Know-how-Schutz in Unternehmen

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Wettbewerbsvorsprung durch Wissen, und zwar eigenes Unternehmenswissen – darauf kommt es heute in der Praxis mehr denn je an, und die systematische Entwicklung sowie der anschließende Schutz von firmeninternem Know-how sollten für die Verantwortlichen in den Unternehmen oberste Priorität haben. – Welche Strategien insoweit erfolgversprechend sind, worauf zu achten ist und welche Gefahrenquellen im Blick behalten werden müssen, das alles ist Gegenstand eines Anwalt-Spiegel-Roundtables, den dieses Onlinemagazin in exklusiver Zusammenarbeit mit der Sozietät Klinkert Zindel Partner am 15.11.2013 im Redaktionsgebäude der F.A.Z. veranstalten wird. Im Vorfeld der Veranstaltung sprach Prof. Dr. Thomas Wegerich mit den Referenten Dr. Marijon Kayßer, Nora Keßler und Dr. Friedrich Klinkert. Wenn Sie nach der Lektüre meinen, dass Sie den Roundtable nicht verpassen sollten, dann können Sie sich gleich HIER anmelden.

AnwaltSpiegel: Herr Klinkert, das Thema Know-how-Schutz in Unternehmen beschäftigt Sie in allen seinen Facetten seit Jahren. Wo liegen heute die drängendsten Probleme?
Klinkert: Die drängendsten Probleme liegen häufig in den Unternehmen selbst. Fehlendes Bewusstsein von Wert und Gefährdung des eigenen Know-hows führt zu einem unzureichenden Schutz. Jedes Unternehmen sollte über eine umfassende präventive Strategie verfügen. Nur so kann ein optimaler Schutz des eigenen Know-hows erreicht werden. Schließlich ist der Gesetzgeber gefragt, den Zivilrechtsschutz für betroffene Unternehmen effektiver zu gestalten. Berlin und Brüssel haben dies bereits auf der Agenda.

Welche typischen Fehler erleben Sie in den Unternehmen in Bezug auf die Sicherung des eigenen Know-hows?
Klinkert: Typische Fehler werden Sie immer wieder bei der Auswahl des zu schützenden Know-hows feststellen: zu wenig oder zu viel. Beides führt nicht zu einem optimalen Schutz. Auch fällt häufig auf, dass bei längerfristigem Know-how-Transfer nur zu Beginn Wert auf eine optimale rechtliche und faktische Absicherung gelegt wird. Im Lauf des Projekts wird diese Absicherung dann aber oft nicht an geänderte Begebenheiten angepasst.

Und wenn sich erst einmal einige der genannten Risiken realisiert haben, Frau Keßler, was empfehlen Sie dann? Anders gefragt: Wie erreichen Unternehmen einen effektiven Rechtsschutz?
Keßler: Wenn es zu einem Missbrauch von Unternehmensgeheimnissen kommt, gilt es, so schnell wie möglich Beweise zu sichern und eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Im Idealfall erhält man binnen weniger Tage ein gerichtliches Verbot. Mangelt es an Beweisen, gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese zügig zu beschaffen. Oberstes Ziel ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Alle diese Themen sind heute typischerweise nicht mehr auf das nationale Recht zu beschränken. Was ist bei Fragen des streitigen Know-how-Schutzes in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beachten?
Keßler: Grenzüberschreitende Sachverhalte eröffnen eine Fülle von rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten. Beispielsweise kann man Beweismittel durch eine US-Discovery erlangen und sie anschließend in einem deutschen Zivilprozess verwenden. Hierdurch kombiniert man die Vorteile beider Rechtssysteme: umfangreiche Informationsbeschaffung zum einen – schnelles und kostengünstiges Gerichtsverfahren zum anderen. Auch innerhalb Europas gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Vorteilen, die klug kombiniert werden können.

Lassen Sie uns den Blickwinkel ändern: Frau Kayßer, die zivilrechtliche Rechtsverfolgung ist die eine Seite; Sie beschäftigen sich indes mit den wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen des Know-how-Schutzes. Welche Entwicklungen erleben Sie in diesem Bereich?
Kayßer: Wir können eine zunehmende Professionalisierung der Strafjustiz im Umgang mit Know-how-Verletzungen feststellen. Nach vielen Jahren eines eher stiefmütterlichen Umgangs mit den einschlägigen Normen gibt es ein klareres Bewusstsein für die immensen Schäden, denen Unternehmen ins Auge sehen müssen und damit am Ende auch unsere Volkswirtschaft. Auch die Möglichkeiten, das Know-how im Verlauf des Strafverfahrens zu schützen, sind nun besser bekannt. Gleichwohl: Diese Verfahren gelten als kompliziert und rangieren daher immer noch nicht – schon gar nicht ohne nachhaltige anwaltliche Begleitung – auf der Hitliste der Ermittlungsbehörden.

Und aus welchen Ländern droht deutschen Unternehmen die größte Gefahr?
Kayßer: Warum in die Ferne schweifen? An den Pforten der Strafjustiz landen ganz überwiegend in Deutschland begangene Straftaten. Die Gefahr durch Auslandsangriffe ist zwar nicht zu unterschätzen, doch wäre es ein Fehler, einem Nachahmungsrisiko, sagen wir aus Asien, zu begegnen und die Gefahr zu unterschätzen, die von einer im Unfrieden aus dem Unternehmen geschiedenen Führungskraft ausgeht.

Aber ist das nicht inzwischen als nachrangiges Risiko zu betrachten, in Zeiten, in denen uns durch NSA und andere staatliche Spionage der Ausverkauf des Unternehmensschutzes droht – wenn er nicht schon längst Wirklichkeit ist?
Kayßer: Strafrechtler sind daran gewöhnt, abstrakte und konkrete Risiken zu unterscheiden. Die allumfassende Datensammlung durch die NSA und andere rangieren für mich, was deren konkrete wirtschaftliche Verwertung angeht, noch bei abstrakten Risiken. Das kann sich ändern. Doch vorerst sollten Unternehmen die vorhandenen Maßnahmen ergreifen, um offenkundige und konkrete Risiken abzuwenden.
Keßler: Wirtschaftsspionage durch Mitbewerber und ausländische Staaten sind keine neue Erscheinung. Unternehmen, die bisher keine Schutzmaßnahmen ergriffen haben, sollten spätestens die NSA-Affäre zum Anlass nehmen, den Umgang mit den eigenen Unternehmensgeheimnissen zu überdenken.
Klinkert: Ohne die Gefährdung durch NSA verharmlosen zu wollen, lag und liegt auch in Zukunft der Schwerpunkt des repressiven Geheimnisschutzes in der Unterbindung der Verwertung fremden Know-hows. Insofern: kein Ausverkauf des Unternehmensschutzes, sondern: Jetzt erst recht!

Vielen Dank für dieses Gespräch. Ich freue mich schon darauf, diese Gedanken bei unserem anstehenden Roundtable gemeinsam mit Ihnen zu vertiefen.