Zeit für Konsolidierung?
Wer mit Anwälten über das Thema künstliche Intelligenz (KI) spricht, der trifft zwar auf eine spürbare Faszination und ein gesteigertes Interesse sowie auf kanzleiinterne Task Forces und Legal-Tech-Labs, die mit KI experimentieren. Gemeinhin folgt dann aber meist ein allgemeines Statement, wie beeindruckt man sei von den Fähigkeiten der KI und von einem gewissen Potential im Hinblick auf die Erleichterung unserer Arbeit und von möglicher Effizienzsteigerung. Aber die Highend-Kreativität unseres Beratungsgeschäfts lasse sich nicht natürlich nicht durch Maschinen ersetzen, und bestimmte menschliche Fähigkeiten (Empathie, Verhandlungsgeschick) erst recht nicht. Deswegen: keine Angst. Gleichzeitig kommt in diese Diskussionen dann meist schnell die Geschichte von der KI-Halluzinationsgefahr und dass das Ganze natürlich noch nicht so weit sei. Allgemein ist die folgende Einstellung zu Anwälten in Verbindung mit KI weitverbreitet: Das macht uns effizienter, aber ersetzt uns nicht. Oder: Nicht KI ersetzt uns, sondern der Anwalt, der KI nutzt. In diese Richtung gingen etwa die meisten Stellungnahmen der Panelisten auf dem diesjährigen „Klassentreffen“ des Rechtsmarkts in Deutschland, der Inhouse-Matters-Konferenz Anfang Dezember in Frankfurt (Rückblick siehe hier). Und auch Bruno Mascello in seinem Ausblick zu den wichtigen Trends im Rechtsmarkt 2024 in der Ausgabe 1/2024 des Deutschen AnwaltSpiegels (siehe hier) treibt nicht die Angst um, dass Anwälte durch KI ersetzt würden, sondern er sorgt sich eher um das anwaltliche Berufsgeheimnis und rät, das Jahr 2024 zur Konsolidierung zu nutzen.
Anwälten droht das Schicksal der Anbieter von Übersetzungsdienstleistungen
Grund für derartige Zuversicht gibt es nicht. In Wahrheit geht die gegenwärtige Diskussion um Recht und KI zumeist am Kern des Problems vorbei. Denn die alte Welt der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Begriffen haben wir Rechtsanwälte das noch nicht wirklich. Anwälte sind tatsächlich in einer ähnlichen Lage wie Anbieter von Übersetzungsleistungen in Zeiten von DeepL. Sie drohen in weitem Umfang obsolet zu werden.
Richard Susskind mag zwar gegenwärtig noch recht haben, wenn er meint, dass die kurzfristigen Auswirkungen von KI auf Anwälte stark überschätzt werden. Vor allem aber hat er recht, wenn er weiter meint, dass die langfristigen Auswirkungen von KI auf Anwälte stark unterschätzt werden (siehe u.a. hier). Er verweist auf die These von Ray Kurzweil, wonach die Leistungsfähigkeit neuraler Netzwerke sich alle 3,5 Monate verdoppelt, also in sechs Jahren 300.000-mal so groß ist wie heute. Jeder, der etwas eingehender mit Microsoft Copilot herumprobiert hat und dessen bereits gegenwärtig beeindruckende Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die in MS Office 365 gebündelten Programme Outlook, Word, Powerpoint und Excel betrachtet, der kann sich vorstellen, dass exponentielle Leistungssteigerungen von KI nicht mehr viel Raum lassen werden für menschliche Verbesserungen von durch KI gewonnenen Ergebnissen.
Was heißt das für Anwälte? Gegenwärtig liegt die Stärke von künstlicher Intelligenz zumindest in Deutschland noch nicht in der Beantwortung von Rechtsfragen. Dafür fehlt es noch am hinreichenden Training mit den erforderlichen Daten. KI lässt sich allerdings bereits heute erstaunlich gut von Rechtsanwälten einsetzen in einem Kernbereich ihrer Tätigkeit, nämlich bei der Dokumentenerstellung.
Anwaltsgeheimnis und Datenschutz sind natürlich Themen, die man dabei im Blick haben muss. Ein Hochladen nichtanonymisierter Daten in ChatGPT kommt ohne entsprechende Schutzvorkehrungen nicht in Betracht. Eine unüberwindliche Hürde ist das allerdings bereits heute nicht. So lässt sich etwa bei einer Nutzung über Microsoft Azure sicherstellen, dass die entsprechenden Daten nicht zu allgemeinen Trainingszwecken verwendet werden, und auch die nötigen vertraglichen Hinweise und Vereinbarungen zum Geheimnisschutz im Hinblick auf § 43e Abs. 3 BRAO und Auftragsdatenverarbeitung lassen sich mit den richtigen Partnern bereits heute in Wirklichkeit gut treffen. Besteht eine derartige vertragliche Absicherung, lässt sich bereits heute KI von Anwälten und Anwältinnen auch auf nichtanonymisierte Datensätze anwenden.
Beeindruckende Effizienzsteigerung durch KI
Dokumente zusammenfassen, übersetzen und vergleichen sind dabei dann noch die am wenigsten beeindruckenden Leistungen von KI. Interessanter wird es aber bereits bei der Analyse von Dokumenten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz. Auf diese Weise lassen sich schon jetzt mit Leichtigkeit etwa Datenpunkte aus Dokumenten herausziehen und für die Weiterverarbeitung verwenden. Vertragsentwürfe, die von der Gegenseite kommen, lassen sich in Sekunden mit dem eigenen Standard im hauseigenen Playbook vergleichen.
Noch schlagender ist die Hilfestellung, die KI bereits heute bei dem Entwurf von Dokumenten geben kann. So kann ich schon jetzt, zum Beispiel mit Hilfe der KI-Funktionen des Programms PatternBuilderMax von NetDocuments, auf der Grundlage eines Templates oder eines ähnlichen Dokuments aus meiner Mustersammlung einen maßgeschneiderten Entwurf erstellen, wenn ich nur ein paar Eckpunkte angebe, die ich reflektiert haben möchte. Ein einigermaßen techaffiner Notar kann auf diese Weise vermutlich bald 95% seiner beurkundungsvorbereitenden Tätigkeit durch künstliche Intelligenz erledigen lassen.
Effizienzgewinne werden nicht bei Anwälten ankommen
Wer angesichts dessen in erster Linie betont, dass künstliche Intelligenz Anwälten die Arbeit erleichtert und sie effizienter werden lässt, hat allerdings den Schuss nicht gehört. Bereits auf einer vordergründigen Ebene ist KI für Anwälte ein herbes Desaster in Bezug auf deren Geschäftsmodell. Notare mögen Effizienzgewinne in ihre eigene Tasche stecken können, weil sie nach Gebührenordnung abrechnen. Bei Anwälten allerdings kommen unter der Herrschaft der Billable Hour Effizienzgewinne (wenn man denn ehrlich den Aufwand erfasst und abrechnet) nicht an. Vielmehr landen sie am Ende beim Mandanten, dem weniger anwaltlicher Aufwand in Rechnung gestellt wird.
Vollends bitter wird die Sache für Anwälte und Anwältinnen jedoch, wenn man die Frage anders stellt und die Perspektive wechselt. Die Frage lautet nicht: „Was bedeutet KI für Rechtsanwälte?“, sondern: „Was bedeutet KI für die Rechtsanwender?“ Aus deren Sicht wird angesichts der beschriebenen Effizienzgewinne nicht nur der Rechtsrat billiger, sondern sie werden sich fragen, ob sie überhaupt noch einen Anwalt brauchen, um Rechtsfragen zu beantworten und Verträge zu entwerfen. Und da ist die Antwort klar. Angesichts der zu erwartenden exponentiellen Leistungssteigerungen von KI und dazu ein hinreichendes Training nach deutschem Recht unterstellt, wird das bei einem Großteil der derzeit noch von Rechtsanwaltskanzleien erbrachten Tätigkeiten nicht mehr der Fall sein. Das beginnt sich gegenwärtig bereits abzuzeichnen, was die Einschaltung von externen Rechtsanwälten durch Unternehmensrechtsabteilungen angeht. Vertragsentwürfe werden in nicht allzu ferner Zukunft nur noch in Ausnahmefällen von externen Rechtsanwaltskanzleien erstellt werden. Entsprechendes gilt im Verbraucherrecht. Kaum ein Verbraucher mehr wird einem Anwalt die Frage stellen: „Wie ist die Rechtslage? Was soll ich tun?“ Stattdessen wird man KI fragen. Und eine mindestens so gute, auf jeden Fall aber schnellere und billigere Antwort bekommen.
Privilegierung von Rechtsanwälten im Rechtsdienstleistungsgesetz muss fallen
Es lässt sich allenfalls darüber streiten, wann dieser Punkt erreicht sein wird. Ist das bereits in einem Jahr der Fall, in drei Jahren oder erst in fünf? Das wird nicht zuletzt davon abhängen, wie schnell die in Deutschland bestehenden Hürden abgebaut werden. Ein solches Hindernis stellt zum einen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar, das Nichtanwälten die Erbringung von Rechtsberatung verbietet. Die Beantwortung von einzelfallbezogenen Rechtsfragen mittels künstlicher Intelligenz ist ohne Zweifel eine Rechtsdienstleistung und wäre daher eigentlich Anwälten vorbehalten. Einen Grund für diese Privilegierung gibt es in Zukunft nicht mehr, wenn KI Rechtsanwälten überlegen ist. Zum anderen brauchen wir, um Rechtsfragen auch in Deutschland mit ausreichender Sicherheit anhand von KI beantworten zu können, eine hinreichende Datengrundlage. Das macht eine kostenfreie Onlineverfügbarkeit von Gerichtsentscheidungen unerlässlich. Die Tage, in denen wie heute nur ein kleiner Prozentsatz von Gerichtsentscheidungen online verfügbar ist und noch dazu ein Großteil dieser nur nach Überwindung kostenpflichtiger Zugangsschranken, wie beispielsweise bei beck-online und Juris, zugänglich ist, müssen möglichst schnell vorbei sein.
Anwaltlicher Schutz vor Halluzinationen durch KI?
Was bleibt? Vielleicht werden wir Rechtsanwälte immerhin noch gebraucht werden, um die durch KI gewonnenen Ergebnisse zu plausibilisieren. Auch da ist allerdings Skepsis angebracht. Vermutlich wird es nur noch für eine kurze Übergangszeit darum gehen, die mittels KI gewonnenen Ergebnisse zu validieren und Rechtsanwender vor Halluzinationen von KI zu schützen. Angesichts der prospektiven Leistungsfähigkeit von KI stellt sich die Frage eher umgekehrt. Es wird dann so sein wie beim autonomen Fahren. Der Mensch fährt in Wirklichkeit schlechter als das KI-getriebene Auto ohne menschlichen Fahrer. Künstliche Intelligenz wird in absehbarer Zukunft Rechtsfragen nicht schlechter und fehleranfälliger, sondern besser und um ein Vielfaches schneller beantworten als die meisten Rechtsanwälte. Es wird dann nicht mehr darum gehen, ob der Einsatz von KI in der Rechtsberatung einen Beratungsfehler darstellt. Vielmehr werden wir uns umgekehrt dem Vorwurf ausgesetzt sehen, die Beantwortung von Rechtsfragen und die Erstellung von Vertragsdokumentationen ohne Zuhilfenahme von KI stelle per se einen Beratungsfehler dar.
Auch wird man uns möglicherweise weiter beauftragen, weil man einen Haftungsschuldner haben möchte für den Fall, dass irgendetwas schiefgeht. Auch das wird aber perspektivisch eher ein Thema sein für Anbieter von Versicherungsdienstleistungen als für Rechtsanwälte.
Schwacher Trost durch verbleibende Tätigkeitsfelder
Natürlich wird es noch Bereiche geben, in denen entweder qua gesetzlicher Vorgabe oder aus faktischer Notwendigkeit die Einschaltung von Rechtsanwälten erforderlich bleibt. So wird es vermutlich Notaren gelingen, ohne materielle Rechtfertigung die bestehenden Beurkundungserfordernisse noch einige Jahre zu verteidigen. Auch der Anwaltszwang vor Gericht mag noch fortbestehen bleiben. Aber tatsächlich stellt sich auch hier natürlich die Frage, ob und in welchem Umfang sich nicht Gerichtsverfahren durch KI-getriebene Streitentscheidungsverfahren ersetzen lassen. Das dürfte gerade bei den Verfahren, die gegenwärtig die Gerichte gefühlt überlasten, der Fall sein.
Bleiben die Fälle, in denen klassisch menschliche Fähigkeiten gefragt sind: etwa Empathie und Verhandlungsgeschick. Viel Trost für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist auch das aber nicht. Mit Rechtsanwendung hat das in Wirklichkeit oftmals nur am Rande zu tun. Um Fähigkeiten, die im juristischen Studium gelernt werden, handelt es sich dabei auf jeden Fall nicht. Und man wird den Stundensatz für diese verbleibenden Tätigkeiten niemals so hochschrauben können, dass dadurch die wegfallenden Tätigkeiten wirtschaftlich auch nur ansatzweise ersetzt werden können.
Was tun? Man mag all diese Entwicklungen bedauern, aufhalten wird man den technischen Fortschritt nicht können. Wir müssen uns von unserer alten Welt verabschieden und uns stattdessen an eine neue, andere Rolle gewöhnen. Welche diese sein kann, darüber gilt es im gerade begonnenen Jahr zu diskutieren. Viel Zeit für Konsolidierung haben wir insoweit nicht.
Autor
Dr. Matthias Birkholz, LL.M.
lindenpartners, Berlin
Rechtsanwalt, Partner


