Die Themen der BWD-Task-Force im Überblick

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Am 29.03.2022 ist der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) gegründet worden, dem sich bislang 43 namhafte nationale und internationale Wirtschaftskanzleien angeschlossen haben. Der BWD hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam die fachlichen, strategischen und zukunftsorientierten Themen des Wirtschaftsrechts nicht zuletzt auch rechtspolitisch zu begleiten. Es sind verschiedene Schwerpunktthemen definiert worden, die im intensiven Austausch der Mitgliedskanzleien in „Task Forces“ bearbeitet werden.

Die Task Force „Restrukturierung“ beschäftigt sich mit den Themen Restrukturierung und Insolvenz. Die Mitglieder dieser Task Force sind erfahrene Spezialisten aus dem ­Restrukturierungs- und Insolvenzrecht inklusive der Insolvenzverwaltung. Die Herausforderungen der Restrukturierungsbranche steigen sowohl im Hinblick auf die Fallzahlen als auch im Hinblick auf das rechtliche Umfeld stetig an. Trotz großer Befürchtungen und teilweise anderslautender Vorhersagen ist die Insolvenzwelle zwar bisher ausgeblieben. Dies gilt aber nicht für den Beratungsbedarf in Re­strukturierungs- sowie Transformationsfällen.

Massiver Wandel in der Wirtschaft

Betrachtet man die Entwicklungen der Weltwirtschaft seit der Coronakrise, so zeigt sich, dass sich die Wirtschaft einem massiven Wandel ausgesetzt sieht. Sowohl die exogenen Schocks und die sich unter anderem daraus ergebenden Verwerfungen (Energiekrise, Supply Chain etc.) der letzten Jahre als auch der lange vor der Coronakrise eingetretene Strukturwandel stellen national und international agierende Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Man denke nur an den immer wieder zitierten Transformationsbedarf in der Automobilindustrie, der durch die Entscheidung der EU zur Abschaffung des Verbrennermotors im Jahre 2035 nunmehr nochmals verschärft worden ist. Auch zahlreiche andere Branchen stehen vor erheblichen Veränderungen.

Rechtlicher Rahmen

Jedoch: In jeder Krise steckt eine Chance, die es jetzt zu nutzen gilt. Auf diese Herausforderungen müssen sich Wirtschaftskanzleien einstellen, um ihre Mandanten effektiv durch die Krisen zu begleiten. Der rechtliche Rahmen sowohl im Hinblick auf die Rechtsprechung als auch auf die Gesetzgebung spielt eine herausragende Rolle. Dabei greifen das Restrukturierungsrecht und das Insolvenzrecht eng ineinander und sind zwingend gemeinsam zu betrachten, um die Restrukturierung beziehungsweise die Sanierung in allen Phasen wirksam und mit klaren „Leitplanken“ zu ermöglichen. Die Reformen der letzten Jahre zeigen, dass der Gesetzgeber durchaus sensibilisiert dafür ist, einen solchen effektiven Rahmen zu schaffen. Dies zeigen beispielsweise die Einführung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), die Nachbesserung beim Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) oder der erneute Vorstoß der europäischen Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Insbesondere der Vorschlag eines Prepacks mit der vereinfachten Übertragung von erhaltenswerten Unternehmensteilen in einem der Insolvenz vorgelagerten Verfahren sind gute Ansätze.

Was zu tun ist

Da der Gesetzgeber bei Reformvorhaben immer auch die praktische Umsetzung im Blick haben muss, will der BWD diese Sichtweise – insbesondere aus der Perspektive der betroffenen Unternehmen, also unserer Mandanten – einbringen. Es ist zwingend notwendig, für Geschäftsleiter und deren Berater einen klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der sie in die Lage versetzt, das angedachte Restrukturierungsvorhaben (also die Umsetzung einer Zielstruktur) effektiv und haftungssicher umzusetzen. In diesem Zusammenhang gibt es durchaus Bedarf für die Verbesserung oder Einführung weiterer Sanierungstools und der Verminderung von unnötigen Haftungsrisiken, etwa aufgrund von unklaren Regelungen (teils aufgrund der Formulierung des Gesetzestextes, teils aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung). Hierbei ist zum Beispiel die neuere BGH-Rechtsprechung zur Feststellung der ­Zahlungsunfähigkeit im Hinblick auf Haftung von Geschäftsleitern zu nennen. Der rechtliche Rahmen von Restrukturierungen – sei es im gerichtlichen oder im außergerichtlichen Rahmen – ist Voraussetzung eines effektiven Restrukturierungsrechts. Die Task Force „Restrukturierung“ des BWD hat sich zur Aufgabe gemacht, auf dieses Ziel durch Verbandsarbeit konstruktiv und effektiv Einfluss zu nehmen.

 

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alexandra.schluck-amend@cms-hs.com

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