Der M&A-Markt hat in den vergangenen Monaten einen deutlichen Aufschwung erlebt. Im Fokus stehen dabei insbesondere Technologieunternehmen. M&A-Transaktionen in diesem Segment bringen besondere Herausforderungen mit sich, die verschiedenste Rechtsgebiete und Themen betreffen. Zudem ist aufgrund der Schnelllebigkeit des Technologiebereichs der übliche M&A-Prozess häufig nicht flexibel genug. Bei der Begleitung zahlreicher Tech-M&A-Transaktionen haben sich mehrere Ansätze herauskristallisiert, die zum Erfolg derartiger Projekte beitragen. Daher werden im Folgenden entlang des gesamten Transaktionszyklus die spezifischen Anforderungen von Tech-M&A-Transaktionen beleuchtet – von der Strukturierung über die Due Diligence und die Verhandlungen bis hin zur Integration.
Strukturierung stellt Weichen
Bei der Strukturierung der Transaktion können bereits entscheidende Weichen gestellt werden. Gedanklich ist zunächst der vollständige Erwerb eines Unternehmens vom Teilerwerb zu trennen.
Beim vollständigen Erwerb wird die klassische Entscheidung zwischen Sharedeal und Assetdeal durch Tech-Besonderheiten beeinflusst. Insbesondere die Analyse der Übertragungsbeschränkungen für die im Tech-Sektor entscheidenden IT- und Software-Vermögenswerte kann hier den Ausschlag geben. Diese Beschränkungen können sich auch aus Change-of-Control-Klauseln in wichtigen Verträgen ergeben. Die Gesamtrechtsnachfolge im Rahmen von umwandlungsrechtlichen Maßnahmen kann dabei in bestimmten Fällen Zustimmungserfordernisse überwinden.
Die Entscheidung über die Dealstruktur geht auch bei Tech-Transaktionen Hand in Hand mit steuerrechtlichen Erwägungen. Gerade Veräußerungsgewinne und mögliche Buchwerterhöhungen geistigen Eigentums weisen häufig klar in eine bestimmte Richtung. Typisch für Wachstumsunternehmen sind aber auch Verlustvorträge aus frühen Phasen, die es effizient zu nutzen gilt.
Beim Teilerwerb sind die entscheidenden Assets im Rahmen eines Carve-outs sauber den zukünftigen Unternehmensteilen zuzuordnen. Sollen bestimmte Bestandteile sowohl vom verbleibenden als auch vom verkauften Unternehmensteil genutzt werden, stellt sich die Frage, ob (und wer) mittelfristig eigene Strukturen aufbauen kann oder ob eine langfristige Zusammenarbeit vereinbart werden muss. Dabei spielen im Hinblick auf geistiges Eigentum regelmäßig Lizenzverträge eine entscheidende Rolle, ebenso bei Projekten, die von Anfang an als Joint Venture geplant sind.
Ein bloßer Teilerwerb kann bei Tech-M&A-Transaktionen zudem interessant sein, um die Gründerinnen und Gründer weiter an die Gesellschaft zu binden. Insbesondere im Early-Stage-Bereich mit jungen und fortgeschrittenen Start-ups ist der Erhalt ihres Wissens und unternehmerischen Antriebs von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der Strukturierung stellt sich dann die Frage, wie die Übertragung ihrer Beteiligungen in die neue Struktur gestaltet wird.
Die Anreize für die Gründer können zudem durch Implementierung eines Earn-outs noch weiter verstärkt werden. Dazu wird der Verkaufspreis an die Entwicklung des Unternehmens innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach dem Abschluss der Transaktion gekoppelt, so dass bei guter Performance zusätzliche Erlöse winken.
Due Diligence mit Fokus auf Datenschutz und IP
Parallel zur Strukturierung läuft in der Regel bereits die Due-Diligence-Prüfung, deren Erkenntnisse den Strukturierungsprozess weiter beeinflussen. Spezifische regulatorische Anforderungen und die hohe Bedeutung von Know-how bergen besondere Risiken, deren sich Käufer wie Verkäufer bewusst sein sollten.
Diese spielen sich einerseits im Bereich des Datenschutzes ab. Hier können informationstechnische Ausfälle der Vergangenheit nicht nur operative Probleme, sondern auch unerkannte finanzielle Verpflichtungen und Reputationseinbußen nach sich ziehen. Je nachdem, in welcher Branche das Zielunternehmen tätig ist (z.B. Fin-Tech, Insur-Tech, Health-Tech), können sich weitere branchenspezifische Themen ergeben, bei denen unbedingte Compliance eine Grundvoraussetzung für den Erfolg des Geschäftsmodells ist. Wachsende Bedeutung wird hier der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und dessen Regulierung durch die europäische KI-Verordnung haben.
Ähnlich zentral dürfte andererseits die Prüfung der Existenz von Intellectual Property (IP) wie Marken, Patenten oder Lizenzen sein. Während kommerziell die Analyse des Werts des zu erwerbenden IP-Portfolios im Fokus steht, sind rechtlich das Schutzkonzept für geistiges Eigentum sowie die rechtliche Struktur essentieller Lizenzen zu bewerten. Bei selbstentwickelter Software können Unklarheiten über die Eigentums- und Nutzungsrechte zu Einschränkungen der Wertschöpfung in der Zukunft führen. Sollte IP vorhanden sein, das mit öffentlichen Beihilfen entwickelt wurde, kann die IP-Vermarktung geografisch eingeschränkt sein.
Insbesondere aus Verkäufersicht stellt sich im Rahmen der Due Diligence zusätzlich die Frage nach der Vertraulichkeit der dem Interessenten bereitgestellten Informationen. Neben den üblichen Geheimhaltungsvereinbarungen bieten sich weitere Schutzmaßnahmen wie mehrfach gestufte Datenräume (etwa in Grün, Rot und Schwarz unterteilt) und entsprechende Clean-Team-Vereinbarungen an.
Sind am Verkauf des Unternehmens die bereits erwähnten Gründer beteiligt, geben diese nicht selten persönlich Garantien im Rahmen des Kaufvertrags ab. Um die persönlichen Risiken zu begrenzen und die Zahlungsfähigkeit im Garantiefall sicherzustellen, sind Warranty-&-Indemnity-Versicherungen das Mittel der Wahl. Dieser zusätzliche Komfort für die Parteien setzt allerdings eine ausführliche Due Diligence voraus; ohne hinreichend genaue Untersuchung der rechtlichen Risiken wird die Abdeckung der Versicherung nicht zufriedenstellend ausfallen.
Verhandlungen gleichzeitig mit Arbeitnehmerbindung und Kartellanmeldungen
Sind die wesentlichen Risiken im Rahmen der Due Diligence identifiziert, gilt es im Interesse des Mandanten, entsprechenden Schutz in der Transaktionsdokumentation zu verankern. Die bekannten Werkzeuge wie Garantien und Freistellungen unterscheiden sich im Tech-M&A insofern nicht von anderen Transaktionen. Stattdessen lohnt der Blick auf den Umgang mit Arbeitnehmern und etwaigen kartellrechtlich erforderlichen Genehmigungen.
Was die Arbeitnehmer angeht, sind bestimmte Mitarbeiter wie Softwareengineers als Wissensträger häufig essentiell für den Erfolg von Tech-Unternehmen. Um sie auch über den aus Arbeitnehmersicht häufig von Unsicherheit geprägten Transaktionsprozess hinaus an das Unternehmen zu binden, bieten Incentivierungsprogramme mit Lock-up-Zeiträumen eine breite Palette an Optionen. Auch Führungspersonal, dessen Zukunft noch nicht geklärt ist, sollte zumindest mit Verträgen mit angemessenem und wirksamem Wettbewerbsschutz ausgestattet werden. Einen solchen Schutz bieten Wettbewerbsverbotsklauseln, die die Gründung direkter Konkurrenzunternehmen und den Eintritt in solche für einen bestimmten Zeitraum untersagen.
Parallel zu den Verhandlungen bereiten spezialisierte Teams kartellrechtliche Anmeldungen vor, damit zwingend notwendige Genehmigungen unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen rasch eingeholt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Tech-Unternehmen besonders im Fokus der Aufsichtsbehörden stehen und zusätzlichen Anforderungen im Rahmen sektorspezifischer Vorschriften unterliegen können. Insofern bedarf es einer vorausschauenden und für alle Behörden und Regionen kohärenten Strategie, um potentielle Verzögerungen oder behördliche Eingriffe zu vermeiden. Gleichzeitig drohen Gun-Jumping-Risiken, also die Gefahr des Transaktionsvollzugs vor Freigabe. Daher ist Augenmaß bei der Absicherung der Interessen der Parteien in der Übergangsphase vor dem vollständigen Abschluss der Transaktion erforderlich.
Schnelle Integration verspricht Synergien
Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, kann mit der Verwirklichung der strategischen Ziele begonnen werden. Die Post-Merger-Integration ist im Technologiesektor gleichwohl besonders anspruchsvoll, da schnelle Marktveränderungen und ein hoher Innovationsdruck eine rasche Umsetzung erzwingen. Ein strukturierter und zugleich individueller Integrationsprozess kann daher insbesondere bei der arbeits- und der steuerrechtlichen Integration Synergien schaffen.
Zum einen ist eine klare Kommunikationsstrategie gegenüber der Belegschaft essentiell, um kulturelle Spannungen zu minimieren. Dabei werden regelmäßig bestehende Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zum Thema, die in vielen Technologieunternehmen Standard sind. In der Folge kann sich eine konzernweite Harmonisierung als hilfreich erweisen, um die Gleichbehandlung innerhalb der Belegschaft sicherzustellen.
Bei schnell wachsenden Technologieunternehmen nehmen oft Mitbestimmungspflichten zu, die die unternehmerische Freiheit einzuschränken drohen. Strukturmaßnahmen, wie etwa die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE), bieten eine Möglichkeit, die Mitbestimmungspflichten im Interesse der Gesellschafter zu gestalten.
Zum anderen ergeben sich unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten meist mehrere Ansatzpunkte zur Optimierung. So sollten unnötige Kosten bei der Übertragung oder Lizenzierung von IP innerhalb des Konzerns vermieden werden. Umgekehrt ist zu prüfen, ob ertrags- oder umsatzsteuerliche Organschaften zu Erleichterungen führen können.
Fokus und Priorisierung verringern Komplexität
Im Lebenszyklus typischer Tech-M&A-Transaktionen ist eine interdisziplinäre Herangehensweise erforderlich, um die rechtlichen Anforderungen mit den wirtschaftlichen und technologischen Zielen des Mandanten zu vereinbaren. Durch klare Priorisierung und eine strategische Fokussierung auf wesentliche Rechtsgebiete innerhalb der unterschiedlichen Phasen kann die Komplexität dieser Deals reduziert und der Erfolg langfristig gesichert werden. Gepaart mit einem flexiblen Ansatz zur Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Transaktion, wird es so möglich, die Herausforderungen des dynamischen Technologiesektors zu meistern und nachhaltigen Wert zu schaffen.
Autor

Linklaters LLP, Hamburg
Rechtsanwalt, Partner Gesellschaftsrecht/M&A
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Linklaters LLP, Hamburg
Rechtsanwalt, Associate Gesellschaftsrecht/M&A

