Von Markus Hartung, Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School, Berlin/Hamburg und
Viktor Müller, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Mediation, München
„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“ Soweit die Definition von Mediation und Mediator, zitiert aus der Drucksache 17/5335 des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 25.11.2011.
Mediation bedeutet einen Paradigmenwechsel, weg von der Delegation der Konfliktlösung an Dritte und hin zu einer selbstbestimmten Konfliktlösung. Die Lösungsorientierung steht im Vordergrund, maßgeblich ermöglicht durch ein Verlassen des Positionsdenkens zugunsten einer wertschätzenden und ernsthaften Beschäftigung mit den Interessen und Bedürfnissen der jeweils anderen Seite.
Mediation war lange Zeit nicht gesetzlich geregelt, von wenigen Ausnahmen im Hinblick auf Rechtsanwälte einmal abgesehen. Seit geraumer Zeit läuft aber ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, die vielen zwischenzeitlich aufgetretenen Rechtsfragen endlich zu regeln. Der Bundestag hat am 15.12.2011 in zweiter und dritter Lesung das Mediationsgesetz verabschiedet; der Bundesrat muss noch zustimmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist allerdings nicht vor März 2012 zu rechnen.
Das Mediationsgesetz
Das Mediationsgesetz bedeutet einen wichtigen Meilenstein für die weitere Etablierung von Mediation in Deutschland. Es hat der Mediation nicht gutgetan, dass sie so lange ein Schattendasein führte, unter dem Verdacht der Esoterik und der „Konfliktlösung bei Räucherstäbchen“. Erstmals tritt Mediation aus der Grauzone des gesetzlich Ungeregelten heraus und bietet dem Nachfrager ein gewisses Maß an bisher nicht vorhandener Rechts- und Verfahrenssicherheit.
Das Gesetz regelt im Wesentlichen den Begriff der Mediation, die Aufgaben und die Pflichten des Mediators, zum Beispiel die Verschwiegenheitspflicht, sowie seine Aus- und Fortbildung mit Übergangsregeln für die schon tätigen Mediatoren. Der Gesetzgeber hat sich dankenswerterweise mit zu einengenden Formulierungen bewusst zurückgehalten und gewissermaßen Leitplanken definiert, die der weiteren Entwicklung der Mediation den notwendigen Spielraum lassen.
Trotz des Generalverdachts der Ungeeignetheit hat sich Mediation in vielen Bereichen gerade als besonders geeignetes Konfliktlösungsinstrument erwiesen. Erfolgsraten liegen bei über 80%, weit höher als die Vergleichsquote bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Innerhalb der Industrie war und ist das Thema Mediation weitaus angesehener als in der Anwaltschaft, die sich der Mediation nur zögerlich geöffnet hat. Welche Bedeutung das Thema Mediation in der Wirtschaft hat, wird schon durch den seit Jahren etablierten Round Table für Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft bewiesen (weitere Informationen unter www.rtmkm.de).
Die Deutsche Stiftung Mediation
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es erforderlich, für die Mediation als solche zu werben, um sie als modernes und erfolgversprechendes Konfliktlösungsinstrument zu positionieren. Wenn es das Ziel des Mediationsgesetzes ist, in Deutschland nichts weniger als eine neue Streitkultur zu etablieren, braucht es dazu mehr als bloß ein Gesetz: Erforderlich ist vielmehr ein „Kümmerer“ für dieses Vorhaben, der neben den vielen Einzelinitiativen vor Ort und dem langjährigen und anerkennenswerten Wirken vieler Mediationsverbände das Thema als neutrale Einrichtung nachhaltig und aktiv bearbeitet. Zu diesem Zweck wurde die Deutsche Stiftung Mediation (www.deutsche-
stiftung-mediation.de) mit Sitz in München gegründet. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Stiftung, sämtlich ausgebildete Mediatoren, verwirklichen den Stiftungszweck, indem sie über Mediation informieren und aufklären. Die Aktivitäten der Stiftung konzentrieren sich auf
• Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, beginnend in den Kindergärten, über alle Schultypen, betriebliche Ausbildung und Erwachsenenbildung (VHS);
• Förderung der Verbraucherberatung, also z.B. das Einrichten/Anbieten von Informationsstellen bzw. -terminen an Rathäusern oder bei Verbraucherberatungsstellen;
• Förderung der öffentlichen Gesundheit (Mobbingbekämpfung in Betrieben), also das Informieren von Mitarbeitern, Betriebsräten und Führungskräften inkl. Gesellschafter und Geschäftsführer usw., sowie
• Förderung von Wissenschaft und Forschung, also die Zusammenarbeit mit Universitäten zur weiteren wissenschaftlichen Evaluierung von Mediation.
Darüber hinaus ist als mildtätige Aufgabe die Gewährung von Mediationskostenhilfe in der Satzung verankert, denn das Mediationsgesetz sieht bislang keine Unterstützung durch den Staat, vergleichbar etwa der Prozesskostenhilfe, vor.
Für die Bucerius Law School ist Mediation seit Jahren ein wichtiges Thema. Seit 2005 ist Bucerius Gastgeber der alle zwei Jahre stattfindenden und maßgeblichen Konferenz zum Thema Konfliktmanagement. Am Bucerius Center on the Legal Profession spielt Mediation im Konzept der Weiterbildungsprogramme für Juristen eine wichtige Rolle. Die weitere Entwicklung der Mediation, gerade im Hinblick auf die Tätigkeit der wirtschaftsberatenden Kanzleien im Bereich der Mediation, wird das Bucerius Center begleiten, evtl. auch durch eine Studie.
Kontakt: markus.hartung@law-school.de und v.mueller@stiftung-mediation.de

