In den USA wird der Rechtsstaat gerade an verschiedenen Fronten auf die Probe gestellt. Dabei stehen Themen wie Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit verschiedener Bezugsgruppen auf dem Spiel. Direkt betroffen sind Anwaltskanzleien und Gerichte.
Auslöser: Präsidialverfügungen Trumps
Der amerikanische Präsident hat mit seinen Präsidialverfügungen große Anwaltskanzleien, die ihm in alten Zeiten zur Last gefallen sind, weil sie in Verfahren gegen ihn involviert waren oder politische Gegner vertreten haben, direkt herausgefordert. Er hat ihnen nicht nur den Zugang zu öffentlichen Gebäuden verboten, sondern ihnen damit gedroht, keine öffentlichen Aufträge mehr an sie und ihre Kunden zu vergeben. Dass Diversitätsprogramme (DEI) gestrichen werden müssen, ist selbstredend.
Damit wird nicht nur die wirtschaftliche Basis der Kanzleien angegriffen, sondern die Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten beschnitten. Neun Großkanzleien haben mit Präsident Trump einen Deal gemacht, indem sie ihm bzw. der amerikanischen Administration Pro-Bono-Arbeiten im Umfang von insgesamt 940 Millionen US-Dollar eingeräumt haben als Gegenleistung für den Verzicht der angedrohten Einschränkungen. Wenn man bedenkt, wie groß und wirtschaftlich einschneidend die Gefahr für Kanzleien und deren Kunden war, wie einfach Angestellte und Kunden wechseln können und wie schnell Vertrauen verlorengehen kann, dann kann man den unternehmerischen Entscheid nachvollziehen. In der Öffentlichkeit wird diesen Anwaltskanzleien jedoch vorgeworfen, sie hätten nur wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgt, seien vor Donald Trump „eingeknickt“ und sie hätten sich nicht für die Rechtsstaatlichkeit eingesetzt (was noch die nettesten Vorwürfe sind). Man zweifle deshalb daran, ob sich diese Kanzleien überhaupt noch für ihre Kunden einsetzen können und würden, wenn es darauf ankäme. Andere Kanzleien haben entschieden, die gegen sie erlassenen „Presidential Orders“ anzufechten, was ihnen wiederum einen großen Respekt einbringt, und zwar von Kollegen wie von Kunden.
Erste Auswirkungen
Man könnte sagen, dass es sich bei den betroffenen neun Kanzleien um sehr kapitalkräftige Kanzleien handelt, sie sich den Kauf des Friedens leisten können und damit lediglich eine Geschäftsentscheidung gefällt haben. Damit könnte man wieder zur Tagesordnung übergehen. Doch die ganze Geschichte schlägt nun Wellen in verschiedene andere Richtungen, und zwar mit nachhaltiger Wirkung für die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung und insbesondere für die Unabhängigkeit der Gerichte und Anwälte. Es können aktuell folgende Schauplätze identifiziert werden, die praktisch täglich mit Updates beliefert werden:
- Gerichte: Die Trump-Administration ist der Meinung, Gerichtsentscheidungen nicht Folge leisten zu müssen. Die Richter, die unvorteilhafte Entscheidungen gegen die Administration fällen, werden direkt attackiert und „Monster“ genannt. Damit wird ein klares Zeichen gegen die Akzeptanz von Richterentscheidungen gefällt. Obwohl die amerikanische Verfassung die Gewaltenteilung vorsieht, stützt sich Präsident Trump auf seine Execution Power, die nach seiner Ansicht über allem steht (siehe Artikel 1 § 1 Abs. 1 US-amerikanischen Verfassung). Er stellt sich auch auf den Standpunkt, dass er damit rechtmäßig handle („He who saves his Country does not violate any law“, X-Post vom 15.02.2025). Die Unabhängigkeit der Richter ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz auf Verfassungsebene vorgesehen (Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland; Artikel 30 Abs. 1 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Und überdies besteht in Deutschland ein großes Vertrauen in Gesetze, Gerichte und die Polizei (siehe Roland Rechtsreport 2024).
- Anwaltskanzleien: Partner verlassen ihre Kanzlei und teilen ihre Beweggründe auf Social Media mit. Ein starkes Signal senden Partner, die von Kanzleien, die einen Deal mit der Administration geschlossen haben, zu Kanzleien wechseln, die die Präsidialverfügungen anfechten. Ob und wie viele Kunden (und Umsatz) gleichzeitig damit verlorengehen, ist nicht bekannt. Associates, die kündigen, publizieren gar den gesamten Wortlaut ihrer Kündigungsschreiben auf Social Media. Auf dem Rekrutierungsmarkt zeigt sich, welche Relevanz Purpose und Werte haben, wenn zum Beispiel Universitäten geplante Anlässe mit solchen Kanzleien abgesagt haben. Ob die Kanzleien, die nun unter der Beobachtung der Öffentlichkeit stehen, mit dem Risiko eines „Partner Run“ (analog einem „Bank Run“) rechnen müssen, ist unklar.
- Anwaltsvereinigungen: Die American Bar Association (ABA) und International Bar Association (IBA) haben bestätigt, dass sie weiterhin sowohl die Rechtsstaatlichkeit als auch Diversitätsprogramme unterstützen. Dies war erforderlich, weil eine klare Positionierung verlangt wurde. Mittlerweile hat die ABA Trump wegen seiner Kampagne zur Einschüchterung von Großkanzleien angeklagt.
- Universitäten und Studierende: Die Law Schools und Rechtsprofessoren nehmen Stellung gegen die Versuche der Administration, ihnen gegenüber Druck auszuüben unter der Androhung, im Falle von Illoyalität und bei Aufrechterhaltung von Diversitätsprogrammen einen Teil der Zuwendungen zu streichen, was zum Teil mit der angeblichen Duldung von Antisemitismus begründet wird (vgl. die Drohung gegenüber der Harvard University, Zuwendungen, Steuerbefreiung und Studentenvisa zu streichen). Die Studierenden stellen sich grundsätzlich zwar gegen die Administration und die Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit, sind jedoch auch im Zwiespalt, weil sie ihre erste gut bezahlte Stelle bei einer Großkanzlei nicht riskieren wollen, da sie diese dringend benötigen, um ihre hohen Studiendarlehen zurückzuzahlen.
- Kunden: Die Kunden der betroffenen Großkanzleien finden sich ebenfalls in einem Dilemma. Sie sehen sich einerseits mit der Drohung von Präsident Trump konfrontiert, von wichtigen öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden. Andererseits pflegen viele der Kunden langjährige Beziehungen zu Anwaltskanzleien. Sie müssen sich nun aus wirtschaftlichen Gründen – aber auch, weil sie die gezeigte Wertehaltung ablehnen – gegen diese Kanzleien entscheiden. Dies ist bereits u.a. bei der Entscheidung von Microsoft unter dem Auge der Öffentlichkeit geschehen.
Erste Ausläufer in Europa
Wer glaubt, dass das, was in den USA geschieht, dort bliebe und uns nicht beträfe, täuscht sich. Mittlerweile hat sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit dem Thema beschäftigt, insbesondere wegen der in Deutschland tätigen US-Kanzleien, und ein entsprechendes Positionspapier (US-Kanzleien in Deutschland und die anwaltliche Unabhängigkeit) verabschiedet (mit Verweis auf § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO).
Zudem hat der Europarat am 12.03.2025 das internationale Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet (CM(2024)191-add1final). Damit soll auf die zunehmenden Berichte über die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs reagiert werden, sei es in Form von Belästigung, Drohungen oder Angriffen oder durch Einmischung in die Ausübung der beruflichen Tätigkeit (etwa durch Behinderung des Zugangs zu Mandanten). Der Zweckartikel (Art. 1) sieht vor: „The purpose of this Convention is to strengthen the protection of the profession of lawyer and the right to practise this profession with independence and without discrimination, improper hindrance or interference, or being subjected to attacks, threats, harassment or intimidation.“
Ergebnis
Man sollte die Herausforderungen, die der Rechtsstaat in den USA gerade erfährt, als Gelegenheit nutzen, um sich auch in Europa damit auseinanderzusetzen. Es gibt gute Gründe, warum in Strategieentwicklungsprozessen die Diskussion gerne mit der Frage nach den eigenen Werten beginnt. Diese Frage findet überdies seinen Niederschlag in der heute vermehrt geführten Diskussion rund um den sogenannten Purpose eines Unternehmens. Gerade das eindrückliche Beispiel der USA zeigt, dass die Diskussionen um Werte und Purpose nicht einfach eine Übung ohne Relevanz ist, sondern sehr starke Konsequenzen haben kann, auch wirtschaftliche.
Den Anwälten ist das Erfordernis der Unabhängigkeit zweifelsohne bewusst. Keiner würde je behaupten, dass diese in einem Rechtsstaat zur Disposition steht. Aber gilt das auch noch, wenn man direkt betroffen ist? Man muss als Anwalt oder Anwältin schon heute entscheiden, welche Kunden und welche Mandate man annehmen will und ob und in welchem Ausmaß man sich diese Entscheidung wirtschaftlich leisten kann. Auch als Kunden muss man sich die Frage stellen, wie weit man gehen will und kann, an einer Kanzlei festzuhalten, wenn die Gefahr besteht, damit Nachteile zu erleiden. Dies zeigt, wie schwierig solche Entscheidungen sind, und das betrifft vorerst nur die Ebene der Unternehmung. Anschließend muss sich jeder Manager und Leader fragen, welche Signale man an die nächste Ebene, die Mitarbeitenden, senden will. Was für Auswirkungen hat eine Entscheidung auf die Partner, Associates und Nichtberufsträger?
Und wie werden die internen und externen Kunden darauf reagieren?
Schließlich bleibt ein letzter Punkt übrig: die eigene Wertehaltung. Würden Sie einer solchen Kanzlei ein Mandat anvertrauen, sie weiterempfehlen oder ihr ein Bewerbungsschreiben senden?


