Zum Stand eines geplanten Forschungszulagengesetzes (FZulG)

Von Nils Kürten, LL.M. (Wellington) und Nicolas M. Dumont, LL.M.

Beitrag als PDF (Download)

Unternehmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers zukünftig für Investitionen in Forschung & Entwicklung (F&E) steuerlich gefördert werden. Hierzu hat die Bundesregierung am 23.05.2019 einen Gesetzentwurf für ein Forschungszulagengesetz (FZulG) vorgelegt, mittels dessen der Unternehmens- und Innovationsstandort Deutschland „angesichts des harten globalen Innovationswettbewerbs, einer sich eintrübenden Konjunktur sowie tiefgreifender technologischer Transformationsprozesse“ gestärkt werden soll (vgl. Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat, BR-Drs. 242/1/19 vom 18.06.2019, S. 1). Die Förderung soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) zugutekommen.
Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt, die Ausgaben für F&E bis 2025 auf 3,5% des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. 2016 betrugen die Ausgaben für F&E noch 2,93%. Bislang beschränkte sich die Förderung auf direkte Zuschüsse. Im Gegensatz zu den meisten anderen OECD- und EU-Mitgliedstaaten fand in Deutschland eine steuerliche Förderung von F&E bislang nicht statt. Ab dem 01.01.2020 soll F&E im Umfang von 1,25 Milliarden Euro pro Jahr steuerlich gefördert werden.

Geplante Forschungszulage in Deutschland
Vorgesehen ist, dass in Deutschland forschende Unternehmen berechtigt sein sollen, eine Forschungszulage zu erhalten. Begünstigt werden sollen Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Auch Auftragsforschung wäre hiervon erfasst. Begünstigt soll jedoch nur der Auftragnehmer, nicht auch der Auftraggeber sein. Grundsätzlich nicht förderungsfähig nach dem Regierungsentwurf ist die reine Produktentwicklung.

Berechnung und Höhe der Forschungszulage
Die Forschungszulage soll sich an den Bruttolöhnen der Arbeitnehmer orientieren, die mit begünstigten F&E­Tätigkeiten im Unternehmen betraut sind. Bei Eigenleistungen eines Einzelunternehmers sollen je nachgewiesene Arbeitsstunde 30 Euro als förderfähige Aufwendungen anzusetzen sein, und das bei maximal 40 Arbeitsstunden in der Woche. Die Arbeitslöhne für forschendes Personal sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sodann mit einem Faktor von 1,2 zu multiplizieren. Die Bemessungsgrundlage soll allerdings nach dem Gesetzentwurf auf einen maximalen Betrag von 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt sein. Die Forschungszulage soll 25% der Bemessungsgrundlage betragen. Pro Jahr können Unternehmen mithin eine Forschungszulage von maximal 500.000 Euro erhalten.

Verfahren zum Erhalt der Forschungszulage
Die Forschungszulage soll bei dem für das Unternehmen zuständigen Finanzamt beantragt werden können. Dem Antrag soll eine Bescheinigung beigefügt werden, die über die Förderfähigkeit des Antrags befindet. Über die Bescheinigung entscheidet eine Stelle, die noch einzurichten oder zu benennen ist. Hierüber ist man sich in Politik und dem zuständigen Bundesfinanzministerium noch uneins. Die Kompetenzzuweisung soll daher separat in einer Rechtsverordnung erfolgen.
Positiv zu erwähnen ist, dass die Forschungszulage grundsätzlich neben anderen Förderungen gewährt werden soll, insofern besteht hier kein Kumulierungsverbot.

Steuerliche Förderung von F&E-Vorhaben im internationalen Vergleich
Im internationalen Vergleich gestaltet sich die geplante Fördermaßnahme eher sparsam. Die gängigsten Ansätze zur steuerlichen F&E-Förderung sind zum einen die Anknüpfung an die Steuerbemessungsgrundlage (etwa im Vereinigten Königreich) und zum anderen die Gewährung einer Gutschrift auf die Steuerschuld (etwa in Frankreich, Irland, den Niederlanden und den USA).
Unter die Anknüpfung an die Steuerbemessungsgrundlage fallen Möglichkeiten zur beschleunigten Abschreibungen von F&E-relevantem Anlagevermögen sowie Regelungen, die eine über das normale Maß hinausgehende Abzugsfähigkeit von F&E-Aufwendungen von der Steuerbemessungsgrundlage vorsehen.
Bei der Gewährung einer Gutschrift auf die Steuerschuld (Tax-Credits) wird in der Regel die steuerliche F&E-Förderung auf die Ertragsteuern angewandt. In einigen Ländern bezieht sich die Förderung auf die Lohnsteuer beziehungsweise die Sozialversicherungsbeiträge (etwa in den Niederlanden, Schweden und Spanien). Den Unternehmen wird eine Gutschrift auf ihre Steuerschuld eingeräumt, die sich aus der Höhe ihrer F&E-Aufwendungen berechnet.
Die meisten größeren Industriestaaten sehen allerdings neben der Begünstigung von Aufwendungen für Personal auch die Begünstigung von im Rahmen von F&E-Tätigkeiten eingesetzten Vermögensgegenständen und anderen F&E-Ausgaben vor. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen zum Beispiel in Frankreich und den USA unter anderem Abschreibungen auf Immobilien sowie für Materialkosten. In den meisten Ländern ist zudem die Auftragsforschung auch beim Auftraggeber förderfähig. Schließlich ist die Bemessungsgrundlage für die Förderung zumeist höher.

Bewertung der Gesetzesinitiative für ein Forschungszulagengesetz
Die steuerliche Förderung von F&E wurde von der Wirtschaft lange gefordert. Ganz überwiegend wird das Forschungszulagengesetz von den Verbänden und Fachkreisen daher begrüßt.
Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass in Deutschland eine Forschungszulage nur auf die Löhne der Mitarbeiter in F&E begrenzt und die Bemessungsgrundlage gedeckelt sind. Wünschenswert wäre, dass neben Aufwendungen für Personalkosten weitere Aufwendungen berücksichtigt würden. Zwar wird mit der geplanten Förderung die Forschung in quantitativer Hinsicht unterstützt, da sie Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, mehr Mitarbeiter im Bereich F&E einzustellen. Indus­tr­iepolitisch ist dies aber nur die halbe Wahrheit. Ökonomisch wertvoller ist, was nach der Erfindung erfolgt, nämlich idealerweise die Anmeldung zum Patent. Eine Förderung soll jedoch nur für den „Input“, also die Forschung an sich erfolgen, nicht aber auch den „Output“ berücksichtigen, also den Moment, in welchem die Forschung auch zu einer patentfähigen Erfindung geführt hat. Richtigerweise sollte eine Forschungszulage daher etwa auch Aufwendungen für Arbeitnehmererfindervergütungen oder Patente als förderfähige Aufwendungen ansehen.
Ein weiterer Nachteil dürfte gerade für Mittelständler sein, dass bei Auftragsforschung nur der Auftragnehmer einen Anspruch auf die Forschungszulage haben soll. Betrachtet man die steuerlichen Fördermodelle anderer Länder, so fällt auf, dass F&E-Aufwendungen überwiegend beim Auftraggeber förderwürdig sind. Der Vorteil der Förderung beim Auftraggeber liegt darin, dass diese auch kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt, die nur über geringe unternehmensinterne F&E-Ressourcen verfügen und daher regelmäßig Aufträge an externe Forschungseinrichtungen vergeben.
Beim derzeitigen Regierungsentwurf besteht durchaus noch Raum für Verbesserungen, und zwar, damit die Unternehmen, die Innovationen tatsächlich schaffen, auch steuerlich stärker davon profitieren. In vier Jahren soll die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert werden. Die Einführung einer steuerlichen Förderung von F&E ist als richtiger Schritt zu begrüßen und stellt zumindest bis dahin einen ersten Baustein zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland dar.

nils.kuerten@arnoldporter.com

nicolas.dumont@arnoldporter.com

16 replies on “Forschung und Entwicklung sollen in Deutschland ab 2020 steuerlich gefördert werden”

  • Devsecops

    … [Trackback]

    […] Find More on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • 마나토끼

    … [Trackback]

    […] Read More Information here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • Smart Carts

    … [Trackback]

    […] Information on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • instagram hack

    … [Trackback]

    […] There you will find 15062 more Information on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • 스포츠토토

    … [Trackback]

    […] Information on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • exchange online fiyat

    … [Trackback]

    […] Information on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • DevOps consultants

    … [Trackback]

    […] Find More Info here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • microsoft exchange online price

    … [Trackback]

    […] Read More here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • click here to read

    … [Trackback]

    […] Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • Glo Carts

    … [Trackback]

    […] Read More on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • ดูหนังเอวี

    … [Trackback]

    […] Information on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • novos apps estão no happymod

    … [Trackback]

    […] Read More Information here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • maxbet

    … [Trackback]

    […] Find More on on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • คลิปหลุด

    … [Trackback]

    […] There you can find 54040 more Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • sbo

    … [Trackback]

    […] Find More here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

  • my company

    … [Trackback]

    […] There you will find 75881 more Info on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/steuerrecht/forschung-und-entwicklung-sollen-in-deutschland-ab-2020-steuerlich-gefoerdert-werden/ […]

Comments are closed.

Aktuelle Beiträge