Infolge des Anstiegs der Unternehmensinsolvenzen sehen die Verfasser – sie sind Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter und haben jahrelange Erfahrungen in Betriebsfortführungen von kleineren und mittelständischen Unternehmen (KMU) bis hin zu Konzerninsolvenzen – die zukünftige Bearbeitung von Betriebsfortführungen bei KMU kritisch. Dienstleister werden vorwiegend in den großen Insolvenzverfahren gebunden und ausgelastet und stehen für „kleinere Verfahren“ nicht mehr zur Verfügung. In den kleineren Unternehmen fehlt es oftmals an Personal, das die erforderlichen Zuarbeiten erledigt, die zum Erfolg einer Sanierung führen können. Daraus ergeben sich Folgefragen für den Insolvenzverwalter in der praktischen Umsetzung seiner Tätigkeit in Betriebsfortführungen.
Einleitung
Der Insolvenzverwalter nutzt spezialisierte Dienstleister wie Interimsmanager, Buchhalter, Betriebswirtschaftler, Personaldienstleister sowie M&A-Berater, um die komplexen Anforderungen eines Insolvenzverfahrens effizient zu bewältigen. Buchhalter helfen bei der Aufarbeitung der Finanzbuchhaltung, Klärung der Vermögenslage, dem Debitoreneinzug und der Führung der erforderlichen Insolvenzbuchhaltung, während Betriebswirtschaftler regelmäßig sicherstellen, dass kurzfristige Zahlungsströme erhalten bleiben, die Liquiditätssituation fortlaufend überwacht und eine ordentliche Ertrags- und Liquiditätsplanung aufgestellt wird. Personaldienstleister ermöglichen im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung die zügige Auszahlung von Löhnen, um den Geschäftsbetrieb stabil zu halten.
M&A-Berater unterstützen bei der Verwertung von Vermögensgegenständen, insbesondere dem Verkauf des Unternehmens, um den Gläubigern eine bestmögliche Befriedigung zu gewährleisten. Diese Experten gewährleisten durch ihr Know-how eine professionelle und erfolgreiche Durchführung des Verfahrens. Der Verwalter bleibt trotz des Einsatzes von Dienstleistern der Hauptverantwortliche im Verfahren. Er trägt die rechtliche Verantwortung und muss die Arbeit der Dienstleister überwachen und koordinieren. Dies ermöglicht ihm, den Überblick zu behalten, ohne sich in operativen Details zu verlieren.
Erfordernis des Dienstleistereinsatzes
Gerade größere Insolvenzverfahren erfordern die Bearbeitung hochkomplexer Themen aus verschiedenen Fachbereichen. Ein einzelner Insolvenzverwalter kann die Fachkompetenzen nicht so umfangreich abdecken wie einzelne Spezialisten.
Der Arbeitsaufwand in der Insolvenzverwaltung ist stark von der Anzahl und Größe der betreuten Verfahren abhängig. Es gibt keine konstante Auslastung. Die Anzahl der Insolvenzen kann je nach Wirtschaftslage stark schwanken (zum Beispiel während Krisen oder Pandemien). Ein Insolvenzverwalter müsste ein sehr großes, flexibles Team vorhalten, das in ruhigen Zeiten unterausgelastet wäre und in Stoßzeiten möglicherweise dennoch nicht ausreicht. Es wäre unwirtschaftlich, die erforderlichen Fachleute dauerhaft im eigenen Team zu beschäftigen. Durch die Beauftragung von externen Dienstleistern können die Kosten jedoch flexibel an die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens angepasst werden. Dienstleister arbeiten projektbezogen und können bei Bedarf hinzugezogen werden, was die Kosten transparenter und kalkulierbarer macht.
Spezialisierte Dienstleister verfügen darüber hinaus über tiefgehendes Fachwissen, das der Verwalter allein nicht in dieser Breite und Tiefe bieten kann. Externe Dienstleister haben oft jahrelange Erfahrung und spezielle Ressourcen, die ein festes Team so nicht vorhalten könnte. M&A-Berater verfügen über Netzwerke und Datenbanken, die speziell für Unternehmensverkäufe entwickelt worden sind. Personaldienstleister haben etablierte Prozesse und Kontakte, die schneller und effizienter arbeiten als ein interner Mitarbeiter und so die rasche Umsetzung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Berechnung des Differenzlohns, die Erstellung der Lohnabrechnungen sowie der notwendigen Bescheinigungen garantieren.
Dies vorausgeschickt, darf und sollte der Insolvenzverwalter externe Dienstleister hinzuziehen, um ein Insolvenzverfahren im Interesse aller Beteiligten effizient und fachgerecht abzuwickeln.
Auswirkungen des Dienstleistermangels
Ohne die notwendigen Dienstleister können wichtige Aufgaben im Verfahren nicht rechtzeitig erledigt werden. Verzögerungen können das Verfahren in die Länge ziehen und den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens mindern.
Mangels professioneller Unterstützung droht eine unzureichende Verwertung des vorhandenen Vermögens. Verhandlungen mit potentiellen Investoren könnten nicht ordentlich geführt oder aus Kapazitätsengpässen heraus wichtige potentielle Investoren schon gar nicht angesprochen werden. Ist es dem Insolvenzverwalter nicht mehr möglich, eine Liquiditätsplanung aufzustellen und die Liquidität ordnungsgemäß zu überwachen, könnte eine geplante Unternehmensfortführung gefährdet sein. Liquiditätsengpässe im Rahmen einer Betriebsfortführung können die Insolvenzmasse erheblich schädigen.
Eine unzureichende Vermögensverwertung führt unmittelbar zu einer schlechteren Quote für die Gläubiger. Dies kann auch rechtliche Konsequenzen für den Verwalter haben, da er gegenüber den Gläubigern für eine ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich ist.
Wenn keine erfahrenen Dienstleister verfügbar sind, könnten weniger qualifizierte Personen oder improvisierte Lösungen zum Einsatz kommen. Dies erhöht das Risiko von Fehlern, zum Beispiel bei der Bewertung von Vermögenswerten, der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen oder der Erstellung des Insolvenzplans. Die mangelnde Qualität wird den Erfolg des Verfahrens gefährden.
Durch eine stärkere Einbindung des Verwalters selbst würde dessen Fokus auf die strategischen und rechtlichen Kernaufgaben des Insolvenzverfahrens beeinträchtigt. Wenn Verfahren aufgrund von Dienstleistermangel scheitern oder in ihrer Qualität leiden, könnte dies zu einem allgemeinen Vertrauensverlust in die Abwicklung von Insolvenzverfahren und zu erheblichen Schäden für die Gläubiger führen.
Lösungsansätze
Der Dienstleistermangel macht es erforderlich, altbekannte Ansätze weiterzuverfolgen und neue Innovationen voranzutreiben.
Es ist unumgänglich, ein regionales Netzwerk aufzubauen, um bei Engpässen schneller auf Experten zugreifen zu können. Darüber hinaus ist es notwendig, eine engere Verzahnung mit den vorhandenen Dienstleistern sicherzustellen, um effizientere Abläufe zu etablieren.
Letztlich sollte darüber nachgedacht werden, Aufgaben im Team neu zu verteilen und durch gezielte Aus- und Fortbildung das vorhandene Personal an die gegenwärtigen Herausforderungen anzupassen. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen können bei dem vorhandenen Personal dringend benötigte Kenntnisse aufgebaut werden, um sich von einer etwaigen Abhängigkeit der vorhandenen Dienstleister zu lösen, ohne neue Fachkräfte einzustellen.
In Kooperation mit etablierten Dienstleistern können hausinterne Schulungen und Fortbildungen eingeführt werden, die gezielt auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter sowie die Anforderungen eingehen. Auf diese Weise wird zugleich eine engere Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und eigenen Mitarbeitern geschaffen. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiter beziehungsweise auch die Mitarbeiter im Unternehmen als „verlängerte Werkbank“ des Dienstleisters zu etablieren, um so einen Know-how-Transfer zu gewährleisten und die Ausführung erforderlicher Arbeiten unter Überwachung eines Experten sicherzustellen. Nicht selten bieten Kooperationspartner schon jetzt genau aus diesen Gründen regelmäßig hausinterne Schulungen an. Die Schulungen werden hinsichtlich Dauer und Inhalt mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt.
Weiterhin bietet es sich an und sollte auch im Interesse aller Beteiligten sein, fähige und qualifizierte Mitarbeiter in den insolventen Unternehmen in die erforderlichen Prozesse (Insolvenzgeld, Planungsrechnungen etc.) mit einzubinden, um Sanierungen im und mit dem Unternehmen zu verfolgen. Das setzt jedoch voraus, dass die Insolvenzverwalterkanzleien die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus sollten Softwarelösungen sowie die Nutzung künstlicher Intelligenz weiter vorangetrieben werden. Um Mitarbeiter zu entlasten und die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen, ist es erforderlich, Prozesse weitestgehend zu automatisieren. Schon jetzt kann ein Postversand vollautomatisch erfolgen, ohne dass Schreiben eingetütet und händisch verschickt werden müssen. Die hierdurch freigewordenen Kapazitäten können anderweitig verwendet werden. Künstliche Intelligenz ist in der Lage, komplexe Datenanalysen vorzunehmen, Daten aufzuarbeiten und Gutachten und Berichte vorzubereiten. Es ist bereits jetzt möglich, mittels künstlicher Intelligenz Umsatzübersichten nach anfechtungsrelevanten Sachverhalten aufzuarbeiten, den Eintritt der materiellen Insolvenz zu ermitteln, Gerichtsakten zu analysieren, Gläubiger und sonstige Verfahrensbeteiligte aus der Gerichtsakte zu extrahieren, Anschreiben an Verfahrensbeteiligte zu generieren und sogar erste Berichte und Gutachten vorzubereiten. Die bestehenden KI-Lösungen müssen genutzt, fortentwickelt und ausgeweitet werden. Mittels KI können wichtige Vorarbeiten geleistet werden, so dass das vorhandene Personal als Art menschliches Kontrollorgan funktioniert. Kapazitäten in erheblichem Umfang werden freigesetzt.
Nicht selten sieht sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz jedoch wesentlichen Hindernissen, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht, ausgesetzt. Diesbezüglich wäre ein Abbau von gesetzlichen Hürden wünschenswert, um langfristig die Nutzbarkeit etwaiger Lösungen sicherzustellen beziehungsweise eine Effizienzsteigerung herbeizuführen.
Hand in Hand mit künstlicher Intelligenz sowie weiteren Softwarelösungen müssen interne Strukturen neu geschaffen werden, um Kapazitäten und Expertise dort aufzubauen, wo sie benötigt werden. Insolvenzverwalter sollten als Arbeitgeber in Aus- und Weiterbildung des vorhandenen Personals investieren und gegebenenfalls Mitarbeiter derart schulen, dass sie in der Lage sind, neue Aufgaben anzunehmen.
Gleichzeitig sollten für wiederkehrende Aufgaben standardisierte Verfahren und einheitliche Prozesse entwickelt werden, so dass aufgrund der vorhandenen Dokumentation und Struktur die Effizienz sowie das vorhandene Know-how gesteigert werden.
Fazit
Der Mangel an Dienstleistern verdeutlicht strukturelle Probleme, wie zum Beispiel einen generellen Fachkräftemangel in relevanten Bereichen.
Gleichzeitig ergeben sich aus dem aktuellen Fachkräftemangel die Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung sowie das Erfordernis, innovative Ansätze zu entwickeln.
Eine Kombination aus strategischen Kooperationen, Digitalisierung sowie langfristiger Aus- und Fortbildung des vorhandenen Personals ist entscheidend, um der Dienstleisterknappheit in der Insolvenzverwaltung zu begegnen. Durch den gezielten Einsatz von Technologie und flexiblen Arbeitsmodellen kann die Branche widerstandsfähiger gegen zukünftige Herausforderungen werden.
Autor
Sebastian Netzel
Brinkmann & Partner, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt
Autor
Dr. Dominic Poster
Brinkmann & Partner, Düsseldorf
Rechtsanwalt



