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Legal Market Matters geht in die zweite Runde

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Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr begrüßte das Team der Publikationsfamilie Deutscher AnwaltSpiegel schon zum zweiten Mal zahlreiche hochkarätige Gäste und Panelisten bei der Netzwerkveranstaltung Legal Market Matters im F.A.Z. Tower. Etwa 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich am 27.05.2025 auf der dortigen Konferenzetage ein, um sich auf den neuesten Stand zu den aktuellen Entwick­lungen im Rechtsmarkt bringen zu lassen.


Dass die Zeiten gerade jetzt für Juristen und Juristinnen besonders dynamisch sind, betonte Erwin Stickling, ­Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsmedien bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA, in seiner Begrüßung und bedankte sich bei den Partnern und Sponsoren, die einen derart wichtigen Austausch auf fachlicher und persönlicher Ebene ermöglicht haben. Karin Gangl, Leiterin Rechtspublikationen im F.A.Z.-Fachverlag, fasste zusammen, was es seit dem letzten Mal Neues in der Welt des Deutschen AnwaltSpiegels gibt, und hob dabei besonders das neue Online-Magazin CyberSecurityQuarterly, den Relaunch der Website www.deutscheranwaltspiegel.de und das englischsprachige ­Portal www.germanlawinternational.com, den LinkedIn-Newsletter INSIGHTS sowie die im Dezember 2024 erstmals verliehenen Inhouse Matters Awards für die innovativste Rechtabteilung und die innovativste Wirtschaftskanzlei hervor. Die Preisträger waren damals AUDI und Gleiss Lutz – die Ausschreibungsfrist für die nächste Awardverleihung läuft noch bis zum 24.08.2024 (siehe hier). Initiator, Herausgeber und Chefredakteur Prof. Dr. Thomas Wegerich lud die anwesenden Unternehmens- und Kanzleivertreter dazu ein, auch diesmal wieder ihre Innovations- und Transformationsprojekte einzureichen. Außerdem freute er sich mit der Redak­tion über das zehnjährige Jubiläum des Quartalsmagazins Compliance­Business, dessen Geburtstag im Anschluss an die Veranstaltung gemeinsam gefeiert wurde. Mit dem Hinweis auf die seit September 2024 bestehende Kooperation zwischen dem Deutschen AnwaltSpiegel und dem Rechtsnewsletter F.A.Z. PRO Einspruch leitete er zum ­ersten Themenblock und dem nächsten Speaker über.


Künstliche Intelligenz als Treiber im Rechtsmarkt


Mit seiner Keynote „Wie künstliche Intelligenz die Geschäftsmodelle und die Arbeit der Juristen verändert“ gab Prof. Dr. Holger Schmidt, Redaktionsleiter Verticals und Newsletter & F.A.Z. PRO Digitalwirtschaft der Frank­furter Allgemeinen Zeitung, den Takt und das Niveau der nachfolgenden Konferenz vor und appellierte eindringlich an die Zuhörer, die Dynamik dieser Entwicklung nicht zu unterschätzen. Als neue Basistechnologie sei die generative KI ebenso bedeutsam für die Ankurbelung ökonomischer Effekte wie seinerzeit Dampfmaschine und Elektrizität oder Computer und Internet – wenn auch mit einem Vielfachen an Beschleunigung. Sie steigere nicht nur Produktivität und Wachstum, sondern transformiere die gesamte Architektur der Wertschöpfung und Geschäftsmodelle. Insbesondere die Rechtsbranche sei inzwischen aus dem digitalen Tiefschlaf erwacht und stehe mit Start-ups wie Harvey oder Beck-Noxtua an der Spitze des Fortschritts im Legal-Tech-Bereich. Die Kehrseite der positiven Auswirkungen auf Effizienz und Qualität sei jedoch eine tiefgreifende Modifizierung der bisherigen Ausbildungs- und Abrechnungsmodelle. Denn wer die neue Kulturtechnik nicht erlernt und erfolgreich in seine Arbeitsprozesse integriert, wird über kurz oder lang den Anschluss verlieren.


Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) für die juristische Ausbildung und die Karriereplanung der Next Generation stand deshalb im Mittelpunkt des anschließenden Bühnengesprächs, das Torsten Schneider, Leiter HR bei Luther, mit Emese von Bölcsházy, Senior Legal Counsel bei Leica Camera AG, und Dr. Benedikt Kohn, Senior Associate bei Taylor Wessing, führte. Auch wenn es sich längst nicht mehr um einen Hype handele, bestehe nach wie vor ein Widerspruch zwischen der Vielzahl an vorhandenen Tools und der Technologieaffinität junger Juristen auf der einen Seite und mangelhafter Ausstattung sowie fehlenden Anreizen und Entfaltungsmöglichkeiten in Kanzleien und Rechtsabteilungen auf der anderen Seite. KI sei kein Ersatz für juristische Fähigkeiten, sondern ein unverzichtbares Werkzeug – jedoch nur, wenn es mit der nötigen Fachkenntnis eingesetzt wird. Neben dem „Prädikat“ als akademische Auszeichnung fachlichen Könnens würden deshalb zunehmend „Persönlichkeit“ mit kommunikativen und kooperativen Kompetenzen sowie „Prompting“ im Sinne KI-spezifischen Anwenderwissens zum Ausbildungsprofil gehören. Die veränderten Anforderungen verlangen nach Auffassung der Gesprächsrunde aber umgekehrt auch einen Kulturwandel in den Unternehmen: Outcome statt Auslastung müsse das neue Leitbild sein, in dem Kreativität und Ergebnisorientierung im Vordergrund stehen, um für junge Talente attraktiv zu bleiben.


„Chancen nutzen, Trends erkennen, Risiken minimieren“ lautete konsequenterweise die Überschrift des anschließenden Panels „Update KI“, das keinesfalls die schwermütige Frage diskutieren wollte, ob KI die Anwaltschaft ersetze. Moderator Markus Hartung, Managing Partner bei Chevalier und The Law Firm Companion, stellte sich und den Panelisten vielmehr die Aufgabe, das Publikum klüger zu machen als vorher. In gewohnt scharfsinniger und -züngiger Weise sprach er mit Lena Mailin ­Haffner, Innovation Lead bei Norton Rose Fulbright, ­Gina-Maria Tondolo, CEO bei Lawrence, Björn Frommer, CEO bei JUNE, und Daniel Lafrentz, Director Legal Solutions bei Epiq, über relevante Use-Cases, die den produktiven Einsatz von KI im Tagesgeschäft charakterisieren. Das Jahr 2025 markiere auch hierbei einen Wendepunkt, an dem sich das typische Rollenverständnis vom klassischen Berater hin zum Entwickler juristischer Produkte gewandelt habe. Sowohl bei E-Discovery oder Prozess­automatisierung als auch beim Kanzleimarketing geht es um die effiziente Aufbereitung großer Datenmengen, um skalierbares Wissen zu generieren und in die Wertschöpfung von Kanzleien und Konzernen zu integrieren. ­Allerdings falle das sogenannte KI-Paradox ins Auge, dass zwar immer mehr Rechtsbereiche durch KI zugänglich würden, es zugleich aber zunehmender Expertise bedürfe, um die ­Ergebnisse überhaupt bewerten zu können. Die Fortschritte bei der Dokumentenanalyse und -erstellung seien zweifellos beeindruckend, doch gebe es nach wie vor große Defizite bei Datenqualität und Anwenderschulung.


Krisenkommunikation und Cybersicherheit als Unternehmensziele


Als Übergang zum nächsten großen Programmpunkt präsentierte Volker Heck, Managing Partner bei Deekeling Arndt Advisors, mit seiner Keynote praxisnahe Einblicke in die Anforderungen, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren wirksamer Kommunikation in Unternehmenskrisen. Aufgabe für Unternehmen sei es, durch gezielte Maßnahmen in Ausnahmesituationen – wie Skandale, Shitstorms oder Sicherheitsvorfälle – Reputa­tionsschäden zu minimieren und Vertrauen zu bewahren. Mit Transparenz, Schnelligkeit und Empathie sollten die Bedürfnisse der Stakeholder berücksichtigt und die Priorisierung der Informationsweitergabe strategisch geplant werden. Im Zeitalter von Social Media entstehen durch Desinformation und Deep Fakes neue Risiken, die es bei guter Vorbereitung als Chance für eine kommunikative Neuausrichtung zu nutzen gilt.


Erfolgreiches Risiko- sowie Informationsmanagement bestimmten auch die Diskussion des zweiten großen Panels, auf dem Bodo Meseke, Partner und Principal der Forensic & Integrity Services von EY, unter anderem Partner und Fachbeiräte des neuen Magazins CyberSecurityQuarterly­ begrüßte. Mit Dr. Anna-Miriam Tresselt, Syndikus­­an­wältin der Deutschen Bahn AG, und Hendrik Seidel, ­Principal Legal Counsel und Corporate Legal der OBI Group, als Unternehmensvertreter sprachen Bastian ­Finkel, Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr, ­Dr. ­Patrick ­Grosmann, Associate und Datenschutzexperte bei FPS, sowie der IT-Fachanwalt Manuel Poncza von ­Heuking über technische und regulatorische Herausforderungen im Zuge von AI Act, Data Act oder NIS2-Richtlinie. Zur Einstimmung waren die Diskutanten aufgefordert, ihr persönliches Buzzword aus der laufenden Debatte zu nennen, das sie entweder nicht mehr hören wollen und das besonders prägnant für die Auseinandersetzung steht. ­Neben einer begrifflichen Unschärfe bei „Cyber“, „Privacy by Design“ oder „NIS2-ready“ wurden hier insbesondere die Harmonisierung der Rechtsakte oder der Betroffenheitscheck im Zusammenhang mit Sicherheitslücken oder Cyberangriffen genannt. Die Kommunikation zwischen Rechtsabteilung und IT sei mitunter schwierig, und viele Unternehmen arbeiteten mit unzureichenden Informationen. Anstatt auf eine konkrete Umsetzung der Richtlinien durch den Gesetzgeber zu warten, müssten die notwendigen Prozesse frühzeitig initiiert werden. Denn Cyber­sicherheit ist bereits jetzt Teil des Risikomanagements und damit haftungsrelevant.


ESG im Strudel der Geopolitik


Nach einer kurzen Networkingpause übernahm Thomas Wegerich die Moderation des dritten Panels von der kurzfristig verhinderten Dr. Annika Bleier, Counsel und Head of ESG & Sustainability bei GvW Graf von Westphalen. Teilnehmer auf dem Podium waren Alexandra Rullen, General Counsel bei Wacker Chemie, Julia Taeschner, Sustainability Oversight Office der DWS Group, Georg Lanfermann, Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), sowie Dr. Lars Röh, Co-Managing Partner bei lindenpartners. Die Panelisten waren sich einig, dass geopolitische Spannungen, Handelskonflikte und neue Machtzentren die ESG-Landschaft maßgeblich beeinflussen. Nachhaltigkeit bleibe aber für global agierende Unternehmen eine „license to operate“, auch wenn politische Gegenbewegungen – etwa in den USA – allenthalben für Unsicherheit sorgen. Die viel ­kritisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung dürfe dabei nicht nur als bürokratische Belastung gesehen werden. Vielmehr biete sie Chancen zur Messbarmachung von Fortschritten und zur Formulierung von Zielen, ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung. Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter die Corporate Sus­tainability Reporting Directive (CSRD) fallen, sollten daher ESG-Daten sammeln und berichten, da diese immer relevanter für Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen würden. Die zunehmende Komplexität der ESG-Regulierung verändere aber auch die Beratungspraxis selbst. Kanzleien stehen unter dem Druck, Nachhaltigkeit in ihre eigene Unternehmensstrategie zu integrieren. Und angesichts der weltpolitischen Bedrohungslage wird derzeit kontrovers die Frage diskutiert, ob Investitionen in die militärische Verteidigungsfähigkeit einen Nachhaltigkeitsbezug haben und auf eine Stufe mit Investitionen in den Klimaschutz gestellt werden können (siehe hier).


Compliance zwischen Regulierung und Orientierung


Der inhaltliche und dramaturgische Höhepunkt der diesjährigen Legal Market Matters wurde auch äußerlich durch das Blockbusterformat des letzten Panels zum Themenkomplex Compliance unterstrichen. ­Moderiert von Isabell Stoffers, Partnerin bei Indigo Headhunters, und Marcus Sultzer, Managing Director der EQS Group, versammelten sich hier mit Dr. Hildegard Bison, Vorstand Recht bei BP Europe, Dr. Kerstin Degenhardt, Group ­General Counsel Legal & Compliance bei Merz, Dr. Eike W. Grunert, Partner von gunnercooke, ­Raphael Kiess, ­Managing Director bei Alvarez & Marsal, Prof. Dr. Christoph Knauer, Partner bei Knauer&, sowie Dr. ­Martin Ströhmann, Salaried Partner bei HEUKING, nicht weniger als acht ausgewiesene Expertinnen und Experten. Ähnlich wie beim vorausgegangenen ESG-Panel waren sich alle Teilnehmer darüber einig, dass trotz der erratischen Einlassungen der aktuellen US-Regierung Compliance in international engagierten Unternehmen weiterhin höchste Priorität genieße – sowohl als gesetzliche Pflicht als auch als Ausdruck ethischer Unternehmensführung. Themen wie Anti-Bribery and Corruption (ABAC) und Kartellrecht bleiben dauerhaft auf der Tagesordnung; Komplexität und Regulierung nehmen weiter zu. Entscheidend sei es, den Überblick zu behalten und Prioritäten richtig zu setzen. Denn Compliance werde längst nicht mehr nur als reine Gesetzeserfüllung verstanden. Neben gesetzlichen Anforderungen gewinnen ethische Unternehmensführung, Werte und der „Tone from the Top“ an Bedeutung. Mit Blick auf die Stolperfallen und rechtlichen Lücken bei den Internal Investigations wurde zudem die proaktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden unterstrichen. Wichtig sei es, interne Untersuchungen als Teil eines integrierten Compliance- und Risikomanagements zu verstehen und nicht isoliert zu betrachten.


Das aktuelle Positionspapier zu den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen interner Untersuchungen nahm Thomas Wegerich zum Anlass, in seiner Funktion als Stellvertretender Vorstandssprecher des Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien in Deutschland e.V. (BWD) abschließend auf die enge thematische Zusammenarbeit mit Legal Market Matters und anderen Veranstaltungen der AnwaltSpiegel-Gruppe hinzuweisen. In den drei Jahren seit seiner Gründung wird der BWD als relevanter Impuls- und Taktgeber im rechtspolitischen Berlin wahr- und ernstgenommen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung angekündigten oder ausgeklammerten Vorhaben geht dem BWD-Vorstand und den Task-Forces die Arbeit nicht aus. Doch für diesen Tag waren die Wegmarken und Zielpunkte erst einmal gesetzt und boten genügend Anlässe, um beim folgenden Get-together die spannenden Diskussionen fortzusetzen, fachliche und persönliche Kontakte zu pflegen und auf eine rundum gelungene Veranstaltung anzustoßen. 

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Frankfurt am Main Redakteur Rechtspublikationen

Dr. Thomas R. Wolf

F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen


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