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Kehrtwende in der Korruptionsbekämpfung?

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Am 10.02.2025 unterzeichnete der wiedergewählte US-Präsident Donald Trump eine „Executive Order“, welche die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) für zunächst 180 Tage aussetzt (siehe hier). Laut dem dazugehörigen Fact Sheet soll damit die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Amerikas gegenüber anderen Nationen wiederhergestellt werden. Im vergangenen Jahrzehnt gab es durchschnittlich 36 FCPA-bezogene Maßnahmen pro Jahr; im Jahr 2024 leiteten das US-Justizministerium (DOJ) und die US-Börsenaufsicht (SEC) 26 Untersuchungen im Zusammenhang mit dem FCPA ein, und gegen mindestens 31 Unternehmen wurde bis zum Jahresende ermittelt, was sowohl den amerikanischen Unternehmen als auch den Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Ressourcen entzogen haben soll.

Diese Entscheidung markiert eine Zäsur in der internationalen Korruptionsbekämpfung und wirft drängende Fragen für deutsche Unternehmen auf, die in globalen Märkten aktiv sind. Die Maßnahme zielt zwar darauf ab, amerikanische Wirtschaftsinteressen zu stärken, hat jedoch komplexe Implikationen für Compliancestrukturen und grenzüberschreitende Geschäftspraktiken.

Hintergrund: Der FCPA und die Executive Order

Der FCPA gilt seit 1977 als zentrales Instrument zur Bekämpfung der Auslandsbestechung. Er entstand als direkte Reaktion auf die Watergateaffäre und die darauffolgenden Enthüllungen des US-Senats, wonach über 400 US-Unternehmen insgesamt mehr als 300 Millionen Dollar an Schmiergeldzahlungen in über 50 Ländern geleistet hatten. Als Meilenstein internationaler Korruptionsbekämpfung umfasst das Gesetz sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Vorschriften, die US-Unternehmen und ausländische Unternehmen mit US-Bezug zur Einhaltung antikorruptiver Standards verpflichten.

Die von Trump angeordnete Aussetzung wird dagegen begründet mit dem Vorwurf, die FCPA-Durchsetzung sei „überzogen (overexpansive), unvorhersehbar (unpredictable) und missbräuchlich (abused)“ geworden und behindere sowohl die Außenpolitik als auch die strategische Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer Unternehmen. Denn auch die nationale Sicherheit der USA hänge zu einem wesentlichen Teil davon ab, dass amerikanische Unternehmen im Rennen um Rohstoffe und technologische Infrastruktur die Nase vorn haben.

Während die US-Regierung die Entscheidung als strategische Neuausrichtung zur Stärkung nationaler Interessen rechtfertigt, warnen Kritiker vor einem Rückfall in korruptionsbegünstigende Praktiken und einer Erosion internationaler Rechtsstandards. Böse Zungen könnten daher mit einigem Recht behaupten, dass amerikanischen Unternehmen damit die Möglichkeit zur Bestechung im Ausland gegeben werden soll, wenn dies dort zum üblichen Geschäftsgebaren gehört.

Im Einzelnen umfasst die Anordnung folgende Punkte:

  • Das US-Justizministerium (DOJ) stoppt die Einleitung neuer FCPA-Verfahren für 180 Tage.
  • Laufende Ermittlungen werden auf ihre Übereinstimmung mit nationalen Sicherheitszielen überprüft.
  • Es werden neue Richtlinien entwickelt, um amerikanische Wirtschaftsinteressen gegenüber anderen Nationen zu priorisieren.

Damit schlägt die Trump-Regierung einen Kurs ein, der im Gegensatz zur weltweiten Korruptionsbekämpfung steht. Der FCPA ist nicht nur das einflussreichste Antikorruptionsgesetz der Welt, sondern stand auch Pate für vergleichbare internationale Regulierungen z.B. in England (UK Bribery Act), Frankreich (Sapin-II), Spanien (Reform des Código Penal) oder Brasilien (Lei Anticorrupção) und initiierte die Implementierung entsprechender Compliance-Management-Systeme.

Selbst wenn sie nicht an einer US-Börse gelistet sind, geraten ausländische Unternehmen mitunter in den Anwendungsbereich des FCPA. Geschäfte in den USA oder mit US-gelisteten Unternehmen sowie die Abwicklung in US-Dollar reichten bislang schon aus, dass sich US-Behörden für zuständig erachteten und ein Verfahren einleiteten.

Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Reduzierter Strafverfolgungsdruck durch das DOJ

Deutsche Unternehmen mit US-Bezug erhalten kurzfristig eine Atempause bei der strafrechtlichen Verfolgung. Das betrifft etwa Tochtergesellschaften in den USA oder Firmen, die über US-Banken transferieren. Allerdings warnen Experten davor, dies als Freibrief misszuverstehen, denn der FCPA bleibt gültiges Recht, solange er nicht vom Kongress aufgehoben wird, und Zuwiderhandlungen sind weiterhin strafbar. Die Durchsetzung wurde nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt, womit eine Lücke entsteht, die von anderen Vollzugsbehörden geschlossen werden kann.

Zivilrechtliche Risiken durch die SEC

Die zivilrechtliche Durchsetzung des FCPA durch die US-Börsenaufsicht SEC bleibt unbeeinflusst. Für deutsche Unternehmen mit Börsennotierung in den USA (z.B. im DAX oder MDAX) besteht somit weiterhin das Risiko von Bußgeldern oder Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften. Auch ist der FCPA nicht das einzige Antikorruptionsgesetz, das Unternehmen beachten müssen. Bestechung von oder durch US-Beamte ist nach einer Reihe von Bundes- und Landesgesetzen ungesetzlich.

Fokussierung auf nicht-amerikanische Unternehmen

Kenner der Materie prognostizieren, dass die von Trump ausgerufene MAGA-Politik dazu führen könnte, mit aktualisierten DOJ-Leitlinien ausländische Unternehmen stärker ins Visier zu nehmen. Hintergrund ist die in der Executive Order formulierte Absicht, „strategische Geschäftsvorteile für US-Firmen“ zu garantieren. Dies könnte eine selektive Strafverfolgung nach sich ziehen, bei der deutsche Konkurrenten in sensiblen Sektoren wie Energie oder Telekommunikation benachteiligt werden.

Langfristige Risiken und strategische Herausforderungen


Doppelbelastung durch nationale und internationale Gesetze

Auch wenn das DOJ die FCPA-Durchsetzung pausiert, bleiben andere Antikorruptionsregime wie der UK Bribery Act oder das deutsche Bestechungsstrafrecht (§§ 299 ff. StGB) weiterhin wirksam. Ein „Regulierungspatchwork“ könnte insbesondere mittelständische Exportunternehmen vor komplexe Complianceherausforderungen stellen.

Geopolitische Spannungen und Gegenmaßnahmen

Ausländische Behörden – darunter das Bundeskriminalamt – könnten US-Unternehmen verstärkt nach lokalen Antikorruptionsgesetzen belangen, falls die USA eine einseitige Deregulierung vorantreiben. Dies würde die Rechtsunsicherheit für deutsche Firmen mit internationalen Joint Ventures erhöhen.

Neue Prioritäten: Kartelle und transnationale Kriminalität

Die parallele Fokussierung des DOJ auf transnationale kriminelle Organisationen (TCOs, siehe hier) betrifft deutsche Unternehmen indirekt: Lieferketten in Hochrisikoregionen (z.B. Lateinamerika oder Osteuropa) geraten stärker unter Beobachtung. Es werden daher erweiterte Due-Diligence-Prozesse z.B. durch KI-gestützte Risikoanalysen erforderlich.

Complianceempfehlungen für die Praxis

  • Beibehaltung der Compliancestandards: Trotz der Aussetzung ist zu empfehlen, etablierte Antikorruptionsprogramme aufrechtzuerhalten. Der FCPA hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, so dass Verstöße nach einer möglichen Wiederaufnahme der Strafverfolgung noch geahndet werden könnten.
  • Schwerpunkt auf Third-Party-Risikomanagement: Angesichts der DOJ-Fokussierung auf TCOs sollten Due-Diligence-Verfahren für Vertriebspartner und Zulieferer intensiviert werden – insbesondere in Branchen mit hoher Kartellgefahr (Logistik, Pharmasektor).
  • Transnationale Compliancestrukturen: Unternehmen müssen ihre Richtlinien an multiple Rechtsrahmen anpassen. Denn ein robustes Compliance-System schützt nicht nur vor FCPA-Risiken, sondern auch vor Haftung nach deutschem Recht.
  • Proaktives Monitoring regulatorischer Entwicklungen: Die geplanten DOJ-Leitlinien könnten neue Compliancepflichten in Bereichen wie KI-Einsatz oder Whistleblowing-Systeme einführen. Frühzeitige Anpassungen sind entscheidend, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.


Fazit: Zwischen Entlastung und neuer Unsicherheit

Die FCPA-Aussetzung bietet deutschen Unternehmen zwar kurzfristige Erleichterung, stellt sie jedoch vor mittelfristige Herausforderungen. Einerseits könnten US-Konkurrenten in Märkten mit hohen Korruptionsrisiken aggressiver agieren. Andererseits bleiben die Risiken durch parallele Gesetze und die mögliche „Rückkehr“ des FCPA unter einer künftigen Regierung bestehen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr eines „regulatorischen Vakuums“, das europäische Behörden zu strengeren Maßnahmen veranlassen könnte. Für deutsche Konzerne wird es daher essentiell sein, Compliance nicht als Kostenfaktor, sondern weiterhin als strategischen Wettbewerbsvorteil in einer fragmentierten globalen Ordnung zu begreifen.

Eine resiliente Compliancekultur zahlt sich über die Einhaltung geltender Regeln hinaus dadurch aus, dass sie die Grundlage für ethische Geschäftspraktiken und kluge Entscheidungen bietet. Diese sind von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung und Aufdeckung von Betrug, Veruntreuung, Interessenkonflikten und anderen Problemen, die ein Unternehmen kurzfristig viel Geld und langfristig seine Reputation kosten können.

Autor

Dr. Thomas R. Wolf F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Frankfurt am Main Redakteur Rechtspublikationen

Dr. Thomas R. Wolf

F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH, Frankfurt am Main
Redakteur Rechtspublikationen


thomas.wolf@faz-bm.de
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