Fünf Fragen an: André Scheffknecht, Vorstand der STP Informationstechnologie AG

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Ungefähr 16.000.000 Ergebnisse in 0,48 Sekunden werden bei Google angezeigt, wenn man den Begriff „Legal Tech“ eingibt. Das spricht für sich, denn: der Einfluss von IT und Technologie auf nahezu alle Bereiche des Rechtsmarkts ist inzwischen immer stärker zu erkennen. Unverkennbar ist auch eine große Unsicherheit bei vielen ­Playern in der Branche, denn es ist heute nicht klar, wann, wie und in welchem Ausmaß die Digitalisierung bestehende Geschäftsmodelle gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist es eine spannende Initiative, den ersten „Legal Innovation Award“ in Deutschland zu begründen. Der Deutsche AnwaltSpiegel wird dieses Projekt publizistisch begleiten. Thomas Wegerich sprach dazu mit André Scheffknecht.

AnwaltSpiegel: Die STP Informationstechnologie AG wird in 2017 im Rahmen der STP-Fachtagung auf Schloss Bensberg erstmals den Legal Innovation Award vergeben. Herr Scheffknecht, bitte verraten Sie unseren Lesern, was es damit auf sich hat?

Scheffknecht: Der Rechtsmarkt erlebt gerade eruptive Entwicklungen. Neue Businessstrategien, Kanzleiorganisationen, Abrechnungsmodelle und Arbeitsweisen schaffen zunehmend Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Unternehmerisches Denken steht mehr und mehr im Fokus. Diese Entwicklung erzeugt Raum für neue Technologien, Automatisierung, Digitalisierung und Globalisierung.

Die Ausschreibung eines neuen, in dieser Art in Deutschland einzigartigen Awards soll dazu führen, neue Entwicklungen für alle transparent zu machen. Wir schaffen so Awareness. Wir glauben, damit neue Standards für den Rechtsmarkt setzen zu können, und laden alle Beteiligten dazu ein, auch einmal über den eigenen Tellerrand hinaus innovativ aktiv zu werden.

Prämiert werden sollen neue Ideen und Lösungen, die innovativ und erfolgreich auf aktuelle Marktherausforderungen reagieren. Dafür haben wir den deutschen Rechtsmarkt in drei Kategorien aufgeteilt: Legal Department, Law Firm und Legal Service Provider.

Das Ziel ist, mit dem Legal Innovation Award eine transparente Plattform für herausragende Entwicklungen und Lösungen zu schaffen.

AnwaltSpiegel: STP ist selbst als Softwareanbieter im Rechtsmarkt aktiv. Wie stellen Sie sicher, dass der Award deutschlandweit als neutral angesehen wird? Und dass damit überhaupt erst die Chance auf eine dauerhafte Akzeptanz und Relevanz entsteht?

Scheffknecht: Als Initiator des Awards ist es uns sehr wichtig, neutral zu sein. Der Legal-Market ist überschaubar klein in Deutschland, und effizientes, automatisiertes Arbeiten setzt gemeinsame Lösungen der am Rechtsmarkt Beteiligten voraus. Neue Standards, Innovationen und Technologien sollten daher ausgezeichnet und öffentlich gemacht werden.

STP hält sich als Initiator im Hintergrund. Um die Neutralität zu gewährleisten, setzt sich die Fachjury aus öffentlichen Einrichtungen und renommierten Persönlichkeiten zusammen. Mit dabei sind die Universität St. Gallen, das Bucerius Center on the Legal Profession, die Said Business School der Universität Oxford, der Deutsche AnwaltSpiegel sowie CMS Legal Services EEIG. Zudem haben wir mit Ulla Harpen (ThyssenKrupp), Carsten Lüers (designierter Präsident der Association of Corporate Counsel Europe) und Michael R. Winkler (Daimler) sehr namhafte Unternehmensvertreter gewinnen können. Es laufen momentan Gespräche mit weiteren möglichen Fachjurymitgliedern, die wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht nennen dürfen.

AnwaltSpiegel: Im deutschen Rechtsmarkt gibt es bisher keine vergleichbare Initiative. Welche Vorbilder haben Sie mit dem Legal Innovation Award?

Scheffknecht: Genau das ist der Grund, warum wir den Legal Innovation Award ins Leben gerufen haben – es gibt keine vergleichbare Auszeichnung in Deutschland. International sieht es hier zwar anders aus, aber die Anforderungen auf dem internationalen Rechtsmarkt sind nicht unbedingt die gleichen wie in Deutschland. Deshalb ist es uns wichtig, den Fokus mit unserem Award auf den deutschen Markt zu legen und damit den Fortschritt und die Innovation auf dem deutschen Rechtsmarkt voranzutreiben.

AnwaltSpiegel: Wie habe ich mir das Ausschreibungsverfahren für den Award vorzustellen?

Scheffknecht: Wir möchten die Bewerbung für den STP Legal Innovation Award so einfach wie möglich gestalten. Hierfür haben wir ein Onlineportal eingerichtet, das mit praktischen Tipps die Teilnahme sehr leicht macht. Das Onlineportal ist unter www.stp-legal-innovation-award.de zu erreichen. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 15.12.2016 bis 28.02.2017. Danach wird die Fachjury die eingereichten Bewerbungen sichten und bewerten.

Die Nominierten werden Anfang Juni bekanntgegeben, und am 22.06.2017 werden im Rahmen des Vorabendprogramms der 8. STP-Fachtagung im Grandhotel Schloss Bensberg die Sieger der einzelnen Kategorien ausgezeichnet.

AnwaltSpiegel: Lassen Sie mich zum Schluss nochmals ganz konkret fragen: Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Legal Innovation Award?

Scheffknecht: Wie bereits erwähnt, ist es uns wichtig, durch den STP Legal Innovation Award allen Unternehmen und Kanzleien im deutschen Rechtsmarkt eine Plattform zu bieten, um innovative Lösungen und Ideen der Öffentlichkeit vorzustellen. Dabei ist es uns wichtig, eine Awareness für den Wandel, den u.a. die digitale Transformation im Rechtsmarkt bewirkt, zu schaffen. Dieser Wandel bringt Chancen für alle Beteiligten mit sich. Wenn wir dies erkennen und unsere Lösungen und Ideen teilen, dann profitiert am Ende der gesamte deutsche Rechtsmarkt davon – vielleicht auch auf internationalem Terrain.

AnwaltSpiegel: Herr Scheffknecht, vielen Dank für die Einblicke, die Sie unseren Lesern gegeben haben.

Hinweis der Redaktion: Weitere Informationen zum Legal Innovation Award finden Sie HIER. (tw)

 

21 replies on “Premiere in 2017: Der Legal Innovation Award”

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