Hans im Glück
Von Rechtsanwalt Dr. Wendt Nassall
Manch’ Anlageberater wähnt sich märchengebildet und nimmt sich Grimms „Hans im Glück“ zum Leitbild. Dort tritt ein Schleifer auf: „Ich schleife die Schere und drehe geschwind und hänge mein Mäntelchen nach dem Wind.“ Wer so verfährt, hat die Lehre des Märchens indes nicht verstanden: Hans im Glück hatte sich in sieben Jahren harter Arbeit einen Goldklumpen verdient. Auf dem Weg nach Hause begegnete er verschiedenen „Beratern“, auf deren Rat hin er diesen Goldklumpen sukzessive in eine wilde Mähre, eine vertrocknete Kuh, eine gehehlte Sau, eine fette Gans und – auf Rat des Scherenschleifers – in einen Wetz- und einen Klopfstein tauschte, die ihm zu guter Letzt in einen tiefen Brunnen fielen. Hans im Glück sprang „frei von aller Last“ fort nach Hause zu seiner Mutter.
Dieses gute Ende nehmen Beratungen à la „Hans im Glück“ eher selten – so auch nicht im Falle des BGH-Urteils vom 21.11.2019 (III ZR 244/18): Der Kläger suchte nach einer Altersversorgung. Die Beklagte, seine langjährige Beraterin in Versicherungsangelegenheiten, stellte ihm verschiedene Renten- oder Lebensversicherungsprodukte vor, die jedoch seine Bedürfnisse nach hoher Rendite und kurzer Laufzeit nicht erfüllen konnten. Sie verwies ihn deshalb („Ich hänge mein Mäntelchen nach dem Wind“) auf die Anlagemöglichkeit bei einem Rechtsanwalt S., der „nebenbei“ auch kurzfristige Kapitalanlagen zu guten und individuell auszuhandelnden Festzinsen anbiete. Nähere Angaben dazu machte die Beklagte nicht. Der Kläger folgte dem Tipp. Er legte zunächst einmal 10.000,00 Euro für ein Jahr an, eine Anlage, die er nach einem Jahr wiederholte; in den folgenden sechs Jahren investierte er insgesamt weitere 200.000,00 Euro bei dem Rechtsanwalt S. Es kam, wie es für den, der sich im Anlagegeschäft auskennt, kommen musste: Zur Altersversorgung taugen solche Anlagen nicht. Bestenfalls stehen hinter ihren Renditeversprechungen Hochrisikoinvestitionen, meistenfalls einfach nur Schneeballsysteme. So auch hier: Als Rechtsanwalt S. starb, hinterließ er ein Vermögen von 400.000,00 Euro und Gläubiger über 8 Millionen Euro. Zu ihnen zählt der Kläger. Er verlangt deshalb von der Beklagten Schadensersatz, und zwar für alle seine Geschäfte mit Rechtsanwalt S. Das Berufungsgericht hielt dieses Begehren für unbegründet, weil es am Zurechnungszusammenhang zwischen dem Schaden und der Beratungspflichtverletzung fehle: Erteile ein Anlageberater die Empfehlung zur Zeichnung einer bestimmten Kapitalbeteiligung, und gehe der Anleger diese Beteiligung sodann nicht nur einmal ein, sondern mehrmals, liege eine den Zurechnungszusammenhang unterbrechende Neuanlageentscheidung vor, für die der Anlageberater nur hafte, wenn sie auf einer gesonderten vorhergehenden Beratung beruhe.
Dem ist der BGH nicht gefolgt: Zwar bestünden im Normalfall einer Anlageberatung, die sich auf die Anlage eines Geldbetrags beziehe, Pflichten nur hinsichtlich dieser konkreten Anlageentscheidung. Der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht sei jedoch nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage nach dem Gespräch, in dem die Empfehlung ausgesprochen worden sei, begrenzt. Vielmehr könne der Schutzzweck sogar haftungserweiternd wirken, etwa dann, wenn ein Interessent um einen Rat für die Anlage nicht lediglich eines (bestimmten) Geldbetrags nachsuche und der Berater in Kenntnis dessen eine Empfehlung abgebe, die sich nicht auf eine einmalige Geldanlage beschränke, sondern eine fortbestehende Möglichkeit zur wiederholten Anlage noch unbestimmter Geldbeträge umfasse.
Wir müssen Märchen richtig lesen: Sie geben Handlungsempfehlungen nur im negativen Sinne: So nicht. Ein Berater, der sein Mäntelchen nach dem Wind hängt, statt dem Kunden zu sagen, dass er dessen Wünsche für seriös nicht erfüllbar hält, muss sich darauf einstellen, dass er seinen Kunden nicht als Hans im Glück, sondern als Hans im Zorn wiedersieht. Und der Jurist lernt aus dem BGH-Urteil: Bei Überprüfung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen, die auch mit dem Ergebnis einer Schutzzweckerweiterung – und damit eines erweiterten Zurechnungszusammenhangs – enden kann.
… [Trackback]
[…] Read More Information here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More on to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More on on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More on on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] There you will find 22030 more Information to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] There you can find 18554 additional Info on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Here you will find 64464 more Info on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More Info here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More here on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Info to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More on on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Find More on on that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More here to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]
… [Trackback]
[…] Read More to that Topic: deutscheranwaltspiegel.de/anwaltspiegel/berufsrecht/bericht-aus-karlsruhe-9/ […]