Braucht der Standort Deutschland eine neue Einrichtung der außergerichtlichen Streitbeilegung? Die gewerbliche Wirtschaft und der Bundesgesetzgeber haben sich dazu entschlossen. Denn Unternehmen erwarten schnelle, kosteneffiziente und qualitativ hochwertige Lösungen für ihre wirtschaftlichen Konflikte. Doch genau in diesen Punkten ging das Vertrauen in die staatliche Justiz zurück, wie zuletzt die Studie des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aus dem Jahr 2023 zeigte (siehe hier). Als Reaktion hierauf setzen die Einrichtungen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung verstärkt auf alternative Streitbeilegung. Mit der Gründung des Schiedsgerichtshofs (SGH, www.schiedsgerichtshof.de) stellt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Zusammenarbeit mit den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) und ihren etwa 3,5 Millionen Mitgliedern sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern ein modernes Streitbeilegungsverfahren bereit. Unternehmen aller Größenordnungen erhalten hier eine verlässliche und zügige Alternative zum klassischen Gerichtsweg – gestützt auf effiziente Verfahrensregeln und eine digitale Plattform, die speziell für Streitlösung von Wirtschaftskonflikten entwickelt worden ist.
Alternative Streitbeilegung als gesetzliche Aufgabe der IHKs
Die DIHK reagiert mit der Gründung des SGH zugleich auf die Novelle des IHK-Gesetzes (IHKG) von 2021, durch die der Gesetzgeber die außergerichtliche Beilegung wirtschaftlicher Konflikte erstmals als Kernaufgabe der IHKs gesetzlich verankerte. Gleichzeitig erhielt die DIHK den Auftrag, einen eigenen Schiedsgerichtshof einzurichten und zu betreiben. Ziel ist es, alternative Streitbeilegungsverfahren zu stärken und Deutschland als Justiz- und Schiedsstandort attraktiver zu machen. Diese Gesetzesänderung reiht sich in weitere Gesetzesinitiativen der letzten Jahre zum Rechtsstandort ein. Dazu gehören unter anderem das Mediationsgesetz, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes durch die Einführung von Commercial Courts und Englisch als Gerichtssprache sowie schließlich der Entwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, der sicher in der neuen Legislatur wieder aufgelegt werden wird. Zwar sind nicht alle Initiativen aufeinander abgestimmt, doch sie verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Streitbeilegung in Deutschland effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen. Schiedsgerichte und staatliche Gerichte stehen dabei nicht in Konkurrenz. Im Gegenteil: Sie ergänzen sich sinnvoll.
Das Spektrum der alternativen Streitbeilegung als Tradition der IHKs
Die alternative Streitbeilegung ist für die IHKs keine neue Aufgabe, sondern ein fester Bestandteil der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Ihr Angebot umfasst schon heute eine breite Palette an Dienstleistungen, darunter Mediation, Schlichtung, Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten und klassische Schiedsgerichtsbarkeit. Ergänzt wird dieses Spektrum durch unabhängige Schiedsgutachten von den etwa 7.000 durch die IHKs betreuten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Zudem engagieren sich IHKs vielfach sehr erfolgreich informell in Verhandlungen, um wirtschaftliche Streitigkeiten direkt vor Ort im Hintergrund zu lösen. Die Gründung des Schiedsgerichtshofs durch die IHK-Organisation setzt diese lange Tradition konsequent fort. Bereits 1992 war der DIHK, damals noch unter Bezeichnung Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT), ein Gründungsmitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und brachte in diese den bei ihr seit 1920 angesiedelten Deutschen Ausschuss für Schiedsgerichtswesen ein. Mit dem neuen SGH wird nunmehr erstmals das gesamte Dienstleistungsangebot der IHKs zur alternativen Streitbeilegung unter einem Dach gebündelt und den Unternehmen gezielt zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine zentrale Anlaufstelle für die Administration von Schiedsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen.
Schiedsgerichtsbarkeit als attraktive Option für den Mittelstand
Um Deutschland als Schiedsstandort zu stärken, arbeitet die DIHK nicht nur mit den Ministerien auf Bundesebene, insbesondere dem BMJ, sondern auch mit Wirtschaftsverbänden und der DIS mit dem Ziel zusammen, dass der Markt für Schiedsverfahren und andere ADR-Angebote wachsen soll. Speziell auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit ist eine moderne und vielseitige Schiedsinfrastruktur entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standorts. Mit der Einführung von Commercial Courts ist ein erster Schritt unternommen worden, um den Wirtschaftsstandort für Streitigkeiten zu stärken. Allerdings gilt dies erst ab einem Streitwert von 500.000 Euro, wodurch nur wenige Fälle erfasst werden. Auch die Schiedsgerichtsbarkeit war bislang aufgrund der hohen Kosten vor allem für große Unternehmen relevant. Statistiken zu Fallzahlen und Streitwerten zeigen diese Fokussierung deutlich. Verfahren vor dem ICC in Paris sind bekanntlich erst bei deutlich höheren Streitwerten sinnvoll. Der Schiedsgerichtshof setzt dagegen gezielt auf Angebote, die auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Streitfälle mit mittlerem Streitwert attraktiv sind.
Effiziente Streitbeilegung durch digitale Prozesse
Der SGH setzt auf eine moderne digitale Plattform, die den gesamten Schiedsprozess nahtlos abwickelt – von der Antragstellung über die Administration bis zur finalen Abrechnung. Die Plattform erfüllt bereits heute die Anforderungen, die die Reformkommission für den Zivilprozess jüngst als langfristiges Ziel für die staatliche Justiz formuliert hat. Durch die Digitalisierung werden Abläufe beschleunigt und vereinfacht. Parteien können rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt auf die Plattform zugreifen. Die papierbasierte Einreichung von Schriftstücken gehört für den SGH damit der Vergangenheit an. In einem nächsten Schritt wird der SGH ein sogenanntes Basisdokument als Option zur Verfügung stellen. Dieses dient dem Schiedsgericht als Instrument zur Strukturierung des Verfahrens, zur Beschleunigung der Abläufe und zur kollaborativen Zusammenarbeit der Parteien unter Anleitung der Schiedsrichter.
Strukturiertes Verfahren für schnelle und flexible Entscheidungen
Die Schiedsregeln und das Schiedsverfahren beim SGH werden keinen Anwalt überraschen: es basiert auf bewährten Strukturen. Die Parteien können wählen, ob der SGH oder eine von ihm akkreditierte IHK oder AHK – wie derzeit die Handelskammer Hamburg – die Verfahrensverwaltung übernimmt. Dank Videoverhandlungen sowie eines straffen Fristen- und Verfahrensmanagements werden Entscheidungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bestellung des Schiedsgerichts ermöglicht. Zu Beginn des Verfahrens findet ein strukturiertes Case-Management-Meeting statt, in dem alle relevanten Verfahrensdetails festgelegt werden. Dadurch wird eine individuell angepasste und effiziente Prozessgestaltung sichergestellt. Der SGH überwacht den Zeitplan konsequent, um einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für besonders dringliche Fälle bietet das sogenannte Fast-Track-Verfahren sogar eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten.
Die Website des Schiedsgerichtshofs
Bei einem Streitwert von bis zu 250.000 Euro übernimmt in der Regel ein Einzelschiedsrichter das Verfahren, um eine schnelle und kosteneffiziente Lösung zu gewährleisten. Bei höheren Streitwerten wird ein Dreierschiedsgericht eingesetzt. In besonders komplexen oder technisch anspruchsvollen Fällen können zusätzlich Sachverständige als Beisitzer hinzugezogen werden. Ihre fachliche Expertise trägt dazu bei, fundierte und präzise Entscheidungen zu treffen. Das Schiedsverfahren kann einfach über die Webseite www.schiedsgerichtshof.de eingeleitet werden. Dort stehen umfassende Informationen zum Ablauf sowie hilfreiche Tools wie Musterschiedsklauseln, ein Konfliktnavigator zur Auswahl der geeigneten Streitbeilegungsmethode und ein Kostenrechner zur Verfügung. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen werden so Zugangshürden gesenkt und der Weg zur Schiedsgerichtsbarkeit erleichtert.
Zukunft der Streitbeilegung von Wirtschaftskonflikten
Mit der Gründung des Schiedsgerichtshofs hat die IHK-Organisation ihre Aktivitäten im Bereich der alternativen Streitbeilegung gebündelt. Sie bietet Unternehmen eine verlässliche, digitale, schnelle und kosteneffiziente Schiedslösung und macht alle ihre ADR-Dienstleistungen sichtbarer. Derzeit werden weitere Optionen in der Wirtschaftsmediation entwickelt. Der SGH steht erst am Anfang. Auch die Zukunftsthemen wie der Einsatz künstlicher Intelligenz, Legal-Tech-Innovationen und neue Modelle der Prozessfinanzierung werden in den Fokus rücken. Unternehmen fordern bereits heute entsprechende Lösungen und sind aktiv in den Weiterentwicklungsprozess eingebunden. In enger Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft und der Justiz wird der Schiedsgerichtshof hier Antworten finden. Es gilt, die Streitbeilegung am Standort Deutschland aus Unternehmenssicht zu modernisieren und Impulse für die Weiterentwicklung des Zivilprozesses zu setzen.


