Aus der Praxis für die Praxis: E.ON und Schaeffler
In unserer neuen Rubrik Compliance Inhouse Top 5 stellen wir Ihnen zukünftig in loser Folge alle praxisrelevanten Themen vor, die bei führenden Complianceverantwortlichen in Deutschland oben auf der Agenda stehen. In dieser Ausgabe lesen Sie die Top-5-Themen unserer Fachbeiräte Markus Jüttner und Dr. Achim Gronemeyer, LL.M. (Norwich).
Markus Jüttner,
Vice President Compliance, E.ON SE, Essen
Meine Top-5-Themen können mit dem Slogan „I MOVE“ umschrieben werden:
- Interdisziplinarität: Ist der Output für die Compliancearbeit relevant, ist psychologisches, organisationssoziologisches und verhaltensökonomisches Wissen essentiell, will man ernsthaft Compliance betreiben. Compliance ist dann weniger eine rechtliche als vielmehr eine interdisziplinäre Tätigkeit. „Normal is a setting on a dryer.“
- Messung der Effektivität: Ist die Wirksamkeit oder Effektivität entscheidend, ist eine kontinuierliche Erfolgsmessung und Bewertung der Compliancearbeit unabdingbar. Ohne geeignete Daten verkommt die Compliance zum unbestimmten Adjektiv oder zu einem Aktivitätsreporting. „If you can’t measure it, you can’t manage it.“
- Output Design Thinking: Orientiert man sich am Wirksamkeitspostulat, bestimmt dies den Complianceansatz und die Compliancedenkweise. Der Output oder das Bemühen um einen erfolgreichen Output ist entscheidend; weniger der Input und die Anzahl der Aktivitäten, sondern deren Qualität. „It’s always day 1.“
- Verhältnis- und Verhaltensprävention: Compliance-Officer mit diesem Wissen konzentrieren sich nicht nur auf eine Verhaltensprävention, sondern beziehen auch die Verhältnisprävention ein. Sie wirken also nicht nur auf das Wissen und Verhalten des Einzelnen ein, sondern auch auf die Arbeits- und Umfeldverhältnisse. „Morals go out the window, when the pressure is on.“
- Effektivität: Es gibt in meiner Compliancearbeit nur eine KPI – die der Wirksamkeit/ Effektivität. Alles Bemühen, alle Maßnahmen haben sich diesem einem Ziel unterzuordnen. „Forget best practice, take most efficient practice.“
Dr. Achim Gronemeyer, LL.M. (Norwich),
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), General Counsel Antitrust & Competition, Schaeffler Group, Herzogenaurach
Meine Inhouse Top 5 sind derzeit:
- Einführung eines voll digitalen Verbands- und Wettbewerberkontaktregisters unter Entwicklung einer automatisierten Ersteinschätzung.
- Bewertung und Berücksichtigung globaler Kartellrechtstrends im Rahmen der Kartellrechtscompliance (Schulungen, Risikoanalyse etc.).
- Kommunikation genereller kartellrechtlicher Inhalte sowie spezifischer aktueller Entwicklungen unter Verwendung neuer Medien zwecks Reichweitenmaximierung (Blog, Apps, Filme etc.).
- Entwicklung und Implementierung eines Prozesses zur Identifikation, Bewertung und Durchsetzung potentieller Kartellschadensersatzansprüche.
- Kartellrechtliche Bewertung und Mitgestaltung neuer Geschäftsmodelle für die Zukunftsfelder Industrie 4.0 und Digitalisierung.
achim.gronemeyer@schaeffler.com