Was im Koalitionsvertrag zum Thema Compliance wichtig ist, hat Dr. Christian Rosinus unter die Lupe genommen – erfahren Sie mehr in seinem Beitrag zu den TOP 5.
(1) Die Intensivierung der Geldwäscheprävention
gehört zu den wichtigen Compliancethemen des Koalitionsvertrages. Neben dem Finanzsektor (Übertragung der Geldwäscheaufsicht auf die BaFin und Gründung einer EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt am Main) steht der Bereich der Immobilienwirtschaft im Fokus (Einführung eines Versteuerungsnachweises für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland und Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld). Es wird gegebenenfalls erforderlich sein, Richtlinien zur Geldwäschecompliance entsprechend anzupassen.
(2) Die vorhandenen Unternehmenssanktionen werden überarbeitet,
um rechtstreue Unternehmen besser schützen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Sanktionshöhe künftig von der Wirtschaftskraft des Unternehmens abhängig ge-macht wird und Sanktionen veröffentlicht werden. Ob ein eigenes Unternehmensstrafrecht nach dem Vorbild des gescheiterten Verbandssanktionengesetzes kommt, lässt sich dem Koalitionsvertrag nicht entnehmen. Dies bleibt abzuwarten.
(3) Aufgrund der Erweiterung von Unternehmenspflichten
wird das Vorhandensein eines Compliancemanagementsystems wichtiger als je zuvor. Zur Best-Practice im Bereich der Corporate Compliance wird künftig auch ein Diversity-Management gehören. Im Hinblick auf Internal Investigations sollen – wie von Juristen bereits seit langer Zeit gefordert – rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
(4) Zur effizienteren Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität
sollen die Ermittlungsbehörden moderne IT-Systeme und Aus- und Weiterbildungsangebote erhalten. Ein guter Anlass, um bestehende Compliancemaßnahmen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und Korruption einer Aktualisierung zu unterziehen.
(5) Die EU-Whistleblowerrichtlinie soll umgesetzt werden.
Arbeitnehmer sollen Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie sich gegen Unternehmen zur Wehr setzen. Sofern noch nicht erfolgt, sollte die Einführung eines unternehmensweiten Hinweisgebersystems auf die Agenda gesetzt werden.