Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) hat sich im Rahmen seiner diesjährigen Mitgliederversammlung personell und strukturell für das Jahr 2026 neu aufgestellt. Die Mitglieder setzten dabei auf Kontinuität und Weiterentwicklung zugleich: Mit der Wiederwahl amtierender Vorstandsmitglieder sowie der Vorstellung einer Geschäftsführerin in neu geschaffener Position ab 2026 stellt der Verband die Weichen für eine noch stärkere Rolle im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Der amtierende nichtgeschäftsführende Vorstand wurde für eine weitere Amtszeit bestätigt. Dem Vorstand gehören ab 01.04.2026 an:
- Dr. Philip Kempermann, LL.M. (HEUKING)
- Christof Kleinmann (GvW Graf von Westphalen)
- Elisabeth Lepique (Luther)
- Dr. Alexandra Schluck-Amend (CMS Hasche Sigle)
- Prof. Dr. Ines Zenke (Becker Büttner Held)
Neue Geschäftsführerin ab 2026
Zum 01.01.2026 übernimmt Judith C. Nikolay die Geschäftsführung des BWD. Die Volljuristin bringt langjährige Erfahrung in der Verbandsführung, tiefe rechtspolitische Expertise mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Berufsrecht sowie ein starkes Netzwerk im politischen Raum mit.
Dr. Philip Kempermann für den Vorstand: „Mit Judith Nikolay gewinnt der BWD eine erfahrene Verbandsgeschäftsführerin mit strategischem Weitblick und fundierter rechtspolitischer Kompetenz. Sie verbindet Menschen und Interessen, begleitet Gesetzgebung praxisnah und setzt Impulse für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Verbands.“
Judith C. Nikolay: „Ich freue mich außerordentlich auf die Zusammenarbeit mit Mitgliedern und Vorstand des BWD. Mein Ziel ist es, den BWD als gefragten Gesprächspartner in Politik, Verbänden, Gesellschaft und Medien zu etablieren. Rechtspolitik ist für mich seit über zwei Jahrzehnten Berufung. Daher möchte ich dazu beitragen, dass der Verband sich noch stärker in aktuelle Gesetzgebungsprozesse einbringt und den Rechtsmarkt aktiv mitgestaltet. Ein besonderes Augenmerk werde ich zudem auf die Nachwuchsgewinnung und den Ausbau unserer Services für heutige wie künftige Mitglieder legen.“
Dank an die Gründungsvorstände
Mit großem Dank nahm die Mitgliederversammlung die Entscheidungen des bisherigen Vorstandssprechers Stefan Rizor sowie des stellvertretenden Vorstandssprechers Prof. Dr. Thomas Wegerich zur Kenntnis, dass beide nicht mehr für eine weitere Wahlperiode kandidieren. Beide prägten den Verband seit seiner Gründung und beenden ihre Vorstandstätigkeit nach zwei sehr erfolgreichen Wahlperioden Ende März 2026. Unter ihrer Führung etablierte sich der BWD als starke Stimme der Wirtschaftskanzleien und setzte wichtige Akzente in Berufs- und Wirtschaftspolitik. Thomas Wegerich bleibt dem Verband als Herausgeber des Verbandsmagazins fourword (www.fourword-magazin.de) verbunden, das in Kooperation mit der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel erscheint.
Zukunftsperspektiven
Der bestätigte Vorstand und die künftige Geschäftsführerin verfolgen das Ziel, die Interessen der Mitgliedskanzleien noch wirkungsvoller zu vertreten. Schwerpunkte sind der Ausbau politischer Netzwerke, die Modernisierung interner Strukturen, die Förderung des Dialogs unter den Mitgliedern und mit dem juristischen Nachwuchs sowie die frühzeitige Identifikation von Trends im Rechtsmarkt. Das Ehrenamt bleibt dabei das Fundament der Verbandsarbeit.
Zum BWD
Der 2022 gegründete Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. ist ein Zusammenschluss von derzeit 47 größeren Wirtschaftskanzleien, die sich gemeinsam für die fachlichen, strategischen und zukunftsorientierten Themen dieses wichtigen Segments des Rechtsmarkts in Deutschland einsetzen. Es wurde eine Reihe von kurz- und längerfristigen Projekten und Themen definiert, die in Task Forces und im gemeinsamen Austausch zwischen den Mitgliedskanzleien bearbeitet werden. Der Bundesverband wird aktiv unterstützt von einem Advisory Board, dem führende Unternehmensjuristen angehören. So ist sichergestellt, dass der BWD immer auch den Blickwinkel der Mandanten berücksichtigt. Ein hochkarätig besetztes Scientific Board trägt zudem dazu bei, dass in der Verbandsarbeit die nationale und internationale akademische Perspektive auf Entwicklungen in Deutschland und in anderen Rechtsmärkten einbezogen wird.
