RestructuringBusiness ist eine Publikation der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel

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Aktuelle Ausgabe

Verkauf von kleineren Unternehmen aus der Insolvenz

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Als Insolvenzverwalter oder aber Sanierungsberater stehen wir am Anfang eines Verfahrens nach der Bestandsaufnahme der operativen und finanzwirtschaftlichen Verhältnisse immer wieder vor ähnlichen Ausgangssituationen, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU):

  • Finanzierungsengpässe und Liquiditätsmangel: Fehlende Mittel verhindern notwendige Sofortmaßnahmen und operative Restrukturierungen (beispielsweise Personalanpassungen sind aufgrund aktueller sehr arbeitnehmerfreundlicher Rechtsprechung und daraus resultierender Abfindungszahlungen für viele Unternehmen nicht zu leisten).
  • Überhöhte Anforderungen an Sanierungskonzepte: Banken fordern oft aufwendige Gutachten, die für KMU zu komplex und zu teuer sind.
  • Steuerliche Konsequenzen: Sanierungsmaßnahmen können steuerliche Auswirkungen auf das Unternehmen und auf Gesellschafter haben, die als Hürde wirken.
  • Mangelnde Expertise: Inhabergeführte Betriebe haben oft keine interne Erfahrung mit Krisenmanagement.

Soweit eine außergerichtliche Restrukturierung infolge der oben angeführten Sanierungshemmnisse nicht möglich ist, werden in Insolvenzverfahren Investoren gesucht, welche entweder mittels Assetdeal oder aber Insolvenzplan das Unternehmen oder Teile eines Unternehmens erwerben.

Distressed M&A bei KMU bietet Investoren Chancen durch den Erwerb kriselnder Unternehmen zu niedrigen Preisen, oft verbunden mit Entschuldung, Anpassung von Personalstrukturen und direkter Übernahme von Marktanteilen. Durch eine Übernahme (Assetdeal) können Potentiale gehoben und Synergien genutzt werden. Dies erfordert allerdings schnelle Entscheidungen, hohe Risikobereitschaft und spezialisierte Berater.

Die wesentlichen Chancen für Investoren sind zusammengefasst:

  • Attraktive Kaufpreise: Aufgrund hoher Unsicherheiten und Komplexität sind geringere Bewertungen üblich.
  • Assetdeal: Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens können Investoren nur die rentablen Vermögensgegenstände erwerben und Altlasten, wie Schulden oder ungünstige Verträge, in der Insolvenzmasse belassen.
  • Wachstum und Synergien: Schneller Markteintritt, Erweiterung des Portfolios oder vertikale Integration (Kontrolle über Lieferkette) durch Übernahme von Wettbewerbern.
  • Wissenssicherung: Erhalt von Fachkräften, Technologien und Kundenbeziehungen, die sonst verlorengingen.
  • Nutzung des Moments der Krise: Krisenbedingte Notwendigkeiten führen bei vielen Beteiligten zu einer erhöhten Bereitschaft, auf Veränderungen einzugehen, und ermöglichen dadurch eine schnellere Neuausrichtung des Unternehmens, einschließlich der Anpassung der Belegschaft und der Prozessoptimierung.

Dem stehen als wesentliche Risiken folgende Herausforderungen gegenüber:

  • Hohe Komplexität und Zeitdruck: Eine schnelle Entscheidungsfindung ist ausschlaggebend, was eine intensive Due Diligence erschwert.
  • Fehlende Gewährleistungen: Beim Kauf aus der Insolvenz gibt es in der Regel keine Garantien vom Verkäufer.

Die Firmeninsolvenzen in Deutschland haben in den Jahren 2024 und 2025 einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Diese Entwicklung lässt auf ein anhaltendes Insolvenzrisiko für Unternehmen in den kommenden Jahren schließen.

Parallel dazu haben zahlreiche systemrelevante Unternehmen im produzierenden Gewerbe, angetrieben durch schwache Konjunktur, hohe Energiekosten und Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich, einen massiven Stellenabbau angekündigt. Diese Maßnahmen werden nicht nur die Belegschaften dieser Unternehmen tangieren, sondern darüber hinaus erhebliche Auswirkungen auf nachgelagerte und zuliefernde Unternehmen aus dem Sektor der KMU haben.

Hohe Steuern, Energiepreise, Bürokratie und eine schwache Konjunktur

All dies schreckt Investoren zusätzlich ab. Während ausländische Investoren Deutschland meiden, engagieren sich deutsche Unternehmen verstärkt im europäischen Ausland – insbesondere in Mittel- und Osteuropa.

Das hat auch Auswirkungen auf die Sanierungschancen in Insolvenzverfahren. Insolvenzexperten warnen mangels Investoreninteresse vor vermehrten Betriebseinstellungen und Ausproduktionen. Das trifft mittlerweile insbesondere kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ohnehin für Private-Equity-Investoren, aber auch für Strategen bislang schon wenig interessant waren.

Wir haben uns in der Praxis in der Vergangenheit damit geholfen, den Investorenprozess bei kleineren Unternehmen so zu strukturieren, dass wir unmittelbare Marktteilnehmer oder aber auch das Management angesprochen haben (Stichwort Management-Buy-out).

Die zentrale Frage, neben Finanzierungsfragen, die die Diskussionen in den Investorenprozessen der letzten Monate dominiert haben, ist die Erforderlichkeit der Mitarbeiterübernahme und die zunehmende Unberechenbarkeit der Risiken des § 613a BGB (Betriebsübergang).

Herausforderungen durch arbeitsrechtliche Hürden

In nahezu allen Fortführungskonzepten der Investoren werden umfangreiche Personalanpassungen vorausgesetzt, so dass oftmals nur ein Bruchteil der Belegschaft für eine Fortführungslösung in Betracht kommt. Die Investoren konzentrieren sich dabei richtigerweise konsequent auf jene Kräfte, die sie für den Betrieb des Unternehmens zwingend benötigen. Arbeitsrechtlich scheitert dieses Konzept aber fast immer an den Bedingungen einer gesetzlich notwendigen Sozialauswahl und den Vorgaben des § 613a BGB.

Die Folge: Investoren steigen aus den Verhandlungen aus, weil sie die Risiken des § 613a BGB nicht übernehmen wollen – und wirtschaftlich nicht abbilden können. Auch Erwerberkonzepte, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen, werden regelmäßig von den Investoren als zu risikobehaftet angesehen.

Die logische Konsequenz liegt oftmals in der Einstellung des Geschäftsbetriebs. Hätten mit einer Investorenlösung die Arbeitsplätze von zumindest 20 der vormals 50 Mitarbeiter gerettet werden können, so verlieren nunmehr alle 50 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz.

Das hat gerade in strukturschwachen, ländlichen Regionen erhebliche Folgen, nicht nur für regionale Banken infolge notleidender Hausfinanzierungen, sondern auch für kleine und kleinste Unternehmen, die ihre Hauptauftraggeber verlieren.

Wie lässt sich dieses Problem lösen?

Arbeitsrechtliche Erleichterungen für den Kauf aus der Insolvenz wären dringend erforderlich. Die aktuelle Rechtslage schafft für potentielle Investoren Unsicherheiten und Haftungsrisiken, die in keinem Verhältnis zum Erwerb kleinerer Unternehmen stehen und letztlich mehr Arbeitsplätze vernichten als retten.

Der Gesetzgeber muss angesichts der sich abzeichnenden, sich vertiefenden Krisensituation und der steigenden Insolvenzzahlen bei kleineren und mittleren Unternehmen dringend handeln. Denkbar wäre Folgendes – um nur einmal die absoluten „Big Points“ zu nennen:

  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und des Sonderkündigungsschutzes in Insolvenzverfahren erst ab einer Mitarbeiteranzahl von 50 Mitarbeitern; Sozial-auswahlkriterien bleiben bis zu diesem Schwellenwert unberücksichtigt. Diese Schwelle orientiert sich an bestehenden gesetzlichen Differenzierungen und schafft für kleinere Betriebe einen realistischen Handlungsspielraum bei notwendigen Personalanpassungen.
  • Parallel dazu müssten die Regelungen des § 613a BGB grundlegend an die Erfordernisse eines erfolgreichen, auf Substanzerhalt ausgerichteten Insolvenzverfahrens für kleinere Unternehmen angepasst werden. Die gegenwärtige unbegrenzte Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten schreckt Investoren ab und verhindert Sanierungslösungen, die volkswirtschaftlich und sozialpolitisch sinnvoll wären.
  • Die Prüfung des § 613a BGB durch die Arbeitsgerichte sollte sich auf eine Plausibilitätsprüfung des Erwerberkonzepts beschränken. Eine Vollprüfung jedes einzelnen Aspekts führt zu langwierigen Verfahren und Rechtsunsicherheit, was gerade bei zeitkritischen Investorenprozessen zum Scheitern der gesamten Transaktion führen kann. Stattdessen sollte es ausreichen, wenn das Erwerberkonzept in sich schlüssig ist und eine nachvollziehbare wirtschaftliche Grundlage für die geplanten Personalmaßnahmen aufweist.

Fazit

Ohne die erforderlichen arbeitsrechtlichen Reformen und die Einführung von Erleichterungen in der Insolvenz für KMU ist zu befürchten, dass zahlreiche Investorenprozesse scheitern werden. Mit sehr weitreichenden Folgen: Kleinere Unternehmen verschwinden vom Markt, ohne dass ihre Potentiale gehoben werden können. Bestehende Kundenstammdaten, eingespielte Lieferantenbeziehungen, spezialisiertes Know-how und funktionierende Geschäftsmodelle gehen unwiederbringlich verloren, obwohl diese in den Händen eines Investors wirtschaftlich erfolgreich hätten fortgeführt werden können.

Die sozialen Konsequenzen sind gravierend: Gerade in strukturschwachen, ländlichen Gegenden drohen drastische Einzelschicksale durch die vollständige Zerschlagung von kleineren Unternehmen. Familien verlieren ihre Existenzgrundlage, oft verbunden mit Notverkäufen von Immobilien und dem Wegzug qualifizierter Arbeitskräfte aus der Region. Die lokale Wirtschaft leidet zusätzlich, wenn Hauptauftraggeber wegbrechen und nachgelagerte Betriebe ebenfalls in Schwierigkeiten geraten.

Der volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Neben den direkten Kosten für Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld entstehen erhebliche Folgekosten durch Steuerausfälle, Sozialversicherungsbeiträge und den Verlust von Wertschöpfung.

Die Einführung arbeitsrechtlicher Erleichterungen in der Insolvenz für KMU könnte dazu führen, dass zahlreiche kleinere Unternehmen ganz oder teilweise gerettet würden. Dies sollte auch im Interesse der Gewerkschaften sein.

Es ist die berechtigte und in Krisenzeiten dringliche Frage zu stellen, ob der in Deutschland im internationalen Vergleich sehr weitreichende Schutz einzelner Arbeitnehmer nicht im übergeordneten Interesse einer Sanierungslösung für die Mehrheit der Mitarbeiter wie auch der öffentlich-rechtlichen Kassen zurückstehen muss. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten keine generelle Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes, sondern eine maßvolle, auf Insolvenzverfahren bei kleineren Unternehmen begrenzte Anpassung an wirtschaftliche Realitäten. 

Autor

Sebastian Netzel Brinkmann & Partner, Frankfurt am Main Rechtsanwalt

Sebastian Netzel

Brinkmann & Partner, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter


s.netzel@brinkmann-partner.de
www.brinkmann-partner.de