Durch den seit Jahren in der Öffentlichkeit viel diskutierten „Dieselskandal“ findet der Begriff „Technical Compliance“ eine verstärkte Beachtung in der Fachliteratur. Hinreichend bekannt ist, dass es sich hierbei um Complianceaktivitäten handelt, die am technischen Produkt ansetzen, jedoch bleiben der Begriff wie auch der Anwendungsbereich nicht selten unscharf. Der vorliegende Beitrag dient dazu, anhand konkreter Beispiele aus der Automobilindustrie den Begriff „Technical Compliance“ inhaltlich greifbar zu machen.
Entwicklung und Begriffsbestimmung
Entwicklung
Die unternehmensinternen Complianceaktivitäten haben in den letzten Jahren eine rasante und ständige Weiterentwicklung erfahren. Lag der Fokus zunächst auf den jetzt schon als „klassisch“ zu bezeichnenden Feldern der Korruptionsprävention und Kartellrechtskonformität, so hat inzwischen eine kontinuierliche und logische Fortentwicklung stattgefunden, mit dem Ziel, weitere Risikofelder zu identifizieren und die erkannten Risiken konsequent zu mitigieren. Zunehmend sind Bereiche wie die Exportkontrolle mit umfangreichen Sanktionslistenprüfungen, die Geldwäscheprävention oder auch die Konformität mit immer neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Fokus genommen worden. Diese Entwicklungen folgen einer veränderten Risikoexposition, sei es nun, dass es tatsächlich neue gesetzliche Vorgaben gibt, oder aber, dass die Rechtsdurchsetzung verstärkt wird und sich eine gesteigerte Sensibilität für bestimmte Themen etabliert. Eine der neuesten Entwicklungen lässt sich mit dem Schlagwort „Technical Compliance“ treffend umschreiben.
Begriffsbestimmung
Was aber genau bedeutet „Technical Compliance“? Lässt sich „Compliance“ ganz generell als die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und innerbetrieblichen Ausführungsregelungen definieren, so gilt dies ganz generell auch für „Technical Compliance“, allerdings mit der Besonderheit, dass die Betrachtung hier am technischen Produkt ansetzt. Zusammenfassend geht es bei diesem Begriff um die Konformität mit sämtlichen regulatorischen Anforderungen, die an ein Produkt gestellt werden, sei es im Hinblick auf förmliche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder sonstige zu berücksichtigende technische Vorgaben und Standards. In den Blick zu nehmen sind dabei nicht nur Anforderungen, die der deutschen Jurisdiktion zuzuordnen sind, sondern insbesondere auch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie internationale Vorgaben wie die UNECE-Regularien.
Die generellen Herausforderungen der unternehmensinternen Technical Compliance
Zunehmende Dynamik der Regulierungsaktivitäten
Wie bereits dargelegt, folgt die Entwicklung neuer Complianceansätze einer veränderten Risikoexposition. Im Bereich des technischen Produkts ist die Risikoexposition einigen Unternehmen mit dem Aufkommen des sogenannten Dieselskandals in der Automobilindustrie schlagartig bewusst geworden. Die Notwendigkeit der Etablierung eines auf das technische Produkt ausgerichteten Compliance-Management-Systems (kurz: tCMS) lässt sich jedoch nicht an einem punktuellen Ereignis festmachen, sondern ist mannigfaltig begründet. An erster Stelle zu nennen wäre eine stetig zunehmende gesetzgeberische Regulierung technischer Produkte. Dies zeigt sich nicht nur an einer generellen Zunahme von Regularien, die auf ein bestimmtes Produkt anwendbar sind, sondern auch an der Dynamik, mit der sich bereits etablierte Regularien weiterentwickeln. So reicht es etwa nicht aus, einer Entwicklungsabteilung, die für die Produktentstehung und Weiterentwicklung einer bestimmten technischen Systemkomponente verantwortlich ist, die zu einem gegebenen Zeitpunkt anwendbaren Regularien zur Verfügung zu stellen (soweit diese überhaupt identifiziert und richtig interpretiert worden sind); darüber hinaus muss es eine zentrale Aufgabe sein, die legislativen Aktivitäten ständig in den Blick zu nehmen, relevante Veränderungen zu identifizieren und zu bewerten sowie die Ergebnisse in den Produktentstehungsprozess einfließen zu lassen. Die Identifizierung der auf ein bestimmtes Produkt konkret anwendbaren regulatorischen Anforderungen ist eine herausgehoben wichtige Aufgabe der Technical Compliance.
Anwendung internationaler Regularien und verstärkte Rechtsdurchsetzung
Zudem ist zu beachten, dass technische Produkte in der Regel nicht nur auf dem heimischen Markt angeboten, sondern global vertrieben werden. Dies hat zur Folge, dass ein und dasselbe Produkt Regularien in unterschiedlichen Jurisdiktionen folgen muss. Zwar gibt es im technischen Bereich durchaus Bestrebungen zu einer Vereinheitlichung technischer Standards – etwa durch technische UNECE-Regelungen -, allerdings wird diesen Regelungen nicht in jeder Jurisdiktion gefolgt, sondern es werden teilweise eigene, mitunter abweichende Bestimmungen erlassen. Kurz, es ist eine große Herausforderung, die weltweit bestehenden Regularien und deren kontinuierliche Weiterentwicklung im Blick zu behalten.
Darüber hinaus ist zu beobachten, dass weltweit bestehende Regularien auch verstärkt durch die zuständigen Behörden kontrolliert und durchgesetzt werden. Dieser Trend geht mit einer generell zunehmenden Sensibilisierung und Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Bezug auf das Thema Regelkonformität von Produkten einher.
Inhaltlicher Anwendungsbereich am Beispiel der Automobilindustrie
Themendiversität
Zunächst ist klarstellend zu erwähnen, dass sich die inhaltlichen Themenfelder, die durch ein tCMS in den Blick genommen werden sollen, nicht pauschal und abschließend auflisten lassen. Welche Themen in den Fokus genommen und wie sie gewichtet werden, hängt von der konkreten Branche, der durch das jeweilige Unternehmen vorgegebenen Zielsetzung und nicht zuletzt von den technischen Produkten selbst ab.
Produkthaftung und Produktsicherheit
Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf typische Anwendungsbereiche von Technical Compliance in der Automobilindustrie. Wie bereits erwähnt, steht im Mittelpunkt der Betrachtung das jeweilige technische Produkt, in der Automobilindustrie beispielsweise unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw, Busse und deren Komponenten wie zum Beispiel der Verbrennungsmotor. Naheliegend und bereits seit langer Zeit im Fokus sind dabei die Themen Produkthaftung und Produktsicherheit. Diese oft auch zusammenfassend als „Safety“-Themen bezeichneten Aspekte wurden schon vor dem Dieselskandal als wesentliche Risikofelder erkannt. Unternehmen haben daher mehr oder weniger systematische Ansätze entwickelt, um diesen Risiken zu begegnen.
Themen in Verbindung mit der Zertifizierung
Die Themenfelder im Bereich von Technical Compliance gehen jedoch deutlich über die vorgenannten Aspekte hinaus. Bisher eher weniger im Fokus der Compliancebetrachtung standen die Themenkomplexe Zertifizierung und Homologation von technischen Produkten. Die zunehmende Regelungsdichte und Marktüberwachung im nationalen wie auch im internationalen Kontext stellt Unternehmen diesbezüglich vor wachsende Aufgaben. Allein ein kurzer Blick auf die Zertifizierungsaktivitäten in der Automobilindustrie verdeutlicht die Dringlichkeit des Themas.
Betrachtet werden soll hier lediglich das Thema „Typgenehmigung“, genauer die „EU-Typgenehmigung“ nach der Verordnung (EU) 2018/858. Eine solche EU-Typgenehmigung kann von einer im europäischen Markt zuständigen Typgenehmigungsbehörde (in Deutschland etwa dem Kraftfahrtbundesamt) nicht nur für Fahrzeuge an sich, sondern auch für einzelne Systeme, Bauteile oder sonstige selbstständige technische Einheiten erteilt werden. Zur Vereinfachung soll hier nur die EU-Typgenehmigung von Verbrennungsmotoren betrachtet werden. Konkret geht es um Verbrennungsmotoren, die in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden („On-Highway“). Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte („Off-Highway“) fielen zum Zweck der Typgenehmigung bereits in den Anwendungsbereich einer anderen EU-Verordnung (etwa Baustellenfahrzeuge).
Nun besteht ein solcher Motor wiederum aus einer Vielzahl kleinerer Bauteile, die in die EU-Typgenehmigung des Motors inkludiert und damit Bestandteil der Genehmigung werden (zum Beispiel Turbolader, Einspritzdüsen etc.). In der Praxis bedeutet dies, dass einem Typgenehmigungsbogen noch weitaus umfangreichere Beschreibungsunterlagen zugrunde liegen, die detailliert auch Informationen zu den einzelnen Bauteilen des Motors enthalten.
Wichtig ist dabei, dass das Gesamtkonstrukt inhaltlich richtig ist, der konkrete Bauzustand des Motors also mit der EU-Typgenehmigung im Einklang steht. Technisch hochkomplexe Produkte wie etwa ein bestimmter Verbrennungsmotor werden nach langwieriger und kostenintensiver Entwicklungsarbeit in der Regel über viele Jahre hin produziert. Allerdings gibt es im Laufe dieses Produktionszyklus ständig Verbesserungen an einzelnen Bauteilen (die zudem oft zugeliefert werden). Dabei muss die Typgenehmigung ständig aktuell gehalten werden. Die hier in der Pflicht stehenden Hersteller müssen daher die in der entsprechenden EU-Verordnung festgeschriebenen Instrumente der Revision und Erweiterung von EU-Typgenehmigungen (Art. 33, 34 VO [EU] 2018/858) im Blick behalten. Eine korrekte Zertifizierung von technischen Produkten nicht nur zu erlangen, sondern ständig aufrechtzuerhalten ist demnach eine äußerst komplexe Aufgabe und bedarf der Etablierung solider Prozesse.
Im Rahmen der Erlangung der Typgenehmigung erfolgen umfangreiche Überprüfungen durch die Genehmigungsbehörden oder die beauftragten technischen Dienste. Diese Überprüfungen beschränken sich nicht nur auf den Zeitpunkt der Erlangung der jeweiligen Typgenehmigung, sondern erstrecken sich auf den gesamten Produktionszeitraum. Hierbei werden nach Abschluss der Produktion („End of Line“) und noch vor dem Inverkehrbringen einzelne Motoren stichprobenartig ausgesondert und bestimmte Parameter wie etwa Leistung und Emissionsverhalten überprüft (sogenannte COP-Prüfungen [Conformity of Production]).
Weitere Spezialthemen – Beispiel „Emissionen“
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Spezialthemen, die branchen- und unternehmensabhängig Beachtung finden können, wenn von Technical Compliance die Rede ist. Im Hinblick auf die Automobilindustrie ist das zum Beispiel das Thema „Emissionen“. Insbesondere bei diesem Thema ist die zunehmende Regelungsdichte und Abfolge von schnell aufeinander folgenden neuen Emissionsstufen eine Herausforderung. Exemplarisch zeigt dies die große Anzahl unterschiedlicher Emissionsstufen, die mit der Euro-6-Abgasnorm für Pkw einhergehen und hier schon aus Platzgründen gar nicht alle aufgelistet werden können (etwa Euro 6b, Euro 6c, Euro 6d Temp bis hin zu Euro 6d-ISC-FCM). Für die Bewertung entsprechender Sachverhalte ist es wichtig, die unterschiedlichen Fassungen, einschließlich der gerade konsolidierten Fassung der Norm, in diesem Fall der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, zu kennen und zu unterscheiden.
Eine zusätzliche Komplexität ergibt sich aus dem Umstand, dass für schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse abweichende Emissionsnormen bestehen, etwa für den Euro-6-Standard die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und insbesondere zur Durchführung die Verordnung (EU) Nr. 582/2011. Hersteller, die (zusätzlich) Industriemotoren („Off-Highway“) herstellen, haben wiederum andere Emissionsstufen zu beachten, die etwa in der Verordnung (EU) 2016/1628 niedergelegt sind.
Alle soeben vorgestellten Anforderungen betreffen den Rechtsraum der EU, wobei entsprechende Motoren in der Regel international vertrieben und in den Verkehr gebracht werden müssen. Zwar gibt es im internationalen Kontext Bestrebungen, Emissionsstufen anzugleichen, zum Beispiel durch die UNECE-Regelung Nr. 49 hinsichtlich der Maßnahmen gegen die Emission von gas- und partikelförmigen Schadstoffen aus Selbstzündungs- und aus Fremdzündungsmotoren, allerdings finden sich auch Rechtsräume, die eigenständige nationale Emissionsstufen etabliert haben und deren Beachtung Voraussetzung für den Marktzugang ist.
Selbstverständlich erschöpfen sich die Emissionsnormen nicht darin, für bestimmte Schadstoffe konkrete Grenzwerte festzulegen, sondern enthalten auch eigene, detaillierte Beschreibungen der einzuhaltenden Prüfverfahren im Rahmen der Zertifizierung, aber auch im Rahmen von COP-Prüfungen. Nur am Rande erwähnt seien die zusätzlich an die Hersteller gerichteten Prüfanforderungen durch PEMS-Erfordernisse (Portable Emissions Measurement System) und sogenannte ISC-Anforderungen (In-Service Conformity).
Diese kurze Übersicht zeigt, wie diffizil sich allein das Beachten der relevanten Emissionsvorschriften gestaltet.
Welche finanziellen Konsequenzen indessen in diesem Bereich drohen können, zeigen anschaulich prominente Beispiele aus der deutschen Automobilindustrie. Dabei sind die möglichen Konsequenzen nicht nur auf Strafzahlungen der Unternehmen oder mögliche zivilrechtliche Zahlungen auf Schadensersatz beschränkt; längst stehen bei dem Thema „Defeat Device“ beziehungsweise „Abschalteinrichtung“ strafrechtliche Folgen im Interesse der Öffentlichkeit, wobei diese Folgen auch und gerade das Top-Management treffen können. Die Unsicherheit auf diesem Feld ist groß, werden doch neben dem klassischen Betrug nach § 263 StGB plötzlich auch eher exotisch anmutende Tatbestände wie die strafbare Werbung nach § 16 UWG oder die mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB zur Anklage gebracht. Gerade letzterer Tatbestand, bisher in der Automobilindustrie kaum beachtet, hat das Potential, erhebliche Verunsicherung hervorzurufen, schützt er doch die inhaltliche Richtigkeit öffentlicher Urkunden (Stichwort: Zertifizierung). Bei diesem Thema ist einiges noch nicht abschließend geklärt und juristisch noch nicht entschieden. Klar ist aber bereits jetzt, dass eine erheblich gesteigerte Aufmerksamkeit hinsichtlich Compliancebestrebungen im technischen Bereich zu beobachten ist.
Wie können Risiken mitigiert werden?
Wie bei Risiken aus anderen Bereichen kann auch bei den oben beschriebenen Risiken eine systematische Risikomitigierung mit einem CMS vorgenommen werden – konkret einem tCMS. Voranzustellen ist, dass es sich hierbei nicht um eine völlige Neudefinition bereits bekannter CMS-Konstrukte handelt, sondern um eine Anpassung und spezifische Weiterentwicklung mit dem Ziel, regulatorischen Anforderungen zu begegnen. Als Grundlage für den Aufbau eines solchen tCMS kann, wie auch in anderen Compliance-Bereichen, der Prüfungsstandard IDW PS 980 herangezogen werden.
Selbstverständlich muss ein tCMS seinen ganz eigenen Herausforderungen gerecht werden, weshalb es unabdingbar ist, die jeweiligen Elemente des Complianceprogramms systematisch an technische Aspekte anzupassen. Dies betrifft die Anpassung entsprechenden Schulungsmaterials und die Abstimmung von Trainingskonzepten auf die jeweiligen Zielgruppen ebenso wie die Anpassungen interner Kontrollen an technische Sachverhalte wie den Produktentwicklungsprozess. Selbst im Bereich der Geschäftspartner-Due-Diligence gilt es, andere Schwerpunkte zu setzen.
Ist bereits ein CMS zum Beispiel mit Fokus Korruptionsprävention vorhanden, so kann auf diesen Strukturen aufgesetzt werden. Auch sollten bereits vorhandene Prozesse in den Entwicklungs- und Homologationsabteilungen in den Blick genommen und wenn möglich für die Etablierung eines tCMS nutzbar gemacht werden. Zentral ist es zudem, solide präventive Evaluierungs- und Entscheidungsprozesse für bestimmte als kritisch erkannte Sachverhalte festzulegen. Hierbei ist es wichtig, früh im Produktentwicklungsprozess anzusetzen, um unnötige Verzögerungen und Kosten für die Unternehmen zu vermeiden. Ebenfalls wichtig ist es, unmissverständlich zu definieren, welche technischen Sachverhalte als potentiell problematisch eingestuft werden und in den Prozess einfließen müssen.
Die beteiligten Mitarbeitenden müssen entsprechend sensibilisiert werden und Verantwortlichkeiten klar festgelegt sein. Unbedingt erforderlich ist es, die entsprechenden Gremien mit den relevanten Fachleuten aus den jeweiligen Fachbereichen zu besetzen und in den Prozessen eine oder mehrere Eskalierungsmöglichkeiten zu etablieren, um bei Bedarf (und falls keine Entscheidung auf den unteren Ebenen getroffen werden konnte) auch die Hierarchie bis hin zu den Leitungen der involvierten Fachbereiche (oder gar die entsprechenden Vorstandsressorts) beteiligen zu können.
Als Erfolgsfaktor besonders hervorzuheben ist die Umsetzung eines funktionsübergreifenden Ansatzes. Generell kennzeichnend für jegliche Form der Compliancearbeit ist ein interdisziplinärer Ansatz, bei dem Mitarbeitende aus unterschiedlichen Fachrichtungen konstruktiv zusammenarbeiten. Dieses grundsätzliche Arbeitsmodell gilt noch viel mehr im Kontext von Technical Compliance. Wesentlich für den Erfolg ist es, dass Fachleute aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie etwa dem Engineering, der Homologation/Zertifizierung und dem Rechtsbereich gemeinsam Lösungen für immer komplexer werdende Fragestellungen finden. Als ebenso herausfordernd wie auch bereichernd stellt sich hierbei der Wissensaufbau in allen beteiligten Bereichen dar. Die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und der kontinuierliche Wissensaustausch sind hier ein wesentlicher Erfolgsfaktor und zeichnen ein funktionierendes tCMS aus.
Fazit/Ausblick
Objektiv betrachtet steigen weltweit die regulatorischen Anforderungen, die an technische Produkte gestellt werden. Darüber hinaus sind in diesem Bereich eine zunehmende Rechtsdurchsetzung wie auch eine erhöhte Aufmerksamkeit in den Medien zu beobachten. Aufgrund stetiger Weiterentwicklung der technischen Produkte und der Einführung neuer, innovativer technischer Systeme ist parallel auch mit einer weiteren Diversifizierung der Regulatorik zu rechnen. Unternehmen können diesen Anforderungen ohne Zweifel gerecht werden, haben sie doch in der Regel die entsprechenden Fachleute selbst in ihren Reihen. Es geht jedoch darum, die einzelnen Stränge bereits etablierter risikomitigierender Maßnahmen geordnet und systematisch in ein einheitliches tCMS zu überführen, um so umfassend auf neue Herausforderungen reagieren zu können.