Drohende Risiken ernst nehmen
Bei Insolvenzverschleppung: Geschäftsführung haftet persönlich
Bei Insolvenzverschleppung: Geschäftsführung haftet persönlich
Sanierungsinstrument Insolvenzgeld – nicht immer steht es Unternehmen zu
Im Blickpunkt: Die Haftung des Erwerbers nach Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung insolvenzspezifischer Besonderheiten
Im Blickpunkt: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Handlungspflichten für die Haftungsvermeidung von Unternehmenslenkern und Beratern im Rahmen des § 108 StaRUG
Haftung eines Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung für freiwillige Aufwendungen eines Gläubigers im Vertrauen auf die Solvenz
Im Blickpunkt: BGH-Urteil vom 12.03.2020 – IX ZR 125/17
Die Insolvenzverschonung wird in einem sehr entscheidenden Punkt zurückgenommen
Practical considerations from seller’s and purchaser’s perspective in a transaction involving distressed targets