In unserer Rubrik „Inhouse Top 5“ stellen wir Ihnen im Online-Magazin IntellectualProperty in loser Folge alle wichtigen und praxisrelevanten Themen vor, die bei führenden IP-Unternehmensjuristen in Deutschland ganz oben auf der Agenda stehen. Mit Inhouse Top 5 wollen wir weiter zu einer verbesserten Transparenz im deutschen Rechtsmarkt beitragen, übrigens auf der Nachfrager- und auf der Anbieterseite: bei Unternehmen, Sozietäten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Dienstleistern. Inhouse Top 5 ergänzt die in IntellectualProperty seit langem eingeführte praxisbezogene Berichterstattung. Und weil der Faktor Zeit Geld (wert) ist, haben wir unsere Berichterstattung hierzu in eine möglichst kompakte Form gebracht – „in a nutshell“. In dieser Ausgabe lesen Sie die Top-5-Themen unseres Fachbeirats Stephan Altmeyer.
(1) PatMoG
Am 18.08.2021 ist das 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz in weiten Teilen in Kraft getreten. Erkennbar ist, insbesondere was die Einschränkungen des Unterlassungsanspruchs angeht, eine Diskrepanz bei der Bewertung der neuen Regelung durch einen Großteil der Industrie und der juristischen Wissenschaft und Forschung einerseits und die Richterschaft andererseits. Die Botschaft des Gesetzgebers ist allerdings eindeutig: Ein „Weiter so“ ist nicht gewollt! Wir werden in 2022 eine Auslotung der Grenze zwischen alter zu neuer Rechtsprechung sehen.
(2) Patentqualität
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nicht weniger deutlich als eigene Statistiken: Um die Qualität der Patente ist es schlecht bestellt. Die vollständigen Widerrufsraten und die Häufigkeit des eingeschränkten (aber weitreichenden) teilweisen Widerrufs sind viel zu hoch. Eine hohe Erteilungsrate ist für Ämter und Institutionen gut, die sich mit hohen Erteilungsraten schmücken wollen oder daran verdienen. Schlecht ist es für die Wirtschaft, die mit hohen Kosten zu Unrecht erteilte Patente aus der Welt schaffen muss. Hier muss sich etwas tun.
(3) Einheitspatent
Sollte es keine Überraschungen mehr geben, wird man rund um das Einheitspatent im kommenden Jahr die Arbeit aufnehmen. In vielen Unternehmen bereitet man sich intensiv hierauf vor, wobei sich nicht zuletzt wegen des Brexits die Frage stellt, wann aus Sicht eines Anmelders der Weg des einheitlichen europäischen Patents der vorzugswürdigere ist? Nicht weniger interessant werden die Entscheidungen des Unified Patent Court sein. Die Verfahrensordnung des UPC unterscheidet sich, auch was materiellrechtliche Fragen angeht, zum Teil deutlich von den nationalen Bestimmungen. Wird sich das auch in der Rechtsprechung niederschlagen? 2022 wird vielleicht erste Antworten geben.
(4) Trolle
Wie im Patentrecht sind nunmehr auch im Markenrecht vermehrt Trolle zu sichten. Markentrolle melden bereits existente Marken selbst nochmals an und reichen parallel Löschungsanträge gegen die prioritätsälteren Marken ein. Die angegriffenen Unternehmen müssen den Attacken mit äußerst zeit- und kostenintensiven Benutzungsnachweisen entgegengetreten. Die neu angemeldeten Marken der Markentrolle hingegen sind wegen der Neuheitsschonfrist gegen etwaige Gegenangriffe weitgehend immun. Der Gesetzgeber ist gefordert – anders als im Patentrecht –, nicht zu lange tatenlos zuzusehen, sondern rasch Rechte solcher Marken einzuschränken, die erkennbar allein aus bösgläubigen Zwecken angemeldet werden.
(5) Ressourcenmanagement
Neben inhaltlichen Herausforderungen wird 2022 auch die Frage zu beantworten sein, wie in einer IP-Abteilung immer mehr Aufgaben mit gleichbleibenden oder gar weniger Ressourcen zu stemmen sind. Drei Richtungen haben sich bei der DTAG herauskristallisiert:
i) Agiles Arbeiten. Das bei uns etablierte agile Arbeitsumfeld ermöglicht eine dynamische Allokation und vergrößert sogleich den Arbeitsfokus.
ii) Digitalisierung. Tools zur kollaborativen Zusammenarbeit und zur Administration von Patent- und Markenportfolios werden auch in 2022 weiter Einzug halten.
iii) KI. Die rasche Entwicklung von KI wird auch vor juristischen Aufgaben nicht haltmachen. Wo liegen Chancen und wo müssen Anpassungen vorgenommen werden?