Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis angekommen – nicht als „Roboteranwalt“, sondern als hochleistungsfähiger digitaler Assistent entlang der gesamten insolvenzrechtlichen Wertschöpfungskette. KI-gestützte Systeme lesen in Sekunden Tausende Seiten PDF, durchforsten komplexe Excelmodelle nach Inkonsistenzen, strukturieren Forderungsanmeldungen und wirken bei der Vorbereitung von Berichten mit. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt anwaltlicher und verwalterischer Tätigkeit zunehmend von manueller Datensichtung hin zu Analyse, Bewertung, Strategieentwicklung und Verhandlung. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Arbeitsorganisation, sondern auch Ausbildung, Nachwuchsgewinnung und Kompetenzprofile in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis. Der vorliegende erste Teil des Beitrags zeichnet die praktischen Einsatzfelder und organisatorischen Konsequenzen von KI in der Insolvenzpraxis nach.
Was KI in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis leisten kann
Die Praxis zeichnet ein klares Bild: Die Digitalisierung in Insolvenzverwaltung und Sanierungspraxis wies bislang nur einen mittleren Reifegrad auf. Es dominieren klassische Tools wie Dokumentenmanagementsysteme, insolvenzrechtliche Datenbanken, elektronische Postfächer, Banking-Software und Online-Rechtsdatenbanken. Die wesentliche Arbeit bei Aktenauswertung, Forderungsprüfung, Verfahrensberichten und Kommunikation erfolgt aber weiterhin überwiegend manuell. Die Bearbeitung ist von analogen Prozessen geprägt; viele wiederkehrende Aktivitäten werden ohne technologische Unterstützung abgewickelt, und gerade bei der materiellen Rechtsprüfung bleiben große Automatisierungspotentiale ungenutzt.
Praktiker beobachten jedoch, wie sich dieses Bild derzeit verschiebt: KI-Systeme werden als „Game-Changer“ in der Insolvenzpraxis diskutiert – nicht als Ersatz des Menschen, etwa des Verwalters, sondern als hochleistungsfähige Assistenzsysteme. Sie können bereits heute konkrete Aufgaben übernehmen: Inhalte aus gescannten PDF-Dokumenten extrahieren, in komplexen Exceltabellen Rechen- und Logikfehler identifizieren, umfangreiche Vertragsbestände analysieren, Korrespondenz strukturieren, die Konsistenz von Insolvenzplänen prüfen und die Inventarisierung mittels Bilderkennung unterstützen. Insbesondere in Privat- und Nachlassinsolvenzen können KI-Chatbots Routineaufgaben effizienter machen, indem sie Informationen aus verschiedenen Quellen standardisiert zusammenführen, Insolvenzanträge vorbereiten und so Kapazitäten für komplexere Tätigkeiten schaffen.
Manche gehen noch einen Schritt weiter und sprechen von „Insolvenzverwaltung 4.0“: KI-gestützte Legal-Tech-Tools entlang der gesamten insolvenzrechtlichen Wertschöpfungskette – von der algorithmusbasierten Ermittlung der Insolvenzreife anhand der Insolvenztabelle über maschinengestützte Prüfung von Forderungsanmeldungen nach Rang und Verjährung, Mustererkennung bei Anfechtungs- und Haftungsansprüchen, KI-Chatbots zur Beantwortung von Sachstandsanfragen bis hin zur automatischen Erstellung von Gutachten und Berichten sowie staatlichen Blockchain-Lösungen zur Abbildung des Verfahrensverlaufs und der Legitimation des Verwalters.
Diese Einsatzfelder sind nicht auf die – relativ eng definierte – Rolle des bestellten Insolvenzverwalters beschränkt, sondern betreffen die gesamte beratende Sanierungs- und Insolvenzpraxis:
- Wenn KI Dokumente und Datenströme schneller strukturiert, profitieren alle Beteiligten, die mit denselben Informationen arbeiten: Geschäftsleitungen, CFOs, Kreditgeber, Investoren und ihre anwaltliche Vertretung.
- Wenn KI Excelmodelle auf Inkonsistenzen prüft oder Vertragswerke auf kritische Klauseln analysiert, sind es häufig gerade die anwaltlichen und wirtschaftlichen Berater, die diese Ergebnisse interpretieren, rechtlich einordnen und in Verhandlungen einbringen.
Die Restrukturierungspraxis bewegt sich bereits jetzt in einem Umfeld, in dem KI vom experimentellen Werkzeug zum unverzichtbaren Standard in modernen Kanzleien wird. Aus Sicht einer Beratungs- und Restrukturierungskanzlei lassen sich insbesondere drei Ebenen unterscheiden:
- Erstens verändert KI die interne Arbeitsweise. Kanzleien können KI-gestützte Dokumentenextraktion für Mandantenunterlagen, Excelforensik zur Prüfung von Liquiditäts- und Fortführungsprognosen, Vertragsanalyse zur Identifikation von Sanierungshindernissen sowie generative KI zur Erstellung von Berichtsentwürfen, Planbausteinen und Mandanteninformationen nutzen. Die Wertschöpfung verschiebt sich damit von manueller Datensichtung hin zu Analyse, Strukturierung, Strategie und Verhandlung.
- Zweitens wird KI selbst zum Gegenstand der Beratung. Unternehmen, Organe und Finanzierer müssen entscheiden, ob und wie sie KI-gestützte Systeme in Governance, Krisenmonitoring und Entscheidungsprozesse integrieren. Die KI-Verordnung verlangt ab 2026 eine risikobasierte Einordnung und bestimmte Compliancestrukturen. Zugleich könnten im Lichte der Business-Judgment-Rule künftig Sorgfaltspflichten verletzt sein, wenn verfügbare Krisenfrühwarnsysteme bewusst ignoriert werden. Hier ist die beratende Kanzlei gefragt, rechtlich tragfähige Einsatzmodelle zu entwickeln, Verantwortlichkeiten zu definieren und Haftungsrisiken frühzeitig zu adressieren.
- Drittens entsteht ein Spannungsfeld zwischen technologischer Machbarkeit und rechtlichen Leitplanken. Lernsysteme ohne erklärbare Entscheidungslogik, die in den Kernbereich etwa richterlicher Tätigkeit oder in normative Wertungen eindringen, sind mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, Diskriminierungsverbot und Datenschutz schwer vereinbar. In der Praxis heißt das: Auch wenn technisch mehr möglich wäre, dürfen anwaltliche Berater, Unternehmen und Gerichte KI nur in einem Rahmen einsetzen, der richterliche Unabhängigkeit, juristische Methodenlehre, Mandatsgeheimnis und Grundrechte respektiert.
Konkrete Einsatzfelder von KI in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis
Für eine Insolvenz- und Restrukturierungskanzlei ist KI zugleich Werkzeug zur Effizienz- und Qualitätssteigerung und Beratungsgegenstand, wenn Mandanten KI in ihre Krisen- und Governancestrukturen integrieren.
Ein zentrales Einsatzfeld ist die KI-gestützte Auswertung umfangreicher Datenräume. In StaRUG-Verfahren und Insolvenzplanmandaten analysieren Systeme Abschlüsse, Berichte, Kontoauszüge, Verträge und Korrespondenz, klassifizieren Dokumente und extrahieren Informationen wie Beträge, Fälligkeiten oder Vertragsparteien. So entsteht schnell ein strukturierter Überblick über Zahlungsströme, Gläubigerstrukturen und wirtschaftliche Risiken als Grundlage der rechtlichen Bewertung.
Besonders wertvoll ist KI bei der Analyse von Planungsrechnungen. Liquiditätspläne und Fortführungsprognosen sind häufig komplexe Excelmodelle mit hohem Fehlerrisiko. KI-gestützte Prüfungen identifizieren automatisch Inkonsistenzen in Formeln, Verknüpfungen und Summenläufen und erleichtern so die Absicherung eigener Modelle ebenso wie die kritische Prüfung fremder Planungen.
Ein weiteres Kernfeld ist die Vertragsanalyse. KI-Tools durchsuchen Kredit- und Sicherheitenverträge, Anleihebedingungen und Lieferverträge nach Covenants, Kündigungsrechten und Sicherheiten. Restriktionen und Spielräume werden sichtbar, während die rechtliche Einordnung und Priorisierung beim Beratungsteam bleiben.
Auch bei der Erstellung und Prüfung von Insolvenz- und Restrukturierungsplänen kann KI unterstützen, etwa durch Konsistenzprüfungen zwischen Plan, Jahresabschlüssen und Tabellen sowie durch Hinweise auf typische rechtliche Risiken und relevante Rechtsprechung.
Neue Anforderungen an Ausbildung und Nachwuchs
Der Einsatz von KI in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis wirkt nicht nur auf Aktenführung und Verfahrensorganisation, sondern greift tief in Ausbildung und Personalentwicklung ein. Zahlreiche klassische Einstiegsaufgaben – Sichtung umfangreicher Unterlagen, Zusammenstellung von Forderungsübersichten oder Erstellung einfacher Verfahrensberichte – können heute zumindest teilweise automatisiert oder durch KI-gestützte Tools vorbereitet werden. Damit droht die Gefahr, dass Nachwuchsjuristinnen und -juristen zentrale Lern- und Übungsphasen verlieren, in denen sie bislang ein Gespür für Verfahrensabläufe, wirtschaftliche Zusammenhänge und strategische Stellschrauben entwickelt haben.
Zukünftig wird es daher darauf ankommen, Ausbildung in Kanzleien und Verwalterbüros bewusst neu zu justieren: KI sollte als Lerninstrument eingesetzt werden, nicht als Ersatz für die eigenständige fachliche Durchdringung. Das kann bedeuten, dass junge Kolleginnen und Kollegen zunächst „klassisch“ an die Analyse von Insolvenztabellen, Planungsrechnungen und Vertragsbeständen herangeführt werden und KI-Systeme erst in einem zweiten Schritt zur Qualitätssicherung, Gegenprüfung und Vertiefung nutzen. So lässt sich das Verständnis für materielle Fragen – etwa zur Rangfolge von Forderungen, zu Anfechtungssachverhalten oder zu Covenants in Finanzierungsverträgen – mit einem reflektierten Umgang mit digitalen Werkzeugen verbinden.
Zugleich verändern sich die Kompetenzanforderungen an den Nachwuchs: Neben juristischer Exzellenz treten technisches Grundverständnis, die Fähigkeit, KI-Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, sowie ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Grenzen. Kanzleien, die entsprechende Schulungskonzepte entwickeln und KI-Kompetenz systematisch aufbauen, stärken damit Effizienz und Qualität ihrer Arbeit ebenso wie ihre Attraktivität auf einem dynamischen Markt für hochqualifizierte Talente.
Zwischenfazit
Künstliche Intelligenz markiert einen strukturellen Wendepunkt für die Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung. Sie ist weder kurzfristiger Hype noch Ersatz für juristische Expertise, sondern etabliert sich als Instrument, das Arbeitsprozesse beschleunigt, komplexe Datenlagen transparenter macht und professionelle Akteure von Routinetätigkeiten entlastet. Für die Praxis bedeutet dies eine Verschiebung der Wertschöpfung: weg von manueller Datensichtung hin zu Analyse, Strukturierung, Strategie und Verhandlung. Verwalterbüros und Restrukturierungskanzleien, die KI gezielt integrieren, Datenqualität sichern und Ausbildung sowie Kompetenzaufbau systematisch ausrichten, stärken ihre Rolle als Lotsen in der Unternehmenskrise.
Damit rücken allerdings zugleich Fragen nach Regulierung, Verantwortung und Haftung in den Vordergrund. Diese Aspekte werden im zweiten Teil dieses Beitrags systematisch beleuchtet.


