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Trends bei Tech- und Outsourcing­verträgen

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Die Digitalisierung schreitet weiter voran und bringt neue Herausforderungen mit sich. Das lässt sich nicht zuletzt an der stetig wachsenden Zahl von Streitigkeiten ablesen, die in Bezug zu Tech- und Outsourcingverträgen stehen.

Die Kanzlei Addleshaw Goddard hat mehrere ­Hundert von ihr verhandelte Technologieverträge und technologie­bezogene Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Trends und wiederkehrende Themen ­ausgewertet. Die Studie „Debugging the Risks: Technology & ­Outsourcing Risk Report 2024“ (siehe hier) gibt in der zweiten Auflage seit 2022 einen Überblick über die gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise auf Trends.

Verträge – die wichtigsten Themen

Aspekte wie Haftung und Freistellung führen weiterhin mit Abstand die Top Ten der wichtigsten Themen in Vertragsverhandlungen an und verweisen auf eine deutliche Vorsicht bei der Gestaltung vertraglicher Risiken, was gerade in unsicheren Zeiten und wachsenden geopolitischen Spannungen keine wirkliche Überraschung ist. Den ersten Platz belegt dabei unverändert das Thema Freistellung von der Haftung. Die Vielfalt an Haftungsthemen zeigt einmal mehr, wie wichtig eine ganzheit­liche Gestaltung von Haftung, Haftungsbeschränkungen, -ausschlüssen und ‑freistellungen ist.

Zu den größten Aufsteigern gehören kommerzielle und technische Themen, die im Vergleich zur letzten Studie deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen haben. Rechtsstreitigkeiten zu diesen Themen haben dafür gesorgt, dass mehr Sorgfalt auf die Ausgestaltung der Anlagen verwendet wird. Ratsam sind insbesondere Sorgfalt bei Leistungsbeschreibungen, Service-Levels und Governance, ebenso wie die Reduzierung des Implementierungsrisikos über die Vergütungsstruktur etwa nach Meilensteinen.

Der Umgang mit Daten bleibt ein Dauerthema – mit ­allein drei verwandten Themen in den Top 15. Am ­bedeutsamsten sind die Aspekte Haftung für Datenschutzverstöße, Risikoverteilung, Freistellungen, weiter­hin aber auch Fragen rund um internationale Datentransfers.

Bestimmungen zur Entlastung von Lieferanten bei Leistungsstörungen sind wichtiger geworden. Zu ­beachten ist: Umfangreiche Bestimmungen können sorg­fältig ausgehandelte Haftungsklauseln ins Leere laufen ­lassen. Auch die Regelung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten der Kunden und daraus resultierende ­Haftungsentlastungen des Lieferanten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie die Pflichten und Verantwortlich­keiten von Lieferanten (zum Beispiel auch für Subunternehmer) nicht über Gebühr aushebeln.

Sechs Plätze nach oben ging es für Compliance, im ­Wesentlichen bedingt durch branchenspezifische ­regulatorische Vorgaben, etwa im Bereich Finanzdienstleistungen. Bei Verhandlungen ist insbesondere auf die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen für den Anbieter und den Kunden zu achten und festzulegen, wer für Monitoring, eventuell erforderliche Änderungen und damit zusammenhängende Kosten verantwortlich ist.

Die häufigsten Streitpunkte im Rechtsstreit

Den Hauptstreitpunkt in Bezug auf Bedeutung und Häufig­keit bei IT-Streitigkeiten bilden unklare Leistungs­beschreibungen. Wichtig ist daher, sicherzustellen, dass die Projektteams aller Parteien die Rechte, Pflichten und Lieferfristen verstehen. Dazu gehören die genaue ­Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistung, präzise Projektzeitpläne und klar definierte Meilensteine einschließlich Regelungen, die bei einem Verfehlen von Meilensteinen greifen. Unbestimmte Begriffe sind ­dabei tunlichst zu vermeiden oder mindestens anhand von Beispielen greifbarer zu machen, um den Spielraum für ­unterschiedliche Interpretationen zu begrenzen.
Auch Streitigkeiten über die Ausübung von Kündigungsrechten befinden sich weiterhin im vorderen Feld der Erhebung und sind häufig bedingt durch unklare ­Beschreibung der Kündigungsgründe, wie etwa „erheb­licher“ Verstöße oder Vertragspflichtverletzungen. Vor der Ausübung von Kündigungsrechten sind daher Art und Umfang des Verstoßes, die erlittenen Verluste, die verfügbaren Beweise und die relevanten Kündigungsrechte genau zu prüfen. Strategische Vorausplanung sollte ebenso bedacht werden wie regulatorische Überlegungen, wenn eine der Parteien in einer regulierten Branche tätig ist.

Streitigkeiten über Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sind weiterhin Topthema. Dabei geht es häufig darum, ob bestimmte Schäden unter eine Haftungsobergrenze fallen, ob die relevanten Schäden von Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind, etwa Schäden aufgrund vorsätzlicher Handlungen oder Servicegutschriften, die möglicherweise nicht auf die Obergrenze angerechnet werden. Streitpunkt kann auch sein, wenn sich Haftungsausschlüsse und Obergrenzen zwischen Hauptvertrag und Einzelverträgen unterscheiden.

Verzögerungen und Kostenüberschreitungen sind ein ­beliebter Streitpunkt, oft ausgelöst oder verschärft durch unklare Leistungsbeschreibungen und/oder schlechte Steuerung und Überwachung. Regelmäßige Projektsteuerung und eine robuste Dokumentation von Verzögerungen/Kostenüberschreitungen (einschließlich der Verantwortlichkeit der jeweiligen Partei) sind entscheidend.

Inkonsistenz zwischen ursprünglichem Vertrag und späteren Vereinbarungen hat als Thema fünf Plätze ­gewonnen und bildet nunmehr häufig Anlass für Streitigkeiten, ­zumal bei unklarem oder nicht geregeltem Rang­verhältnis. Wichtiger denn je ist daher, die Rangfolge der Vertragsdokumente festzulegen unter Berücksichtigung von Schlüsselverpflichtungen, Rechten bei Leistungs­störungen und anderem mehr. Dazu gehört auch die ­Frage, ob Einzel­verträge unabhängig vom (Haupt-)­Vertrag ­gekündigt werden können.

Ausblick

Neben den Topthemen der vergangenen zwölf Monate gibt die Studie einen Ausblick auf die Zukunftsthemen:

Künstliche Intelligenz wird immer häufiger eingesetzt, mit sich ändernden Erwartungen der Unternehmen an Branchen­standards und unterschiedlichen Anforderungen an Systemfähigkeiten und Funktionen, begleitet durch fortschreitende Regulierung. Die damit einher­gehenden Auswirkungen sieht man insbesondere an der Häufigkeit von Verzögerungen/Kostenüberschreitungen bei IT-Projekten sowie an den vermehrten Streitigkeiten, wenn Leistungsbeschreibungen unklar sind.

Anbieter kritischer Infrastrukturen stehen verstärkt im Fokus der Aufsichtsbehörden und des Gesetzgebers.

Im Hinblick auf die Interoperabilität und Komplexität von Systemen ist nicht auszuschließen, dass eine größere Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und die Anwendung künstlicher Intelligenz zu mehr Streitigkeiten über die Einhaltung von Softwarelizenzen und zu Vorwürfen der „Unterlizenzierung“ von Software führen wird.

Eine sich abzeichnende Entwicklung ist darüber hinaus die zunehmend erforderlich werdende Rechtsdurchsetzung gegen „unbekannte Personen“, zum Beispiel über Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzung von ­Informationen, die anonyme Hacker erhalten haben, die ­Zustellung rechtlicher Dokumente an anonyme Personen, die eine bestimmte Webseite betreiben, oder an ­solche, die mit dem Besitz von digitalen Vermögenswerten ­verbunden sind.

 

Autor

Manuela Finger Addleshaw Goddard, München/Frankfurt am Main Rechtsanwältin, Partnerin manuela.finger@aglaw.com www.addleshaw.com

Manuela Finger
Addleshaw Goddard, München/Frankfurt am Main
Rechtsanwältin, Partnerin

manuela.finger@aglaw.com
www.addleshaw.com