Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) am 12.12.2024 wurden strukturelle Veränderungen angestoßen, die erhebliche Auswirkungen auf die Organisation, Finanzierung und den Fortbestand vieler Kliniken haben. Ziel der Reform ist es, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Krankenhausplanung durch Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen zu standardisieren.
Diese Krankenhausreform war das zentrale Projekt des Gesundheitsministeriums der vorangegangenen Bundesregierung. Im August 2025 legte das mittlerweile neu besetzte Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) vor. Am 08.10.2025 hat das Bundeskabinett diesen Gesetzentwurf beschlossen. Die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform sollen gewahrt bleiben. Nicht jede Klinik wird jede Leistung anbieten. Und es gelten Qualitätsstandards für einzelne Leistungen. Die Länder bekommen aber mehr Zeit, um die Reform umzusetzen. Verschiedene Anpassungen und Ausnahmeregelungen wurden geschaffen, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung ermöglichen.
Im November wird sich der Bundesrat mit dem KHAG befassen. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen, um mögliche Änderungen zu erwirken. Das neue Gesetz ist folglich noch nicht in Kraft getreten, aber die Reform hat bereits heute Auswirkungen auf die tägliche Arbeit bei der Sanierung von Krankenhäusern. Sie verändert die Rahmenbedingungen, in denen wirtschaftlich angeschlagene Kliniken restrukturiert werden können – sowohl inhaltlich als auch strategisch.
Dieser Beitrag beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus der Reform für die Restrukturierung von Krankenhäusern ergeben, und stellt wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Sanierung vor.
Hintergrund der Reform
Kernstück der Reform ist ein neues Vergütungssystem. Mit der Reform möchte der Gesetzgeber die Behandlungsqualität in Kliniken verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten stärken. Im Mittelpunkt steht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Vor allem kleinere Kliniken sollen ihr Leistungsspektrum reduzieren und sich auf Eingriffe konzentrieren, die sie in hoher Qualität anbieten können. Für bestimmte Eingriffe müssen Kliniken künftig ein festgelegtes Qualitätsniveau und eine ausreichende Personalausstattung nachweisen. Zudem sollen sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer integrierten Gesundheitsversorgung übernehmen. Die Kliniken werden laut den Plänen der Regierung von Bürokratie entlastet.
Dazu wird unter anderem das System der Fallpauschalen weitgehend ersetzt. Eine Vorhaltepauschale soll die Krankenhäuser finanziell absichern und ihre wirtschaftliche Lage stabilisieren. Das heißt: Geld soll unabhängig davon fließen, wie viele Patienten behandelt werden. In der Region notwendige Kliniken bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
Auswirkungen auf die Krankenhausstruktur
Durch die Reform wird sich die Zahl von derzeit rund 1.900 Klinikstandorten deutlich reduzieren, um eine Konzentration auf spezialisierte Zentren zu fördern. Dies bedeutet, dass Klinikstandorte von einer Schließung oder Umstrukturierung betroffen sind.
Auch die Bundesgesundheitsministerin machte klar, dass es in Zukunft weniger Krankenhäuser geben wird, Krankenhäuser zusammengelegt werden und Krankenhäuser schließen. Der Gesetzentwurf räumt den Ländern aber mehr Zeit ein. Die Reform soll erst 2030 voll wirksam werden, also ein Jahr später als ursprünglich geplant. Zudem werden für kleinere Kliniken mehr Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben gelten, auch wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Ausnahmen sind auf drei Jahre beschränkt. Damit wollen die Verantwortlichen vor allem Klinikschließungen auf dem Land verhindern.
Einführung von Leistungsgruppen
Ein zentrales Instrument der Reform ist die Einführung von Leistungsgruppen, die spezifische Anforderungen für bestimmte medizinische Leistungen definieren. Krankenhäuser müssen diese beantragen und nachweisen, dass sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Die Anforderungen umfassen unter anderem Mindestfallzahlen, personelle Ausstattung und technische Infrastruktur. Dabei werden die Anforderungen in manchen Bereichen erheblich angehoben. Damit lohnen sich einzelne Angebote vielerorts nicht mehr oder können mangels Ressourcen (Fachpersonal, Kosten, Infrastruktur) nicht mehr genehmigt werden.
Die Zuweisung ist zentral für die neue Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung. Nur wer eine entsprechende Leistungsgruppe, beispielsweise Chirurgie oder Intensivmedizin, erhält, kann zugehörige Leistungen künftig auch durchführen und abrechnen. Wenn eine Leistungsgruppe nicht zugeteilt wird, darf die Leistung nicht mehr angeboten werden und wird auch nicht vergütet.
Die Umsetzung der Leistungsgruppen ist in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Ursprünglich sollten die Länder bis Ende September 2025 den Medizinischen Dienst damit beauftragen, zu prüfen, ob Krankenhäuser die Qualitätskriterien für die beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Diese Frist wird durch das KHAG nun bis Ende 2025 verlängert.
Finanzielle Implikationen
Viele Krankenhäuser, insbesondere in kommunaler Trägerschaft, arbeiten bereits seit längerem defizitär. Die Einführung der Leistungsgruppen kann zu weiteren finanziellen Belastungen führen, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden dürfen und somit Einnahmen wegfallen. Gleichzeitig können Investitionen erforderlich sein, um die Anforderungen der Leistungsgruppen zu erfüllen.
Mit Blick auf diese Umsatzrückgänge, den Wegfall einiger Angebote und die gleichzeitige Kostensteigerung ergeben sich auch weitere rechtliche Folgen. Die Gefahr besteht, dass Krankenhäuser in eine finanzielle Schieflage geraten, die eine Insolvenz zur Folge haben könnte. Besonders betroffen sind Einrichtungen, die als gGmbH oder in anderer privatrechtlicher Form organisiert sind und somit dem deutschen Insolvenzrecht unterliegen. Sonderkosten (entstanden beispielsweise durch einen dringend notwendigen Personalabbau) sind im Ertrags- und Liquiditätsplan der Fortbestehensprognose der nächsten zwölf Monate zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist das nicht mehr finanzierbar. Entsprechend besteht die Gefahr des Eintritts der insolvenzrechtlichen Überschuldung. Damit entsteht für die Verantwortlichen die Pflicht, darauf zu reagieren. Aber: Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht das Ende, sondern kann eine Neuaufstellung ermöglichen.
Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig Sanierungsexperten ins Boot zu holen, die über ausgewiesene Expertise im Gesundheitsbereich verfügen. Mit Blick auf die zahlreichen Herausforderungen, die die Reform für die Krankenhäuser bereithält, ergeben sich mehrere Handlungsoptionen für Sanierungsexperten, die umfassend zu prüfen sind.
Entwicklung eines Medizinkonzepts
Ein zentrales Element der Restrukturierung ist die Entwicklung eines Medizinkonzepts, das den Anforderungen des KHVVG (beziehungsweise des KHAG) entspricht. Dabei sollten Krankenhäuser die finanziellen Auswirkungen der Leistungsgruppen analysieren und welche Investitionen erforderlich sind. Eine enge Zusammenarbeit mit den Landeskrankenhausgesellschaften und den zuständigen Behörden ist hierbei unerlässlich.
Ein weiterer Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen ist die überregionale Zusammenarbeit in Form von Versorgungsverbünden. Durch die Bündelung von Ressourcen und die Spezialisierung auf bestimmte Leistungsgruppen können Synergien genutzt und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Solche Kooperationen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen den beteiligten Einrichtungen sowie klare vertragliche Regelungen.
Finanzielle Planung
Krankenhäuser müssen eine detaillierte Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten 24 Monate erstellen, die die Auswirkungen der Reform berücksichtigt. Dabei sollten auch mögliche Szenarien wie der Wegfall bestimmter Leistungen oder notwendige Investitionen in die Infrastruktur eingeplant werden.
Zudem ist es wichtig, belastbare Finanzierungszusagen von Gesellschaftern oder Dritten einzuholen, um die Umsetzung des Medizinkonzepts finanziell abzusichern.
Prüfung von Eigenverwaltungsverfahren
In Fällen, in denen eine Insolvenz droht, kann ein Eigenverwaltungsverfahren eine sinnvolle Option sein. Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung können Unternehmen in Deutschland die Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung nutzen. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verschaffte der Eigenverwaltung 2012 den praktischen Durchbruch. Seitdem hat sich das Verfahren in der Praxis bewährt. Und es bietet auch Kliniken einen großen Werkzeugkoffer an Sanierungsoptionen.
Während des Verfahrens behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen, während ein Sachwalter die Interessen der Gläubiger wahrt. Ein solches Verfahren kann genutzt werden, um notwendige Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen und das Krankenhaus zukunftsfähig aufzustellen.
Fazit
Die Krankenhausreform stellt Krankenhäuser vor erhebliche Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Eine frühzeitige und umfassende Planung, die Entwicklung eines tragfähigen Medizinkonzepts sowie die Prüfung von Restrukturierungsoptionen sind entscheidend für den Erfolg.
Krankenhäuser sollten die Reform als Anlass nehmen, ihre Strukturen und Prozesse kritisch zu hinterfragen und sich zukunftsfähig aufzustellen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten – von den Trägern über die Mitarbeiter bis hin zu den Aufsichtsbehörden – unerlässlich. Im besten Fall sollten diese Prozesse frühzeitig angestoßen werden, um passgenaue Maßnahmen zu ermitteln und rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können.


