwort „Commercial Courts“) oder zum Thema „Videoverhandlungen“ gewünscht.

Digitalisierung der Rechtsabteilungen

Den durch die künstliche Intelligenz (KI) dramatisch beschleunigten Auswirkungen auf die Rechtsabteilungen von Unternehmen widmete sich das erste Panel, das mit Dr. Valesca Molinari (General Counsel, ­Sunfire), Dr. ­Urszula Natorwska (General Counsel, OBI), Dr. Arnd Haller ­(Senior Legal Director, Google) und Dan-Alexander Levien (Leiter im Zentralen Rechtsservice, AUDI AG) hochkarätig besetzt war. Bei aller Relevanz für die verschiedenen Arbeitsbereiche, insbesondere bei den Anforderungen an Legal-Operations, war sich das Panel einig, dass es zunächst darauf ankomme, Prozesse und Strukturen auch digital zu denken und Schnittstellen zu optimieren, um dann die Ergebnisse des aktuellen KI-Hypes in ein paar Jahren bewerten zu können. Auf dem vorweihnachtlichen Wunschzettel an die Kanzleien, den Moderator Prof. Dr. Thomas Wegerich zum Abschluss der Diskussion von den Teilnehmern einforderte, stand daher – neben Diversität, Kooperation und Transparenz – vor allem das offene Gespräch über die Möglichkeiten für den Einsatz effizienter KI-Tools zur Verbesserung der Beratungsleistung.

Strategie und Management in turbulenten Zeiten

Nach kurzer Pause und erster Gelegenheit zum kollegialen Austausch bekamen dann die Law-Firms die ­Chance, ihre strategischen Entscheidungen als Antwort auf die KI-getriebenen Disruptionen zu formulieren. Mit feiner Schweizer Ironie von Prof. Dr. Bruno Mascello (Universität St. Gallen) gewohnt sympathisch moderiert, schilderten Myriam Baars-Schilling (Managing Partner, ­Oppenhoff), Constanze Schmack (COO, Pinsent Masons), Dr. Detlef Haß (Managing Partner, Hogan Lovells), Olaf Kranz (Managing Partner, Taylor Wessing), Stefan Schicker (Partner, SKW Schwarz) und Dr. Hariolf Wenzler (CEO, YPOG) ihre Erfahrungen, die sie im Jahr eins nach Ausbruch der ChatGPT-Euphorie in ihren Kanzleien machen mussten. Dabei wurde in diesem vertrauten Kreis selbstverständlich auch über Geld gesprochen: Welche Auswirkungen haben die vermeintlichen Einsparungen durch automatisierte Prozesse auf die Preismodelle, und wie ändert sich das Leistungsangebot durch die freigewordenen Kapazitäten? Im Spannungsfeld zwischen Mensch und Technik ergeben sich ganz neue Anforderungen an die Anwaltschaft, die sich sowohl in der juristischen Ausbildung als auch im Recruiting niederschlagen und sich zunehmend in Richtung Unternehmensberatung bewegen werden.

Vorbereitung auf den Ernstfall: Cybersecurity und Cyberthreat

Wie im richtigen Leben sei es auch bei der Cybersicherheit nicht die Frage, ob, sondern wann der Worst-Case eintritt und wie man sich am besten darauf vorbereitet: Dr. Daniel Pauly (Partner, Linklaters), der kürzlich in ­Kooperation mit dem Deutschen AnwaltSpiegel und weiteren Experten ein Spezial zum Thema veröffentlicht hat, diskutierte mit Melanie Dörholt (Senior Legal Counsel, Datenschutz­beauftragte, Bauer Media Group), Gereon Abendroth (Partner, Osborne Clarke), Giovanni Brugugnone (Datenschutzbeauftragter, Fresenius Medical Care), Marc Geiger (Director Legal Operations & Business Technologies, Leiter IT, Gleiss Lutz) und Jan Kempermann ­(Direktor, Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-­Makler), wie sich Rechtsabteilungen und Kanzleien bestmöglich gegen ­Cyberattacken schützen und wie sie ihr Risiko versichern können. Bei circa 30 Millionen Cyberattacken pro Tag und einer Gesamtsumme von 900 Millionen US-Dollar an durch Ransomware erpressten Lösegeldern im vergangenen Jahr handelt es sich um einen regelrechten Wirtschaftskrieg, dem nicht nur von den IT-Abteilungen, sondern in Anbetracht der drohenden Managerhaftung bis in die Führungsetagen hinauf begegnet werden muss.

KI als Game-Changer im Rechtsmarkt

Ob die Legal-Tech-Provider die Entwicklung verpasst hätten und nun ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand stellen müssten, eröffnete Moderator Prof. Dr. ­Bruno Mascello provokant das zweite von ihm moderierte ­Panel, auf dem Zoë Andreae (CEO, Lecare), Gina-Maria Tondolo (Geschäftsführerin, Lawrence, Österreich), Sven von Alemann (Head of Legal Tech and General Counsel, JOIN), Hans van Heghe (CEO, Knowliah/STP One), ­Tobias Himmelreich (Sales Director, DiliTrust), Andy Ward (Managing Director, EMEA, Sandline) und Zoran Zovko (Business Development Manager, KLDiscovery Ontrack GmbH) ihre spezifischen Angebote vorstellten, um Anwälten die Arbeit zu erleichtern. Auch wenn der Erwartungs- und Innovationsdruck auf die Produkte deutlich erhöht worden sei, so die einhellige Auffassung, könne man weiterhin ruhig schlafen, denn es gehe darum, die KI als singuläre Technologie in die Prozesse zu inte­grieren und verschiedene Tools zu kombinieren mit dem Ziel, kundenorientierte Lösungen für die Probleme der Zukunft anbieten können.

Vom Lawyers-Well-Being zur Human-Centered Leadership

Aller unverzichtbaren Technologieaffinität zum Trotz steht im Rechtswesen immer noch der Mensch im Mittelpunkt – und zwar mit all seinen Stärken und Schwächen. Zu Letzteren gehören etwa der unter Anwältinnen und Anwälten weitverbreitete Perfektionismus und Leistungsdruck, der zu ernsthaften Problemen für die physische und psychische Gesundheit führen kann. Dass die Frage nach dem Wohlbefinden noch immer ein Tabuthema in der Branche ist, erläuterten Zoë Andreae und Diane Manz vom Liquid Legal Institute mit großem Engagement. Zwar waren die bisherigen Initiativen zum Lawyers-Well-Being wenig erfolgreich, da man fälschlicherweise nur die Personalabteilung für diesbezüglich zuständig hielt und darunter nicht viel mehr als Yogakurse oder Motivationstraining verstand. Dagegen rechneten die beiden Referentinnen vor, welche Kosten beispielsweise eine (innere) Kündigung verursache und wie groß das Bedürfnis der Betroffenen sei, sich über die eigene Situation auszutauschen. Aus moralischen, ökonomischen und regulatorischen Gründen sei es daher vielmehr eine wichtige Führungsaufgabe, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass Gesundheit möglich ist.

Transparenter Dialog als Voraussetzung für digitale Transformation

Unter dem Titel „Connecting the dots“ führte Prof. Dr. Michael Smets (Saïd Business School, Oxford) anschließend anhand einer noch unveröffentlichten Studie unter Kanzleivertretern, Rechtsabteilungen und Legal-Tech-Anbietern aus, dass eine gelungene Implementierung von Legal-Tech den emotionalen Support und die transparente Verständigung aller Marktteilnehmer voraussetze. Nicht ein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch gibt hier die Marschrichtung für einen erfolgreichen digitalen Transformationsprozess vor.

BWD: Start-up auf Wachstumskurs

Einen Rückblick auf ein erfolgreiches vergangenes Jahr und einen Ausblick auf die vielfältigen Aktivitäten des Bundesverbandes der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) gab dessen Vorstandssprecher Stefan ­Rizor, LL.M. (McGill), zum Abschluss des Events. Unter den drei Stichworten Arbeitszeitgesetz, Videokonferenz und ­Barcamp erläuterte er, wie sich der BWD mit dem ­Anspruch, „agil, transparent und proaktiv“ zu handeln, als relevante Stimme im rechtspolitischen Berlin Gehör verschafft. So habe man unmittelbar mit einem Positionspapier auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung reagiert sowie eine vielbeachtete Stellungnahme zur Möglichkeit, Videoverhandlungen nach § 128a ZPO durchzuführen, abgegeben. Als offenes Format der Teilhabe gibt das regelmäßig stattfindende Barcamp den Ideen der Next Generation ein Forum und bereitet somit auch den bislang eher traditionell ausgerichteten Kanzleien einen Weg in die Zukunft.

„Klassentreffen“ und größte Weihnachtsfeier im deutschen Rechtsmarkt

Bevor Thomas Wegerich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum gemütlichen Get-together im festlich dekorierten Foyer der Frankfurt School einlud, bedankte er sich bei allen Mitwirkenden vor und hinter den Kulissen für die gelungene Organisation der Veranstaltung. Dass trotz winterlicher Witterung und Bahnstreik mehr Teilnehmer als in den vorausgegangenen Jahren den Weg in die Mainmetropole fanden, spricht für den richtigen Spirit von Inhouse Matters, das nach einhelliger Meinung als eine Art „Klassentreffen der Branche“ wahrgenommen wird. Angesichts der vielen spannenden Themen und der angestoßenen Diskussionen plant auch die Produktfamilie rund um den Deutschen AnwaltSpiegel weitere innovative Formate, um diesen fruchtbaren Austausch zwischen Rechtsabteilungen, Law-Firms und Legal-Tech-Providern nachhaltig fortzusetzen. Und man kann sich sicher sein, dass der 05.12.2024 als Termin für die nächste Inhouse-Matters-Veranstaltung bei den meisten schon im Kalender geblockt ist.

 

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt Redakteur Rechtspublikationen thomas.wolf@faz-bm.de www.deutscheranwaltspiegel.de

Dr. Thomas R. Wolf
F.A.Z. Business Media GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen

thomas.wolf@faz-bm.de
www.deutscheranwaltspiegel.de