Die gewerbliche Prozesskostenfinanzierung feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Im Jahr 1998 hob die FORIS AG die Prozesskostenfinanzierung in Deutschland aus der Taufe. Damit trat erstmals ein Dienstleister mit juristischem Hintergrund auf den Plan, der nach entsprechender Fallprüfung und positiver Bewertung der Erfolgsaussichten das finanzielle Risiko von Klägern bei der zivilrechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche übernahm. Im Erfolgsfall floss dann ein Teil der erzielten Summe an den Finanzierer.
Im Laufe der Zeit verbreiterte sich das Spektrum der in Finanzierung genommenen Fälle immer weiter. Zu Beginn waren es vor allem Klagen von Privatleuten, deren Mittel nicht ausreichten, um ihre berechtigten Ansprüche, etwa im Baurecht oder im Arzthaftungsrecht, über mehrere Instanzen hinweg gegen finanziell meist deutlich besser gestellte Gegner durchzusetzen – quasi ein Rechtsstreit David gegen Goliath.
Unterschiedliche Rechtsgebiete bei Unternehmensklagen
Schnell kamen Fälle von Unternehmen hinzu. Typischerweise geht es bei solchen Fällen um Kaufpreiszahlungen für Industriemaschinen, Vergütungen für Beratungsleistungen, Schadensersatz wegen vertragswidrigen Verhaltens oder mangelhafter Lieferungen beziehungsweise Installationen. Rechtsstreite im M&A-Bereich sind gerade bei den bilanzierungspflichtigen Unternehmen allgegenwärtig. Ebenfalls zu wichtigen Rechtsgebieten für die Prozessfinanzierung im Unternehmensbereich haben sich das Kartellrecht sowie das Insolvenzrecht entwickelt.
Häufig werden Ansprüche finanziert, bei denen finanzschwache Anspruchsinhaber in einem Konflikt mit deutlich kräftigeren Anspruchsgegnern stehen und der Eintritt in einen Rechtsstreit aus finanziellen Gründen gescheut wird.
Aufgrund des starken wirtschaftlichen Missverhältnisses fühlen sich die Anspruchsinhaber von der Gegenseite oft nicht ernstgenommen. Kein Wunder: Firmen haben bei einer angespannten finanziellen Lage in der Regel wenig Spielraum, um berechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Eine Klage kostet Geld, bindet interne Ressourcen und verursacht Kostenrisiken, für die Rückstellungen gebildet werden müssen. Diese finanziellen Ressourcen fehlen dann im operativen Geschäft.
Kosten fressen Klagen auf
Bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten liegen die Gerichtskosten sowie die Kosten für spezialisierte Rechtsanwälte und Sachverständige regelmäßig im sechsstelligen Bereich, die zum Großteil von dem klagenden Unternehmen vorgeschossen werden müssen. Auch sind Rückstellungen für die weiteren möglichen, aber noch nicht entstandenen Kosten zu bilden. Zudem dauert es oft Jahre, bis im Erfolgsfall ein Erlös fließt, der in einer Krise aber sofort benötigt wird. Hier kann zwar meist auch der Prozessfinanzierer nicht helfen, aber durch seine Hinzuziehung ist zumindest sichergestellt, dass keine weiteren Liquiditätsreserven verschlungen werden.
Besonders hoch sind Liquiditätsbelastung und Kostenrisiko in internationalen Schiedsverfahren. Die Verfahrenskosten liegen hier schnell im Bereich von mehreren Millionen Euro, wobei die von den Parteien zu finanzierenden Rechtsanwaltskosten einen erheblichen Teil davon ausmachen. Hierbei ist zu bedenken, dass fachspezifische Ansprüche oftmals die Expertise von Fachanwälten erfordern, deren Vergütung weit über den Regelsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegt.
Zudem besteht das Risiko, dass der Gegner wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die Forderung und die aufgelaufenen Kosten zu bezahlen. Dann fließt trotz eines obsiegenden Urteils am Ende kein Geld. Im schlimmsten Fall verliert das Unternehmen nach vielen Jahren den Prozess. Dann bleibt es auf den eigenen Kosten sitzen und muss auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite erstatten.
Prozessfinanzierung als Bilanztool nutzen
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmen die Prozessfinanzierung mittlerweile nicht nur in Krisensituationen nutzen, sondern als klassisches Bilanztool. Dafür werden laufende, geplante und auch drohende Rechtsstreitigkeiten von einem Prozessfinanzierer dahingehend überprüft, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Sollte es im Anschluss zu einer Finanzierungszusage kommen, zahlt der Prozessfinanzierer die für die Gerichtsverfahren notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten, selbstverständlich auch Anwaltskosten, die über den Regelsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen. Oft können sogar bereits bezahlte Prozesskosten erstattet werden. Dies verbessert die Liquiditätslage des Unternehmens unmittelbar. Bereits eingestellte Rückstellungen für Verfahren können ergebniswirksam aufgelöst werden, neue Rückstellungen müssen nicht gebildet werden. Bisher gebundenes, „totes“ Kapital wird also sofort frei und steht für den Einsatz in anderen, sinnvolleren Bereichen zur Verfügung.
Zusätzliche rechtliche Expertise sichern
Außerdem ist es auch deshalb ratsam, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten, weil dieser vor der Finanzierung von Klageverfahren die Erfolgsaussichten der Ansprüche objektiv und kostenlos durch eigene Anwälte prüft. Dadurch kann das Unternehmen eine schnelle rechtliche Einschätzung bekommen, welches wirtschaftliche Potential in seinen Ansprüchen tatsächlich steckt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass durch den Prozessfinanzierer keine rechtliche Dienstleistung erbracht wird, sondern der Anspruch nur intern geprüft wird. Es kann dabei jedoch davon ausgegangen werden, dass nur investiert wird, wenn ein deutliches Potential gesehen wird.
„Oft ist es in der Praxis so, dass sich viele Vertragspartner eines Prozessfinanzierers die Finanzierung eines Rechtsstreits selbst leisten können, es aber aus unternehmerischen Gründen ganz bewusst nicht wollen.“
Es kann unter Umständen nach § 91 Abs. 2 AktG sogar rechtlich geboten sein, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Hiernach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Dies kann auch die Prüfung durch einen Prozessfinanzierer sein, die ein starkes Indiz dafür geben kann, dass die Durchsetzung des Anspruchs wirtschaftlich weiterhin sinnvoll ist.
Möglich ist auch, dass die Prozesskostenfinanzierung als Sanierungstool eingesetzt wird. Ergeben sich beispielsweise im Rahmen einer Zahlungsfähigkeitsprüfung Anhaltspunkte dahingehend, dass die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft in Ermangelung von Liquidität droht, so können durch den Einsatz eines Prozesskostenfinanziers zumindest die bislang verauslagten Kosten erstattet und die finanziellen Mittel anderweitig eingesetzt werden.
Ein Fallbeispiel
Ein Beispiel zeigt, wie die Einschaltung des Prozessfinanzierers sich im Einzelnen auswirkt:
Ein Unternehmen hat eine Million Euro Außenstände und muss zur Durchsetzung der Forderung mindestens zwei Gerichtsinstanzen einplanen. Der eigene Anwalt schlägt mit mindestens 33.000 Euro zu Buche, die Gerichtsgebühr mit rund 41.000 Euro und ein Sachverständiger mit beispielsweise 30.000 Euro. Der Kläger muss also zunächst, bevor es überhaupt zu einer Entscheidung kommt, mindestens 104.000 Euro des eigenen Geldes einsetzen und trägt zudem das Risiko der Kostenübernahme der Gegenseite in Höhe von 33.000 Euro im Fall einer Niederlage, also ein Gesamtkostenrisiko von 137.000 Euro. Um die Forderung ohne Prozessfinanzierer durchzusetzen, hätte die Firma somit einen deutlichen Kapitalabfluss zu verkraften. Wenn hingegen ein Prozessfinanzierer die Prozesskosten vorstreckt, ergeben sich drei mögliche Szenarien:
Szenario 1: Das Unternehmen gewinnt den Rechtsstreit. In diesem Fall erhält es die eine Million Euro von der Beklagten, die Erstattung der vorab verauslagten Prozesskosten geht an den Finanzierer, da nach deutschem Recht die obsiegende Partei ihre Kosten vom unterlegenen Gegner erstattet bekommt. Von der Klagesumme erhält der Prozesskostenfinanzierer seinen vorab vertraglich vereinbarten Anteil. Liegt dieser bei 30%, würden 300.000 Euro an den Finanzierer fließen. Das Unternehmen bekommt so für ein Verfahren, das es womöglich allein nie geführt hätte, unter dem Strich 700.000 Euro ausbezahlt. Hierbei musste auf keine liquiden Mittel zurückgegriffen werden, und die Bildung von Rückstellungen war zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Szenario 2: Das Unternehmen verliert. Der Prozessfinanzierer übernimmt dann die 104.000 Euro eigene Kosten plus die 33.000 Euro der Gegenseite. Für das klagende Unternehmen ergibt sich ein Nullsummenspiel.
Szenario 3: Das Unternehmen gewinnt teilweise – zum Beispiel zu 50% – oder der Rechtsstreit wird durch einen Vergleich beendet und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Das klagende Unternehmen bekommt dann von der ursprünglich geforderten Million noch 500.000 Euro zugesprochen; abzüglich der bereits verauslagten Kosten, die zuvor an den Prozessfinanzierer zu erstatten sind, ergibt sich ein Nettoerlös, von dem der Finanzierer den vorab vereinbarten Erlösanteil erhält.
Fazit
Bei genauer Betrachtung stellen Klageverfahren also werthaltige Assets dar, die durch eine Prozessfinanzierung gehoben werden können, um sofort Liquidität zu schaffen. Die Passivseite der Bilanz bleibt unbelastet. Es können sogar Rückstellungen aufgelöst werden. Außerdem erfolgt die Bereitstellung der Liquidität im Regelfall sehr schnell. Darüber hinaus kann das Unternehmen seine (Schadensersatz-)Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko gerichtlich durchsetzen und im Erfolgsfall erhebliche zusätzliche Liquidität gewinnen.
Oft ist es in der Praxis so, dass sich viele Vertragspartner eines Prozessfinanzierers die Finanzierung eines Rechtsstreits selbst leisten können, es aber aus unternehmerischen Gründen ganz bewusst nicht wollen. Jenseits der rechtlichen Risiken eines Prozesses gibt es zahlreiche Gründe, das Kostenrisiko zu teilen oder ganz abzuwälzen. Unternehmensprojekte mit höherer strategischer Priorität oder positive Bilanzeffekte gehören zu solchen Gründen. Die Prozessfinanzierung entwickelt sich vom reaktiven „Kriseninstrument“ zum aktiven „Risikomanagementwerkzeug“.
Autor
Stefanie Jacob
FORIS AG, Bonn
Senior Legal Counsel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
stefanie.jacob@foris.com
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