Von Jan Corstens, Deloitte, derzeit Project Director für das Trademark Clearinghouse, Brüssel
.com, .de oder .info, das sind die Namensendungen, mit deren Hilfe wir derzeit durch das World Wide Web navigieren. Doch wird die Auswahl griffiger Adressen langsam knapp – ein Problem gerade in der Markenkommunikation. Neue Domainendungen – die generischen Top-Level-Domains (gTLDs) – sollen Abhilfe schaffen und läuten damit eine der bislang größten Veränderungen des Internets ein. In den kommenden Monaten werden die ersten neuen Domains von der Internetverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zur Registrierung freigegeben. Markennamen, generische oder geographische Begriffe wie .Microsoft, .beauty oder .hamburg tauchen dann im Webadressbuch auf.
Die neue Namensfülle bietet Unternehmen neue Möglichkeiten der Onlinekommunikation. So sind aussagekräftige Webadressen trotz Social Media und Suchmaschinen ein wertvolles Gut. Sie sind das Aushängeschild der Unternehmen im Web, auch wenn der Verbraucher heute eher die Facebook-Seite einer Marke nutzt. Wer eine eingängige, leicht merkbare URL sein Eigen nennt, ist nicht so sehr auf die Suchmaschinenriesen angewiesen. Die Adresse wird von Nutzern dann eher direkt eingegeben. Sie bietet neue Möglichkeiten im Onlinemarketing und im Ausbau des Customer-Engagements.
Handlungsbedarf bei Markeninhabern
Die aktuelle Ausweitung des Domainnamenssystems ist für Markeninhaber jedoch nicht ohne Risiko. Viele sehen die neuen Domainendungen als Gefahr für ihr geistiges Eigentum. Die Praxis des Domain-Grabbings ist vielen noch schmerzhaft in Erinnerung – und soll bei der gTLD-Einführung verhindert werden: Das Instrument der ICANN dafür heißt Trademark Clearinghouse, kurz TMCH. Das TMCH ist ein von der ICANN offiziell beauftragtes und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und IBM betriebenes zentrales Verzeichnis validierter Marken. Es hat die Aufgabe, die Rechte von Markeninhabern an ihren Marken im Zuge der Einführung aller neuen gTLDs zu schützen. Dazu bietet es zwei Dienstleistungen an, die jedes Unternehmen, jeder Markenanwalt und jeder Kommunikationsprofi kennen sollte.
Markenschutz mal zwei
Der erste Service des TMCH ist der mindestens 90-tägige bevorzugte Zugang zur Vorregistrierung von Namen unter jeder neuen gTLD, noch bevor die Domain öffentlich registrierbar ist. Nur angemeldete Marken können sich während der sogenannten Sunrise-Periode bevorzugt um eine gleichlautende Domain bewerben. Dies gilt für alle neuen TLDs, die von der ICANN in den nächsten Jahren freigegeben werden. Steht also beispielsweise die Einführung der neuen gTLD .auto an, kann sich ein Hersteller – nennen wir ihn „Vehiculum“ – den Domainnamen „vehiculum.auto“ nur dann während der Sunrise-Phase sichern, wenn er seine Marke zuvor beim TMCH angemeldet hat.
Der zweite Service, der sogenannte „Trademark Claims Service“, funktioniert in zwei Richtungen. Wir bleiben beim Beispiel: Vehiculum hat seine Marke beim TMCH angemeldet. Jeder andere, der nun versucht, „vehiculum“ als Domainnamen unter einer beliebigen gTLD – also etwa auch unter .books oder .travel – zu registrieren, erhält automatisch eine Warnung. Sie informiert darüber, dass der gewünschte Domainname eine geschützte Marke von Vehiculum ist. Der Domainanmelder kann dann im vollen Wissen um das Risiko eines potentiellen Markenrechtsstreits entscheiden, ob er mit der Registrierung fortfahren möchte oder nicht. Tut er es, kommt es zur Benachrichtigung in die andere Richtung. Dann erhält Vehiculum als beim TMCH validierter Markeninhaber die Information, dass ein Dritter die Marke „Vehiculum“ unter einer gTLD angemeldet hat. Das Automobilunternehmen kann dann entscheiden, ob und wie es gegen diese Namensnutzung vorgehen möchte.
Weitere Services
Für registrierte Marken bietet das TMCH außerdem zwei weitere globale Markenschutzservices: Die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) und die Uniform Rapid Suspension (URS).
Mit der UDRP sichern sich registrierte Markeninhaber das Recht, markenbezogene Domainnamenkonflikte durch außergerichtliche Einigung, Gerichts- oder Schiedsurteil zu klären, noch bevor ein Domainregistrar den Domainnamen löschen, transferieren oder aussetzen kann. Damit wird eine Erreichbarkeit von Domains gewährleistet. Auch stehen dem Markeninhaber mit dieser Policy Beschwerdewege zur Verfügung, sich gegen missbräuchliche Domainregistrierungen wie beim Cybersquatting zu schützen und dagegen vorzugehen.
Auch die URS ist ein effektiver Service für Markeninhaber, sich vor Missbrauch zu schützen. Er greift, wenn Eile geboten ist. Unter der URS wird die zeitweilige Stilllegung eines Domainnamens beantragt.
Die Anmeldung läuft
Das am 26.03.2013 eröffnete TMCH ist keine Rechtsschutzinstanz im juristischen Sinn – so viel wird aus den Beispielen deutlich. Es dient vielmehr als zentrale und globale Datenbank validierter Marken und im Zuge der gTLD-Einführungen der aktiven Information sowohl der Markeninhaber als auch der Domainanmelder.
Die Anmeldung von Marken für die neuen Adressendungen ist bereits möglich. Und das TMCH empfiehlt, für die Abwicklung der Anmeldung Markenrechtsanwälte oder entsprechend vorbereitete Domainregistrare zu beauftragen. Die Kosten für die Anmeldung beim TMCH belaufen sich auf 95 bis 150 US-Dollar pro Marke und Jahr, je nach Anbieter und Zahl der angemeldeten Marken. Im Vergleich zu den Kosten möglicher Markenrechtskonflikte im globalen Maßstab sind diese Gebühren jedoch überschaubar. Eine Anmeldung im TMCH ist deshalb jedem Markeninhaber zu empfehlen.
Kontakt: jcorstens@deloitte.com

