Beitrag als PDF (Download) Willst du immer weiter schweifen?/Sieh, das Gute liegt so nah./Lerne nur das Glück ergreifen,/Denn das Glück ist immer da.“ Man könnte meinen, dem Fernabsatzrecht liege diese Erinnerung Johann Wolfgang von Goethes („Maximen und Reflexionen“) zugrunde. Aber das wäre ein Irrtum. Die §§ 312c, 356 BGB bezwecken nicht, den Verbraucher zur Bedarfsbefriedigung..