Kommunikation in einer Investigation

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Finanzbetrug, Complianceverstöße, Korruptionsvorwürfe oder Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit: Verdichten sich Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten, sehen sich Unternehmen häufig mit internen oder behördlichen Untersuchungen konfrontiert. Eine Investigation ist dabei längst nicht allein eine Frage der rechtlichen Bewertung. Neben möglichen zivil-, straf- oder aufsichtsrechtlichen Konsequenzen entstehen regelmäßig erhebliche kommunikative und reputative Risiken. Eine unzureichende oder gänzlich ausbleibende Kommunikation kann die Position des Unternehmens gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Investoren schwächen und das Vertrauen zentraler Stakeholder nachhaltig beschädigen.

Strategische Kommunikation ist deshalb nicht als nachgelagerte PR-Maßnahme zu verstehen. Sie ist vielmehr Teil des Krisenmanagements und sollte von Beginn an eng mit der rechtlichen und forensischen Arbeit verzahnt werden. Ziel ist nicht größtmögliche Transparenz um ihrer selbst willen, sondern ein kontrollierter Umgang mit Informationen, der den rechtlichen Handlungsspielraum wahrt und zugleich die berechtigten Informationsinteressen relevanter Stakeholder berücksichtigt.

Aus kommunikativer Sicht wird in Krisensituationen häufig Transparenz empfohlen. Doch während vollständiges Schweigen Spekulationen begünstigen kann, können vorschnelle oder zu weit gehende Aussagen die rechtliche Position des Unternehmens schwächen und im weiteren Verlauf zu Widersprüchen führen. Das gilt insbesondere in einer frühen Phase einer Investigation, in der der Sachverhalt oft noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Eine zunächst plausible Annahme kann sich im Verlauf der Untersuchung als unzutreffend erweisen. Öffentliche oder interne Aussagen können dann mit später festgestellten Tatsachen kollidieren oder Erwartungen wecken, die sich nicht erfüllen lassen.

Im Vordergrund der Kommunikation steht daher die kontrollierte Steuerung des Informationsflusses: Wer muss wann welche Informationen erhalten? Welche Aussagen sind durch bekannte, gesicherte Fakten gedeckt? Welche Informationen unterliegen Vertraulichkeitsinteressen? Und welche Kommunikation könnte die Untersuchung oder eine spätere rechtliche Auseinandersetzung beeinflussen?

Keine „One size fits all“-Kommunikationsstrategie

Eine Untersuchung darf nicht isoliert, sondern muss immer eingebettet in die Gesamtsituation betrachtet werden. Eine Investigation während eines Börsengangs oder einer Transaktion ruft andere Bedenken bei den Stakeholdern hervor als eine Untersuchung im Kontext einer Restrukturierung. Vorwürfe der Bilanzmanipulation oder des Insiderhandels werden insbesondere kritische Nachfragen bei Investoren und Finanzaufsichtsbehörden auslösen, während Hinweise auf Fehlverhalten am Arbeitsplatz oder Produktsicherheitsmängel vor allem Mitarbeitende und Kunden verunsichern und zu erhöhtem Erklärungsbedarf führen können.

Auch der Auslöser der Untersuchung beeinflusst den kommunikativen Handlungsspielraum. Wird eine Untersuchung aus eigener Initiative eingeleitet, ermöglicht dies mehr Kontrolle und Vorbereitung. Bei einer unerwarteten Durchsuchung oder einer kurzfristigen Medienanfrage kann das Unternehmen dagegen unmittelbar unter erheblichen Handlungsdruck geraten. Besondere Bedeutung hat zudem die Frage, ob und wann gegenüber Behörden oder anderen Stellen eine Selbstanzeige bzw. freiwillige Offenlegung erfolgt. Eine solche Entscheidung sollte nicht für sich allein betrachtet werden – neben den rechtlichen Erwägungen sind auch die daraus entstehenden kommunikativen Konsequenzen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich müssen in diesen Fällen weitreichende Entscheidungen häufig ohne vollständige Kenntnis der Tatsachen getroffen werden. Zugleich agiert das betroffene Unternehmen unter genauer Beobachtung und sieht sich mit Forderungen nach Aufklärung konfrontiert. Die zentrale Herausforderung besteht deshalb darin, berechtigte Informationsinteressen zu adressieren, ohne die notwendige Vertraulichkeit zu brechen und die weitere Sachverhaltsaufklärung zu gefährden.

Strategische Grundsätze für eine frühzeitige Kommunikationsplanung

Die Kommunikationsstrategie sollte nicht erst entwickelt werden, wenn eine Investigation bereits öffentlich geworden ist. Einige Grundsätze können dabei als Orientierung dienen:

  • Zentralisierung und klare Zuständigkeiten: Die interne und externe Kommunikationsstrategie sollte zentral von einem Ansprechpartner festgelegt werden, der idealerweise auch über juristisches Fachwissen oder entsprechende Erfahrung verfügt. Das verringert das Risiko widersprüchlicher Aussagen und gewährleistet eine einheitliche Kommunikationspolitik.
  • Vorbereitung auf Leaks: Unternehmen sollten frühzeitig antizipieren, dass Informationen über eine Untersuchung nach außen gelangen können. Holding-Statements, Q&A und Szenarien für mögliche Medien- oder Stakeholder-Anfragen helfen, in einer dynamischen Situation schnell handlungsfähig zu bleiben. Solche Materialien sollten eng an den jeweils gesicherten Kenntnisstand und die rechtliche Bewertung gekoppelt sein.
  • Vom Ende her denken: Die Kommunikation sollte im Sinne einer Szenarienplanung alle möglichen Folgen der Untersuchung einkalkulieren. Dazu zählen insbesondere eine Veröffentlichung des Untersuchungsberichts, behördliche Verfahren, arbeitsrechtliche Maßnahmen oder anschließende Gerichtsprozesse. Aussagen zu Beginn einer Untersuchung sollten den späteren Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken.
  • Kommunizierbares Handeln schafft Vertrauen: Glaubwürdigkeit entsteht nicht allein durch Kommunikation. Maßnahmen wie die Beauftragung unabhängiger Experten, die vorübergehende Freistellung betroffener Personen oder Anpassungen von Complianceprozessen können – abhängig vom Einzelfall – zeigen, dass das Unternehmen Hinweisen angemessen nachgeht.
  • Flexibilität bewahren: Kommunikation sollte zwischen gesicherten Erkenntnissen, offenen Fragen und dem weiteren Untersuchungsprozess unterscheiden und anpassungsfähig bleiben. Aussagen zu nicht abschließend geklärten Sachverhalten sollten entsprechend zurückhaltend formuliert sein.

Stakeholder-Dynamik: Mehr als Medienarbeit

Die Medien sind in öffentlich gewordenen Investigations häufig der sichtbarste Kommunikationskanal. Sie sind jedoch nur eine von mehreren relevanten Anspruchsgruppen. Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner, Investoren, Behörden oder auch Aktivisten verfolgen eine Untersuchung aus unterschiedlichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen.

Eine maßgeschneiderte Kommunikation ist daher unerlässlich. Investoren interessieren sich insbesondere für mögliche finanzielle Auswirkungen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erwarten Orientierung hinsichtlich der Arbeitsplatzsituation und der Unternehmenskultur. Kunden und Geschäftspartner werden vor allem wissen wollen, ob die Geschäftsbeziehung oder die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen beeinträchtigt ist. Behörden wiederum erwarten eine sachgerechte und belastbare Kooperation.

Besondere Sorgfalt ist bei Anfragen investigativer Journalisten geboten. Unternehmen können mit detaillierten Fragen konfrontiert werden, bevor die interne Sachverhaltsaufklärung abgeschlossen ist oder bevor alle relevanten Entscheidungsträger über die Vorwürfe informiert sind. Ein pauschales „Kein Kommentar“ mag zwar vorsichtig erscheinen, lässt aber Raum für Spekulationen. Umgekehrt kann eine ausführliche Stellungnahme Sensationslust schüren oder, schlimmer noch, unnötige rechtliche Risiken schaffen. Denn eine öffentliche Stellungnahme wird nie nur journalistisch, sondern auch juristisch gelesen – etwa von Behörden, Gerichten, Gegenparteien oder späteren Anspruchstellern.

Rechtliche Zulässigkeit nicht gleich öffentliche Wahrnehmung

Eine rechtlich vertretbare Entscheidung im Kontext einer Investigation kann aus Sicht von Mitarbeitenden, Kunden oder der Öffentlichkeit gleichzeitig als unangemessen wahrgenommen werden. Dies zeigt sich beispielsweise beim Umgang mit Whistleblowern. Eine arbeitsrechtliche Maßnahme mag unabhängig vom Untersuchungsgegenstand sachlich begründet sein. Wird sie jedoch kurz nach einem Hinweis auf Fehlverhalten eingeleitet, kann der Eindruck einer Vergeltungsmaßnahme entstehen.

Für die Kommunikationsstrategie bedeutet dies nicht, rechtliche Erwägungen zugunsten der öffentlichen Wahrnehmung zurückzustellen. Gerade in sensiblen Situationen kann es jedoch entscheidend sein, nicht nur zu fragen, ob eine Maßnahme rechtlich zulässig ist, sondern auch, wie sie von den relevanten Stakeholdern richtig verstanden werden kann und wie man sie entsprechend vermitteln muss.

Ein integrierter Ansatz

Interne und behördliche Untersuchungen sind immer auch ein Stresstest für Governance, Unternehmenskultur und Führungsverantwortung. Sie decken nicht nur potentielles Fehlverhalten auf, sondern zeigen auch, inwieweit ein Unternehmen in der Lage ist, Stakeholder mit Integrität durch unsichere Zeiten zu navigieren.

Rechtsabteilungen schützen vor Haftung. Kommunikationsteams bewahren das Vertrauen. Im Zusammenspiel können sie den Unternehmenswert am besten erhalten. Die frühzeitige Einbindung strategischer Kommunikation in eine Untersuchung ist daher nicht optional, sondern erfolgskritisch. Die zentrale Frage lautet dabei nicht, wie viel das Unternehmen kommunizieren soll oder kann, sondern: Welche Kommunikation ist angesichts des jeweiligen Kenntnisstands, des Rechtsrahmens und der Interessen relevanter Stakeholder verantwortbar und vertrauenswahrend?

Autor

Maximilian Märzheuser FTI Consulting, Zürich Senior Director Strategic Communications

Maximilian Märzheuser

FTI Consulting, Zürich
Senior Director Strategic Communications


maximilian.maerzheuser@fticonsulting.com
www.fticonsulting.com


Autor

Janne Lorenz FTI Consulting, Berlin Senior Director Strategic Communications

Janne Lorenz

FTI Consulting, Berlin
Senior Director Strategic Communications


janne.lorenz@fticonsulting.com
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