Commercial Courts: Vielversprechend, aber noch kein Marktstandard

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Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz sollte Deutschland als Austragungsort für komplexe internationale Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver werden. Die neu geschaffenen Commercial Courts ermöglichen erstmals englischsprachige Verfahren vor staatlichen Gerichten und versprechen spezialisierte Spruchkörper sowie gestraffte Instanzenzüge. Doch wie bewähren sich die neuen Institutionen in der Praxis – und wie werden sie von denjenigen beurteilt, die Verfahren professionell finanzieren und bewerten? Dr. Luca Weskott, Vice President und Syndikusrechtsanwalt bei Burford Capital in Frankfurt am Main, zieht eine erste, differenzierte Bilanz. Die Fragen stellte Prof. Dr. Thomas Wegerich.


DisputeResolution: Herr Dr. Weskott, ein Jahr nach Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes: Wie bewerten Sie die bisherige Entwicklung der Commercial Courts aus Sicht eines Prozessfinanzierers?


Dr. Luca Weskott: Aus Sicht eines Prozessfinanzierers ist die Entwicklung bislang als vorsichtig positiv, aber noch in einer frühen Phase zu bewerten. Die gesetzgeberische Zielsetzung – insbesondere die Internationalisierung und Beschleunigung komplexer Wirtschaftsstreitigkeiten – ist grundsätzlich geeignet, die Attraktivität Deutschlands als Dispute-Resolution-Standort zu erhöhen. Allerdings zeigt sich in der Praxis bislang noch kein signifikanter Case-Flow, was für neue Foren nicht ungewöhnlich ist. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Vertrauen bei international agierenden Parteien und deren Beratern aufzubauen. Positiv hervorzuheben ist die Möglichkeit englischsprachiger Verfahren sowie die stärkere Spezialisierung der Spruchkörper. Gleichzeitig bestehen noch Unsicherheiten hinsichtlich Verfahrensdauer, tatsächlicher Effizienzgewinne und praktischer Handhabung. Für Prozessfinanzierer ist insbesondere relevant, ob sich belastbare Erfahrungswerte zur Durchsetzbarkeit und Prognostizierbarkeit entwickeln. Insgesamt handelt es sich derzeit eher um ein vielversprechendes Konzept als um einen bereits etablierten Marktstandard.


DisputeResolution: Welche Faktoren werden aus Ihrer Sicht darüber entscheiden, ob sich Commercial Courts nachhaltig in der Praxis etablieren?


Dr. Luca Weskott: Die nachhaltige Etablierung wird maßgeblich von mehreren miteinander verzahnten Faktoren abhängen. Zentral ist die tatsächliche Verfahrenseffizienz, insbesondere im Vergleich zu etablierten Alternativen wie der Schiedsgerichtsbarkeit. Ebenso wichtig ist die Qualität der Entscheidungen, die Spezialisierung der Richter sowie deren Erfahrung mit komplexen, oft grenzüberschreitenden Wirtschaftsstreitigkeiten. Ein weiterer Schlüsselfaktor ist die Akzeptanz bei internationalen Parteien und Kanzleien, die stark von Reputation und „Track Record“ abhängt. Auch die Frage der Verfahrenssprache – insbesondere die konsequente Nutzung des Englischen – spielt eine wichtige Rolle für die Internationalisierung. Hinzu kommen Aspekte wie Transparenz, Kostenstruktur und die praktische Handhabung prozessualer Instrumente. Nicht zuletzt wird die Dauer bis zur rechtskräftigen Entscheidung ein wesentliches Kriterium sein.


DisputeResolution: Welche Rolle spielen Verfahrens­dauer, Effizienz und Planbarkeit für die Attraktivität dieses neuen Angebots?


Dr. Luca Weskott: Diese Faktoren sind zentral und ­wirken unmittelbar auf die Investitionsentscheidung. Die Verfahrensdauer beeinflusst direkt den Zeitraum der Kapitalbindung und damit die Renditeerwartung an ein finanziertes Verfahren. Effizienz wiederum ­bestimmt, inwieweit unnötige Kosten und ­Verzögerungen ­vermieden werden können. Besonders wichtig ist jedoch die Planbarkeit, also die Vorhersehbarkeit von Verfahrensschritten, Zeitachsen und Entscheidungslogiken. Ohne ein gewisses Maß an Prognosti­zierbarkeit steigt das Risiko erheblich, was sich negativ auf die Finanzierbarkeit auswirken kann. Commercial Courts haben hier die Chance, durch strukturierte Verfahrensführung und aktive Prozessleitung Standards zu setzen. Entscheidend wird sein, dass diese theoretischen Vorteile auch konsistent in der Praxis umgesetzt werden. Dann entsteht ein belastbares Umfeld für komplexe, kapitalintensive Streitigkeiten.


DisputeResolution: Wie ordnen Sie das Verhältnis von Commercial Courts und Schiedsgerichtsbarkeit ein – eher als Ergänzung oder perspektivisch auch als Alter­native in bestimmten Fallkonstellationen?


Dr. Luca Weskott: Derzeit sind Commercial Courts ­primär als Ergänzung zur Schiedsgerichtsbarkeit zu ­sehen. Schiedsverfahren bieten weiterhin klare ­Vorteile, insbesondere in Bezug auf Vertraulichkeit, ­Flexibilität und internationale Vollstreckbarkeit. Commercial Courts können jedoch dort punkten, wo staatliche Gerichts­barkeit Vorteile bietet, etwa bei der Möglichkeit von Präzedenzbildung oder bei bestimmten Kosten­strukturen. In bestimmten Fallkonstellationen – beispielsweise bei Streitigkeiten mit starkem Bezug zu Deutschland oder wenn Transparenz gewünscht ist – können Commercial Courts perspektivisch eine echte Alternative darstellen. Die Möglichkeit englischsprachiger Verfahren entfernt eine bisher bestehende Eintrittsbarriere. Der gestraffte Instanzenzug könnte sogar einen zeitlichen Vorteil gegenüber einem Schiedsverfahren bieten. Etwa im Fall eines Aufhebungs­verfahrens, wo sich unter Umständen noch eine Entscheidung von Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof ­anschließt und der endgültige Abschluss des Verfahrens sich ­weiter hinausschiebt. Gleichwohl wird die Schiedsgerichts­barkeit auf absehbare Zeit die dominierende ­Rolle in internationalen und komplexen Streitigkeiten ­behalten, nicht zuletzt aufgrund der international ein­facheren Anerkennung von Schiedssprüchen gegenüber ­Entscheidungen staatlicher Gerichte. Entscheidend ist, ob Commercial Courts ein eigenständiges, klar differenziertes Profil entwickeln. Auf dem Papier haben sie ­jedenfalls das Potential dazu, etwa im Post-M&A-­Bereich. Lang­fristig könnte sich ein komplementäres Nebeneinander mit punktueller Konkurrenz herausbilden.


DisputeResolution: Unter welchen Voraussetzungen könnten Commercial Courts künftig auch für Burford Capital als forumseitig interessante Option in Betracht kommen?


Dr. Luca Weskott: Für Burford Capital wären Commercial Courts insbesondere dann attraktiv, wenn sie ein konsistent effizientes und planbares Verfahrensumfeld bieten. Dazu gehört eine nachweislich verkürzte Verfahrensdauer im Vergleich zu herkömmlichen Zivilverfahren. Ebenso wichtig ist die Qualität der Entscheidungsfindung, insbesondere bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Sachverhalten. Ein belastbarer „Track Record“ erfolgreicher und effizient geführter Verfahren würde die notwendige Sicherheit für Investitionsentscheidungen schaffen. Wenn diese Faktoren zusammenspielen, können Commercial Courts eine attraktive Ergänzung im Forum-Mix darstellen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Entwicklung weiterhin genau beobachten und regelmäßig prüfen.


DisputeResolution: Herr Dr. Weskott, wir danken Ihnen für dieses aufschlussreiche Gespräch. 

Autor

Dr. Luca Weskott, Burford Capital

Dr. Luca Weskott

Burford Capital, Frankfurt am Main
Vice President, Syndikusrechtsanwalt


lweskott@burfordcapital.com
www.burfordcapital.com