Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist Deutschland Vorreiter in Europa bei der Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten. Seit Jahresbeginn sind circa 2.700 Unternehmen hierzulande verpflichtet, menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette zu adressieren. Im Sommer 2024 hat die Europäische Union eine EU-weite „Lieferkettenrichtlinie“ (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD) verabschiedet. Ein Meilenstein auf dem Weg zu nachhaltigeren globalen Lieferketten, da Unternehmen EU-weit und darüber hinaus über die CSDDD verpflichtet werden, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Konzeptionell baut die CSDDD auf dem deutschen LkSG auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich bedeutende Veränderungen.
Hintergründe der Studie zu LkSG und CSDDD
Wo stehen deutsche Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der LkSG-Sorgfaltspflichten heute, und wie bereiten sie sich auf die kommende CSDDD vor? Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Vorgaben darauf, wie Unternehmen ihre globalen Lieferketten gestalten? Zu diesen Fragestellungen hat die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach gemeinsam mit der EQS Group 240 Unternehmen in Deutschland befragt, die repräsentativ nach Branchen, Mitarbeiterzahl und Umsatz ausgewählt worden sind. Damit knüpfen wir direkt an die Ergebnisse aus der Vorjahresstudie an.
Vorbereitung und einsetzendes Umdenken
Im Vergleich zum Vorjahr fühlen sich die befragten Unternehmen inzwischen besser auf die Anforderungen des LkSG vorbereitet und haben die Sorgfaltspflichten des Gesetzes bereits weitestgehend in ihrer Organisation implementiert. Zum Teil haben die Vorgaben des LkSG schon zu einem Umdenken in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Aspekte in der Lieferkette geführt: Mehrheitlich betrachten die verpflichteten Unternehmen die menschen- und umweltrechtlichen Aspekte in der Lieferkette als Auswahlkriterien ihrer Lieferanten.
Zur Umsetzung der Vorgaben des LkSG und der CSDDD wollen Unternehmen vor allem auf vorhandene Mittel setzen: Ein Großteil greift auf bestehende Ressourcen, wie Personal und IT-Systeme für das Risikomanagement sowie das Beschwerdeverfahren, zurück.
Unklare Rechtslage führt zu Unsicherheit
Die diesjährige Studie wurde von Mai bis Juni 2024 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurde durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, ein Aussetzen der LkSG-Regelungen bis zum Inkrafttreten des „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (kurz: CSDDD) vorgeschlagen. Kurz darauf brachte die CDU/CSU die Initiative zum „Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz“ in den Bundestag ein. Zudem trat der damalige BAFA-Präsident, Torsten Safarik, Ende Juni 2024 zurück. All diese politischen Ereignisse haben die Ergebnisse der Studie beeinflusst: Unternehmen zeigten sich durch die unklare Rechtsentwicklung zum LkSG und CSDDD verunsichert. Ihnen fehlte ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Umsetzung und Überprüfung des LkSG beziehungsweise der CSDDD. Dies ging auch mit der Angst vor hohen Bußgeldern einher.
Zusätzlich dazu beigetragen hat, dass der Richtlinientext der CSDDD zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht veröffentlicht war. Dennoch hatten die befragten Unternehmen bereits damit begonnen, sich mit der CSDDD vertraut zu machen.
Lieferkettengesetze fördern Transparenz in den Wertschöpfungsketten
Das LkSG sowie die CSDDD fördern die Transparenz in der Wertschöpfungskette und schärfen das Bewusstsein für soziale, ökologische, aber auch kommerzielle Risiken. Die letzten Jahre mit der COVID-Pandemie, Kriegen und Naturkatastrophen haben deutlich gemacht, wie fragil die Lieferketten sind. Das frühe Erkennen von Gefahren ermöglicht hier alternative Planungen und präventive Maßnahmen, um das eigene Unternehmen resilienter zu machen. Trotz dieses positiven Aspekts stehen die befragten Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD in ihrer Organisation noch vor Herausforderungen (siehe Abb. 1).
Obwohl die Vorgaben des LkSG und der CSDDD von Unternehmen derzeit als Belastung und zum Teil als bürokratischer Aufwand empfunden werden, werden sie dennoch mittelfristig von der Umsetzung profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Dies belegt der Vergleich mit den Ergebnissen der Studie von 2023: Im Vergleich zum Vorjahr sehen mehr Unternehmen nicht nur die Einhaltung des LkSG im Vordergrund, sondern sehen sich durch die Umsetzung in einem Wettbewerbsvorteil und besser in der Lage, ihre Werte und Verantwortung in der Lieferkette zu sichern und ihre eigene Reputation zu steigern.
Effiziente Umsetzung erfordert klare Prozesse und technische Unterstützung
Angesichts der Komplexität der Anforderungen beider Gesetze stehen Unternehmen vor der Herausforderung, diese Vorgaben effizient in ihre bestehenden Strukturen zu integrieren. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmendem Kostendruck ist es entscheidend, dass sie auf klare, standardisierte Prozesse setzen. Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle: Mit digitalen Lösungen können Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen automatisiert und dadurch ressourcenschonend umsetzen. Das unterstützt sie nicht nur dabei, Transparenz in ihren Lieferketten zu schaffen, sondern erleichtern auch die Dokumentation und das Berichtswesen – wichtige Aspekte, um den Nachweispflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzukommen.
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