Klarheit durch das BAG: Begehren des Arbeitnehmers unterliegt der strengen Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB Von Jana Hunkemöller und Klaus Thönißen, LL.M.
BAG entscheidet über die Konfliktlage Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers vs. zumutbare Vorkehrungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber Von Stephanie Simokat