ITAR und die neuen Spielregeln

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Die US-amerikanischen International Traffic in Arms Regulations (ITAR) kontrollieren den Export von Verteidigungsgütern, technischen Daten und Verteidigungsdienstleistungen weltweit. Ihre Reichweite geht weit über die amerikanischen Grenzen hinaus: Eine einzige Komponente US-amerikanischen Ursprungs, die tief in einem europäischen Waffensystem verbaut ist, kann die gesamte Plattform der Genehmigungspflicht der US-Regierung für Weiterverkauf, Transfer oder Export unterwerfen.

Europa beschleunigt seine Verteidigungsaufrüstung. Brüssel reagiert, indem es die ITAR-freie Beschaffung direkt in die EU-Förder- und Beschaffungsvorschriften einbaut. Dieser Beitrag erläutert, was diese Veränderung für Unternehmen bedeutet, die in der transatlantischen Verteidigungslieferkette tätig sind.

Key Takeaways

  • Brüssel baut systematisch eine „europäische Präferenz“ in seine Förder- und Beschaffungsarchitektur ein. Ein zentraler Treiber: die Vermeidung von Abhängigkeiten von der US-Exportkontrolle unter ITAR.
  • Eine Überarbeitung der EU-Verteidigungsbeschaffungsrichtlinie wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 vorgelegt. Erwartet wird erstmals die Verankerung eines Grundsatzes der „europäischen Präferenz“.
  • Das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm (EDIP), in Kraft seit dem 29.12.2025, begrenzt den Nicht-EU/EWR-Anteil geförderter Produkte auf 35% der Bestandteilskosten. Die „Designhoheit“ muss bei einer EU-kontrollierten Einheit liegen.
  • Eine einzige US-kontrollierte Komponente – selbst wenn tief in der Lieferkette verborgen – kann eine gesamte europäische Waffenplattform einem US-Veto über Weiterverkauf oder Export unterwerfen. Für Vorstände und Syndikusanwälte ist dies ein Risiko auf Transaktions- und Portfolioebene.

Mehr als Ausrüstung: Europas neue Verteidigungsindustriepolitik

Seit 2022 hat die EU den Weg von Ad-hoc-Verteidigungsausgaben hin zu einer echten Industriepolitik eingeschlagen. Das Herzstück ist der 800 Milliarden Euro umfassende „ReArm Europe Plan/Readiness 2030“, den die Europäische Kommission am 19.03.2025 vorstellte. Das Paket kombiniert fiskalische Flexibilität, ein 150 Milliarden Euro schweres SAFE-Darlehensinstrument und die Mobilisierung von EIB- und Privatkapital.

Kommissionspräsidentin von der Leyen brachte den Anspruch auf den Punkt: Europa „muss mehr europäisch kaufen“. Dieser Satz ist seither zum Leitprinzip der EU-Verteidigungspolitik geworden.

Um diesen Rahmen herum hat die Kommission eine dichte Architektur aufgebaut: den „European Defense Fund“ (EDF) mit einem Arbeitsprogramm 2026 von 1 Milliarde Euro, das am 17.12.2025 angenommen wurde; das „European Defense Industry Programme“ (EDIP) mit einem Budget von 1,5 Milliarden Euro für einen Zeitraum von 2025 bis 2027 (siehe hier) sowie frühere Instrumente wie den „European Defence Industry Reinforcement through Common Procurement Act“ [EDIRPA, Verordnung (EU) 2023/2418] und den „Act in Support of Ammunition Production“ [ASAP, Verordnung (EU) 2023/1525] (siehe auch hier).

Jedes Instrument behandelt zunehmend die Herkunft von Technologie und die Frage, wer sie kontrolliert, als Fördervoraussetzung. Die zugrundeliegende Sorge: ITAR-kontrollierte US-Komponenten können Washington ein De-facto-Vetorecht über europäische Verteidigungsprodukte geben.

ITAR-freie Beschaffung als Förderbedingung

Die folgenreichste Entwicklung ist der Schritt, EU-Ursprungsanforderungen direkt in Zugangsvoraussetzungen einzuschreiben. „Buy European“ wird zur rechtlichen Voraussetzung für EU-Verteidigungsfördermittel.

Die EDIP-Verordnung [Verordnung (EU) 2025/2643], die am 29.12.2025 in Kraft trat, ist eindeutig formuliert: Für von der EU geförderte Maßnahmen dürfen „die Kosten der Bestandteile, die außerhalb der Union und der Ukraine ihren Ursprung haben, nicht mehr als 35% der geschätzten Kosten der Bestandteile des Endprodukts betragen“ (Artikel 27 Abs. 3 und 4 EDIP-Verordnung). Zudem „dürfen keine Bestandteile aus Drittländern bezogen werden, die gegen die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten verstoßen“ (Artikel 27 Abs. 5 EDIP-Verordnung).

In der Praxis bedeutet dies, dass mindestens 65% des Komponentenwerts auf die EU, den EWR oder die Ukraine zurückführbar sein müssen. Zudem müssen Empfänger über die „Designhoheit“ verfügen – also die Befugnis, Bestandteile zu ersetzen oder zu entfernen.

Noch weitreichender ist die geplante Überarbeitung der Verteidigungsbeschaffungsrichtlinie von 2009, die regelt, wie EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Verteidigungshaushalte ausgeben (siehe hier). Das gemeinsame Weißbuch der Kommission und des Hohen Vertreters [JOIN (2025) 120 final, 19.03.2025] kündigt an, die „Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Präferenz“ zu berücksichtigen.

Eine öffentliche Konsultation (November 2025 bis Februar 2026) floss in eine Folgenabschätzung für eine Reform ein, die für das dritte Quartal 2026 angekündigt ist. Der Europäische Rat verpflichtete sich im März 2026 zur Einrichtung einer „europäischen Präferenz“, die „spätestens bis Ende 2027“ umgesetzt werden soll (siehe hier).

Dies ist in Washington nicht unbemerkt geblieben. In einem Beitrag im Nachrichtenportal „Politico“ vom 23.02.2026 warnten die US-Botschafter bei EU und NATO, Andrew Puzder und Matthew Whitaker, EDIP und SAFE würden „eine 35-Prozent-Obergrenze für die US-Industriebeteiligung auferlegen“. Sie äußerten sich „besonders besorgt über den Plan, eine europäische Präferenz in die Verteidigungsbeschaffungsrichtlinie aufzunehmen“.

Für Unternehmen mit transatlantischen Lieferketten ist dies ein klares Signal: Die Regeln für den Marktzugang werden auf beiden Seiten des Atlantiks in Echtzeit neu verhandelt.

Realitätscheck: Was die Zahlen sagen

Der Bericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) „Der Weg zu europäischer Verteidigungsautonomie“ vom Mai 2026 beziffert das Ausmaß der Herausforderung. Das Urteil des Berichts ist unverblümt: Europa bleibe „strategisch abhängig über die gesamte militärische Wirkungskette hinweg“. Die Autoren argumentieren, diese Abhängigkeit sei eine Frage der Entscheidung – Europa verfüge über „die strukturellen Voraussetzungen, um bestehende Abhängigkeiten substanziell zu reduzieren“. Die Kosten für die Schließung dieser Lücke: etwa 150 bis 200 Milliarden Euro bis 2030 und rund 500 Milliarden Euro im kommenden Jahrzehnt – deutlich weniger als das 750 Milliarden Euro schwere „NextGenerationEU“-Paket.

Zum Thema weitreichende Präzisionsschläge ist der Bericht eindeutig: Europas Antwort „muss bodengestützt, ITAR-frei, aus einer europäischen Lieferkette stammend und für die Massenproduktion konzipiert sein“. ITAR-freie Beschaffung steht damit im Kern eines durchgerechneten Industrieprogramms – und ist damit keine bloße Absichtserklärung.

ITAR: Mechanismus und Reichweite

Die ITAR werden vom Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) des US-Außenministeriums verwaltet. Das Regelwerk kontrolliert den Export und die Wiederausfuhr von Verteidigungsgütern, technischen Daten und Verteidigungsdienstleistungen der sogenannten US Munitions List.

Der entscheidende Punkt für Unternehmen: Die ITAR folgen dem Ursprung der Technologie, nicht ihrem aktuellen Standort. Der physische Aufenthaltsort einer Komponente ist irrelevant. Relevant ist allein, ob sie oder die ihr zugrundeliegenden technischen Daten jemals US-kontrolliert waren.

Enthält eine europäische Waffenplattform ITAR-kontrollierte Technologie, kann deren Weiterverkauf oder Export eine US-Genehmigung erfordern – selbst wenn die Transaktion außerhalb der USA zwischen Nicht-US-Parteien stattfindet. De facto behalten die USA damit ein Veto über Transaktionen, an denen sie keinerlei operative Beteiligung haben.

Strukturelle Realitäten für die Beratungspraxis

Die Registrierung beim DDTC ist für jedes Unternehmen obligatorisch, das ITAR-kontrollierte Daten herstellt, exportiert oder handhabt – unabhängig davon, ob ein Export stattfindet.

Die US Munitions List ändert sich ständig; zuletzt wurde sie im September 2025 überarbeitet. Weitere Änderungen in den Kategorien Weltraum, Halbleiter und Verteidigungsdienstleistungen sind für 2026 vorgesehen.

Die ITAR werden häufig mit den Dual-Use Export Administration Regulations (EAR) verwechselt – ein wiederkehrender Auslöser für Durchsetzungsmaßnahmen. Im April 2026 einigte sich das US-amerikanische Außenministerium mit GE Aerospace auf einen Vergleich über 36 Millionen US-Dollar wegen 116 Verstößen; Precision Castparts zahlte 2024 3 Millionen US-Dollar wegen unkontrollierten Zugangs zu technischen Daten (siehe hier und hier).

Eine begrenzte Erleichterung existiert: Seit Dezember 2025 erlaubt eine neue ITAR-Ausnahme bestimmte Weitergaben zwischen den Streitkräften der USA, des Vereinigten Königreichs und Australiens im Rahmen von AUKUS ohne gesonderte Lizenz.

Die institutionelle Reaktion der EU ist als direkte Antwort auf das ITAR-Risiko zu lesen. EDIP-geförderte Projekte müssen das Fehlen von Drittstaaten-Vetorechten über Weiterverkauf oder Export nachweisen. US-Zulieferer, die ihre Lieferketten nicht umstrukturieren, sehen sich dem schrittweisen Ausschluss aus europäischen Flaggschiff-Plattformprogrammen gegenüber.

Drei Fragen für die Due Diligence

Für jeden Vorstandsvorsitzenden, der ein Engagement im europäischen Verteidigungssektor erwägt, sollten drei Fragen frühzeitig in die Due Diligence einfließen:

  • Enthält das Produkt ITAR-kontrollierte Komponenten? Ein einziges ITAR-kontrolliertes Subsystem kann eine gesamte Plattform der US-Exportkontrolle unterwerfen.
  • Werden technische Daten mit Nicht-US-Personen geteilt? Die sogenannte Deemed-Export-Regel behandelt die Offenlegung kontrollierter Daten gegenüber ausländischen Staatsangehörigen auf US-Boden wie einen physischen Export. Interne Ingenieurszusammenarbeit kann unbemerkt Lizenzpflichten auslösen.
  • Wer trägt das Risiko bei Verzögerung oder Verweigerung einer US-Exportlizenz? Da EU-Beschaffungsprogramme ITAR-freie Architekturen bevorzugen, ist ein nicht vertraglich zugewiesenes Lizenzrisiko ein angebots-, förder- oder margenvernichtendes Risiko.

Für europäische Industriegruppen wird ITAR-freie Positionierung rasch zu einem Wettbewerbsvorteil und zu einer Fördervoraussetzung. Für US-verbundene Zulieferer bedeutet die Entwicklungsrichtung – die EDIP-65%-Schwelle, Designhoheit-Anforderungen und die „Europäische Präferenz“ –, dass der Marktzugang zunehmend davon abhängt, Lieferketten und IP-Strukturen Jahre im Voraus umzustrukturieren.

Empfehlungen

  • ITAR-Exposition auf Komponentenebene über die gesamte Lieferkette erfassen – nicht nur auf Hauptauftragnehmerebene. Tier-2- und Tier-3-Abhängigkeiten sind der häufigste blinde Fleck.
  • EU-Inhalts- und Designhoheits-Compliance von Anfang an einplanen – bei jeder EDIP-, EDF- oder SAFE-verknüpften Transaktion.
  • Überarbeitung der Verteidigungsbeschaffungsrichtlinie bis Q3/2026 genau verfolgen. Das Ergebnis wird den Zugang zur nationalen Verteidigungsbeschaffung im gesamten Block neu gestalten.

Jeder dieser Schritte wirft unternehmens- und transaktionsspezifische Fragen auf, die maßgeschneiderte rechtliche Beratung erfordern. 

Autor

Dr. Andrea Pomana FPS, Frankfurt am Main Rechtsanwältin, Partnerin

Dr. Andrea Pomana

FPS, Frankfurt am Main
Rechtsanwältin, Partnerin


pomana@fps-law.de
fps-law.de


Autor

Robert Prümper, LL.M. FPS, Frankfurt am Main Rechtsanwalt, Associate

Robert Prümper, LL.M.

FPS, Düsseldorf
Rechtsanwalt, Associate


pruemper@fps-law.de
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