Rechtzeitig zum 100-jährigen Jubiläum 2017 führte das traditionsreiche Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC) neue Schiedsregeln ein. Im vergangenen Jahrhundert war Stockholm aufgrund seiner geopolitischen Lage einer der beliebtesten Schiedsplätze für Ost-West-Streitigkeiten, also Verfahren zwischen Parteien aus den USA und Westeuropa einerseits und aus der UdSSR beziehungsweise deren Nachfolgestaaten und China andererseits, geworden. In den letzten 20 Jahren hat sich Stockholm außerdem zu einem bevorzugten Schiedsort für Investitionsschutzverfahren, vornehmlich im Energiebereich, entwickelt. Die jährliche Fallstatistik des Schiedsinstituts weist regelmäßig Eingänge um die 160 bis 210 Verfahren aus. Einen großen Anteil daran haben internationale Fälle, das heißt auch Streitigkeiten ohne jegliche Anknüpfung an Schweden; sie repräsentieren ungefähr die Hälfe aller Verfahren.
Die veränderte Welt- und Wirtschaftslage, insbesondere die Erfahrungen der Pandemie haben sich auch auf Schiedsverfahren ausgewirkt und zum Jahresbeginn hat das SCC-Schiedsinstitut nun erneut seine Schiedsordnung (die „SCC Rules“) modernisiert. Den Erwartungen der Nutzer der Schiedsgerichtsbarkeit entsprechend hatte das SCC-Schiedsinstitut bereits letztes Jahr ein neues Instrument der besonders schnellen Konfliktlösung eingeführt, die „SCC-Express Rules“. Dieser Beitrag soll über die wichtigsten Neuerungen informieren und aufzeigen, was das SCC-Institut unter „Effizienz“ versteht.
Ein transparentes Schiedsinstitut mit kurzen Beschlusswegen
Das SCC-Schiedsinstitut ist eine selbstständige Abteilung der Stockholmer Handelskammer. Sie ist also keine Mitgliederorganisation und nicht von Mitgliederbeiträgen abhängig. Das Institut besteht aus einer Geschäftsstelle, die von der Generalsekretärin geleitet wird. Die übrigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind juristisch ausgebildete Case Manager und deren jeweilige Assistenten. Alle Namen und Kontaktdaten sind auf der Homepage zugänglich und die Kontaktaufnahme in konkreten Fragen ist jederzeit möglich. Das SCC-Institut wird von einem Vorstand („Board“) geleitet, deren Vorsitzender und weitere 14 ehrenamtliche Mitglieder von der Stockholmer Handelskammer ernannt werden. Sie bestehen zur Hälfte aus ausländischen Schiedspraktikern. Dem Board sind eine Reihe von Aufgaben übertragen, unter anderem die Entscheidung über Abberufung und Ersatzbenennung von Schiedsrichtern oder über Verfahrenskonsolidierungen. Diese Entscheidungen werden jedoch von den erfahrenen Mitarbeitern der Geschäftsstelle vorbereitet. Auf dieser Grundlage können notwendige Entscheidungen mit nur zwei anwesenden Mitgliedern schnell gefällt werden.
Auch von den Parteien werden schnelle Entscheidungen und zügige Kommunikation erwartet. Die Fristen bei der Einleitung des Verfahrens werden regelmäßig nicht länger als zwei bis drei Wochen betragen. Fristverlängerungen können zwar gewährt werden, jedoch wird das SCC-Schiedsinstitut relativ zeitnah notwendige Entscheidungen treffen, wenn die Schiedsbeklagte passiv bleibt. Für das Verfahren haben sich die Parteien durch die Vereinbarung der SCC Rules auch verpflichtet, diese effizient und zügig durchzuführen (Art. 2 Abs. 1 SCC Rules). Daran müssen sie sich später bei der Ausgestaltung des Verfahrens, etwa des Fristenkalenders oder der Hauptverhandlung festhalten lassen. Die Effizienz des Schiedsverfahrens als wichtiger Faktor für die allgemeine Verfahrensführung zieht sich wie ein roter Faden durch die übrigen Vorschriften als einer der bei allen wesentlichen Verfahrensentscheidungen zu berücksichtigenden Punkte.
Die Arbeit der Geschäftsstelle, wie aber auch des Schiedsgerichts und der Parteien wird seit über zwei Jahren von der Verwendung der SCC-Plattform geprägt. Das SCC-Schiedsinstitut war die erste internationale Schiedsinstitution, die eine digitale Onlineplattform zum Austausch von Schriftsätzen und sonstigen Dokumenten und der Kommunikation zwischen den Parteien, dem Schiedsgericht und der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt hat. Mehrere der führenden Schiedsinstitutionen sind der SCC in diesem Punkt nachgezogen und haben entsprechende Angebote eingeführt, die mehr oder weniger auf demselben digitalen Produkt aufbauen.
Neuerungen in den SCC Rules 2023
Mit den seit dem 01.01.2023 geltenden SCC Rules legt das SCC-Schiedsinstitut nun ein weiter optimiertes Regelwerk vor. Neben sprachlichen Anpassungen (so nennt sich die vormals als „Schiedsgerichtsinstitution der Stockholmer Handelskammer“ bekannte Organisation nun das „SCC-Schiedsinstitut“) wurden den Schiedsregeln einige sinnvolle inhaltliche Neuerungen hinzugefügt.
Anzahl der Schiedsrichter
Gleich zu Beginn der SCC Rules findet sich eine etwas ungewöhnlich anmutende Änderung. In der Musterschiedsklausel findet sich nun kein Hinweis mehr dazu, dass eine Vereinbarung hinsichtlich der Anzahl der Schiedsrichter empfohlen wird. Die Parteien sollen darauf mithin verzichten. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass in Verfahren mit geringerer Komplexität und geringerem Streitwert ein Teil der Verfahrenskosten gespart werden kann. Denn gemäß Art. 16 Abs. 2 SCC Rules kann der Vorstand des SCC-Schiedsinstituts im jeweiligen Einzelfall bestimmen, ob das Schiedsgericht aus einem Einzelschiedsrichter oder drei Schiedsrichtern bestehen soll.
Der praktische Hintergrund der nunmehr unterbliebenen Empfehlung ist nicht so sehr das Bedürfnis des Schiedsinstituts für jeden konkreten Streitfall die richtige Anzahl Schiedsrichter selbst zu bestimmen, sondern vielmehr die Erfahrung, dass die Parteien viel zu oft die bindende Vorgabe gemacht haben, dass das Schiedsgericht nur aus einem Einzelschiedsrichter bestehen soll, obwohl es sich später herausstellte, dass der konkrete Streitfall eher ein Dreierschiedsgericht erforderte.
Das SCC-Schiedsinstitut wird sich nicht über eine Vereinbarung der Parteien zur Anzahl der Schiedsrichter hinwegsetzen, jedoch will es die Parteien zu mehr Flexibilität ermuntern. Gut zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Höhe des Streitwerts, der regelmäßig zur Besetzung des Schiedsgerichts mit drei Mitgliedern führt, nicht so hoch angesetzt wird, wie zum Beispiel bei der ICC in Paris. Vielmehr gilt für die Entscheidung des SCC-Instituts die Streitwertgrenze von 1 Million Euro als Indiz für das Erfordernis eines Dreierschiedsgerichts.
Online-Hauptverhandlungen
Während der Pandemie sind in vielen Fällen, auch in Schiedsverfahren nach den SCC Rules, Hauptverhandlungen ohne physische Präsenz, sondern mit Videokonferenzsystemen durchgeführt worden. Dabei ergab sich auch in Schweden die Diskussion, ob dies gegen den Willen einer Partei vom Schiedsgericht beschlossen werden kann. Obwohl diese Frage von dem Svea Hofgericht mittlerweile im positiven Sinne beantwortet worden ist, enthalten die SCC Rules nun eine wichtige Klarstellung in Art. 32: Dieser erlaubt es dem Schiedsgericht nun ausdrücklich, nach freiem Ermessen darüber zu entscheiden, ob eine Hauptverhandlung mit persönlicher Anwesenheit an einem Ort oder per Videokonferenz (oder anderen geeigneten Mitteln der Fernkommunikation), also remotely, durchgeführt werden soll. Dies bringt Rechtssicherheit und trägt auch dazu bei, dass in Fällen, in denen nicht viel Tatsachenaufklärung zu leisten ist, ein nicht unerheblicher Teil der Schiedsverfahrenskosten gespart werden kann.
Eine weitere Folge ist, dass durch unnötige Reisen aller Beteiligten der Ausstoß von Treibhausgasen verringert wird. Gerade die Anreise von Zeugen von anderen Kontinenten für nur eine Stunde Verhör sollte vermieden werden. Unabhängig von den besonderen Anforderungen während einer Pandemie, wird man in Schiedsverfahren der Zukunft auf mehr digitale Verhandlungselemente zurückgreifen müssen. Dafür ebnen die neuen SCC Rules den Weg.
Flexible Mittel zur Verfahrensbeendigung
Ferner bestimmt Art. 45 Abs. 2 SCC Rules nun, dass das Schiedsgericht für die Verfahrensbeendigung, falls dies vor Erlass des finalen Schiedsspruchs erfolgt, nicht mehr nur einen Schiedsspruch erlassen muss („shall“), sondern diese auch in Form einer Verfahrensverfügung erlassen kann. Dies hält die Möglichkeit offen, eine rechtskräftige Entscheidung zu vermeiden, was sich je nach Einzelfall als vorteilhaft erweisen kann.
Daneben findet sich in Art. 6 und 9 der SCC Rules eine interessante Neuerung, die sich dem ausländischen Nutzer nicht ohne weiteres erschließt. Anders als in den Vorauflagen sollen die Schiedsklage und die Schiedsklageerwiderung nicht mehr die „tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf die sich der [Kläger/Beklagte] stützt“ – so die deutsche Fassung – enthalten, sondern nur noch die „tatsächlichen und sonstigen Umstände“. Dadurch soll deutlich gemacht werden, dass im Schiedsverfahren nicht dieselben hohen Anforderungen gelten, wie im schwedischen Zivilverfahren. Ein Schiedsantrag kann nicht abgewiesen werden, wenn die Beteiligten nicht in derselben Form die rechtlichen Gründe für ihre Ansprüche oder Einwendungen darlegen. Für einen deutschen Prozessanwalt, der in einem SCC-Verfahren auftritt, ändert sich dadurch aber nichts.
Neuerungen in den SCC Expedited Rules
Obwohl bereits das SCC-Schiedsverfahren nach einer zügigen Streiterledigung strebt, ziehen die SCC Expedited Rules den zeitlichen Ablauf bis zur schiedsrichterlichen Entscheidung nochmals an. Dies wird durch mehrere Abweichungen vom „gewöhnlichen“ Schiedsverfahren gewährleistet:
Zum einen ist nur ein Schiedsrichter zur Streitbeilegung vorgesehen (Art. 17 SCC Expedited Rules),dessen Berufung zeitnah zu erfolgen hat (Art. 18 Abs. 3 SCC Expedited Rules). Zum anderen ist grundsätzlich nur eine Schriftsatzrunde vorgesehen, die ebenfalls zügig – in der Regel innerhalb von insgesamt 30 Tagen – durchzuführen ist (Art. 30 SCC Rules).
Auch die Regel, dass eine Hauptverhandlung nicht zwingend, sondern nur auf (begründeten) Antrag einer Partei hin zu erfolgen hat (Art. 33 Abs. 1 SCC Expedited Rules), trägt erheblich zur Verfahrensbeschleunigung bei. Sollte eine Hauptverhandlung geboten sein, regelt Art. 33 Abs. 2 SCC Expedited Rules nunmehr im Gleichlauf zu den SCC Rules, dass das Schiedsgericht diese auch remotely durchführen kann.
SCC Express Rules
Von großem Interesse könnten auch die 2021 eingeführten SCC Express Rules sein. Das gilt insbesondere für die Beilegung von kleineren Konflikten innerhalb gefestigter Handelsbeziehungen, die durch ein mitunter langes und kostspieliges Schiedsverfahren nicht gefährdet werden sollen. Die SCC Express Rules können unter anderem als ein Werkzeug dienen, das zur Lösung von Auslegungsproblemen in langfristig laufenden Verträgen (beispielsweise bei großen Bauprojekten) herangezogen wird. Besonders dort dürfte eine schnelle und überzeugend begründete Einschätzung einer neutralen Instanz die Parteien dazu bringen, ihren Konflikt schnell hinter sich zu lassen und eine im Übrigen erfolgreiche Partnerschaft fortzusetzen.
Ein Verfahren nach den SCC Express Rules ist hierfür insoweit von Vorteil, als dass innerhalb von nur 21 Tagen (Art. 9 Abs. 1) ein sogenannter Neutraler Gutachter („the Neutral“), einen, mehrere oder sogar alle Konfliktpunkte einer Streitigkeit zwischen den Parteien untersucht und seine Einschätzung dazu vorträgt. Eine solche Einschätzung ist grundsätzlich nicht bindend, kann von den Parteien aber freilich als vertraglich bindend anerkannt werden, wie auch Art. 2 Abs. 4 klarstellt. Ebenfalls von Vorteil ist, dass die Kosten im hohen Maße vorhersehbar sind: Gemäß Art. 11 Abs. 1 belaufen sie sich auf ein Festhonorar für den Neutralen Gutachter und die SCC in Höhe von 29.000 Euro.
SCC Rules für neue Zielgruppen?
Diese Änderungen machen deutlich, dass Schiedsverfahren nach den SCC Rules 2023 effizient, grün und technikaffin ablaufen. Damit zeigt das SCC-Schiedsinstitut auch über 100 Jahre nach seiner Gründung seine Innovationskraft auf dem Gebiet der Schiedsverfahren. Neben der bisherigen Zielgruppe von internationalen Großunternehmen werden damit auch ausländische, kleine und mittelgroße Unternehmen angesprochen. Für deren vertragliche Auslandsbeziehungen bieten sich die SCC Rules als moderne, neutrale, kostengünstige und in Vertragsverhandlungen überzeugende Alternative zu den vertrauten deutschen Schiedsregeln oder gar den ordentlichen Gerichten an.

